Verschleierung und Tricks durch das Bürgerbegehren gegen beschlossenes Musikzentrum Bochum / Sprachliche Orientierung am Axel Springer Verlag?
Weiter geht es beim Bürgerbegehren GEGEN das Musikzentrum Bochum. Offiziell firmiert man zwar weiterhin auf der eigenen Homepage als eigentlich neutrales Bürgerbegehren, welches den Bürgerinnen und Bürgern von Bochum die Entscheidung ermöglichen soll für oder gegen das Musikzentrum abzustimmen:
In Wirklichkeit geht es diesem Bürgerbegehren jedoch darum das geplante Musikzentrum in Bochum, welches vom Rat der Stadt Bochum im vergangenen Jahr beschlossen wurde, zu verhindern. Grundsätzlich spricht da nicht unbedingt etwas gegen (auch wenn ich persönlich anderer Meinung bin), denn natürlich kann man unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema haben.
Nichtsdestotrotz halte ich eine Verhinderung des Musikzentrums für falsch, da ich persönlich glaube, dass das Musikzentrum eine Bereicherung und vor allem eine große Chance für Bochum darstellen kann.
Ich halte das Bürgerbegehren, was sich dagegen ausspricht einerseits für nicht richtig, weil es viel zu spät kommt und ein Bürgerbegehren zum jetzigen Zeitpunkt, wo man quasi auf der Marathonstrecke quasi schon das Ziel sehen kann, nicht mehr sinnvoll ist (und meiner Meinung nach auch dementsprechend wegen des Fristablaufes gar nicht mehr zulässig ist) und andererseits finde ich es schade, dass das Bürgerbegehren bzw. die dahinter stehenden Personen die eigentliche Motivation, die hinter dem geplanten ersten (gescheiterten) Bürgerbegehren stand, nicht wirklich offenbarte.
Schon beim ersten Bürgerbegehren, bei dem es offiziell nicht gegen das Musikzentrum, sondern um einen Ratsbürgerentscheid (damit man mit JA oder NEIN zum Musikzentrum entscheiden kann) ging, war es anscheinend für maßgebliche Unterstützer des Bürgerbegehrens doch eher eine Möglichkeit galant gegen das Musikzentrum Bochum zu agieren, aber unter dem Deckmantel der transparenten Demokratie, der Bürgerbeteiligung usw. wurde das eigentliche Ziel noch etwas schön „verpackt“ ((damit auch Befürworter des Musikzentrums, die sich aber auch für mehr Bürgerbeteiligung aussprechen, sich damit einverstanden erklären konnten)).
Diese Taktik ist nicht aufgegangen, denn auch wenn das Gerücht vermutlich nicht stimmt, dass mehr Mails und Pressemitteilungen verfasst als Unterschriften gesammelt wurden, schafften es die Initiatoren nicht eine ausreichende Anzahl an Unterschriften vorzulegen. Anfang Juli 2012 erklärte der Bochumer Rat dann, dass die 2011’er Bedingungen für den Bau des Musikzentrums Bochums erfüllt seien (siehe auch diese Zusammenstellung an Beiträgen aus der Ratssitzung).
Das „neue“ Bürgerbegehren
Das bisherige Bürgerbegehren musste sich jetzt wandeln. Das neu angestrebte Bürgerbegehren (bei dem alle bisher gesammelten Unterschriften, egal wie viele oder wie wenige es auch sein mögen, hinfällig geworden sind) richtet sich jetzt explizit gegen das geplante und 2011 beschlossene Musikzentrum Bochum.
