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Jens Matheuszik — 19. März 2013, 19:39 Uhr

Bundespolizei widerspricht MdL der Piraten, der angeblich widerrechtlich im Kölner HBF Rewe fotografierte


Heute morgen veröffentlichte ich den Beitrag Bundespolizei setzt im Kölner Hauptbahnhof Landtagsabgeordneten der Piratenpartei fest – weil er einen Rewe to go-Laden fotografiert hat.

Wer sich den vorherigen Beitrag nicht genau durchlesen will – hier die Kurzform:

Gestern wurde nach eigener Aussage ein Besucher des Kölner Hauptbahnhofes von der Bundespolizei festgehalten, weil er einen Rewe to go fotografiert hatte. Dabei wurde ihm ein Verstoß gegen die Urheberrechte (wegen dem Rewe to go-Logo) und/oder Persönlichkeitsrechte (der Rewe-Mitarbeiter) vorgeworfen. Nachdem er jedoch seinen Ausweis zückte, der ihn als Mitglied des nordrhein-westfälischen Landtages identifzierte, ließ man von weiteren Forderungen ab (angeblich soll auch sein Smartphone beschlagnahmt werden).

Zwischenzeitlich haben auch DerWesten und der WDR berichtet.

Bisher hatte ich nur die Aussagen des betroffenen Landtagsabgeordneten Nico Kern und habe natürlich auch bei der Bundespolizei, der Deutschen Bahn AG und REWE dazu angefragt. Dabei ergaben sich interessante Aussagen, die ich hier dokumentieren möchte:

Deutsche Bahn AG

Von der Deutschen Bahn wollte ich wissen, ob die Informationen der Seite zur Fotoerlaubnis bei der Deutschen Bahn noch weiterhin gelten, ob man es seitens der Bahn als erforderlich ansieht, dass die Bundespolizei etwaige Rechtsverstöße in Sachen Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte untersucht und wie sich das ganze mit dem Engagement der Deutschen Bahn bei Foursquare verträgt – wo man doch dort geradezu aufgefordert wird bei Check-ins und Tips zusätzliche Fotos hochzuladen.

Rewe

Rewe teilte mir mit, dass es natürlich jedem Bürger, der sich „im öffentlichen Raum – also auf der Straße oder auf dem Bürgersteig befindet – erlaubt ist, einen REWE Markt von außen, unter Berücksichtigung beziehungsweise Wahrung der Persönlichkeitsrechte, zu fotografieren.“ Jedoch wurde das durch den Rewe-Sprecher wie folgt eingeschränkt:

„Sobald allerdings Mitarbeiter identifizierbar auf dem Foto zu sehen sind, muss der Fotograf den betroffenen Mitarbeiter um Erlaubnis bzw. Zustimmung bitten. Möchte ein Mitarbeiter nicht auf dem Foto sein, kann er rechtlich die Zustimmung zur Veröffentlichung des Fotos verweigern.“

Dahingehend habe ich noch einmal nachgehakt, und gefragt, ob das denn auch das Fotografieren eines Rewe-Marktes in einem Hauptbahnhof umfasst (wegen der strittigen Definition des „öffentlichen Raumes“) und auf welcher Grundlage durch die Mitarbeiter von Rewe bzw. der Rewe-Security die Bundespolizei eingeschaltet wurde, da ja rechtlich gesehen ein Fotografieren unstrittig sei, während ggf. nur die Veröffentlichung rechtliche Schranken hat.

Zur ersten Nachfrage erklärte Raimund Esser von der Rewe Group:

„Ja, selbstverständlich – unter Wahrung aller Rahmenbedingungen kann auch in einem Bahnhof ein REWE Markt oder Logo von außen fotografiert werden.“

Bei der weiteren Frage ging er dann genauer auf den Sachverhalt ein:

„Im vorliegenden Fall hat sowohl eine Mitarbeiterin als auch der für die Sicherheit am Abend zuständige Mitarbeiter den Fotografen auf Ihre Persönlichkeitsrechte hingewiesen und ihn aufgefordert, das Fotografieren ihrer Person zu unterlassen. Als das ausblieb, wurde die vorbeikommende sich auf einem Routinerundgang befindliche Bundespolizeistreife informiert. Was sich dann im weiteren Verlauf des Falles mit der Bundespolizei geschah, entzieht sich unserer Kenntnis.“

Bundespolizei

Am interessantesten waren für mich die Reaktionen der Bundespolizei. Diese Aussagen bekam ich für das Pottblog von Jens Flören (Erster Polizeihauptkommissar und Leiter Stabsstelle ÖA/Presseprecher der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin).

