MdL Nico Kern (Piraten) klagt die Polizeibehörde von Gelsenkirchen wg. Festnahme beim Flyern vor dem FC Schalke 04-Spiel an
Das die Situation zwischen einem Teil der Fußballfans in Nordrhein-Westfalen und der Polizei hierzulande nicht mehr das allerbeste ist, dürfte selbst SPD-Mitgliedern wie Ralf Jäger, seines Zeichens Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen und damit politisch Verantwortlicher für die Polizei, inzwischen klar sein.
Ob nun bei Borussia Dortmund, Rot-Weiss Essen, dem Wuppertaler Sportverein oder aber natürlich ganz besonders gravierend zuletzt beim Spiel des FC Schalke 04 gegen PAOK Saloniki (in dessen Nachgang vor allem eines klar war: Entweder der Verein oder aber die Polizei lügt) – die Diskussion bzw. die Anlässe dazu sind einfach nur ärgerlich.
Seit dem vergangenen Heimspiel auf Schalke gibt es da eine weitere unschöne „Episode“ – die Festnahme eines Abgeordneten des nordrhein-westfälischen Landtages in Gelsenkirchen.
Hintergrund: Was war geschehen?
Die nordrhein-westfälische Piratenpartei hatte für besagten Spieltag eine Wahlkampf-Aktion in Nähe des Gelsenkirchener Stadions vorgehabt. Passend zum Motto Zeigt her Eure Fahnen!!! – Menschenrechte enden nicht am Stadiontor des Schalker Supporterclubs wollte die Piratenpartei für ihre Anliegen werben, denn eine gleichnamige Kampagne verfolgt die Piratenpartei seit geraumer Zeit offiziell.
Nach Auskunft der beteiligten Mitglieder der Piratenpartei war man explizit außerhalb des Geländes auf Schalke, wo die Stadionordnung des Vereins Gültigkeit besitzt:
Hier noch mal mit Markierung @TeilerDoehrden @Maltis @pirat_mel #FanRechte #Piraten+ @BerndPirat pic.twitter.com/YcE3mNzqMl
— Thomas Weijers (@Mcweijers) September 1, 2013
Dennoch wurde der nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Nicolaus Kern dort in polizeiliche Gewahrsam genommen. Ordnungskräfte des Vereines hatten die Politiker aufgefordert das Verteilen der Flyer zu unterlassen und dabei auf ihr Hausrecht gepocht. Doch nach Angaben der Piraten befand man sich außerhalb des Gebietes, wo der Verein gemäß Stadionordnung sein Hausrecht ausübt (siehe oben eingebundenen Tweet oben mit der Karte).
Die Polizei forderte Nicolaus Kern dann auf die Flyerverteilung zu beenden, dieser weigerte sich jedoch, da es seinen Angaben zufolge dafür keinen Anlass gab – die geplante Verteilung auf dem öffentlichen Grund und Boden wurde sogar nach Angaben der Piraten im Vorfeld angekündigt.
Nach Aussagen der anwesenden Personen interessierte das jedoch die Polizei nicht (mehr) und man nahm Nicolaus Kern erst einmal in vorläufiges Gewahrsam:
Der @Teilerdoehrden wurde gerade beim Flyern für Fanrechte auf Schalke von der Polizei in Gewahrsam genommen… pic.twitter.com/7RQvAdP58a
— Maltis (@Maltis) August 31, 2013
Den Mitgliedern der Piratenpartei wurde dabei gesagt, dass der Bereich der Stadionordnung ausgeweitet worden sei. Dies würde dem Einsatzplan hervorgehen – den man jedoch nicht einsehen durfte:
@PatJeDe angeblich geht aus dem Einsatzplan (den wir nicht sehen durften) dass es ein besonders ausgeweiteter Bereich ist… ;-)
— Maltis (@Maltis) August 31, 2013
Von der Ausweitung dieser besonderen Zone war jedoch nur bei Ingewahrsamnahme die Rede – später wurde darüber kein Wort mehr verloren und als bekannt wurde, dass Nicolaus Kern Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen ist, durfte er gehen.
