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Jens Matheuszik — 7. September 2018, 08:29 Uhr

Abschiebung von Sami A. – oder aber: Wer will noch mal, wer hat noch keine Pressemitteilung zur Ratssitzung veröffentlicht? (CDU: 3, Grüne: 2, Linke: 1, SPD: 1) #ratBO


Rathaus der Stadt Bochum

Rathaus der Stadt Bochum

Anfang der Woche fand im Bochumer Rat eine Sitzung statt, in der es primär um die Abschiebung des vermeintlichen (denn nachgewiesen wurde ihm noch nichts) Straftäters Sami A. ging.
Dieser hat – auch wenn bisher keine Straftaten bekannt sind – kein Aufenthaltsrecht mehr in Bochum, jedoch konnte er jahrelang nicht abgeschoben werden, da ihm in Tunesien Folter drohte. Bekannterweise nutzten die Landes- und Bundesbehörden ein kurzes Zeitfenster um ihn abzuschieben, was jedoch auf scharfen Widerstand beim zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen führte. Dort fühlte man sich ausgetrickst.

Zu diesem Thema, welches neben der rein sachlichen juristischen Ebene auch eine emotionale Ebene hat, gab es diese Woche eine Sondersitzung.

In dieser Ratssitzung ging es – den Berichterstattern zufolge – recht gesittet zu. Dies entsprach wohl auch den vorher gemeinsam getroffenen Absprachen im Ältestenrat der Stadt, wo man sich – so berichten es Kreise aus dem Rat – einhellig auf diese Vorgehensweise geeinigt habe. Anscheinend war das aber nachher nicht mehr allen bewusst, wie man an der einen oder anderen Pressemitteilung sehen kann.

Das Pottblog listet die entsprechenden Anfragen auf und dokumentiert dazu die versandten Erklärungen 1:1 im Original, damit man sich selber ein Bild davon machen kann:

Ãœbersicht:

17.08.2018: Pressemitteilung der CDU-Fraktion:

OB Eiskirch abgetaucht

Die CDU-Ratsfraktion Bochum vermisst eine klare Stellungnahme von Oberbürgermeister Thomas Eiskirch zum Fall „Sami A“.

„Schließlich ist die zuständige Ausländerbehörde und damit das Ausländeramt in Bochum für die Abschiebung klar und eindeutig verantwortlich. Die Bochumer Stadtverwaltung und damit der Oberbürgermeister sind diejenigen, die eigentlich den Hut aufhaben. Es ist schon erstaunlich, dass auf Landesebene SPD und Grüne den Rücktritt des Integrationsministers fordern, während die Bochumer rot-grüne Koalition nicht einmal das Rückgrat hat, das Verhalten des eigenen Oberbürgermeisters in dieser Sache kritisch zu hinterfragen“, merkt CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt an.

„In vielen Situationen stellt sich Oberbürgermeister Eiskirch nach Außen als alleiniger Macher dar. Aber wenn es – wie hier – um etwas Kritisches geht, taucht er leider ab,“ ergänzt Roland Mitschke stellv. Fraktionsvorsitzender.

Für die Bochumer CDU-Fraktion ist wichtig, dass die Stadt Bochum alle rechtlich möglichen Schritte unternimmt, den weiteren Aufenthalt von Sami A. in unserer Stadt zu unterbinden.

Hier steht vor allem das sozialdemokratisch geführte Bundesaußenministerium in der Verpflichtung, sich endlich um eine verbindliche Erklärung des tunesischen Staates zu kümmern, dass Sami A in seinem Heimatland keine Folter droht. Es ist schon bezeichnend, dass Sozialdemokraten und Grüne auf FDP und CDU zeigen und die Verantwortlichen in Kommune und Außenministerium aus den eigenen Reihen kommen.

„Es wäre schön, wenn sich alle Verantwortlichen, statt mit dem Finger aufeinander zu zeigen, gemeinsam darum bemühen würden, dass Sami A. in einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren aus unserem Land entfernt wird,“ so Christian Haardt abschließend.

03.09.2018: Pressemitteilung der Linksfraktion

Der Rechtsstaat muss für alle gelten, oder er gilt nicht

Stellungnahme der Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi für die Linksfraktion zum Verhalten der Stadt Bochum bezüglich des Falls Sami A., anlässlich der Ratssitzung am 03.09.2018:

Es erfüllt uns mit Sorge, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und die anderen Verantwortlichen das Fehlverhalten der Stadt Bochum bis heute nicht zugeben. Die Abschiebung von Sami A. war „offensichtlich rechtswidrig“, das haben die Gerichte eindeutig festgestellt. Bei unserer Kritik geht es auch nicht speziell um Sami A., sondern ganz grundsätzlich um den Rechtsstaat.

