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Jens Matheuszik — 11. Oktober 2012, 13:15 Uhr

Kommunalaufsicht bestätigt Musikzentrum Bochum: Beanstandung der Linken zurückgewiesen


Gegen das geplante Musikzentrum in Bochum regt sich bekanntlich Widerstand. So hat beispielsweise die Linkspartei in Bochum erklärt, dass die Bedingungen des Grundsatzbeschlusses zum Bau des Musikzentrums nicht erfüllt seien (siehe auch den Bericht Bezirksregierung soll Ratsbeschluss zum Bau des Musikzentrums noch kippen).

So hieß es damals seitens Ralf Feldmann von der Linkspartei, dass die Zusage der Stiftung über eine Zuwendung in Höhe von 12,5 Mio. Euro für das Musikzentrum zwar ein begrüßenswertes bürgerschaftliches Engagement sei – jedoch nicht rechtlich wirksam.

Die Bezirksregierung als zuständige Aufsichtsbehörde der Stadt Bochum sieht das jedoch anders.

So teilt die Stadt Bochum heute folgendes mit:

Zurückgewiesen hat die Bezirksregierung Arnsberg die Eingabe der Linken zur Beanstandung der Ratsbeschlüsse zur Realisierung des Musikzentrums vom 5. Juli. Nach ausführlicher Prüfung stellt sie als Kommunalaufsicht fest, „dass ein Verstoß gegen geltendes Recht nicht besteht“. Die Beschlüsse sind sowohl formal als auch inhaltlich korrekt.

Es liegt kein Verstoß gegen die Geschäftsordnung vor. Außerdem hat der Rat ausführlich erörtert, „dass die Finanzierungsanteile aus EU-, Bundes- und Landesförderung über insgesamt 16.528.000 Euro für das Projekt rechtssicher zur Verfügung stehen, Spenden-Mittel der „Stiftung Bochumer Symphonie“ und ergänzende Mittel der Sparkasse Bochum durch eine Finanzierungszusage gedeckt sind und die Verfügbarkeit der
gebäudebezogenen Betriebskosten sichergestellt ist“, so die Bezirksregierung.


3 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Uwe Vorberg @ 11. Oktober 2012, 15:11 Uhr

    Allerdings ist die Interpretation der Stadt Bochum „Die Beschlüsse sind sowohl formal als auch inhaltlich korrekt“ sehr gewagt. Der Regierungspräsident führt explizit aus, dass er keine inhaltliche Bewertung vornimmt. „Eine über die Rechtmäßigkeitskontrolle hinausgehende inhaltliche Zweckmäßigkeitskontrolle durch die Bezirksregierung erfolgt nicht“. Von daher entspringt die Aussage „als auch inhaltlich korrekt“ wohl eher der Phantasie des Verfassers des PM der Stadt Bochum.
    Die rechtliche Bewertung des RPs nimmt DIE LINKE. sportlich, denn auch hier gilt: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in der Hand jenes höheren Wesens, das wir verehren ;-)


  2. (2) Pingback von Der Ruhrpilot | Ruhrbarone @ 12. Oktober 2012, 06:43 Uhr

    […] Bochum II: Kommunalaufsicht bestätigt Musikzentrum…Pottblog […]


  3. (3) Kommentar von Jens @ 30. November 2012, 06:41 Uhr

    @Uwe Vorberg (1):
    Ja, das mit den Gerichten ist so – und anscheinend mögen manche höheren Wesen das Musikzentrum, man erinnere sich an die mehrfachen Urteile dahingehend. ;)


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