Wer da übrigens spätestens jetzt ein déjà -vu hat: Ja, Nicolaus Kern ist der Landtagsabgeordnete, der auch mal von der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof festgesetzt wurde (weil er einen Rewe to go-Laden fotografiert hatte). Auch damals wurden bei der Ingewahrsamnahme erst vermeintliche Fakten zum Sachverhalt erläutert, die nachher – nach dem bekannt wurde, dass Kern ein Landtagsabgeordneter ist, nicht mehr galten.
Da nicht ganz klar wurde, warum das ganze so passiert ist ((siehe dazu auch die Meldung der Piratenpartei)) hat das Pottblog bei den entsprechenden Stellen angefragt:
Polizei Gelsenkirchen
Die Gelsenkirchener Polizei wurde gebeten dazu Stellung zu beziehen, ob diese – das Hausrecht des Vereins wahrnehmend – auf öffentlichem Grund und Boden Maßnahmen ergriffen habe, obwohl die Stadionordnung dort eben nicht gelten sollte. Außerdem wurde angefragt, ob es stimmt, dass der Bereich, wo das Hausrecht des Vereins gilt, größer ist als die Angabe auf der Website des FC Schalke 04. Und falls dem so sei, warum man nicht – beispielsweise durch eine angemessene Beschilderung – darauf hinweist.
Die Antwort der Polizei Gelsenkirchen ist ziemlich eindeutig (die Hervorhebung stammt von mir):
Herr Kern verteilte eindeutig im Geltungsbereich der Stadionordnung, nämlich unmittelbar vor der Geschäftsstelle des FC Schalke 04, Flugblätter mit politischem Inhalt. Die mehrfache Aufforderung, die Verteilung zu unterlassen, ignorierte er. Dem von der Polizei ausgesprochenen Platzverweis kam Herr Kern ebenfalls nicht nach, so dass zur Durchsetzung dieses Platzverweis nach vorheriger Androhung eine Ingewahrsamnahme erforderlich wurde.
Die Tatsache, dass Herr Kern ein Mitglied des Landtages ist, hatte dieser den eingesetzten Polizeikräften zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt. Mit Kenntnis dieses Umstandes wurde Herr Kern unverzüglich aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.
Hinsichtlich der unterschiedlichen Interpretation des Geltungsbereiches der Stadionordnung möchte ich Sie bitten, sich unmittelbar an die Verantwortlichen des FC Schalke 04 zu wenden.
Widerspruch #1: Schaut man sich die Karte des Vorfalls an inklusive der Markierung, dann ist entweder die Markierung falsch (und somit die Aussage der Mitglieder der Piratenpartei) oder aber die Aussage der Polizei…
FC Schalke 04
Beim Verein fragte ich nach, wie es zu diesen unterschiedlichen Interpretationen zum Geltungsbereich der Stadionordnung kommen könne. Außerdem wollte ich wissen, ob die Aussage, wonach der Geltungsbereich gelegentlich vergrößert wird, stimmt und wie man darüber informiert wird.
Die Antwort des FC Schalke 04 besteht aus nur drei Sätzen und sieht wie folgt aus:
Da sich im Nachhinein für uns nicht exakt nachvollziehen lässt, wer sich wann innerhalb welchen Geltungsbereichs aufgehalten hat, können und werden wir die Angelegenheit nicht weiter kommentieren.
Generell ist es so, dass der Geltungsbereich unserer Stadionordnung so, wie mit der Stadt Gelsenkirchen und der Polizei abgestimmt, auf unserer Homepage veröffentlicht ist.
Innerhalb dieses Bereiches ist das Verteilen von Flyern genehmigungspflichtig.
Widerspruch #2: Hier ist auch nicht mehr die Rede davon, dass der Bereich der Stadionordnung mal größer sein kann als auf der Website bekanntgegeben.
