Bundespolizei setzt im Kölner Hauptbahnhof Landtagsabgeordneten der Piratenpartei fest, weil er einen Rewe to go-Laden fotografiert hat!
Hinweis: Es gibt inzwischen ein Update – siehe hier.
Das Fotografieren eines Ladens der „Rewe to go“-Kette im Kölner Hauptbahnhof wurde gestern beinahe einem Besucher des Kölner Hauptbahnhofes zum Verhängnis.
So berichtete Nico Kern am gestrigen Montag Abend über seinen Twitter-Account @TeilerDoehrden was ihm dahingehend just widerfahren ist (eine vollständige Übersicht seiner Tweets dazu findet sich am Ende des Beitrages). Er wurde demnach vorläufig durch Vertreter der Bundespolizei ((der ehemalige Bundesgrenzschutz nimmt u.a. die Aufgaben der Bahnpolizei wahr)) im Hauptbahnhof Köln unter anderem vorläufig festgesetzt!
Der Sachverhalt
Nach Rücksprache des Pottblogs mit Nico Kern ergibt sich folgender Sachverhalt, der etwas ausführlicher geschildert werden sollte, als es in 140 Zeichen möglich ist:
Großes Foto der Rewe to go-Filiale… Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte?
Demnach hat Nico Kern die Filiale der Rewe to go-Kette fotografiert, weil er einen Twitter-Beitrag zum Thema Rewe to go entsprechend illustrieren wollte. Auf den ursprünglich gemachten Fotos nahm er jedoch mehr als den oben abgebildeten Bildausschnitt auf, sondern auch Teile der Filiale und auch teilweise Mitarbeiter. Ihm ging es jedoch nicht um die Mitarbeiter, sondern um das Logo (er vermutete, dass die Personen bildrechtlich wohl eher ein unwesentliches Beiwerk darstellten).
Löschung der Fotos mit Rewe to go-Mitarbeitern
Nach Rücksprache mit der Bundespolizei und den Security-Kräften (des Rewe to go) wurden diese Fotos dennoch unter Aufsicht der Bundespolizei gelöscht, nur das obige Bild des Logos blieb erhalten.
Dennoch: Geplante Beschlagnahmung des Handys: Wegen Urheberrechtsverstoßes!
Trotzdem wollte die Bundespolizei noch zusätzlich sein Handy beschlagnahmen – quasi als „Tatwerkzeug“ (auch wenn das Ergebnis der vermeintlichen „Tat“ gar nicht mehr vorlag), denn er habe damit ja ein Logo fotografiert und wenn der Inhaber das nicht erlaubt, dann sei das ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Die Rettung: Der MdL-Ausweis…
Hier wurde es dann Nico Kern dann doch zu bunt und er zückte seinen Ausweis, der ihn als Mitglied des Landtages (MdL) von Nordrhein-Westfalen ausweist – denn Nicolaus Kern (so sein vollständiger Name) ist Mitglied der 20 Piraten ((der Piratenfraktion im nordrhein-westfälischen Landtag)). Danach musste sein Handy plötzlich nicht mehr beschlagnahmt werden…
Jedoch hat natürlich nicht jeder die Möglichkeit seinen MdL-Ausweis zu zücken, denn das können momentan nur 237 Personen machen, da es nur 237 MdLs im NRW-Landtag gibt.
Begründung der Bundespolizei
Danach wünschte Nico Kern noch das Gespräch mit der zuständigen Dienstgruppenleitung der Bundespolizei am Hauptbahnhof Köln und seitens der Dienstgruppenleiterin wurde ihm dann erklärt, dass nicht das ursprünglich genannte „Vergehen“ (man erinnere sich: das Fotografieren eines Rewe to go-Logos) ursächlich für das Verhalten der Bundespolizei war, sondern die Verletzung der Persönlichkeitsrechte (obwohl diese Fotos ja unter bundespolizeilicher Aufsicht gelöscht wurden).
So gravierend war der „andere“ Sachverhalt dann aber doch nicht – jedenfalls nicht gravierend genug, um Nico Kern weiter in Gewahrsam behalten zu wollen. Ein Schelm der Böses dabei denkt…
Eine Dokumentation der Tweets folgt am Ende des Beitrages – jetzt erst einmal zur rechtlichen Situation, wie sie sich mir als Laien darstellt:
Rechtliche Situation?