In seiner ersten eMail bestätigte er mir, dass es einen entsprechenden Einsatz der Bundespolizei gab. Diese hatte „auf Anforderung einen Einsatz wahrgenommen […], bei dem es um das Fotografieren von Personen ging, die dies ausdrücklich nicht wünschten.“

Weiter heißt es seitens der Bundespolizei:

„Dabei wurden seitens der Bundespolizei weder Personen festgenommen oder gar Gegenstände, wie ein Handy o.ä., beschlagnahmt.

Dem „Fotografen“ wurde die Rechtslage zunächst vor Ort und später auch auf der im Bahnhof befindlichen Bundespolizeiwache eingehend erläutert.

Anlass für weitergehende polizeiliche Maßnahmen bestanden nicht; auch nicht für eine Dokumentation der Personalien der Person oder Personen.
Insofern kann ich Ihnen leider nicht bestätigen, ob es sich bei der Person ggf. um einen Landtagsabgeordneten gehandelt hat oder nicht.“

Widersprüchliche Aussagen von Nico Kern und der Bundespolizei

Nach Rücksprache mit Nico Kern zeigte sich dieser über die Aussagen der Bundespolizei sehr verwundert.

Dem Pottblog gegenüber hatte Nicolaus Kern noch einmal ausdrücklich versichert, dass er festgesetzt wurde und seine Personalien festgestellt wurden. Ein deutlicher Widerspruch zur Aussage der Bundespolizei! Seinen Aussagen zufolge wurde er mitgenommen und musste in einem Raum dann seinen Personalausweis abgeben, dieser wurde dann in einen anderen Raum gebracht und seiner Vermutung nach dann irgendwie überprüft, kopiert oder ähnliches.
Für ihn – und zugegebenermaßen im Rahmen dieser Aussage auch für mich – sah das sehr nach einer Feststellung der Personalien aus.

Auf diesen Widerspruch in Sachen Festnahme habe ich die Bundespolizei aufmerksam gemacht, außerdem auch auf die Aussage, wonach nichts beschlagnahmt wurde. Nico Kerns Aussagen zufolge wurde ja angedroht, dass man sein Handy beschlagnahmen würde.

Hier fragte ich dann nach der möglichen Rechtsgrundlage dazu und weiter wollte ich wissen, inwiefern die „Rechtslage“ sich denn darstellte, die die Bundespolizei erläuterte – vor allem weil die gesetzlichen Beschränkungen für das Fotografieren selbst augenscheinlich nicht vorlagen und den Aussagen Nico Kerns nach auch die persönlichkeitsrechtlichen Schranken, die einer Veröffentlichung entgegenüberstehen würden, nicht vorlagen.

Dahingehend wollte ich auch wissen, ob der Bundespolizei die entsprechenden Rechtsgrundlagen (Stichwort: Kunst-Urheberrechtsgesetz, Beiwerk usw.) bekannt seien.

Dreh- und Angelpunkt der ganzen Angelegenheit

Weiterhin wies ich darauf hin, dass für mich der Dreh- und Angelpunkt der Angelegenheit die Aussage sei, wo nach alle Forderungen und Behauptungen Herrn Kern gegenüber (Verstoß gegen das Urheberrecht (wg. dem Rewe-Logo), Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter, Androhung der Beschlagnahmung des Handys) fallen gelassen wurden, nachdem dieser seinen Landtagsausweis präsentierte.

Daher wollte ich wissen, inwiefern ein Landtagsausweis einer Person die Arbeitsweise der Bundespolizei ändert und schlussendlich:

Wie hätte sich in dieser Situation ein/e Bürger/in verhalten sollen, die/der keinen MdL-Ausweis hat?

Reaktion der Bundespolizei

Auf meine detaillierten Nachfragen erhielt ich auch recht zügig eine Reaktion der Bundespolizei.
Jens Flören warb um Verständnis, dass er dem Pottblog „keine weiteren Detailinformationen zum Sachverhalt geben […]“ könne.