Konsequenzen…
Wäre Nicolaus Kern kein Landtagsabgeordneter, dann wäre es vielleicht gar nicht so weit gekommen, weil er sich dann ggf. widerspruchslos der Staatsgewalt gebeugt hätte. Doch wenn er als „normaler“ Bürger auf seinem Recht bestanden hätte, dann hätte das unter Umständen schwerwiegende Konsequenzen gehabt, wie Daniel Düngel, der Vizepräsident des nordrhein-westfälischen Landtages, feststellte:
mal ein funfact: wäre @TeilerDoehrden kein MdL wäre er jetzt Mitglied der Datei "Gewalttäter Sport" – noch Fragen anyone? #fanrechte
— Daniel Düngel (@rwolupo) August 31, 2013
Ein Eintrag in der so genannten Datei „Gewalttäter Sport“ kann übrigens dazu führen, dass man ein bundesweites Stadionverbot erhält…
Klage gegen die Polizei Gelsenkirchen
Wie MdL Nicolaus Kern dem Pottblog mitteilte, wird er nun eine Klage gegen die Polizeibehörde vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einreichen, um die Rechtswidrigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen.
Außerdem will der Abgeordnete abklären, ob er nicht ggf. doch einen Eintrag in der „Gewalttäter Sport“-Datei aufweist.
Kommentar:
Die Widersprüchlichkeiten der Aussagen sind ja schon bezeichnend. Insofern ist es vielleicht wirklich nicht verkehrt, wenn man hier eine Klärung herbeiführt. Es sollte eigentlich nicht so sein, dass seitens der Polizei – so wie man derzeit aufgrund der Aussagen der Mitglieder der Piratenpartei mutmaßen kann – falsche Sachverhalte zugrunde gelegt werden, aber nur, solange der MdL-Ausweis noch nicht gezückt würde. Es sollte eigentlich ein leichtes sein, herauszufinden, wo das ganze stattgefunden hat – und nach Aussage von Nico Kern wurde bei der Ingewah Festnahme ((das Wort schreibt sich doch viel leichter!)) das auch genau protokolliert. Demnach war es wohl nicht unmittelbar vor der Geschäftsstelle, sondern auf der Straße (Ernst-Kuzorra-Weg).
Man darf gespannt sein, wie sich diese Angelegenheit weiter entwickelt. Ob vor Gericht oder wohl auch im Polizeibeirat Gelsenkirchen, wo das ganze demnächst wohl noch einmal thematisiert werden soll. Kommende Woche wird sich auch der Innenausschuss des Landtages in seiner 21. Sitzung den Themenkomplexen Fußball und Polizeieinsätze allgemein widmen. Siehe dazu auch: Repressive Polizeitaktiken und Verbote – Welche Strategie verfolgt der Innenminister in der Fußball-Saison 2013/14?
Nachtrag (17:54 Uhr):
In einer – nicht wirklich lange öffentlich einsehbaren – ersten Fassung wurde die sinngemäße Formulierung „Anzeige gegen Polizeipräsidenten“ geäußert. Es handelt sich jedoch um eine Anklage gegen die Polizeibehörde Gelsenkirchen – und keine strafrechtliche Anzeige gegen den Gelsenkirchener Polizeipräsidenten!
Tjo, dann hülft nur noch, bei zukünftigen Wahlkampfaktionen den Videobeweis einzuführen.
Das Ziehen einer Geltungsbereichsgrenze mit dem dicken Edding auf einem dumpfen Web-gif scheint mir keine Lösung mehr zu sein, auf der die Piraten ihre geplanten Spitzfindigkeiten aufbauen können…
Hi Jens!
Ich werde keine Anzeige gegen den Polizeipräsidenten einreichen, sondern vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen, da das Vorgehen der Polizei rechtswidrig war. Ich hoffe, dass wir nach einer positiven Enscheidung des Gerichts dann auch im Umfeld der Veltins-Arena wieder ohne Sorge um willkürliche Polizeiaktionen uns für die Rechte der Fans (egal von welchem Verein) einsetzen können.
Nachdem wir nun schon etliche Fan-Hearings mit Gruppen von verschiedenen Vereinen durchgeführt haben, ist es besonders misslich, dass wir daran gehindert werden, die Fans über unsere Standpunkte zu informieren. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
[…] NRW II: Piraten-MdL Nico Kern klagt gegen die Gelsenkirchener Polizei…Pottblog […]
@vaikl (1):
Stellt sich die Frage, wie man das rechtssicher definieren will.
@Nico Kern (3):
So steht’s im Text. Stand höchstens mal in einem Entwurf anders. :)