Die rechtliche Situation ist übrigens gar nicht so einfach – denn da gibt es verschiedene Aspekte. Voranstellen muss ich auch, dass ich natürlich kein Rechtsanwalt bin und auch keine Rechtsberatung dazu leiste. Mir als Laien stellen sich folgende Punkte als diskussionswürdig dar:
Panoramafreiheit
Grundsätzlich darf man eigentlich einen Laden und damit auch das Logo des Ladens fotografieren – aber es kommt drauf an, von wo. Die Panoramafreiheit zählt in einem Bahnhofsgebäude nicht (siehe auch: Bildrechte – Bahnhöfe und Verkehrsanlagen).
Dennoch sind anscheinend Fotos für private Zwecke bei der Deutschen Bahn erlaubt.
Persönlichkeitsrechte
Das Fotografieren der Rewe-Mitarbeiter tangiert natürlich deren Persönlichkeitsrechte. Jedoch ist hier nicht ganz klar, ob sie nicht – siehe oben – nur „unwesentliches Beiwerk“ sind, denn sie sind ja nicht Hauptzweck des Fotos gewesen.
Hausrecht
Wenn die Fotos von Grund und Boden der Deutschen Bahn AG angefertigt wurde, dann zählt das Hausrecht der Deutschen Bahn AG. Diese erlaubt jedoch (dieser Seite zufolge) Aufnahmen dieser Art. Das Hausrecht des Rewe-Ladens wäre wohl erst dann tangiert, wenn man im Rewe-Laden fotografiert.
Zuständigkeit der Bahn- bzw. Bundespolizei
Mir stellt sich die Frage: Wann ist die Bahnpolizei eigentlich zuständig?
Da vermutlich das Hausrecht der Bahn nicht tangiert war und sonst vermutlich kein Gesetzesverstoß vorlag (spätestens nach dem Löschen der Fotos, die u.U. doch legal waren!), stellt sich die Frage, welche Zuständigkeit die Bundespolizei (ggf. als Bahnpolizei) überhaupt hatte.
Rechtlich begründet oder Willkür?
Man kann sich insgesamt fragen, ob die gesamte Situation überhaupt rechtlich begründet war.
Denn das die rechtliche Situation eben nicht so eindeutig gegen den Fotografen spricht zeigt wohl die Tatsache, dass nach Bekanntwerden der Abgeordneteneigenschaft man sich nicht weiter drum kümmern wollte. Wäre das Fotografieren wirklich so ein Gesetzesverstoß, dann hätte man sicherlich kein Problem damit, die damit verbundene Rechtsposition aufrecht zu erhalten und ggf. sogar weitere Maßnahmen einzuleiten (wiewohl dann natürlich auch die Frage nach der politischen Immunität aufwirft).
Wie sehen die Deutsche Bahn, Rewe und vor allem die Bundespolizei das ganze?
Auch wenn ich Nico Kern die Aussagen vollständig glaube (es gibt für mich keinen Grund daran zu zweifeln) ist es natürlich interessant, wenn man noch die Argumente der anderen Seite(n) kennt. Daher habe ich sowohl die Deutsche Bahn AG (Hausrecht im Bahnhof), die Firma Rewe (da es ja um ihr Logo ging) und auch die Bundespolizei angefragt. Sobald ich hier Antworten habe, werde ich diese nachreichen.
Die Tweets von @TeilerDoehrden zur Festsetzung durch die Bundespolizei wegen der Rewe to go-Aufnahme
Nachfolgend habe ich über Storify die entsprechenden Tweets aggregiert:
Bundespolizei setzt im Kölner Hauptbahnhof Person fest, weil sie einen Rewe to go-Laden fotografiert hat!
Es gibt Geschichten, die kann man sich nicht ausdenken (wäre das ein Teil eines Drehbuches gewesen, wäre das sicherlich wegen Realismusferne abgelehnt worden). Doch die nachfolgenden Tweets zeigen es – die Realität ist manchmal weiter als die merkwürdigsten Ideen…
Storified by Pottblog· Mon, Mar 18 2013 21:45:10
Abschließende Bewertung
Solange noch nicht alle Details bekannt sind, ist es natürlich nicht einfach eine abschließende Bewertung zu ziehen. Insofern bin ich da gespannt auf die Reaktionen von Bundespolizei, Deutsche Bahn AG und Rewe.
