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Jens Matheuszik — 18. Juni 2012, 19:08 Uhr

NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft will Depublizierungspflicht der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet nicht mehr (Video)


Beim Medienforum.NRW in Köln werden auch gerne Schlagzeilen produziert. So letztes Jahr, als die Zeitungsverleger mal eben die Klage gegen die tagesschau-App ankündigten ((was im übrigen immer noch nicht entschieden wurde)).

Diesmal nutzte die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) die Gunst der Stunde um gleich doppelt in den Medien aufzutauchen – nicht nur mit der für später am Tag angesetzten Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen SPD und den Grünen auf Landesebene, sondern auch um die medienpolitischen Grundsätze ihrer wiedergewählten rot-grünen Landesregierung zu skizzieren.

Dabei sprach sie auch das leidige Thema „Depublizierungspflicht“ an. Bisher sind ARD und ZDF gezwungen die meisten ihrer Inhalte, die in den Internet-Mediatheken bereitgestellt werden, nach einer gewissen Zeit (zumeist 7 Tage) wieder zu löschen. Das ist natürlich für die Nutzerinnen und Nutzer nicht wirklich sinnvoll, da man dadurch unter Umständen die Dinge, die einen besonders interessieren nicht sehen kann, nur weil man sie halt nicht live im Fernsehen sehen konnte und dann es vielleicht innerhalb der sieben Tage nicht geschafft hat, nicht dran gedacht hat oder ähnliches.

Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft äußerte sich dazu wie folgt:

Ergänzend dazu Alexander Vogt (der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Nordrhein-Westfalen):

„Wir wollen überprüfen, inwiefern wir die 7-Tagefrist für öffentlich-rechtliche Inhalte erweitern können […] viele Gebührenzahler verstehen nicht, warum von ihnen finanzierte Inhalte schon nach sieben Tagen von den Seiten von ARD und ZDF verschwinden“.

Dem kann man eigentlich ((wenn man nicht gerade beim Privatfernsehen arbeitet und Angst vor den Inhalten der öffentlich-rechtlichen Anbieter hat)) nur zustimmen. Es wird jedoch nicht so einfach sein das umzusetzen, da die entsprechenden Regelungen meines Wissens von allen Bundesländern einstimmig geändert werden müssen.

PS: Ich bitte die technische Qualität des Videos zu entschuldigen – ich konnte leider die normale Kamera nicht nutzen und musste daher auf das iPhone (ohne wirkliches Stativ) umsteigen…


5 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Jens Best @ 18. Juni 2012, 19:27 Uhr

    Leistungsschutzrecht findet sich aber auch gut…

    http://taz.de/Hannelore-Kraft-auf-dem-24-Medienforum-/!95625/


  2. (2) Kommentar von Torsten @ 18. Juni 2012, 21:18 Uhr

    Jens Best: Das Wort Leistungsschutzrecht hat sie wohlweislich nicht in den Mund genommen. Sie findet es gut, wenn Leute bezahlt werden, noch besser: wenn Leute in NRW bezahlt werden. Sie wird sich hüten, eine FDP/CDU-Gesetzgebung zu loben.


  3. (3) Pingback von Der Ruhrpilot | Ruhrbarone @ 19. Juni 2012, 08:02 Uhr

    […] NRW III: Kraft will Depublizierungspflicht der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet nicht mehr…Pottblog […]


  4. (4) Kommentar von Jens @ 28. Juni 2012, 13:24 Uhr

    @Jens Best (1):
    Das ist eine exklusive Feststellung der taz. Wie Torsten (2) schon schrieb, hat sie das nicht gesagt. Und meines Wissens auch nicht gemeint.


  5. (5) Pingback von NRW-Landesregierung stellt heute Gesetz für Journalismus-Stiftung “Vielfalt und Partizipation” und Online-Konsultation für das Landesmediengesetz NRW vor » Pottblog @ 25. März 2013, 06:23 Uhr

    […] Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im Rahmen des Medienforums NRW2 (siehe die Rede von Hannelore Kraft im Video) eine Grundsatzrede dazu, bevor sie dann danach den Koalitionsvertrag unterschrieb (siehe auch […]


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