DFB-Sportgericht: Droht jetzt eine leere Südtribüne wenn Sippenhaft statt Rechtsstaatlichkeit gilt? (GMDK-Kolumne bei DerWesten)

Für das Fußball- bzw. BVB-Magazin Gib mich die Kirsche habe ich die aktuelle Fankolumne dieser Woche geschrieben, welche traditionell bei DerWesten erscheint.
In dieser Ausgabe geht es um das aktuelle Urteil des DFB-Sportgerichts gegen Borussia Dortmund – und insbesondere die verhängte „Bewährungsstrafe“, die – wenn man sich nicht bewährt – dazu führen wird, dass die komplette Südtribüne für ein Bundesliga-Heimspiel gesperrt wird.
Wenn man jedoch – nach dem Urteil des DFB-Sportgerichts – solche Bilder sieht, wie sie kürzlich vor dem Spiel gegen Hannover 96 an der A2-Autobahnraststätte Auetal-Süd zu sehen waren, dann fragt sich man ja doch, ob manche Leute einfach nicht über ihre Taten nachdenken…

Auch wenn es „nur“ ein ausrangierter Polizei-Bully (wohl auch ohne Motor) war, der dort einfach zur „Abschreckung“ oder aber zum „Präsenz zeigen“ stand – sowas macht man einfach nicht.
Deswegen hoffe ich auch, dass sich auf den Zeugenaufruf der Polizei Hannover (verbreitet von der Polizei Dortmund via Facebook) entsprechende Zeugen melden:
Warum schließen sich Sippenhaftung und Rechtsstaatlichkeit aus? Wenn ein Unternehmen seinen Kunden eine Dienstleistung verweigert, die diese Kunden auch nicht bezahlen müssen, dann steht dem Unternehmen das doch frei und hat nichts mit mangelnder Rechtsstaatlichkeit zu tun. Es gibt doch kein Grundreht auf Stadionbesuch.