Doch auch wenn man bisher nur eine Seite zu diesem Vorfall gehört hat, der wahrscheinlich piratenpartei-typisch demnächst als #rewegate bezeichnet werden könnte, so scheint doch klar zu sein, dass da etwas geschehen ist, was so nicht in Ordnung war. Die Situation konnte nur dadurch entschärft werden, dass sich Nico Kern als Landtagsabgeordneter ausweisen konnte – und damit war dann alles erledigt. Das kann es aber nicht sein! Entweder Nico Kern hat sich wirklich etwas zuschulden kommen lassen (was ich bezweifel…) – dann muss auch ggü. einem Landtagsabgeordneten entsprechend verfahren werden oder aber hier lag eine Willkür-Situation vor, in die auch jede/r andere Bürger/in geraten kann, die/der jedoch nicht den MdL-Ausweis zücken kann.
Update:
Siehe auch den Beitrag Bundespolizei widerspricht MdL der Piraten, der angeblich widerrechtlich im Kölner HBF Rewe fotografierte mit den Reaktionen von Rewe und insbesondere der Bundespolizei!
[…] Wer das Ganze etwas seriöser haben möchte, der geht rüber zu Jens ins Pottblog, der d… /* […]
Als (fast) wertfreie Ergänzung:
Zur Aufgabenzuständigkeit der Blick in die Norm
Aufgabenzuweisung aus dem Bundespolizeigesetz (der ehemalige Bundesgrenzschutz heißt seit Mitte 2005 Bundespolizei)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__3.html
Strafverfolgungsnorm
Absatz 1 Nr. 5
http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__12.html
Vorliegend Tätigwerden zum Schutz privater Rechte Dritter.
Nach Löschen des Bildes und Aufnahme der Personalien sollten die strafprozessualen Maßnahmen „eigentlich“ abgeschlossen sein. Eigentlich.
Hm, muss wohl ein urheberrechtskritischer Beamter gewesen sein. ;)
Gruß amsel
[…] Umland: Bundespolizei setzt im Kölner Hauptbahnhof Landtagsabgeordneten der Piratenpartei fest, weil er einen Rewe to go-Laden fotografiert hat!…Pottblog […]
… und noch einen Kommentar, sorry, die Mail-Addy hat einen Fehler:-)
Beide Kommentare bitte nicht freigeben, ist nur Mist, ich will nur auf dem laufenden bleiben..
Danke.
Das Recht am eigenen Bild kann nur die abgebildete Person selbst in Anspruch nehmen. Da es nicht generell verboten ist, sondern nur dann, wenn die Person nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden ist, kann dies afaik gar nicht a priori von der Polizei geahndet werden.
Und, wie hier gesagt, als Beiwerk sowieso nicht.
Mit dem Hausrecht der Bahn sehe ich das etwas anders. Ernstens ist diese maßgeblich in Bundesbesitz und somit öffentlich und zweitens sagt ein Urteil des BvGs, dass als öffentlich gelten muss, was öffentlich wahrgenommen wird, und sogar auf dem weitaus privateren Flughafen Frakfurt eine Demonstration hingenommen werden muss.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg11-018.html
Daher gehe ich zunächst mal davon aus, dass dieser Passus des Hausrechts von Bahnhöfen als ungültig angesehen werden kann.
Ich hoffe der Skandal wir mit einer kleinen Anfrage aufgearbeitet.
@ulrics: Und was soll die Landesregierung Erhellendes zur Tätigkeit der Bundespolizei antworten?
Unglaublicher Vorfall!!! Hier wird einmal mehr deutlich, wie undurchsichtig und kompliziert die aktuelle Form des Urheberrechts in Deutschland ist!
Ich darf mir gar nicht ausmalen,was mit einem einfachen Bürger angestellt worden wäre, wenn der ohne Ausweis des Landtages fotografiert hätte. DAS KANN EINEM JA ANGST MACHEN!!!
