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J. Matheuszik — 15. Juni 2012, 07:41 Uhr

Aktuell: Leistungsschutzrecht statt der üblichen Links anne Ruhr


Links anne RuhrNormalerweise finden sich hier Wochentags gesammelte Links aus dem Ruhrgebiet, Nordrhein-Westfalen (und darüber hinaus), Links zu politischen, sportlichen und medialen Themen – sprich: eine bunte Sammlung die von mir morgens (oder am Abend vorher) zusammengestellt wird und versucht einen groben Überblick zu geben, was interessant sein könnte. Dabei verlinke ich natürlich auch auf Verlagshäuser bzw. deren Zeitungen.
Es könnte jedoch sein, dass es die Links anne Ruhr bald nicht mehr gibt.

Die Verlegerlobby hat jedoch der schwarz-gelben Bundesregierung ein so genanntes „Leistungsschutzrecht“ erkämpft, dessen erster Entwurf gestern bekannt wurde. Ursprünglich ging es den Verlegern wohl gegen den Strich, dass Google bzw. insbesondere Google News viele Zugriffe bekommt, weil man dort einfach erfährt was gerade los ist – durch die Verlinkungen von dort auf Zeitungsartikel die automatisch erstellt und je nach Themenwichtigkeit zusammengestellt werden. Ein Blick auf Google News und man kennt schon ungefähr die Nachrichtenlage.

Doch anstatt dass sich die Verlage freuen, dass Google ihnen damit einfach so Besucher verschafft (und daraufhin optimieren die Verlage ihre Seiten ja), wollten die plötzlich Geld dafür haben – denn Google verdient ja im Internet viel Geld und die Verlage (bis auf einige wenige Ausnahmen eher weniger). Also kam man auf die abstruse Idee, dass die Vermittler der Links dafür Geld zu zahlen haben. Auf das analoge Leben übertragen würde das bedeuten, dass beispielsweise die Verkehrsgesellschaft, die mich beispielsweise zum Kino fährt ((okay, das ist in Bochum ein schlechtes Beispiel – bei der schlechten Anbindung des Ruhrparks an den öffentlichen Personennahverkehr)), vom Kino dafür bezahlt werden müsste. Mit einem Wort: Absurd.

Eigentlich soll das Leistungsschutzrecht nicht für Blogger gelten, doch die Formulierungen lassen eher den Eindruck zu, dass Blogger, Facebook- und Twitter-User darunter fallen als das eigentliche Ziel (Google News), denn Google News ist werbefrei und würde dann den ersten Analysen zufolge gar nicht unter dieses Gesetz fallen. Blogger jedoch die beispielsweise Bannerwerbung oder einen Micropayment-Button (wie Flattr oder Kachingle) eingebunden haben, würden dann nicht mehr unter die Ausnahme fallen.

Auch ist strittig inwiefern das Zitatrecht, was man natürlich immer noch hat, noch greift, denn selbst kleinste Passagen aus einem Presseerzeugnis ((was für ein Wort)) sollen durch das Leistungsschutzrecht geschützt sein. Somit wird es selbst bei der Übernahme von Überschriften für einen Link mehr als heikel.

Verlage können sich vielleicht entsprechende Rechtsauseinandersetzungen leisten – Blogger nicht unbedingt. Daher werbe ich dafür mal bei den Politikerinnen und Politikern, die man persönlich kennt (oder aber bei den für den Wahlkreis zuständigen Bundestagsabgeordneten (siehe dazu abgeordnetenwatch.de) nachzuhaken, wie sie zum Leistungsschutzrecht stehen.

Jetzt aber die heutigen Links anne Ruhr – diesmal exklusiv zum Leistungsschutzrecht:

Offizieller Entwurf zum Leistungsschutzrecht veröffentlicht (iRights.info) – Der Entwurf der Bundesministeriums der Justiz zum Leistungsschutzrecht wurde bei iRights.info veröffentlicht.

Leistungsschutzrecht: Von Pressetexten sollten künftig besser alle die Finger lassen (ZEIT ONLINE) – Kai Biermann warnt vor dem Leistungsschutzrecht und vermutet, dass damit Anwälten neue Einnahmequellen beschert werden.

Digital kastriert (law blog) – Rechtsanwalt Udo Vetter sieht mit dem Leistungsschutzrecht die Meinungsfreiheit im Internet bedroht.