Das geplante Procedere – oder was das Bürgerbegehren versucht…
Hier in Kurzform eben skizziert, was jetzt die Initiatoren des Bürgerbegehrens versuchen:
- sie wollen genügend Unterschriften sammeln (ca. 14.000 ?) um die Feststellung des Bochumer Stadtrates vom Juli 2012 zu kippen
- sind genügend Unterschriften gesammelt worden, werden diese der Stadt zur Prüfung überreicht
- stellt die Stadtverwaltung fest, dass die notwendige Anzahl erreicht wurde, muss der Stadtrat darüber entscheiden
- der Stadtrat prüft das Bürgerbegehren: hält er es für rechtlich korrekt, kann er sich der Meinung des Bürgerbegehrens anschließen oder aber nicht – dann würde es zu einem Bürgerentscheid kommen; hält der Rat das Bürgerbegehren jedoch nicht für korrekt, würde das ganze abgelehnt werden
- falls es zum Bürgerentscheid kommt muss – für einen Erfolg – sowohl eine Mehrheit für den Bürgerentscheid sein als auch eine Mindestmenge an Bürgern abstimmen
Wenn der Stadtrat das Bürgerbegehren prüfen sollte, wird er aller Voraussicht nach sich der Position der Rechtsdezernentin der Stadt Bochum aber auch der des Vereines Mehr Demokratie NRW anschließen, die das geplante Bürgerbegehren für unrechtmäßig halten.
In einem Rechtsstaat hat man natürlich auch die Möglichkeit diese Entscheidung überprüfen zu lassen – und das könnte das eigentliche Ziel sein. Denn eine rechtliche Ãœberprüfung kann dauern…
Warum das Bürgerbegehren meiner Meinung nach rechtlich gesehen nicht korrekt ist
Rechtlich gesehen kann dieses Bürgerbegehren meiner Meinung nach nicht erfolgreich sein, denn der eigentliche Baubeschluss ist außerhalb jeglicher Fristen (und die Gegner des Musikzentrums müssen sich natürlich die Frage stellen lassen, warum sie nicht damals schon in den ersten Phasen versucht haben sich durchzusetzen) und kann meiner Meinung nach nicht mehr juristisch durch ein Bürgerbegehren – selbst wenn es zu einem erfolgreichen Bürgerentscheid werden würde (was ich persönlich auch bezweifeln möchte) – verhindert werden.
Das knappe Zeitfenster…
Die Maßnahme Musikzentrum Bochum wird vielfach vom Land Nordrhein-Westfalen und der EU gefördert. Da fließen große Millionenbeträge nach Bochum, die jedoch mit Zeitablauf versehen sind. Das enge Zeitfenster beim Musikzentrum Bochum richtet sich u.a. an Förderrichtlinien, denn beispielsweise die Millionen Euro Unterstützung durch die EU müssen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgerechnet (und dadurch sinnvollerweise auch bereits verbaut) sein. Würde ein Gerichtsprozess – egal wie aussichtslos er eigentlich aufgrund der Rechtslage ist – das ganze aufhalten, könnte die ganze Finanzierung des Projektes scheitern.
Verschleierung und Tricks
Was mich persönlich, der eigentlich ein Freund von Bürgerbegehren ist, ist die Verschleierung und die Trickserei, die man so feststellen kann. Die Verschleierung habe ich oben schon einmal thematisiert, denn durch einen Besuch bei einem Treffen der Befürworter des Bürgerbegehrens (siehe den Beitrag Das gescheiterte Bürgerbegehren gegen das Musikzentrum Bochum will es noch einmal versuchen) festigte sich meine Meinung, dass das erste Bürgerbegehren nur pro forma der Bürgerbeteiligung und der Transparenz galt. In Wirklichkeit ging es meiner Meinung nach immer nur um ein „Dagegen!“.
Das Bürgerbegehren stellt sich neu auf…
Anfang Juli (nach der Feststellung des Rates) hieß es in einer Pressemitteilung wie folgt (die Hervorhebungen stammen von mir):
Wenn eine ausreichende Anzahl von Bürger bereit ist, aktiv Unterschriften zu sammeln, dann sind auch die Engagierten des jetzigen BÜRGERBEGEHRENS MUSIKZENTRUM gerne wieder mit dabei. Ebenso sollten die Parteien, die das Vorhaben ablehnen bzw. die Bürger darüber abstimmen lassen wollen, das Bürgerbegehren aktiv unterstützen.
In diesem Sinne hoffen die Initiatoren des BÜRGERBEGEHRENS MUSIKZENTRUM, dass es doch noch zu einem Bürgerentscheid über das Vorhaben Musikzentrum kommen wird.