“ denn er habe damit ja ein Logo fotografiert und wenn der Inhaber das nicht erlaubt, dann sei das ein Verstoß gegen das Urheberrecht. “ ??? Kann ja wohl nicht sein. Willkür der privaten „Security“ gepaart mit der von der öffentlichen Bundespolizei? Das Vorgehen der Mitarbeiter ist ja eigentlich nur vorstellbar, wenn dem eine Konfontation zw. Fotograf und Mitarbeitern voraus ging, was aber scheinbar nicht der Fall war.
Der Status als MdL schützt einen vor der Strafverfolgung, selbst wenn die Bundespolizei mehr hätte machen wollen, wäre es nicht gegangen.
[…] https://www.pottblog.de/2013/03/19/bundespolizei-setzt-im-kolner-hauptbahnhof-landtagsabgeordneten-de… […]
Eigentlich hatte ich mir bis jetzt immer gerne von Rewe mein essen liefern lassen. Jetzt bleibt ein geschmäckle
Mal schauen was Rewe zu diesen Vorfall sagen wird. Glücklicherweise gibt es noch mehr Supermärkte, die liefern.
Abgesehen davon, dass der Auslöser der Aufregung in der nichtverbotenen Stadt das Ganze einfacher hätte haben können, denn auf der Düsseldorfer Schadowstraße ist die REWE-to-Go-Filiale auf öffentlichem Grund, und abgesehen davon, dass es REWE-to-Go schon seit ca. einem Jahr gibt, er also ganz vergebens versuchte, eine Neuigkeit zu verkünden, geht natürlich das Ganze gar nicht. Kann denn in Zukunft gar nicht mehr irgendwer irgendetwas fotografieren, ohne dass sich irgendwer darüber erregt?
Wenn ich die rechtliche Situation richtig im Kopf habe darf man die Fotos unabhängig von der Panoramafreiheit, Urheberrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrechten erst mal machen. Diese Rechte kommen erst bei Veröffentlichung ins Spiel.
Jetzt kann die Rewe-Security natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass so ein Handyfoto zur Veröffentlichung gedacht ist. Nach einem Hinweis, dass man das aus demundem Grund nicht veröffentlichen darf sollte das aber erledigt sein. Eine Löschung der Fotos darf niemand verlangen.
Da ist Nico den Leuten schon weiter entgegen gekommen als er musste. Eine Festnahme und Beschlagnahmung des Tatwerkzeugs gehen natürlich schon aufgrund der Verhältnismäßigkeit gar nicht.
Was immer mal vergessen wird, wenn es um sogenannte „Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht“ geht: Das Kunsturhebergesetz betrifft die _Veröffentlichung_ von entsprechenden Fotos. Fotografieren kann man im Rahmen der Panoramafreiheit soviel und wen man will. Auch ist es ein Antragsdelikt, d.h. die Bundespolizei hat ohne einen Antrag der betroffenen _Person_ gar keine Rechtsgrundlage für ihr hier beschriebenes Tätigwerden. Hingegen macht sich strafbar, wer unbefugt fremde Daten löscht oder verändert oder jemanden hierzu nötigt.
Man sollte dieses skandalöse Vorgehen weiter verfolgen, immerhin besteht der Verdacht, daß die Polizei (mal wieder) rechtswidrig handelt.
Alles halb so wild, aber…
…wartet mal ab, bis jeder 10. Rewe-Besucher Google Glasses trägt ;)
Was die Sache wirklich dreist macht: Ich bin mir ganz, ganz sicher, dass der liebe Rewe, deren Securitys das ganze ja anscheinend ausgelöst haben, die Kunden selbst fleißig per Kamera überwacht. Und auch die liebe Bundespolizei besitzt am Hbf auch garantiert eine Kamera.
nächstes Mal dann … Hubschraubereinsatz!!!
Was für eine Geschichte! Vor allem: Wie unglaublich falsch da wieder argumentiert wurde! Wenn ich ein Foto mache, dann ist der einzige urheberrechtlich relevante Aspekt, dass *ich* das Foto mache. ES GIBT KEIN RECHT AM BILD DER EIGENEN SACHE!!! Zu sagen, ich dürfe etwa „urheberrechtlich Geschütztes“ nicht fotografieren, ist schlicht *völliger Blödsinn*!
