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Jens Matheuszik — 18. Januar 2013, 16:55 Uhr

Musikzentrum Bochum: Bürgerbegehren reicht Klage ein


Seitens des Bürgerbegehrens gegen das Musikzentrum gibt man nicht auf.

Zwar wurde zuletzt das Bürgerbegehren durch Rat der Stadt Bochum abgelehnt und auch juristisch war man wegen diverser Formalien vor dem VG Gelsenkirchen als auch dem OVG NRW gescheitert ((Aktualisierung: nicht alle Verfahren wurden vom Bürgerbegehren angestrebt)):

  • Aktenzeichen: 15 L 1326/12 (Ablehnung einstweilige Verfügung #1 gegen die Fällung der Platanen durch das VG Gelsenkirchen)
  • Aktenzeichen: 6 L 1337/12 (Ablehnung einstweilige Verfügung #2 über die Baumschutzsatzung durch das VG Gelsenkirchen)
  • Aktenzeichen: 15 B 1248/12, 15 L 1326/12 Gelsenkirchen (Bestätigung der einstweiligen Verfügung #1 durch das OVG NRW)

Dennoch versucht man es weiter, wie inzwischen bekannt wurde:

Bürgerbegehren reicht Klage ein und dankt Bürgern mit einem Ballonwettbewerb

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen dem Teil der Bochumer Bürgerinnen und Bürgern danken, die mit ihrer Unterschrift zum Bürgerbegehren ein deutliches Zeichen gesetzt haben.

Parallel zur Information über einen Ballonwettbewerb mit 500 Ballons (der am morgigen Samstag um 12:00 Uhr auf dem Husemannplatz stattfinden soll) teilt man seitens des Bürgerbegehrens mit, dass eine Klage gegen die Entscheidung des Stadtrates vom 13. Dezember 2012 eingereicht wurde, mit der die Initiatoren des Bürgerbegehrens beantragen, den Rat zu verpflichten, das Bürgerbegehren zum „Musikzentrum“ zuzulassen.


2 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Volker Steude @ 20. Januar 2013, 19:54 Uhr

    Das VG Gelsenkirchen hat nur wegen einer einzigen Formalie die Einstweilige Verfügung abgelehnt, die sich dann das OVG nicht mal zu eigen gemacht hat.

    Das Bürgerbegehren war von den 4 aufgelisteten Verfahren auch nur an 2 beteiligt.

    Sie sollten nicht versuchen einen falschen Eindruck zu erwecken.


  2. (2) Kommentar von Jens @ 1. Februar 2013, 06:50 Uhr

    @Volker Steude (1):
    Bleiben wir beim Ergebnis – beide Gerichte haben abgelehnt.

    Wenn der Eindruck entstanden sein sollte, dass alle vier Verfahren von Ihnen angestrengt wurden, dann entschuldige ich mich dafür. Ich werde es ergänzen.


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