„Die Organisation des neuen Begehrens würden wir jedoch gerne an andere Aktive übergeben“, so Volker Steude, bisher Koordinator des BÜRGERBEGEHRENS MUSIKZENTRUM, „persönlich setze ich mich gerne mit vollem Einsatz weiter an den Infoständen ein und sammle mit, inhaltlich möchte ich mich jetzt jedoch schwerpunktmäßig anderen spannenden politischen Themen der Bochumer Kommunalpolitik zuwenden.“
Abgesehen davon, dass auch hier noch darum geworben wird, dass Parteien, die sich für mehr Bürgerbeteiligung einsetzen, dem Bürgerbegehren anschließen sollen (womit natürlich primär die Piratenpartei Bochum gemeint war/ist, die sich jedoch inzwischen bereits zweimal gegen eine Beteiligung am Bürgerbegehren entschied), obwohl es doch schon nur noch „dagegen“ geht, kann von einem (vor allem personell) neu aufgestellten Bürgerbegehren nicht die Rede sein. Zwar ist Dr. Volker Steude anscheinend nicht im so genannten Sprecherrat, aber rechtlich gesehen gibt es diesen Sprecherrat nicht, denn der Gemeindeordnung nach gibt es nur die so genannten „Vertretungsberechtigten“ (nach § 26 (2) GO NW), zu denen nach Pottblog-Informationen Dr. Steude weiterhin gehört.
Pressemitteilung des Bürgerbegehrens (30.07.2012)
So langsam nähern wir uns dem Grund für diesen Artikel – heute erhielt das Pottblog eine Pressemitteilung vom Bürgerbegehren gegen das Musikzentrum Bochum. Diese findet sich – in nicht nur leicht inhaltlich abgewandelter Form – auch beim Lokalkompass Bochum. Am Rande erwähnt: Ich finde es weiterhin merkwürdig, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das Musikzentrum Bochum einfach so ihre Pressemitteilungen und Artikel im eigentlich neutralen Lokalkompass veröffentlichen können, ohne dass dort auch nur ein Satz dazu steht, dass das jetzt keine neutrale Berichterstattung ist ((das beispielsweise ich das Musikzentrum Bochum befürworte stand hier ja auch mehr als einmal)).
In dem Lokalkompass-Artikel heißt es unter anderem:
Das neue Bürgerbegehren könnte starten, wenn die Stadt endlich die beantragte Kostenschätzung vorlegen würde. […] Die Stadt tut jedoch anscheinend alles, um dem Bürgerbegehren Steine in den Weg zu legen. Sie verweigert die gem. § 26 (2) GO NRW von ihr anzufertigende Kostenschätzung, für die Folgen des Bürgerbegehrens. […]
Daraufhin habe ich die Stadtverwaltung Bochum kontaktiert und nachgehakt, da ich wissen wollte, warum denn die Stadt die Kostenschätzung nicht erstellt. Daraufhin wurde ich persönlich überrascht, denn mit Zustellung am 20. Juli 2012 wurde Dr. Volker Steude die Kostenschätzung mitgeteilt. In dieser Kostenschätzung ging es ungefähr um 500.000 Euro die an Kosten für ein Bürgerbegehren/Bürgerentscheid (Personal, Kosten für Umschläge/Porto usw.) zu benennen waren. Nach Auskunft der Stadt reichte diese Kostenschätzung Dr. Steude jedoch nicht und er forderte eine ausführlichere an, die auch die Kosten beinhaltet, wenn das Musikzentrum nicht gebaut wird.
Diese Kostenschätzung, die sich jedoch nicht auf die Ratsfeststellung vom Juli 2012 (und nur dagegen kann man ein Bürgerbegehren starten) bezieht, wird derzeit von der Stadt Bochum angefertigt.
Warum jedoch die Tatsache verschwiegen wird, dass eine erste Kostenschätzung bereits vor zehn Tagen offiziell zugestellt wurde – das bleibt offen…
Weiter heißt es in dem Artikel:
Auch maßt sich die Rechtsdezernentin Diane Jägers (CDU) an, statt des Rates selbst über die Zulässigkeit des Begehrens entscheiden zu dürfen. Da sie persönlich, entgegen der einhelligen Expertise der vom BÜRGERBEGEHREN befragten Juristen, das neue Begehren für unzulässig hält, meint sie nicht verpflichtet zu sein, eine Kostenschätzung anfertigen zu müssen. Über die Zulässigkeit hat aber nicht die Rechtsdezernentin zu entscheiden, sondern der Stadtrat. Eine Kostenschätzung ist von der Stadt immer anzufertigen, auch wenn die Dezernentin persönlich der Meinung ist, das Begehren sei unzulässig.