Eventuelle Rechte an den fotografierten Dingen kommen erst bei einer *Veröffentlichung* zum Tragen. *Dann erst* stellt sich zum Beispiel auch die Frage, ob eventuell abgebildete Personen der *Veröffentlichung* widersprechen – Stichwort Persönlichkeitsrechte – und das einschlägige Gesetzeswerk ist nicht das Urheber-, sondern das *Kunsturheberrecht*. DAS IST ETWAS ANDERES! Wenn das Gegenüber in einem Gespräch zu diesem Thema diesen Unterschied nicht kennt, dann sollte man es am besten gleich lassen. :-(
Und nochmal: All diese Regelungen sagen stets nur etwas über die *Veröffentlichung* des Bildes aus, *nicht* über seine Anfertigung. Letztere war bis vor gar nicht allzu langer Zeit unreglementiert, erst seit 2004 gibt es entsprechende Regelungen im StGB, die das Anfertigen von Aufnahmen aus der Privatsphäre eines Menschen verbieten.
Dass die uniformierte Hilfskraft der Exekutive solche „Feinheiten“ nicht kennt, ist leider nichts Neues. Dass sie sich zum Büttel privater uniformierter Wichtigtuer macht, ist besorgniserregend. Und dass dann auch noch derart schräg an allen rechtlichen Normen vorbeischwadroniert wird, ist eines Rechtsstaates nicht würdig.
Das Anfertigen von Fotos auf Bahnhofsgeländen unterliegt im Prinzip dem Hausrecht des Bahnhofsbetreibers. Die Bahn hat dafür eine Art „Generalerlaubnis“ ausgesprochen, u.a. damit insbesondere dokumentarisch arbeitende Fotografen nicht ständig um Fotogenehmigungen nachfragen. Im *Prinzip* kann die Bahn das Fotografieren untersagen – sogar ohne Angabe von Gründen. „Beaufsichtiges Löschen“ des Bilder geht aber schon – mindestens – in die rechtliche Grauzone und die Beschlagnahme des Fotogerätes – zumal, wenn es sich um ein Smartphone handelt – überspannt den Bogen deutlich. Allerdings ist „Recht haben“ und „Recht bekommen“ zweierlei, zumal in der tatsächlichen Situation und bei drohenden repressiven Maßnahmen und/oder Geräteverlust.
Dass es zu solchen Situationen nicht kommt, ist eine der Grundgarantien eines Rechtsstaates. Hier wurde sie eindeutig verletzt.
Meiner Erfahrung gibt es keine größere Landplage als unterbeschäftige Sicherheitsmokels. Die fangen irgendwann an rumzumarodieren und gerade Fotografen sind da ein bevorzugtes Ziel. auf DB-Gelände kommt sowas – siehe besagte Generalerlaubnis – eher selten vor, im Nahverkehr sind die Typen aber teilweise echt ätzend. Köln und Frankfurt haben sich da in der Vergangenheit besonders hervorgetan. Auch in Hannover hatte ich schon – nunja – eher ernüchternde Kontakte dieser Art. Entspannter scheint sich die Situation in Berlin darzustellen. Alles in allem: Unbefriedigend.
Ich würd sagen: Auf, auf zum Rewe-to-Go-Laden und Foto machen, ist ja jetzt ein Ort der öffentlichen Diskussion, den man dokumentieren muss für seriöse Berichterstattung… Klick klick klick…
Wie siehts dann die Verwendungsmöglichkeit eines Google Glass/Brille aus.
[…] Bundespolizei setzt im Kölner Hauptbahnhof Landtagsabgeordneten der Piratenpartei fest, weil er ein… Das Fotografieren eines Ladens der “Rewe to go”-Kette im Kölner Hauptbahnhof wurde gestern beinahe einem Besucher des Kölner Hauptbahnhofes … […]
Was kann das Urheberrecht dafür, dass ein ahnungsloser Tr’ttel (resp. Tr’ttelIn) es als Ausrede für dummes Tun missbraucht? Schlagt verbal auf die Ahnungslose, aber nicht auf das Gesetz.
Das macht mich traurig und wütend.