Denn wir reden über keinen Einzelfall. Betroffen ist nämlich nicht nur Sami A. Im Juli wurde zum Beispiel Nasibullah S. rechtswidrig aus Neubrandenburg in das Bürgerkriegsland Afghanistan abgeschoben. Ganz ohne Islamismus- oder Gefährder-Vorwurf. Im Gegenteil war er vor der terroristischen Gewalt der radikal-islamischen Taliban geflohen! Und es geht ebenso um den Angehörigen der verfolgten Minderheit der Uiguren, der im Frühjahr rechtswidrig aus Bayern nach China abgeschoben wurde, und von dem seitdem jedes Lebenszeichen fehlt. Wir sagen: Der Rechtsstaat muss für alle gelten, oder er gilt nicht – in Neubrandenburg, in Bayern, und auch in Bochum.

Es lässt sich nicht leugnen: Die Beteiligung der Stadt Bochum an der Abschiebung von Sami A. war illegal und verfassungswidrig. Und das war auch schon so, bevor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies im Nachhinein noch einmal ausdrücklich klargestellt hat.

Wir kritisieren, dass die Verantwortlichen der Stadt Bochum zunächst nicht bereit waren, die Weisung des Gerichts zu akzeptieren. Statt ihr rechtswidriges Handeln einzusehen, sind sie gegen die Gerichtsentscheidung vorgegangen, dass Sami A. zurückzuholen sei – und haben natürlich verloren. Es ist ein höchst bedenklicher Vorgang, dass ein Gericht unserer Bochumer Verwaltung ein Zwangsgeld androhen musste, weil die Stadt nicht von sich aus bereit war, verfassungsmäßige Grundrechte zu achten.

Die Botschaft, die die Bochumer Verwaltung damit zunächst gesendet hat, war verheerend. Wie sollen die Menschen das denn bitte verstehen, wenn die Medien zum Beispiel am 13. August berichten, dass die Stadt Bochum über das Landeskriminalamt eine Einreiseverweigerung ausschreiben lassen hat – obwohl sie vom Gericht zu genau dem Gegenteil verpflichtet worden ist? Sollen sie verstehen, dass es nicht so wichtig ist, sich an Gerichtsurteile zu halten, mit denen Grundrechte verteidigt werden? Dass man da schon mal Ausnahmen machen kann?

Am 15. August gab es für die Stadt Bochum dann eine weitere krachende Niederlage vor Gericht, dieses Mal vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Erst danach gab die Stadt Bochum klein bei, und erklärte der Öffentlichkeit in einer Presseerklärung, nicht weiter gegen die Gerichtsentscheidungen vorzugehen. Allerdings nicht getrieben von Einsicht in die eigenen Fehler, sondern verbunden mit dem Hinweis, dass die Bochumer Verantwortlichen eine (Zitat) „andere Rechtsauffassung“ haben als die zuständigen Gerichte.

Wir fragen uns: Wie wollen die Verantwortlichen der Stadt Bochum verhindern, dass sich dadurch andere vielleicht sogar ermutigt fühlen, ihre „anderen Rechtsauffassungen“ auszuleben? Wir sind der Meinung: So einen Eindruck darf die Stadt Bochum nicht erwecken. Deswegen appellieren wir weiterhin, Einsicht zu zeigen und die eigenen Fehler zumindest zuzugeben.

Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte sind kein Beliebtheitswettbewerb. Und es ist Verpflichtung der Stadt Bochum, sie zu verteidigen. Wenn das nicht geschieht, ist das ein Tabubruch, der langfristig auf andere zurückfallen wird. Und zwar nicht nur auf Menschen wie Nasibullah S., der vor dem islamistischem Terror der Taliban geflohen ist, und der rechtswidrig zurück nach Afghanistan abgeschoben wurde. Wenn Grund- und Menschenrechte nicht für alle gelten, kann das auf uns uns alle zurückfallen. Auch auf die, die es jetzt vielleicht gar nicht so schlimm finden, dass in diesem Einzelfall Sami A. Grundrechte verletzt worden sind.

03.09.2018: Pressemitteilung der Grünen im Rat

Der Fall Sami A. ist ein Lehrstück dafür, wie man den Rechtsstaat unglaubwürdig macht.