Das Pottblog hat nicht mit Rechtsdezernentin Jägers gesprochen, auch wenn deren dienstliche (nicht persönliche!) Meinung, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, natürlich nicht unwichtig ist. Es gibt auch viele Juristen die im Gegensatz zu den vom Bürgerbegehren befragten Juristen der Meinung sind, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei. Das wird hier natürlich nicht erwähnt.
Die Aussage, dass die Rechtsdezernentin der Meinung sei, keine Kostenschätzung anfertigen zu müssen, ist auch zu hinterfragen, denn einerseits hat die Stadt Bochum bereits eine Kostenschätzung übermittelt (von der auch hier in diesem Absatz nichts zu lesen ist) und andererseits wird die Stadt Bochum nach Pottblog-Informationen eine weitere Kostenschätzung, die mal eben locker zweistellige Millionenwerte erreichen wird ((da geht es nämlich um den Verlust der Fördermillionen, die eben nicht 1:1 so in Bochum so verbleiben können, wenn es kein Musikzentrum gibt)), abgeben. Diese Kostenschätzung soll nach Pottblog-Informationen in dieser Woche zugestellt werden – zur Sicherheit per Postzustellungsurkunde – da sollte dann die tatsächliche Zustellung sichergestellt sein…
Weiter im Artikel:
Jetzt hat das BUERGERBEGEHREN die Stadt durch anwaltlichen Brief aufgefordert, die Kostenschätzung bis Dienstag 31.07.2012 vorzulegen. Sonst bleibt wohl nur eine Klage gegen die Stadt, damit diese ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens argumentieren ja immer gerne, dass die Stadt Bochum sich das (zu ca. 90 % fremdfinanzierte) Musikzentrum nicht leisten kann. Sollte sich die Stadt dann eine solche Klage leisten? Wohl eher nicht, insofern sollte man seitens des Bürgerbegehrens vielleicht die Frist, die sich vermutlich am nächsten Termin zum Treffen des Bürgerbegehrens orientiert, etwas großzügiger bemessen. Abgesehen davon, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass man hier schon eine (vermutlich) Feststellungsklage einreichen kann, denn so lang her kann die (zweite) Anfrage nach der Kostenschätzung ja gar nicht sein.
Schlussendlich werden die Befürworter des Bürgerbegehrens noch eingeladen ((damit wäre auch dieser Chronistenpflicht entsprochen)), dabei heißt es:
Bei dem Treffen am Dienstag, 31.07.2012, 20 Uhr im „Ebstein“ wird das weitere Vorgehen besprochen. Wir wollen der Stadt zeigen, dass wir Bürger uns nicht mit juristischen Tricks und falschen Kostenschätzungen von einem Vorhaben wie dem Musikzentrum überzeugen lassen“, erklärt Sommer. Viele Bürger haben von dieser Art mit den Bochumer Bürger umzugehen genug. Es ist Zeit, dass die Bürger ein Zeichen zu setzen.
Bisher sehe ich persönlich die Tricks eher auf einer anderen Seite als bei der Stadt…
Womit wir dann gleich weiter machen…
Musikzentrum in Anführungszeichen
Ich wunderte mich ein wenig über die Formulierung bzw. den Stil in der neuen Pressemitteilung, vor allem weil das Musikzentrum plötzlich in Anführungszeichen geschrieben wurde. Nach ein wenig Suche fand ich durch den Beitrag „Musikzentrum“ in Anführungszeichen heraus, dass man seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht mehr Musikzentrum schreiben will, sondern nur noch „Musikzentrum“:
Insbesondere wird das “Musikzentrum†nun nur noch in Anführungszeichen genannt. Das Bürgerbegehren “Musikzentrum†hat sich darauf geeinigt, dass es irreführend ist, das Konzerthaus als “Musikzentrum†zu bezeichnen, wie es der Stadtrat seit geraumer Zeit tut.