Polizeistaat oder was?
ich könnte mir vorstellen, dass die geschichte auch ohne landtagsausweis hätte anders ausgehen können: durch bestehen auf einer gerichtlichen klärung. (fragen dann: anzeige weshalb und durch wen von der filiale, hinzuziehen von journalistischen berichterstattern, löschung gerne auf richterliche anordnung)
da gibt es doch eine menge interessante fragen, bei deren klärung firma rewe gerne hilft. die sind doch so modern, einen to-go-markt in den bahnhof zu bauen – so jemand hilft sicher auch gerne bei der klärung aktueller gesellschaftlicher probleme. man muss doch die kunden da abholen, wo sie sind.
.~.
Das lustige ist ja, dass das Bundesverfassungsgericht schon lange entschieden hat, dass Logos gar nicht dem Urheberrecht unterliegen, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%B6pfungsh%C3%B6he#Angewandte_Kunst
Unfassbar. Ich hoffe die Beteiligten Mitarbeiter von Security und Bundespolizei werden nochmal ordentlich geschult. Die Ahnungslosigkeit bzw. das Halbwissen dieser Personengruppen zur Rechtslage ist immer wieder erschreckend. Oder gewollt.
Sorry aber dazu fällt mir spontan nur „scheiß Polizeistaat“ ein. In einem freien Land kann ich (mit ganz wenigen Ausnahmen wie militärisches Sperrgebiet) erst mal fotografieren was ich will ohne das ich damit irgend welche Rechte verletze. Erst bei einer Veröffentlichung muss ich überlegen was ich tue. Das ein Bundespolizist überhaupt wagt, sich einzumischen wenn jemand fotografiert, ist für mich die Erklärung wodurch Sprüche wie „all Cops are Bastards“ offensichtlich zu recht entstehen konnten.
ich habe mal eine ähnliche erfahrung gemacht als ich im kölner hauptbahnhof die bahnhofshalle fotografiert habe, 2 bundespolizisten mit umhengenden MPs im bild (sie waren durchaus der grund fürs foto, aber es war nicht von nahmen gemacht/zeigte die atmosphäre). sie wollten dann die kamera beschlagnahmen aber haben auf das ungern gegebene versprechen „sie dürfen die bilder aber nicht ins internet stellen, ok?“ davon abgesehen. (bleibt noch zu erwähnen da war ich ungefähr 16, war so 2007 glaubich)
Geil. Es ist wie in der DDR!
Da musste man auch Angst haben, wenn man irgendwo irgendwas fotografiert hat, was den Uniformierten nicht gefallen hat.
Ganz toll, wirklich.
Das kann nicht wirklich stimmen, oder? Wie erkenne ich denn als normaler Bürger bei einer Anlage wie dem Kölner Bahnhof überhaupt, wann ich mich auf Bahngelände, und wann auf öffentlichem Grund befinde? Wenn ich durch die Tür gehe, ist das klar, aber da gibt es etliche Flächen, vor allem auf der Seite Breslauer Platz, wo mir die Lage alles andere als eindeutig erscheint. Auf der einen Seite der nicht ersichtlichen Grenze gilt dann Hausrecht, und auf der anderen Seite gilt es nicht – je nachdem, ob ich einen Meter zu nah am Bahnhof stehe oder nicht (kein Zaun, Markierung o.ä. vorhanden)?
AUTSCH.
„… Denn eine Aufnahme, bei der das (sic) Einwilligungserfordernis der betroffenen Person ignoriert wird, kann regelmäßig eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,, das in Art. 1 und 2 GG verankert ist, darstellen. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob das Foto zu Privatzwecken oder mit der Absicht einer späteren Veröffentlichung gemacht wurde. …“
Aus: „Recht für Fotografen“ von Wolfgang Rau (S. 145)
So etwas wie ein Verbot, ein Firmenlogo zu fotografieren, gibt es gar nicht. Von öffentlichem Grund und Boden (Panoramafreiheit) darf alles fotografiert werden. Bei Menschen gibt es da ein paar Einschränkungen in punkto Persönlichkeitsrecht, aber wenn sie nur Beiwerk sind, haben sie auch nichts zu wollen.
Leider ist der Hauptbahnhof Bahngelände und damit nicht offener Grund und Boden, und die Bahn handhabt das sehr strikt. Da haben schon viele Journalisten Probleme bekommen. Hier gilt also das Hausrecht der Bahn, und die können Fotos sogar ganz verbieten.