Kurzanalyse des Gesetzesentwurfs zum Leistungsschutzrecht (Internet-Law) – Rechtsanwalt Thomas Stadler hat eine Kurzanalyse zum geplanten Leistungsschutzrecht veröffentlicht.

Das neue Leistungsschutzrecht: Schizophrene Verleger – und ein Geschenk für PR-Berater (Wiegold zwo) – Der Journalist Thomas Wiegold findet das ganze Leistungsschutzrecht absurd, da Verlage eigentlich selber dafür Geld zahlen, dass sie und ihre Inhalte verbreitet werden. Nur jetzt plötzlich soll alles anders sein.

Der Entwurf des Leistungsschutzrechts mit einigen Anmerkungen (der presseschauder) – Christoph Keese, quasi der "Außenminister" (Cheflobbyist?) des Axel-Springer-Verlages versucht zu erklären, warum das Leistungsschutzrecht gerade für Blogger gar nicht schlecht sei. Inwiefern jedoch das von ihm erwähnte Zitatrecht mit dem Verbot der Nutzung von "kleinsten Textausschnitten" (Snippets) kompatibel ist, bleibt offen.

Mit dem neuen Leistungsschutzrecht wird nur eine Frage beantwortet (Lummaland) – … nämlich "warum es in Deutschland keine Schwergewichte in der digitalen Ökonomie gibt" – eine Frage, die die Bundeskanzlerin Angela Merkel angeblich derzeit so sehr umtreibt.


11 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Christoph Keese @ 15. Juni 2012, 09:24 Uhr

    Lieber Pottblog,

    anders als Sie schreiben. ist die Frage nicht offen, ob das Zitatrecht mit der Lizenzpflicht von kleinen Textausschnitten kompatibel ist. Im Gegenteil: Die Frage wird im Gesetzentwurf deutlich und unmissverständliich beantwortet:

    1) Alles, was Zitat ist, bleibt immer kostenlos. Das Zitatrecht aus Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes ist absolut und gilt uneingeschränkt auch für das Leistungsschutzrecht. Zitieren dürfen alle – sowohl die Privaten als auch die Gewerblichen.

    2) Alles, was kein Zitat ist, aber nur privat genutzt wird, bleibt ebenfalls kostenlos. Das Leistungsschutzrecht erfasst ausdrücklich nur die gewerbliche Zugänglichmachung. Ergo: Private Blogs dürfen auch längere Texte nutzen, als ihnen das Zitatrecht normalerweise erlauben würde.

    3) Erfasst vom Leistungsschutzrecht wird nur gewerbliche Zugänglichmachung, und auch nur dann, wenn sie außerhalb des Zitatrechts stattfindet. Auf Deutsch: Wer Texte oder Teile davon von Seiten der Verlage oder von Blogs herunterlädt und nackt auf seiner eigenen Seite ausspielt, um sie mit Werbung zu vermarkten, ohne selbst etwas dazu zu schreiben, der muss dafür eine Lizenz erwerben. Das ist nur fair, denn er verdient damit ja Geld, ohne sich die Mühe zu machen, selber etwas zu schreiben.

    Und auch Punkt 3) greift nur, wenn sich der entsprechende Verlag oder Blogger dazu entschieden hat, das Leistungsschutzrecht zu nutzen. Er muss dies nicht tun und kann das Recht nach eigenem Ermessen ungenutzt lassen.

    Mit besten Grüßen
    Christoph Keese


  2. (2) Kommentar von Wolfgang Ksoll @ 15. Juni 2012, 09:46 Uhr

    Diese Gehampel von Christoph Keese ist nur noch unwürdig. Der Entwurf verhöhnt Keese öffentlich: Angebliche Privatblogger, die sich hauptberuflich und angeblich privat mit Leistungsschutzrecht beschäftigten (mit Postanschrift der „privaten“ Axel Springer AG (Home of the Blog-Imperium :-)) wird es nach dem Entwurf nicht mehr geben.

    Der offene Loobyismus von Keese wird nach dem Entwurf als gewerblich eingestuft, statt seiner trivialen Verhöhnung einer angeblichen privaten Meinung.