Weiter heißt es:

Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen indizieren indirekt Vorwürfe gegen die Bundespolizei, die ich gerne in der unmittelbaren Korrespondenz mit dem Betroffenen aufklären möchte.
Insofern wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Herrn Kern bitten würden, seine Kritik unmittelbar und schriftlich an uns zu adressieren. Wir würden den Sachverhalt gerne im Rahmen unseres Beschwerdemanagements umfassend bearbeiten und in sachlicher und rechtlicher Sicht bewerten.

Schließlich halte ich es nach hiesiger Aktenlage auch im Interesse von Herrn Kern für geboten, unmittelbar durch Herrn Kern selbst zu entscheiden, wie weit sich hiesiger Sachverhalt, einhergehend mit seinem persönlichen Verhalten, in den Medien wiederfindet.

Herrn Kern wäre es dann schlussendlich vorbehalten, Ihnen unsere Stellungnahme zu übersenden.

Nun denn, Nico Kern wurde von mir informiert – und ich bin gespannt, was sich da noch ‚raus ergibt…

Abschließende(?) Bewertung der Angelegenheit

Unbestreitbar konnte es nicht mehr um die (angeblichen?) Persönlichkeitsrechte gehen – schließlich wurden diese Fotos von Nico Kern unter bundespolizeilicher Aufsicht gelöscht.

Nico Kern zufolge wurde ihm auch gedroht, dass man die Speicherkarte beschlagnahmen wolle, wenn er das letzte Foto (wo nur das oben abgebildete Rewe to go-Logo zu sehen war) nicht löschen würde. Nico Kern zufolge ging es der Bundespolizei also darum, an die Datei zu kommen bzw. Druck aufzubauen, um ihn dazu zu bringen, die Datei zu löschen.

Ein gewisses Geschmäckle bleibt doch noch – aber vielleicht wird sich das ganze noch auflösen, sobald Nico Kern und die Bundespolizei selber da direkt miteinander kommunizieren.

Dass die ganze Angelegenheit für Nico Kern mehr als ein Geschmäckle aufweist ist jedoch nachvollziehbar – und ich bin gespannt, wie es in der Angelegenheit weiter geht.

Er versprach das Pottblog auf dem Laufenden zu halten!

Update: Im KellerCast äußert sich Nico Kern selbst zur Thematik!


9 Kommentare »

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  1. (1) Pingback von Bundespolizei setzt im Kölner Hauptbahnhof Landtagsabgeordneten der Piratenpartei fest, weil er einen Rewe to go-Laden fotografiert hat! » Pottblog @ 20. März 2013, 00:43 Uhr

    […] 1995 (1) « Links anne Ruhr (19.03.2013) Bundespolizei widerspricht MdL der Piraten, der angeblich widerrechtlich im Kölner HBF Rewe fot… »   Jens Matheuszik — 19. März 2013, 05:43 […]


  2. (2) Pingback von Der Ruhrpilot | Ruhrbarone @ 20. März 2013, 06:30 Uhr

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  3. (3) Kommentar von yt @ 20. März 2013, 07:37 Uhr

    Wie konnte REWE und die Bundespolizei überhaupt von einer Veröffentlichung ausgehen? Ein Rewegate mit PreCrime Aspekt?
    Wo soll das hinführen ? Die Bahn schafft sich ein totalitäres Regime im Staat. Prima. Whats next? Mit betreten des Supermarktes verliere ich meine Bürgerrechte, weil ich ein Wirtschaftszone betrete?

    Das passt ja Prima in weitere Zukunftsmodelle. Als Konsument hat man keine Rechte, nur eine Kontaktlose Brieftasche aus der direkt abgebucht werden kann.

    Ich fotografiere sehr viel, aber selten um etwas zu veröffentlichen. Und selbst wenn ich etwas fotografiere, bleibt mir die Möglichkeit, Personen unkenntlich zu machen, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren.

    Aus diesen genannten Gründen würde ich, nicht MdL, mich gegen jeden Eingriff in meine Rechte und digitale Gedächtnisstütze wehren.