Der REWE hat dagegen in dem Fall nichts zu melden. Ein Foto von außen in der Fußgängerzone muss er sich zum Beispiel gefallen lassen.
Was dagegen gar nicht geht, ist, wenn Polizisten im Dienst sich dagegen wehren, fotografiert zu werden, sofern sie sich auf öffentlichem Grund und Boden befinden. Hier gilt das Recht am eigenen Bild nicht mehr. Die Pressefreiheit schützt diejenigen, die aus Gründen der Berichterstattung Fotos von Polizisten machen, die ihrer Arbeit nachgehen. Versuche, Fotografen oder Kameraleute einzuschüchtern hat es aber leider auch in solchen Situationen schon mehrfach gegeben.
[…] 1995 (1) « Bundespolizei setzt im Kölner Hauptbahnhof Landtagsabgeordneten der Piratenpartei fest, weil er… Jens Matheuszik — 19. März 2013, 19:39 […]
An diesem Logo ist nichts, aber auch REIN GAR NICHTS urheberrechtlich geschützt oder schützbar. Markenrechtlich vielleicht, aber urheberrechtlich keinesfalls.
Am unbegreiflichsten ist mir der entgegenkommende Untertanengeist von Nico Kern! Das es solche Polizisten und ein von unterforderten und machtgeilen Wachleuten pervers ausgelegtes vermeintliches Recht auf Unfreiheit anderer gibt – dem gilt es entgegenzutreten – und nicht Folge zu leisten! Ich erwarte auch, daß Nico Kern die Geschichte jetzt zu Ende bringt! Diese perverse Sicht, daß das anfertigen solcher Bilder strafbar ist, dem muß unbedingt und unerbittlich entgegengetreten werden! Die Hinweise sind hier in den Kommentaren schon genug gekommen, daß die bestehenden Schutzgesetze die VERÖFFENTLICHUNG betreffen!
H. (Fotograf)
Da freut man sich doch richtig auf Google glasses
@dot tilde dot (24):
Das ist natürlich mit mehr Aufwand verbunden…
@hok (36):
Einen Untertanengeist sehe ich jetzt nicht wirklich… Nico Kern hat meiner Meinung nach vernünftig gehandelt und das ganze jetzt thematisiert. Es soll ja auch Piraten geben, die das ganze als „Quatsch“angelegenheit bezeichnen – ich sehe das nicht so.
@ J.M. (38)
Untertanengeist. Zugegeben, ein „altmodisches“ Wort. Aber es trifft es dennoch ganz gut, denke ich.
Wieso hat er sich denn auf das Löschen der Bilder überhaupt erst eingelassen? Erst als es an sein Eigentum ging (Handy), ist er aufgewacht.
Das ist für mich wesentlich.
hok
Hab gedacht es wäre ein Scherz als ich es eben gelesen hab.
Haben die nichts besseres zu tun gehabt?? Das ist schon heftig und dann noch das Handy beschlagnahmen wollen :D
einfach unvorstellbar diese aktion…
Hey, das ist doch logo:
REWE Togo!
Der schwarzafrikanische Ableger von REWE.
Ist doch klar, dass man da nach schwarzafrikanischem Beliebigkeitsrecht behandelt wird.
Jetzt hängt mal das Ding nicht so hoch!
Die Polizisten waren halt übereifrig.
[…] Die ganze Story findest Du hier. Kannste Dir echt nicht ausdenken. […]
@hok (39):
Okay, Du siehst das so. Ich sehe es anders. Dabei sollten wir es bewenden lassen.
[…] Auch muss man natürlich rechtlich gesehen sicherlich aufpassen, denn es ist davon auszugehen (ja, ich habe mir die Scoopshot-AGBs noch nicht durchgelesen), dass man als Fotograf für seine jeweiligen Bilder verantwortlich ist und somit auch die rechtlichen Bedingungen beachten muss. Mal eben einen Rewe to go-Laden im Kölner Hauptbahnhof fotografieren kann da schon Probleme bedeuten (siehe diesen Beitrag). […]
[…] auch die Geschichte des Abgeordneten der Piratenpartei, der von der Bundespolizei festgesetzt wurde, weil er einen Rewe to go-Laden fotografiert hat. Auch wenn sich der Sachverhalt dort etwas anders verhält (siehe auch den weiteren Beitrag), […]