Ganz offensichtlich gab es von höchster Ebene den Wunsch, Sami A., der als mutmaßlicher Leibwächter Osama bin Ladens gilt, nach mehr als 13 Jahren nun endlich abzuschieben. Es sollte offenbar nach dem unsäglichen Streit um die zukünftige Asylpolitik ein Signal gesetzt werden, dass der Innenminister ein durchsetzungsstarker Mann ist, der schafft, woran andere Behörden bislang gescheitert sind.
Es gab in der vergangenen Zeit eine ganze Reihe Versuche Herrn A. abzuschieben, die jedoch immer wieder u.a. am Fehlen einer Verbalnote scheiterten. Diese Verbalnote beinhaltet eine Aussage des tunesischen Staates, dass keine Folterungen vorgesehen sind, sondern die körperliche Unversehrtheit garantiert wird. Diese Note gibt es bislang nicht, entweder weil sie nicht beantragt wurde oder der tunesische Staat sie nicht ausstellen will.

Im Juni 2018 stand für das BAMF fest, dass sich die Situation in Tunesien auf dem Weg in eine freiheitliche Demokratie nun derart stabilisiert hatte, dass keine Abschiebehindernisse mehr existierten. Zudem wurde aufgrund der privaten Situation von Herrn A. befürchtet, dass das Gefahrenpotential, das von ihm ausging, erheblich zugenommen habe.
Also wurde eine Abschiebung mit sofortigem Vollzug vom BAMF beschlossen. In der Bochumer Ausländerbehörde ist eine Abschiebung mit sofortigem Vollzug bisher noch nie vorgekommen.
Aufgrund dieses Beschlusses wurde Sami A. in die Abschiebehaft nach Büren überstellt. Der eingelegte Widerspruch der Anwältin wurde vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geprüft.

Nun beginnt eine beispiellose Trickserei:
Der von der Stadt Bochum geplante Flug am 12.07.18 wird auf Weisung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) storniert. Über den neuen Flugtermin am 13.07. wird das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht nur nicht informiert – das Ministerium untersagt der Stadt Bochum sogar, das Verwaltungsgericht zu informieren. Die Ausländerbehörde in Bochum wird unter Druck gesetzt indem Landes- und Bundesbehörden (MKFFI, BAMF, Polizei) überdeutlich machen, dass sie über Erkenntnisse verfügen, die einer Information des Gerichts entgegenstehen. Es ist nachvollziehbar, dass die Ausländerbehörde in Bochum, die nicht über eigene Sicherheitserkenntnisse verfügte, dieser Weisung nachgekommen ist.
Die Abschiebung beginnt in der Nacht vom 12.07. auf den 13.07. – dem Vernehmen nach durfte der Abschiebehäftling seine Anwältin nicht informieren. Am nächsten Morgen geht um 08:12 das Verwaltungsgerichtsurteil des VG Gelsenkirchens beim BAMF ein und um 08:15 bei der Stadt Bochum, jeweils als Fax. Das Fax ist lediglich nachrichtlich an die Bochumer Ausländerbehörde gerichtet. Dennoch hat die Bochumer Ausländerbehörde daraufhin unverzüglich versucht, die Bundespolizei sowie das MKFFI über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu informieren.
Der Adressat in diesem Zusammenhang ist ausschließlich das BAMF – hier wird nicht reagiert, es wird weder versucht den Flug umzudirigieren noch den mutmaßlichen Gefährder Herrn A. im Transitbereich wieder in eine Maschine nach Deutschland zurückzuführen. All diese Dinge wären zum damaligen Zeitpunkt noch möglich gewesen.

Es bleibt festzuhalten:

  • Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen unter Minister Stamp (FDP) hat der Stadt Bochum untersagt, das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über die bevorstehende Abschiebung zu informieren.
  • Das BAMF als Behörde des Bundesinnenministeriums unter Minister Seehofer (CSU) hat ein Gerichtsurteil ignoriert.

Hier wurde Recht gebrochen, gebeugt und es wurde getrickst. Das ist nicht hinzunehmen.
Aus der Erfahrung dieses für sie neuartigen Falles muss die Stadt Bochum lernen und sich für künftige Fälle wappnen.

