Landtag von NRW beschließt RVR-Gesetz: Die Kooperation in der Metropole Ruhr wird gestärkt
Heute hat der nordrhein-westfälische Landtag das „Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr“ (RVR-Gesetz) mit den Stimmen der rot-grünen Landtagsmehrheit und auch der CDU beschlossen. Damit wird das Regionalverband Ruhr und damit das Ruhrgebiet (was sich neuerdings gerne als „Metropole Ruhr“ bezeichnen lässt) deutlich gestärkt. Zwischenzeitlich gab es aus einigen Landesteilen (vor allem dem Münsterland in Westfalen) Bedenken gegen das RVR-Gesetz, aber die „Ruhrgebietsparteien“ SPD, CDU und Grüne, die im Ruhrparlament eine Koalition bilden, gaben nicht auf und sorgten für Änderungen an dem Gesetzesvorschlag, die schlussendlich dazu führten, dass das RVR-Gesetz beschlossen werden konnte.
So gilt das RVR-Gesetz zwar primär für den RVR aber auch anderen Regionen des Landes stehen entsprechende Möglichkeiten offen – wenn sie sich denn entsprechend organisieren können (und wollen!). Auch bleibt ein Austritt aus dem RVR für Städte und Landkreise nach festgelegten Kriterien weiterhin möglich, womit verfassungsrechtliche Bedenken gegen die ursprüngliche Fassung beseitigt wurden.
Der Bochumer Landtagsabgeordnete Thomas Eiskirch, Mitglied im Sprecherkreis der RuhrSPD und Kandidat für einen Posten im neuen Kommunalrat (als Oberbürgermeister-Kandidat für Bochum), freut sich über den politischen Erfolg und erklärte hierzu:
„Die rot-grüne Landesregierung steht zu ihrem Versprechen, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken und weiter auszubauen. Durch die Einführung der Direktwahl für die Mitglieder der Verbandsversammlung wird die demokratische Legitimation des RVR deutlich gestärkt. In den vergangenen Monaten haben wir uns über den Gesetzentwurf intensiv Gedanken gemacht und dabei auch Anregungen von externer Seite aufgegriffen, wie beispielsweise die Entscheidung für die Beibehaltung der Kündigungsmöglichkeit verdeutlicht. Im Ergebnis ist ein ausgewogenes und gut durchdachtes Gesetz herausgekommen, das dem Ruhrgebiet dabei helfen wird, seinen Strukturwandel und die damit verbundenen Anforderungen zu bewältigen.“
MdL Thomas Eiskirch (SPD), Sprecherkreis der RuhrSPD
Der Landtagsabgeordnete Josef Hovenjürgen (CDU), Vorsitzender der Verbandsversammlung, ergänzt:
„Die neue Gesetzesgrundlage bietet den Städten und Kreisen im Ruhrgebiet künftig die Möglichkeit, ihre Zusammenarbeit weiter zu stärken. Darüber hinaus bekommen die Menschen in der Metropole Ruhr durch die Direktwahl ein echtes Recht auf Mitwirkung. Es liegt nun an den Städten und Kreisen, gemeinsam mit dem Regionalverband Ruhr das Gesetz mit Leben zu füllen und das Ruhrgebiet in seiner Gesamtheit weiter nach vorne zu bringen. Mit diesem Gesetz können nun auch andere Regionen in Nordrhein-Westfalen den gleichen Weg einer städteübergreifenden, regionalen Kooperation gehen.“
MdL Josef Hovenjürgen (CDU), Vorsitzender des Ruhrparlaments
Die SPD-Fraktion im Ruhrparlament teilt via Pressemitteilung zum neuen RVR-Gesetz folgendes mit:
Damit bekommt der Regionalverband Ruhr weitere Aufgaben, der Kommunalrat als neues Gremium festigt die Zusammenarbeit der Oberbürgermeister und Landräte der Region und ab 2020 wird die Verbandsversammlung direkt gewählt. “Das RVR-Gesetz stärkt den RVR mit neuen Aufgaben als regionale Klammer und gleichzeitig wächst die politische Legitimation. Wir begrüßen diese Aufwertung der regionalen Kooperationâ€, erklärt Martina Schmück-Glock, Fraktionsvorsitzende der SPD im RVR.
Gestern hat der Ausschuss für Kommunalpolitik des Landtags NRW über den Gesetzentwurf beraten. Der Fachausschuss bereitet das Gesetz zur Abstimmung im Landesparlament vor, im Juni soll es dann in Kraft treten. Das “Gesetz zur Stärkung des Regionalverbandes Ruhr†der Landesregierung wird die Aufgaben des RVR erweitern. Bisher gehören Trägerschaft und Pflege des Emscher Landschaftsparks und der Route der Industriekultur zu den Pflichtaufgaben. Künftig können die Pflichtaufgaben des RVR um andere regional bedeutsame Kooperationsprojekte ergänzt werden. Auch die freiwilligen Aufgaben des RVR wachsen. So kommen unter anderem die Förderung von Klimaschutz, erneuerbaren Energien, Verkehrsentwicklung und kommunaler Europaarbeit hinzu. Darüber hinaus können die Ruhrgebietskommunen Aufgaben an den Regionalverband Ruhr übertragen.
Martina Schmück-Glock: “Das Gesetz bietet viele verschiedene Möglichkeiten, die regionale Zusammenarbeit weiter auszubauen und die Mitgliedskommunen zu entlasten. Wir werden in den nächsten Monaten intern darüber diskutieren, wo wir die Schwerpunkte setzen wollen.â€
Ein wesentlicher Punkt des neuen Gesetzes ist die Einrichtung eines Kommunalrates, in dem die OberbürgermeisterInnen und Landräte der Region vertreten sein werden. Der Kommunalrat löst das eher lose Netzwerk ab, in dem sich die Hauptverwaltungsbeamten bisher parteiübergreifend abstimmen. Der Kommunalrat berät die Verbandsversammlung des RVR. “Dadurch werden die Verwaltungsspitzen der Städte und Kreise noch enger in die Arbeit des RVR eingebundenâ€, so die SPD-Fraktionsvorsitzende. Durch das neue Gremium wird auch der Austausch auf Dezernentenebene vereinfacht.
Das RVR-Gesetz legt ebenfalls fest, dass ab 2020 die Mitglieder des Ruhrparlaments – der Verbandsversammlung – direkt gewählt werden. Ab 2020 werden die Wahlen der Stadträte, Kreistage, Oberbürgermeister und Landräte in NRW organisatorisch zusammengefasst und finden am gleichen Tag statt. Hinzu kommt die Direktwahl des Ruhrparlaments. “Wir freuen uns über die größere demokratische Legitimation, die mit dieser Neuerung einhergeht. Die Menschen können über die eigenen Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus mitbestimmen und sich dadurch stärker mit der Region identifizierenâ€, erklärt Martina Schmück-Glock. Etwa achtzig Mandate werden dann zu vergeben sein, die größtenteils direkt gewählt werden können; die 15 Hauptverwaltungsbeamten der Region sind automatisch durch ihr Amt Mitglieder der Verbandsversammlung. Einen weiteren Vorteil bringt die Direktwahl mit sich: Ausgleichsmandate für die Wahlerfolge von Kleinparteien können dann nicht mehr zu einem exorbitanten Wachstum des Ruhrparlaments führen – wie bei der Wahl 2014, durch die sich das Parlament von 71 auf 138 Abgeordnete fast verdoppelte.