    Mit vernetzten Grüßen,
    yt


  4. (4) Kommentar von Benedikt @ 20. März 2013, 12:52 Uhr

    Am wichtigsten ist zu klären, ob Herr Kern wegen eines Verstoßes gegen die Persönlichkeitsrechte oder nur das Urheberrecht festgesetzt wurde, denn in seinen Twitter Meldungen am selben Tag behauptete er, dass nur das letztere der Fall sei und erwähnte nichts von mitabgelichteten Dritten.
    Mir ist also zunächst wichtiger zu erfahren, ob der Abgeordnete gelogen oder zumindest Informationen vorenthalten hat, um mehr Aufregung auszulösen. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass ihm entgangen sein sollte, dass es den Mitarbeiter nur um ihr Recht am eigenen Bild ging, falls diese Behauptung stimmt.


  5. (5) Kommentar von Peter @ 20. März 2013, 13:13 Uhr

    Aus gut informierter Quelle weiß ich, dass gegen die beiden Beamten eine Strafanzeige(wurde nicht durch Herrn Kern veranlaßt) wegen Nötigung vorliegt. Dann bin ich mal gespannt auf das Ergebnis.


  6. (6) Kommentar von Thomas van de Kolk @ 20. März 2013, 18:09 Uhr

    @Jens Von Dir als bekennendes SPD Mitglied hätte ich mir etwas mehr Fingerspitzengefühl gewünscht. Denn fernab von allen Sorgen, die uns in der Netzgemeinde so umtreiben und sicherlich der Diskussion bedürfen, hat diese #REWEGATE Geschichte doch einen für mich recht üblen Nachgeschmack, denn es gibt hier 3 Beteiligte. Zwei, mit denen Diskutiert wird: Herr Kern sowie die Sicherheitskräfte (ob Polizei oder vtl. die DB Sicherheit). Sowie einen dritten Beteiligten, der gemeine REWE Mitarbeiter, über dessen vermeitliche Rechte Philisophiert wird. Und letztere sind vermutlich nicht nur die Auslöser dieses Vorfalls (als „Anrufer der DB Sicherheit“) sondern mir ehrlich gesagt die Personen, die mir hier am nächsten sind. Und hier kann man nur Spekulieren, ob die Diskussion Ihnen gerecht wird, und ob diese Prozipiell denken „oh Gott, was haben wir da angerichtet ?“ oder „Was will die Internetgemeinde von mir ? Versteht sie nicht, das wir sehr sensibel reagieren, wenn sich jemand Aufällig verhält ?“. Denn eines ist mir klar: Ganz normal 10 Sekunden einen Schnappschuss vom REWE ToGo Logo (was meiner persönlichen Meinung Kerns gutes Recht ist – und glücklicherweise auch so verbrief ist) gemacht und twitterd weitergezogen sein, wird Herr Kern nicht. Ja, und ich weiss, das „verdächtig verhalten“ auch ein Reizwort für viele ist. Nun, man wird nie erfahren, was wirklich war; und ob es der Situation von Zeit-, Teilzeit- und geringfühig Beschäftigten im Supermarkt gerecht wird (Anm: welche, unterhält man sich mal mit Ihnen, keinen sooo einfachen Job haben, durchaus auch mal bestohlen und bedroht werden und ja, vielleicht aus Angst Ãœberreagieren), aber dreh und Angelpunkt aller Diskussionen sind, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Ich finde es jedenfalls erschreckend, wie weit sich einige Netzbürger vom normalen Bürger entfernt haben, und diesen nicht mehr fragen: „Was denkst Du ?“. Man kann anschliessend ja gerne anderer Meinung sein, aber manches geht mir wirklich zu weit, so sehr ich mich selbst als Netzbürger sehe.


  7. (7) Kommentar von klaus baum @ 20. März 2013, 18:41 Uhr

    icdh habe jetzt nicht alle kommentare gelesen, aber das thema interessiert mich, weil ich selber schon einen „zusammenstoß“ mit der bundespolizei in einer fahrkartenverkaufsstelle der DB hatte. als ich ein foto blitzte, hat einer der schalter“beamten“ gleich die polizei gerufen, die mich aufforderten, das bild wieder zu löschen, andernfalls sie mir die kamera beschlagnahmen würden.
    ich habe dann später mal den aushang der bahn gelesen, auf dem steht, man dürfe nicht ohne einwilligung von xy bilder veröffentlichen. was also ist, wenn man gar nicht die absicht hat, ein foto zu veröffentlichen?


