Wie einseitig die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) über das geplante Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger informiert (Update)
Aktualisierungshinweis: Dieser Artikel wurde inzwischen mehrfach aktualisiert. Details dazu finden sich am Ende des Textes.
Die deutschen Verlage wie die WAZ-Mediengruppe sind zum größten Teil für das sogenannte Leistungsschutzrecht (LSR) für Presseverleger.
Da ist ihr gutes Recht (wobei: wenn das wirklich Recht wird, wäre es meiner Meinung nach viel eher ein schlechtes Recht!).
Aber es gibt auch noch andere Meinungen:
Viele die sich mit dem Internet auskennen sind eher gegen das LSR und haben ihre guten Gründe dafür. Gestern startete beispielsweise Google Deutschland eine Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger.
Google selber gehört auch zu den Gegnern des LSR (und es wird vermutet, dass es primär um eine Art „Lex Google“ geht). Die Google-Kampagne wird von vielen – insbesondere LSR-Befürwortern – kritisiert.
So äußert sich beispielsweise im DerWesten/WAZ-Artikel Beim Streit mit Google geht es um Milliarden Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ Mediengruppe und Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes NRW, zur Google-Kampagne, die auf der Google-Startseite beworben wird:
Dass Google seine Macht im eigenen wirtschaftlichen Interesse so schamlos ausnutzt, ist schäbig.
Das wirft doch die Frage auf, wie die WAZ ihre publizistische Macht nutzt und über das LSR berichtet. Nehmen wir als Beispiel die heutige gestrige ((ursprünglich sollte der Artikel am Mittwoch erscheinen, das klappte aber aus technischen Gründen nicht)) Ausgabe der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vom 28. November 2012. In dieser Ausgabe wird das LSR gleich dreimal erwähnt:
Nachfolgend die entsprechenden Zeitungsseiten. Die entsprechenden Passagen zum LSR sind eingefärbt. Die Contra LSR-Position ist rot, die Pro LSR-Position ist grün. Die Pro LSR-Position ist rot, die Contra LSR-Position ist grün ((der Fehler wurde transparent korrigiert)).
WAZ-Titelseite
Den „Anreißer“ zum eigentlichen Artikel, gibt es auch online: Google setzt Politik massiv unter Druck.
WAZ-Kommentar
Mit diesem Kommentar (den es wohlweislich wohl nicht online gibt!) den es (inzwischen?) auch online (Google auf dem Irrweg) gibt schießt die WAZ meiner Meinung den Vogel ab, denn dort heißt es doch tatsächlich:
Das Internet kann kein rechtsfreier Raum sein […]
Man hätte nicht glauben können, dass diese analoge Lebenslüge der Internetausdrucker im Jahr 2012 noch genutzt wird. Diese Aussage ist so unüberlegt, das man gar nicht weiß, wo man anfangen soll. Denn natürlich ist das Internet schon jetzt kein rechtsfreier Raum und im Internet läuft man sogar viel eher Gefahr Ärger mit dem Rechtsstaat zu bekommen als „offline“, denn eine ärgerliche Aussage über den Chef sorgt in der Stammkneipe vielleicht für Belustigung, bei Facebook kann das zum Rauswurf führen.
WAZ-Artikel
Das hier ist quasi die Offline-Variante des Artikels Beim Streit mit Google geht es um Milliarden.
Zum ersten Mal findet man hier dann auch eine eher positive Aussage zum Leistungsschutzrecht, in dem die Position von Google wiedergegeben wird. Aber das nur recht klein und eingebettet in einen Artikel der eigentlich nur die (angeblichen) Vorzüge des LSR präsentiert.
Chapeau liebe WAZ-Mediengruppe! Ihr schafft es auf drei Seiten was zum Thema LSR zu schreiben und die Contra LSR-Position wird auf der letzten Seite in einem kleinen Absatz versteckt. Die eigene Pro LSR-Position überlagert quasi fast alles, die negativen Aspekte des LSR fallen unter den Tisch.