Im Fall Sami A. hat das Zusammenspiel von Exekutive und Judikative ganz gewiss nicht so funktioniert, wie es das Grundgesetz vorsieht. Im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat dürfen die Verwaltungsbehörden nicht die Gerichte ausbooten, indem sie nur halbe Wahrheiten mitteilen. Es ist im Übrigen völlig unerheblich, ob hier die Rechte eines mutmaßlichen islamistischen Gefährders betroffen sind oder die Rechte einer beliebigen deutschen Staatsbürgerin oder eines deutschen Staatsbürgers. Recht gilt grundsätzlich, hat sich nicht an Volkes Meinung zu orientieren und gilt zu jedem Zeitpunkt und für jeden Menschen.

04.09.2018: Pressemitteilung der CDU-Fraktion:

Ratssitzung wäre vermeidbar gewesen

„Hätte der Oberbürgermeister den Rat pflichtgemäß umfassend und frühzeitig über die Abläufe und Sachverhalte im Fall ‚Sami A.‘ informiert, wäre die Sondersitzung des Rates überflüssig gewesen“, stellt CDU-Fraktionsvorsitzender Christian Haardt fest.

Die Bochumer CDU-Ratsfraktion hat bereits am 18. August öffentlich vom Oberbürgermeister eine klare Stellungnahme gefordert, die nicht gekommen ist. Nur, weil dies nicht eigenständig seitens der Verwaltung erfolgt ist, hat sich eine Ratsfraktion genötigt gesehen, eine Sondersitzung zu beantragen.

Aufgrund der bundesweiten Presseberichterstattung zu der Abschiebung von Sami A., in der Bochum als zuständige Ausländerbehörde immer benannt worden ist, vertritt die CDU die Ansicht, dass es sich bei diesem Sachverhalt um eine wichtige Angelegenheit in der Gemeindeverwaltung gehandelt hat und der Oberbürgermeister von daher verpflichtet war, den Rat zu unterrichten.

05.09.2018: Pressemitteilung der CDU-Fraktion:

Kein Schweigen aus Ãœberzeugung, sondern aus Machterhalt!

Wenn die Grünen erklären: „Recht gilt grundsätzlich, hat sich nicht an Volkes Meinung zu orientieren und gilt zu jedem Zeitpunkt und für jeden Menschen.“, dann stimmt das. Bei der Frage des eigenen Machterhalts spielen Rechte anderer aber offenbar keine große Rolle.

„Die Grünen haben am Montag nicht aus Ãœberzeugung im Rat geschwiegen, sondern – wie man es mit der Pressemitteilung vor Augen geführt bekommt – ausschließlich zum eigenen Machterhalt. Eine offene Diskussion hätte die Koalition von SPD und Grünen nämlich nicht ausgehalten“, stellt Hans Henneke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, fest.

Man hat also nach Mitteln und Wegen gesucht, um im Rat eine solche Diskussion zu vermeiden. Dass dafür die Rechte des Rates, der gewählten Vertretung der Bochumer Bevölkerung, mit Taschenspielertricks ausgehebelt werden mussten, hat man in Kauf genommen.

Der Oberbürgermeister hat dafür gesorgt, dass die Ratssitzung gar nicht als „Sondersitzung“ erkennbar und der eigentliche Antragspunkt nicht Gegenstand der Tagesordnung und damit einer Beratung war.

In diesem Umgang von Oberbürgermeister und Koalition mit den Rechten des Rates reihen sich andere Verhaltensmuster nahtlos ein.

Protokolle der Sitzungen von Rat und Hauptausschuss werden nur im Ausnahmefall entsprechend der Regel der Geschäftsordnung vorgelegt.

Ursache sind hier aber nicht die entsprechenden Mitarbeiter, die schon über ihre Grenzen hinaus belastet werden, sondern der Oberbürgermeister, der Personal lieber in anderen, für IHN wichtigen Referaten als zur Unterstützung der gewählten Volksvertreter einsetzt.

In dieses Bild passt auch die Debatte um den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zu den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung. Mit großem Tam Tam wurde von der Koalition noch ein entsprechender Antrag, diesen Bericht in öffentlicher Sitzung zu beraten, unter dem Vorwand verhindert, man könne keine lesbare geschwärzte und damit öffentlich zugängliche Version des Berichtes erstellen. Tatsächlicher Grund war allein der Machterhalt der Koalition, die eine solche Diskussion nicht ausgehalten hätte.

„Wenige Tage später musste allerdings die gleiche Stadtverwaltung genau diesen Bericht, den die Koalition dem Rat vorenthalten hatte, – in wenigen Teilen geschwärzt – einem Bürger aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zur Verfügung stellen“, weiß Henneke aus sicherer Quelle.