  8. (8) Kommentar von Jens Matheuszik @ 20. März 2013, 19:16 Uhr

    @Benedikt (4):
    Sagen wir mal so: 140 Zeichen und Twitter allgemein ist natürlich ein verkürzendes Medium. Für den ursprünglichen Beitrag hatte ich mit Nico Kern gesprochen und da werden ja beide rechtlichen Aspekte erwähnt.

    @Peter (5):
    Das klingt interessant. Eventuell aber übertrieben meiner Meinung nach.

    @Thomas van de Kolk (6):
    Ich finde Deinen Kommentar merkwürdig, das vorweg. Daher will ich erstmal auf eine Aussage explizit eingehen:

    Ganz normal 10 Sekunden einen Schnappschuss vom REWE ToGo Logo (was meiner persönlichen Meinung Kerns gutes Recht ist – und glücklicherweise auch so verbrief ist) gemacht und twitterd weitergezogen sein, wird Herr Kern nicht.

    Warst Du dabei? Ich nicht. Daher weiß ich nicht, ob das so war oder nicht.

    Jetzt generell zu Deinem Kommentar:
    Wirfst Du hier nicht gerade verschiedene Sachverhalte durcheinander?

    Thema des ursprünglichen Beitrages war ein möglicherweise willkürliches Verhalten der Bundespolizei, welches sich u.U. nicht mit der Rechtslage in Einklang bringen lässt (ob dem so ist, ist ja noch nicht geklärt).
    Das hat jetzt nichts damit zu tun, ob das ganze in bzw. an einem Laden passiert ist, wo ggf. nur gut verdienende Prokuristen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze arbeiten, einen Laden mit Teilzeitbeschäftigten oder sonst einer Arbeitsstelle.

    Ob es sich hier um einen Fall von Behördenwillkür oder gar Nötigung (das schreibe ich nur, weil in einem Kommentar erwähnt wurde, dass dahingehend Strafanzeige erstattet wurde) handelt ist meiner Meinung nach der eigentliche Aspekt der Angelegenheit. Soll dieser Aspekt eventuell unwichtig werden, weil eventuell die dortigen Mitarbeiter keinen so einfachen Job haben? Wäre das also nur berichtenswert bei einem Laden X, wenn die Mitarbeiter des Ladens X einen einfachen Job haben? Ist die eventuell statt gefundene Bedrohung bzw. unter-Druck-Setzung Nico Kerns (Stichwort: Beschlagnahmung) unwichtiger?

    Jeder Bürger, jede Bürgerin (und damit auch jede Person, die bei Rewe to go arbeitet!) sollte sich für das Thema einer (möglichen) Behördenwillkür interessieren, denn das kann jedem bzw. jeder passieren.

    Ich glaube übrigens nicht, dass man sich als Mitarbeiter eines Ladens automatisch bedroht fühlt, wenn man mitbekommt, dass da wer ein Foto vom Laden macht. Wenn mir persönlich das nicht gefällt, würde ich es ansprechen und ich vermute Nico Kern hätte eine Erklärung abgegeben, die zufriedengestellt hätte – oder gar ein Lächeln auf die Lippen des Mitarbeiters gezaubert hätte, denn seine Kritik am Namen „to go“ ist meiner Meinung schon zutreffend.

    Merkwürdig finde ich auch Deine Formulierung, wonach Du es erschreckend findest wie weit sich einige Netzbürger vom normalen Bürger entfernt haben, und diesen nicht mehr fragen: “Was denkst Du ?”

    Brechen wir das jetzt mal vom konkreten Sachverhalt weg – würde das bedeuten, dass eine Situation, die rechtlich gesehen scheinbar ziemlich eindeutig ist, anders beurteilt werden sollte, weil „der normale Bürger“ (wie immer man diese Teilmenge definieren soll) das ggf. anders sieht?! Ich dachte immer Recht und Gesetz in einem Rechtsstaat gelten für alle – und dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Ich bin mir nicht zu 100 % sicher – könnte mir aber auch gut vorstellen, dass das sogar eine Position der SPD ist (um mal den Schwenk auf die Parteimitgliedschaft zu bekommen).


  9. (9) Kommentar von Bundeswahrsager @ 21. März 2013, 13:19 Uhr

    Der Bundeswahrsager hat´s aus seiner Sicht auch schon kommentiert
    http://bundeswahrsager.blogspot.de/


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