Es wundert mich übrigens nicht, dass ein Teil der oben erwähnten Artikel bei DerWesten sich nicht durch Trackbacks mit Blogs wie dem Pottblog verlinken lassen. Im DerWesten-Artikel Google startet Kampagne gegen Leistungsschutzrecht geht das auch nicht und dort sind sogar die Kommentare deaktiviert. Das ist eigentlich eine übliche Methode bei DerWesten um sich unliebsame Diskussionen vom Hals zu halten (zumeist jedoch bei Artikeln zum Thema Islam oder Moscheebau)…
Ich adaptiere jetzt mal das Zitat von Christian Nienhaus von der WAZ-Mediengruppe und beziehe mich natürlich auf die heutige Ausgabe der WAZ:
Dass die WAZ-Mediengruppe ihre Macht im eigenen wirtschaftlichen Interesse so schamlos ausnutzt, ist schäbig.
Inhaltlich zu diesem Artikel passt auch noch der Beitrag Google, das Leistungsschutzrecht und die Heuchelei der Presse.
Einen weiteren schönen Artikel zum LSR findet man übrigens bei Stefan Niggemeier: Google ist nicht das Netz und Verlage sind nicht der gute Journalismus.
Nachtrag: Der Artikel wurde aktualisiert, Fehler wurden korrigiert (beispielsweise das peinliche Vertauschen von Pro und Contra in der Artikelbeschreibung) und Links nachträglich eingebaut, so möglich.
„Die Contra LSR-Position ist rot, die Pro LSR-Position ist grün.“
Nicht umgekehrt?
„Die Contra LSR-Position ist rot, die Pro LSR-Position ist grün.“
..dann wäre die WAZ vehement gegen das LSR..
„Zum ersten Mal findet man hier dann auch eine eher positive Aussage zum Leistungsschutzrecht!“
Dein Beitrag ist wohl auch ein Plädoyer für die Rettung der Qualitätsmedien?
„Die Contra LSR-Position ist rot, die Pro LSR-Position ist grün.“ Hast du dann andersrum gemacht. Sehr verwirrend.
„Die entsprechenden Passagen zum LSR sind eingefärbt. Die Contra LSR-Position ist rot, die Pro LSR-Position ist grün.“
Das war wohl umgekehrt gemeint.
Den WAZ-Kommentar gibts auch online:
http://www.derwesten.de/meinung/google-auf-dem-irrweg-cmt-id7336220.html
[…] in der Stammkneipe vielleicht für Belustigung, bei Facebook kann das zum Rauswurf führen. Aus: Pottblog 2. Gesellschaft “Wer aufsteigen will, muss mit seiner Herkunft brechen” Es sind die […]
@pseu (1)
@comicfreak (2)
@mrx (4)
@interessierter Leser (5)
Ja, ich habe das vertauscht, danke für die Hinweise, inzwischen wurde es korrigiert.
@dovid (3):
Genau. ;)
@Honigdieb (6):
Danke. Verlinkt war der nicht, daher hatte ich ihn nicht gefunden. Habe den Link jetzt nachgetragen.
[…] Der Vorschlag für ein Leistungsschutzrecht, das dem Verlag unabhängig von Urhebern und Urheberrechten oder nachgelagerten Nutzungsrechten, ein eigenes Recht an den veröffentlichten Inhalten gibt, wurde in Deutschland vom Springer Verlag erfolgreich lobbyiert. Im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses wurden jedoch die Regelungen deutlich entschärft, sodaß im Sinne der Meinungsfreiheit nicht jegliche Verlinkung auf einen veröffentlichten Artikel untersagt werden kann. Das käme einem Kommunikationsverbot über Inhalte, die man in einer Zeitung gelesen hat gleich, ermöglicht aber auch Bloggern den kritischen oder aggregierenden Diskurs zu Artikeln eines bestimmten Themas. So etwa das Pottblog über die Presseberichterstattung zum Leistungsschutzrecht https://www.pottblog.de/2012/11/29/wie-einseitig-die-westdeutsche-allgemeine-zeitung-waz-uber-das-gep… […]
[…] Jens Matheuszik im Pottblog über die einseitige Berichterstattung der WAZ: […]
[…] Manueller Trackback […]