„Konzerthaus mit Musikschulenalibi“ wäre ein passenderer Begriff, fanden die aktiven Bochumer Bürger im Ebstein. Aber da diese Bezeichnung zu lang ist, einigte man sich auf die verkürzte Form, das in Anführungszeichen gesetzte „Musikzentrum“.
Das erinnerte mich dann doch gleich an den Axel Springer Verlag, der bis August 1989 immer nur „DDR“ statt DDR schrieb. Eine Begründung hierfür lieferte der Verlagsgründer Axel Springer selbst: Deshalb bleiben wir bei den Anführungsstrichen.
Nun mag man sich darüber streiten, ob das damals vom Axel Springer Verlag richtig war – bezeichnend ist es aber schon, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen das Musikzentrum Bochum diese sprachlichen Propagandamethoden übernehmen.
Aber vielleicht ist das auch ein Zeichen der inneren Einheit Deutschlands – denn Gerüchten zufolge soll ja auch die Linkspartei in Bochum das Bürgerbegehren inhaltlich unterstützen. Zumindestens bei einigen in den östlichen Bundesländern ansässigen Parteifreunden der Bochumer Linkspartei dürfte die Schreibweise „DDR“ noch in verhasster Erinnerung sein – da ist es doch ein (Anführungs)Zeichen, wenn man jetzt das ganze überwindet…
Tja, wenn man nicht richtig informiert ist, sollte man sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Vielleicht hätten Sie sich mal das Schreiben der Stadt vom 13./18.07. ansehen sollen. Hätten Sie gefragt, hätte ich es Ihnen geschickt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie diesem Schreiben eine Kostenschätzung entnehmen können: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/07/kostenschätzung_26-07-12.pdf
Eindeutig ist dem Schreiben zu entnehmen, dass für das Begehren eine Kostenschätzung abgelehnt wird, da das Begehren nach Meinung der Rechtsdezernentin rechtlich nicht zulässig ist.
Interessant auch, dass hier die Rechtsdezernentin sich anmaßt zu entscheiden, ob das Begehren zulässig ist. Wie Sie richtig schreiben, ist diese Entscheidung vom Rat zu treffen. In Bochum überlassen das SPD und Grüne vielleicht der Verwaltung, ich weiß nicht?
Noch ein Hinweis: Eine Bürgerinitiative kann einen Sprecherrat haben, für das Begehren werden davon unabhängig gesetzliche Vertreter benötigt. Beides hat aber nichts miteinander zu tun.
Wenn Sie eine juristische Meinung äußern, sollten Sie diese juristisch begründen. Also wäre es nicht schlecht, wenn Sie angeben, auf welchen Paragrafen oder welches Urteil Sie ihre Ansicht stützen, dass ein Bürgerbegehren ausgerechnet gegen den Ratsbeschluss vom 05.07.12 nicht möglich sein soll. Sonst klingt das so als würden Sie die Meinung der Rechtsdezernentin einfach nur unreflektiert wiederkäuen.
Gerade fällt mir auf, dass Ihnen die Stadt sogar selbst gesagt hat, dass sie noch eine Kostenschätzung gemacht hat. Diesmal im zweistelligen Millionen Bereich.
Habe Sie das mal ernsthaft hinterfragt? Die erste angebliche Schätzung weicht von der neuen ab. Wie soll denn das gehen? Ändern sich die Folgekosten, dass das MZ nicht gebaut wird, von Woche zu Woche?
Seit wann sind die Folgekosten, die anfallen, wenn das Musikzentrum nicht gebaut wird, die Kosten für das Bürgerbegehren?
Warum macht die Stadt eine neue Kostenschätzung? Entweder gibt es bisher gar keine oder die erste ist falsch. Da hätten Sie auch selbst drauf kommen können.
Seit wann sind Fördergelder, die die Stadt nicht abrufen kann, Kosten? Dies können allenfalls entgangene Erlöse sein, diese sind aber nicht in einer Kostenschätzung auszuweisen.
Ebenso wenig wie die 130 Mio. Euro, die die Stadt an gebäudebezogenen Kosten in den nächsten 50 Jahren nicht ausgeben muss, wenn das Musikzentrum nicht kommt.
PS: Mir sind keine Juristen außer der Rechtsdezernentin bekannt, die das aktuelle Begehren für unzulässig halten. Von wem reden Sie da? Bitte nennen Sie doch Namen.
