Oberbürgermeisterwahl in Bochum: Amtliches Endergebnis wie bisher: Thomas Eiskirch ist zum neuen Oberbürgermeister von Bochum gewählt #OBwahlBO #ratBO
In einem Satz: Das Wahlergebnis vom 13. September 2015 wurde bestätigt. Es hat sich keinerlei Änderungen vom vorläufigen zum endgültigen Wahlergebnis ergeben. Es gab jedoch in kleiner Anzahl einige Unregelmäßigkeiten.
Sprich – Thomas Eiskirch wurde mit 53,07 % der abgegebenen Stimmen zum neuen Oberbürgermeister der Stadt Bochum gewählt (Klaus Franz bekam 46,97 %):
Kleinere Unregelmäßigkeiten:
Es gab im Grunde genommen keine größeren Probleme, die Ergebnisse sind auch übereinstimmend zum vorläufigen amtlichen Endergebnis. Sprich: Bei den Prozenten änderte sich nichts (daher konnte ich die obige Grafik, die vorab erstellt wurde, auch verwenden).
Jedoch gab es dennoch ein wenig Gesprächsbedarf:
Fehlende Sperrvermerke:
Wenn man Briefwahl beantragt, bekommt man normalerweise einen sogenannten Sperrvermerk im Wahlverzeichnis. Hat man einen solchen Sperrvermerk im Wahlverzeichnis des jeweiligen Wahllokals, dann darf man dort vor Ort nicht wählen, außer man bringt den Wahlschein mit. Dieser Wahlschein wird sonst mit der Briefwahl mit abgegeben bzw. abgeschickt.
In einer kleineren zweistelligen Anzahl (37) von Fällen (über das ganze Stadtgebiet verteilt) hätte es dadurch unter Umständen zu Doppelwahlen kommen können. Diese Anzahl sei jedoch so gering, dass es keine Auswirkungen haben würde.
Außerdem seien in den Wahlprotokollen auch einige Fälle dokumentiert, wonach einzelne Leute mit Sperrvermerk in den lokalen Stimmbezirken doch wählen durften. Das seien lokale Entscheidungen der einzelnen Wahlvorstände gewesen, die der Wahlausschuss nicht rückgängig machen könne – aber diese werden im Protokoll als Unregelmäßigkeiten gemeldet.
Schlechte Zulieferung durch die Deutsche Post:
Schon im Vorfeld der Wahlen wurde bekannt, dass teilweise einzelne Straßenzüge nicht richtig mit Wahlbenachrichtigungen beliefert worden sind.
Dazu wird die Stadtverwaltung mit der Deutschen Post sprechen, denn da hätte man schon einen Anspruch drauf, denn schließlich zahlt man der Post ja auch für die Dienstleistung der Zustellung – und da müsse sich was ändern, so Wahlleiter Michael Townsend.