Last but not least, kann man an der Planung der Anzahl der Ratssitzungen für 2018 erkennen, wie lästig dem Oberbürgermeister der Rat der Stadt zu sein scheint. Die Gemeindeordnung schreibt für die kleinste Gemeinde in NRW vor, im Jahr mindestens sechs Sitzungen des Rates abzuhalten – an diesem Maßstab hat sich der Oberbürgermeister orientiert – und das sagt alles.

06.09.2018: Pressemitteilung der Grünen im Rat:

Bei der CDU liegen die Nerven blank

In der Presseerklärung der CDU vom 5. September wird im Nachgang zur Ratssitzung anlässlich des Falls Sami A. mal eben alles anprangert, was der CDU in der Kürze der Zeit einfiel.

Tatsache ist, dass die CDU eine Verabredung des Ältestenrats, der sie vorher zugestimmt hat, nun als Taschenspielertrick bezeichnet. Die Fraktionsspitzen hatten vor der Ratssitzung am 3. September vereinbart, dass zur Mitteilung der Verwaltung im Fall Sami A. jede Fraktion eine Nachfrage stellen darf. Laut Geschäftsordnung hat dieses Recht eigentlich nur die Fraktion, die die ursprüngliche Anfrage gestellt hat.

Debatten führt der Rat grundsätzlich nur bei Beschlussangelegenheiten. Im Fall Sami A. gab es aber im Rat objektiv nichts zu beschließen. Eine solche Debatte hätte lediglich eine Bühne für rassistische Beiträge geboten und keineswegs zu einem Koalitionskrach geführt, wie es sich mancher in der CDU vielleicht erträumt.

Im Kern ging es in der Ratssitzung um die Frage nach etwaigen Versäumnissen der Stadtverwaltung. Wir Grüne hatten uns bereits im Vorfeld bei der Verwaltung informiert. Andere Fraktionen haben Akteneinsicht genommen. Diese ihr zustehenden Möglichkeiten sich zu informieren ließ die CDU ungenutzt und pocht jetzt auf Rechte, die sie hätte wahrnehmen können.

Die Argumentation der Verwaltung, dass die Sicherheitserkenntnisse von Landes- und Bundesbehörden und letztendlich die Anweisung der Landesregierung dazu geführt haben, dass die Stadtverwaltung das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht informiert hat, sehen wir zwar kritisch, halten sie aber für nachvollziehbar. Insgesamt war die Auskunft der Stadtverwaltung Bochum in der Ratssitzung sehr ausführlich und zeigte eine geschlossene Argumentationskette. Und nicht zuletzt die antragstellende Fraktion sah sich ausreichend informiert.

An der Tonlage des CDU-Statements lässt sich deutlich Frust ablesen. Rührt dieser vielleicht daher, dass sich die Union landauf landab nicht einig ist, ob man sich nun als Partei des Rechtsstaats oder des gesunden Volksempfindens positionieren soll?

06.09.2018: Pressemitteilung der SPD-Fraktion:

Zur Ratssitzung am 3. September 2018 erklärt der Fraktionsvorsitzende der SPD-Ratsfraktion Dr. Peter Reinirkens:

Die SPD-Ratsfraktion hat trotz Sommerferien seit Bekanntwerden des Vorgangs um Sami A. mehrfach Kontakt zur Verwaltung aufgenommen und sich aus eigener Initiative über die Verfahrensschritte informieren lassen.
Dies wäre auch anderen Fraktionen möglich gewesen, manche haben davon ebenfalls Gebrauch gemacht.

Eine aktive Mitwirkung des Rates in dieser „Behördenangelegenheit“ durch Beschlüsse oder Ähnliches war für die SPD-Ratsfraktion nicht erkennbar. Das Angebot des Oberbürgermeisters und der zuständigen Beigeordneten, im Ältestenrat am 29. August 2018 zu informieren, wäre für die SPD-Ratsfraktion ausreichend gewesen.

Die SPD-Ratsfraktion nimmt den Verlauf der Ratssitzung und die Reaktionen anderer Bochumer Ratsfraktionen nach der Sitzung des Rates neutral zur Kenntnis. Davon auszunehmen ist aber das Statement des stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Hans Henneke vom 5. September 2018. Seine Interpretation der Arbeit des Rates und anderer Fraktionen ist von geringem Demokratieverständnis und mangelnder Sachkenntnis der Gemeindeordnung geprägt.

Die SPD-Ratsfraktion bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuständigen Fachämter, bei den Beigeordneten und beim Oberbürgermeister für das in eigener Verantwortung liegende Handeln in diesem Fall.


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