Substanzloser und dümmer, wie in diesem „Pottblog“, geht es für meinen Geschmack kaum und ich frage mich, wer das hier (außer mir) überhaupt liest (OK, ich überfliege den Schwachsinn hier nur noch), denn es ist ja nur eine unsinnige Aneinanderreihung von Wörtern hier, die mit haarsträubender Unkenntnis zu inhaltlichem Müll verkommt.
Schade um die verlorene Lebenszeit hier gelesen/überflogen zu haben!
Getroffene Hunde bellen, argumentieren nicht und weichen stattdessen zu Beleidigungen aus wie man an drei Kommentaren 1, 2 und 3 sehen kann.
[…] Bochum III: Verschleierung und Tricks durch das Bürgerbegehren gegen beschlossenes Musikzentrum Bochum…Pottblog […]
[…] 1995 (1) « Verschleierung und Tricks durch das Bürgerbegehren gegen beschlossenes Musikzentrum Bochum / Sp… Pottblogger — 31. Juli 2012, 07:47 […]
Hier nun die Kostenschätzung der Stadt: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/07/kostenschätzung-31-07-12.pdf
Können sie für ein Update Ihres Artikels verwenden, wenn Sie möchten.
Preisfrage: Wie hoch sind denn jetzt die Folgekosten gem. § 26 GO NRW? Die Kostenschätzung muss ja plausibel und nachvollziehbar sein.
Mit Kostenschätzung ist nicht gemeint, dass man einfach irgendwelche Zahlen, Kosten gemischt mit ggf. entgangenen Erlösen wahllos auflistet und es den Bürgern überlasst sich die passenden Zahlen rauszusuchen, um daraus eine eigene Kostenschätzung zu basteln.
Seit der Reform des § 26 GO NRW Ende 2011, ist genau das die Aufgabe der Stadt.
Sehr transparent dieses Bürgerbegehren! Nicht so piratig wie man es hätte erwarten können.
Dass der Sprecher des Bürgerbegehrens so „argumentiert“ wie hier dokumentiert spricht auch Bände!!
Bochum: Musikzentrum Ja oder Nein? Erstmal JA! Eine Netzschau…
Unser Netzschau-Service: Wir sichten und empfehlen interessante Links heute und letzens im Netz ****** Aktuelle Links – Ruhr rein, Rhein raus******* Netzschau – Musikzentrum Bochum ++++++ 31.07.2012+++++++ Jens.M /Pottblog :……
@Volker Steude:
Vielen Dank für die zahlreichen Kommentare. In keinem finde ich eine Antwort beispielsweise auf die Frage, warum die erste Antwort der Stadt in Sachen Kostenschätzung nicht erwähnt wurde. Stattdessen wird in der Pressemitteilung der Eindruck erweckt, als ob die Stadt gar nicht reagieren würde.
Bezüglich der Frage nach den Juristen: Sie glauben ja jetzt nicht wirklich, dass ich Geld investiere um Anwälte damit zu beauftragen. Dass es zu einem komplexen juristischen Thema unterschiedliche Meinungen gibt, sollten auch Sie wissen (und ich nenne ja auch die anderslautende Meinung von Ihnen).
Aber wenn Sie unbedingt Namen wissen wollen – mir reicht erstmal die Auskunft von Mehr Demokratie e.V. in NRW, die der Meinung sind, dass beide Bürgerbegehren (Ihr erstes gescheitertes und das zweite geplante) juristisch nicht möglich sind.
@Gregor Sommer (3):
Es zwingt sie ja niemand hier zum lesen (oder gar zum kommentieren!). PS: Kritikfähigkeit sieht anders aus.
@Hanna (4):
Tja… da kann man sich ja selber gut ein Bild machen.
@Peter (8):
Ich glaube so ganz piratig sind die maßgeblichen Personen nicht.
… in der Presseerklärung heißt es: „Die Stadt tut jedoch anscheinend alles, um dem Bürgerbegehren Steine in den Weg zu legen. Sie verweigert die gem § 26 (2) GO NRW von ihr anzufertigende Kostenschätzung, für die Folgen des Bürgerbegehrens. „Dabei sollten die Kostenfolgen für den Fall, dass das Musikzentrum nicht gebaut wird, doch nicht so schwer abschätzbar sein!“, so Sommer weiter.“
Dem kann ich nicht entnehmen, dass die Stadt sich nicht geäußert hat. Wenn jemand sich weigert, dann muss er das wohl geschrieben haben… .
