Fanabteilung von Borussia Dortmund e.V. diskutierte über geplante Satzungsänderungen mit Dr. Wilfried Materna und Hans-Joachim Watzke
Vorgestern Abend gab es einen Infoabend der BVB-Fanabteilung zu den geplanten Satzungsänderungen.
Bei der kommenden Jahreshauptversammlung (am 24. November 2013) werden den Mitgliedern von Borussia Dortmund e.V. auch Satzungsänderungen vorgelegt. Da es hierzu Gesprächsbedarf gab lud die Fanabteilung ein, damit Dr. Wilfried Materna (vom Wirtschaftsrat des BVB) und Hans-Joachim Watzke (als Geschäftsführer der KGaA) die aufkommenden Fragen dazu beantworten konnten.
Vermögensübertragung bei Vereinsauflösung
Für den Fall, dass der Verein nicht mehr existiert (was man verhüten möge!) soll das Vermögen an eine sportliche Einrichtung gehen, was natürlich am ehesten den Vereinszweck entspricht.
Über diese geplante Änderung wurde eigentlich gar nicht großartig geredet, das ist quasi so selbstverständlich und selbsterklärend gewesen, dass auch in einigen Berichten das gar nicht thematisiert wurde.
Wirtschaftsrat als Organ des Vereins und mögliches „Salär“ für ein Vorstandsmitglied
Schon deutlich interessanter wurde die Diskussion um die weiteren Satzungsänderungen, wonach der Wirtschaftsrat ein Organ des Vereins werden soll und die von den Mitgliedern gewählten Mitglieder des Wirtschaftsrates im Einvernehmen mit dem Vorstand entscheiden können, dass ein Vorstandsmitglied eine finanzielle Entschädigung für seine an sich ehrenamtliche Tätigkeit bekommt.
Die Diskussion um den Wirtschaftsrat als Organ war relativ schnell in eine eindeutige Richtung gerückt, denn es wurde klar gestellt, dass damit die Satzung an die Realität angepasst wird, da der Wirtschaftsrat schon jetzt quasi als Organ des Vereins handelt.
Kritischer wurde die Diskussion um eine mögliche Vergütung eines Vorstandsmitgliedes. Hier sah Hans-Joachim Watzke den Bedarf vor allem dadurch, dass die Vereinsaufgaben (Repräsentanz des Vereins, Betreuung der Vereinsmitglieder und Fanclubs) inzwischen so gestiegen seien, dass man hier die Möglichkeit schaffen sollte, so etwas zu ermöglichen.
Das würde aber nur dann genutzt, wenn sich der Vorstand selbst darauf einigt und die vier von den Vereinsmtgliedern gewählten Wirtschaftsrats sich dazu entscheiden. Die zahlreichen Fragen dazu, die sich oftmals auf juristische Einzelheiten bezogen, wurden von Dr. Materna ausführlich beantwortet – und fast regelmäßig als korrekte Frage („Sie haben völlig recht.“) und wertvollen Beitrag angesehen.
Da ging es beispielsweise um die Frage, ob die vier gewählten Mitglieder des Wirtschaftsrates einen Ausschuss bilden – ist damit jetzt gemeint, dass die vier jetzt nochmal einen kleineren Ausschuss bilden/wählen/bestimmen oder aber sind diese vier Mitglieder bereits der Ausschuss? Letzteres war gemeint, wie Dr. Materna erklärte.
Das hätte man natürlich deutlicher formulieren können, wie Dr. Materna auch zugab.
Zum Teil gab es auch widersprüchliche Diskussionsbeiträge – auf der einen Seite wurde beispielsweise kritisiert, dass nicht die Mitglieder direkt entscheiden, ob ein Vorstandsmitglied vergütet werden soll, auf der anderen Seite wurde kritisiert, dass nur ein Teil des Wirtschaftsrates damit befasst sei. Wobei gerade letztere Regelung eigentlich insofern sinnvoll ist, dass nur die Mitglieder des Wirtschaftsrates damit zu befassen wären, die direkt von den Mitgliedern gewählt werden. Und nicht die Mitglieder des Wirtschaftsrates die vom Vorstand benannt werden. Denn dann könnten ja viel eher Interessenkonflikte entstehen.
