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Jens Matheuszik — 28. Januar 2015, 19:09 Uhr

Haben CDU, SPD und Grüne das Ruhrgebiet doch nicht aufgegeben? Stellungnahme zur umstrittenen Novelle des RVR-Gesetzes


Das Ruhrgebiet. Regionalverband Ruhr (RVR)

Das Ruhrgebiet. Regionalverband Ruhr (RVR)

Am 27. September 2014 unterzeichneten CDU, SPD und die Grünen den Koalitionsvertrag für die Metropole Ruhr – am Rande der konstituierenden Sitzung des Ruhrparlaments. Oder etwas weniger hochtrabend ausgedrückt: Während der ersten Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Rund einen Monat später wurde auf einer denkwürdigen Ruhr-Konferenz der RuhrSPD dann die Vereinbarung endgültig besiegelt (CDU und Grüne hatten das schon vorher) und seitdem arbeiten CDU, SPD und Grüne im Ruhrgebiet – eher notgedrungen in ihrer XXL-Koalition zusammen. Notgedrungen deswegen, weil durch eine Ausnutzung von Rechtslücken das Ruhrparlament „aufgebläht“ wurde: Eigentlich wären es 71 Mitglieder dort, beinahe wären es 163 Mitglieder geworden, aber dadurch, dass die SPD gar nicht so viele Reservelistenplätze besetzt hatte, sind es im Endeffekt „nur“ 138 Mitglieder.

Auch auf Landesebene gab es gemeinsame Initiativen – nämlich für das sogenannte RVR-Gesetz, welches überarbeitet werden soll. Und wo plötzlich andere Landesteile – vor allem Westfalen – sich darüber aufregten und sich fragten, was das denn überhaupt mit dem RVR soll und warum man so ein großes Parlament bräuchte (selber ist die Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe momentan 116 Mitglieder stark) usw. Inzwischen wird der Gesetzentwurf sogar als verfassungswidrig bezeichnet – so ein Vorwurf ist natürlich immer gerne hervorgeholt, da das eines der ultimativen Argumente gegen Gesetze bzw. ihre Neufassungen ist.

Das ursprünglich auf der Tagesordnung des Kommunalausschusses stehende RVR-Gesetz wurde wohl auch deswegen kurzfristig zurückgezogen (siehe auch: Ruhrgebiet: SPD, CDU und Grüne geben das Ruhrgebiet auf.

Die Ruhrgebiets-XXL-Koalition sieht das jedoch – natürlich – anders, wie das Pottblog nachfolgend dokumentiert:

Martina Schmück-Glock und Frank Baranowski (SPD), Oliver Wittke und Roland Mitschke (CDU) sowie Börje Wichert und Sabine von der Beck (Grüne) präsentieren den Koalitionsvertrag für das Ruhrparlament

Martina Schmück-Glock und Frank Baranowski (SPD), Oliver Wittke und Roland Mitschke (CDU) sowie Börje Wichert und Sabine von der Beck (Grüne) präsentieren den Koalitionsvertrag für das Ruhrparlament

Vorbehalte zur RVRG-Novelle unbegründet
Der Landtag hat sich auf den Weg gemacht, die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit in der Metropole Ruhr mit dem Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr (RVRG) zu modernisieren. Ziel des Gesetzes ist, die strukturellen Voraussetzungen für mehr Zusammenarbeit der 53 Städte und Gemeinden im Ruhrgebiet nachhaltig zu verbessern. In der üblichen Anhörung im Landtag im Dezember wurden einige juristische Fragen aufgeworfen, die noch einmal gutachterlich geprüft werden sollen. Bei der Anhörung Mitte Dezember wurden juristische Fragen zum Zusammenwirken von Kommunen und Regionalverband in der Regionalplanung aufgeworfen, die nun geprüft werden. Verwiesen wurden unter anderem auf ein neueren Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur kommunalen Selbstverwaltung Das Ziel der Gesetzesnovelle, die Wettbewerbssituation einer der größten Metropolregionen Europas nachhaltig zu verbessern, ist davon nicht berührt. Insofern halten die Koalitionsfraktionen im RVR, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, an ihrem Beschluss vom März 2013, fest.

Die Anhörung im zuständigen Landtagsausschuss für Kommunalpolitik hat gezeigt: Für das Ruhrgebiet mit seinen Strukturproblemen ist es unabdingbar, dass seine Kommunen verstärkt an einem Strang ziehen und gemeinsam ihre Zukunft gestalten.

Einer ersten juristischen Auswertung durch den RVR – siehe Anlage – ist zu entnehmen, dass die Vorbehalte gegenüber dem Gesetzentwurf unbegründet sind. Dieser Sichtweite schließen sich die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen an.

Anlage:

Man darf gespannt sein, wie es weitergeht… und wenn es weiteren politischen Widerstand aus anderen Landesteilen gibt, sollten vielleicht mal CDU, SPD und Grüne schauen, wieviele Abgeordnete aus dem Ruhrgebiet man denn so gemeinsam im Landtag stellt…


1 Kommentar »

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  1. (1) Kommentar von Nobby @ 25. Februar 2015, 12:07 Uhr

    Vorbehalte zur RVRG-Novelle sind begründet
    Die Niederrheinischen Gemeinen sind schon lange gegen diese RVRG-Novelle. Fest steht, dass beim Regionalverband Ruhr (RVRG) über die RVR-Grenzen nicht nachgedacht wird. Es wird weiterhin an die alten Kohleabbaugrenzen festgehalten. Mit der Streichung Austrittsklausel sollen die Gemeinen Xanten, Rheinberg, Voerde und Hamminkeln auf alle Ewigkeit zu Ruhrpottgemeinden werden. Zwangsweise, gegen ihren Willen.


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