… nur das mehr-demokratie zu diesem Bürgerbegehren gar keine juristische Stellungnahme abgegeben hat… .
[…] an sich gehen würde, was zum Teil auf der Homepage so auch noch zu erkennen ist (durch diese Verschleierung konnte beim gescheiterten ersten Bürgerbegehren auch versucht werden die Personen zur […]
Gerade viel mir noch auf, dass die Befürworter selbst auf der Seite http://www.konzerthaus-bochum.de/ „Musikzentrum“ in Anführungsstrichen verwenden. LOL
Der Sponsor, Sparkasse redet ja auch immer nur vom Konzerthaus, Goldmann heute bei der WAZ im Interview oder hier: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/wp-content/uploads/2012/06/Anlage_3_Zusage_der_Sparkasse-1.pdf
Tatsächlich ist es ein Konzerthaus mit Musikschulalibi: http://www.lokalkompass.de/bochum/politik/subventionsbetrug-beim-musikzentrum-ploetzlicher-raumschwund-d213045.html
Dazu von Ihnen kein Bericht? Ach ja, es geht ja um das Projekt an sich, nicht um das Bürgerbegehren, da berichten sie ja nicht.
@Volker Steude (13):
Worüber ich berichte und worüber nicht, das sollten sie getrost mir und meiner eigenen Zeitplanung überlassen. Aber glauben Sie mir, es gibt viele Beiträge die es leider nicht zur Veröffentlichung schaffen, andere hingegen schon (die Sie ja zum Teil sogar schon lobten, was Ihre Generalkritik natürlich etwas ad absurdum führt).
Jeder wird sich aufgrund der Themenauswahl gerade beim „Musikzentrum“ so seine Gedanken machen. Wenn man die Artikel so nebeneinander legt, dann wundert man sich schon, dass Sie sehr selektiv über bestimmte Sachverhalte berichten und über andere nicht. Natürlich haben Sie z.B. nicht über den Raumschwund und den damit verbundenen Subventionsbetrug berichtet… .
Das manche zu diesem Schluss kommen, müssen sie sich schon gefallen lassen.
Dass Sie selektiv berichten, heißt ja nicht, dass es nicht Artikel von Ihnen gibt, die mir gefallen. Habe ja nicht behauptet, dass Ihre Artikel generell nicht zu loben sind.
@Volker Steude (15):
Irgendwelche Straftatsbestände bzw. die Vorwürfe dazu zu veröffentlichen bzw. weiterzuverbreiten, ohne da auch nur etwas recherchiert zu haben würden gerade Sie mir doch – im umgekehrten Fall – vorwerfen, nicht wahr?
Subventionsbetrug besteht, dann wenn man zu subventionserheblichen Tatsachen falsche Angaben macht.
Wenn man z.B. im Nutzungskonzept schreibt, man baue ein Konzertsaal und einen Multifunktionssaal und(!!!) Workshop-/Seminaräume und Education-Center (so die Auflistung). Tatsächlich baut man dann aber nur Konzertsaal, Multifunktionssaal, aber keine Workshop-/Seminaräume und Education-Center.
Oder wenn behauptet man biete im MZ neue Veranstaltungen mit musikpädagogischen Kräften an, stellt für die aber gar kein Geld bereit.
Oder wenn behauptet, im MZ soll es Veranstaltungen geben wie BoSY meets Rock, Pop u.ä. Im MZ wird aber gar keine dafür nötige Verstärkeranlage eingebaut.
Sie sollten erst die Strafanzeige lesen und sich erst dann ein Urteil bilden: http://buergerbegehren-musikzentrum.de/download/Strafanzeige-28-09-12.pdf
@Volker Steude (17):
Gerne irgendwann mal.
Besser Sie beschäftigen sich nicht damit, dann müssen Sie auch Ihre Vorurteile nicht in Frage stellen.
Aha, erst Links empfehlen und dann nicht wollen, dass man sie liest. ;)