Es wurde dann auch die Frage gestellt, ob man denn überhaupt eine solche Satzungsänderung bzgl. der Vergütung eines Vorstandsmitglieds benötigen würde. Hier machten Dr. Materna und Hans-Joachim Watzke klar, dass ihrerseits das unter Umständen notwendig werden könnte und man damit jetzt die Möglichkeit schaffen wolle. Angesichts der geplanten maximalen Entlohnung – denn man muss das auch mit den Finanzbehörden absprechen, damit das Steuerprivileg des eingetragenen Vereins nicht riskiert wird – von vielleicht „einem kleineren fünfstelligen Betrag [pro Monat; Anm. d. Bloggers“, was nachher dann zu „vielleicht 200.000 Euro [pro Jahr; Anm. d. Bloggers] wurde.
Auf die (sinngemäße) Frage, ob nicht ein ggf. anwesendes Mitglied der KGaA-Geschäftsführung das vielleicht irgendwann mal nutzen wollen würde, reagierte Hans-Joachim Watzke mit Amüsement – denn das wäre „ökonomisch ein Desaster“ für ihn. Außerdem weiß er tatsächlich jetzt noch nicht, was er ab 2016 so vorhaben würde – vielleicht würde man ja gar nicht mehr auf ihn setzen wollen und seine Positionen teilen. Bei letzterem Punkt sprach er übrigens explizit auch die Ausschreitungen beim Revier-Derby an und die weiteren Entwicklungen dazu.
Nach der Satzungsänderung ist vor der Satzungsänderung?
Mit Bedauern wurde festgestellt, dass man die satzungsändernden Anträge nicht auf der Versammlung selbst anpassen könne, um beispielsweise die Formulierungs(un?)genauigkeiten in Griff zu bekommen. Dies sei, so der anwesende Justiziar, so notwendig, da ansonsten eine Anfechtung der Beschlüsse möglich sei. Schließlich müsse gerade bei solchen Anträgen, die die Satzung ändern würden, die Mitglieder im Vorfeld informiert werden. Da stellt sich natürlich die Frage, was passiert, wenn man jetzt noch rechtzeitig entsprechende Anträge schriftlich einreicht (das müsste bis Samstag noch möglich sein).
Dr. Materna bat den Justiziar aber auch die Anregungen aus der Versammlung bezüglich der Satzungsänderungen (z.B. was die Nachwahl von Wirtschaftsratsmitgliedern betraf) sich zu notieren, auch wenn natürlich nach dieser Satzungsänderung erst einmal keine weitere Satzungsänderung geplant sei.
Weiteres Procedere…
Die Jahreshauptversammlung von Borussia Dortmund e.V. findet am 24. November 2013 (ab 11:00 Uhr in der Westfalenhalle) statt. Für die Satzungsänderungen wird eine 3/4-Mehrheit notwendig sein, wobei die Enthaltungen nicht dazu gerechnet werden.
Sollten 10 % der anwesenden Mitglieder eine geheime Abstimmung verlangen (was übrigens nur durch die Mitglieder selbst bzw. ein Mitglied selbst beantragt werden kann), wird auch geheim abgestimmt – darauf wären die Verantwortlichen auch schon vorbereitet.
Zum Schluss ein wenig Kritik…
Zum Schluss der engagierten Diskussion sprach Marco Blumberg, der Vorsitzende der Fanabteilung, noch einmal seinen Dank für die Teilnahme an die Mitglieder – aber vor allem auch an die Diskussionsteilnehmer – aus. Und sprach mit dem Wunsch, ob man solche Veranstaltungen nicht demnächst im Vorfeld einer Satzungsänderung (bevor die schriftlichen Formulierungen an die Mitglieder gegangen sind und nicht mehr zu ändern wären) durchführen könne, vielen anwesenden Mitgliedern aus dem Herzen.
Sinngemäß gab Dr. Materna ihm dazu recht – wünschenswert wäre es tatsächlich, wenn man das entsprechend zukünftig so durchführen würde. Da das sicherlich nicht die letzte Satzungsänderung gewesen ist, wird man das dann zukünftig ja sehen, inwiefern da verfahren wird.
Weitere Berichte:
Siehe auch die weiteren Berichte zur Informationsveranstaltung der BVB-Fanabteilung bei DerWesten und schwatzgelb.de.