    Was wird passieren? Google wird Deutschland einfach ausblenden. Wie Belgien:
    http://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/

    Keese bringt damit die Verleger um massive Werbeeinnahmen, weil weniger Menschen die Seiten der Verleger finden. Keese schadet „privat“ seiner Gilde.

    Dann bleibt nur noch, dass die Regierung sich offenen gegen die Bürger ausspricht. Oder man muss denken, dass SLS Merkel und ihre CDU verhöhnt: Hier ist mein Entwurf. Seht zu, wie ihr den gegen die Bevölkerung durchbekommt, wie ihr schon ACTA, verfassungswidrige VDS und Zugangserschwerungsgesetz nicht durchbekommen habt.

    Keeses unsinniges Gehampel zeigt nur, dass man da Internet nicht mit Presserecht regulieren kann. Presse ist das Drucken von Zeichen auf Ppaier. Internet ist auch kein Rundfunk. Also muss ein eigenes Recht her. Nicht hie rein bisschen wegnehmen, dort ein wenig leihen. Nur weil Keese und seine Springer AG zu faul sind, selber tragfähige Geschäftsmodelle zu ersinnen, lassen wir uns von Merkel den Sozialismus nicht wieder einführen. Einmal Scheiße, immer Scheiße. Nie wieder Sozialismus. Da gehts einfach zurück zu alten CDU-Werten: „Freiheit statt Sozialismus.“ Keese kann seinen Sozialismus behalten, wo er Geschäfte mit staatlichem Zwang statt mit marktwirtschaftlichen Methoden machen will.

    Das Leistungsschutzrecht wird nicht kommen. Keese hat ACTA und Zugangserschwerungsgesetz nicht begriffen. Er verplempert nur unsere Zeit. Er will das Alte behalten, was nicht zum neuen passt. Er sollte sich lieber darum kümmern, dass wir tragfähige Video on Demand Geschäftsmodelle bekommen, wie Appple es mit iTunes vorgemacht hat. Statt seines unwürdigen Gehampels mit staatlichen Interventionen absterbende Branchen zu päppeln. Keese irrlichtert wie ein englischer Gewerkschaftsfunktionär unter Maggie Thatcher. genützt hat es nicht. Die Heizer sind als Trittbrettfahrer auf E-Loks auch in England verschwunden.


  3. (3) Kommentar von Hugo E. Martin @ 15. Juni 2012, 10:12 Uhr

    @Christoph Keese
    In dem von iRights.info zur Verfügung gestellten Referentenentwurf steht das so nicht drin und die Erläuterungen des BMJ unterstützen Ihre Aussagen (oben) nicht.

    Vielleicht dringen Sie darauf, dass das Missverständnis aufgelöst wird und Ihre Interpretation Bestandteil der geplanten Gesetzesänderung zum LSR wird.


  4. (4) Pingback von Der Ruhrpilot | Ruhrbarone @ 16. Juni 2012, 12:53 Uhr

    […] Debatte: LInks zum Thema Urhenerrecht…Pottblog […]


  5. (5) Kommentar von Jens @ 17. Juni 2012, 11:31 Uhr

    Lieber Herr Keese,

    erst einmal freut es mich, dass Sie reagieren. Jedoch sinkt die Freude dann kontinuierlich:

    zu 1)
    Das das Zitatrecht erhalten bleibt, zweifel ich nicht an – ich zweifel jedoch an, ob es dann in dieser Form überhaupt zum Tragen kommt. Die Metall-auf-Metall-Entscheidung oder so ähnlich muss ich Ihnen ja nicht noch einmal erklären, oder?

    Für die anderen: Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass ein Leistungsschutzrecht selbst dann tangiert wird, wenn es um kleinste Ausschnitte geht (da ging es um ein ca. 2 sec langes Musiksample). „Kleinste Ausschnitte“ bei Presseerzeugnissen könnten – wenn man das analog anwendet – Überschriften, Worte oder gar ganz extrem Buchstaben sein. Sprich: Das Leistungsschutzrecht für die Presseverleger könnte sogar Teile der Sprache monopolisieren.

    zu 2)
    „gewerbliche Zugänglichmachung“ – die ist aber sehr schnell erreicht. Nennen Sie mir mal private Blogs, die nicht darunter fallen. Sobald da Flattr eingebunden ist (steht indirekt im Entwurf drin): gewerblich, sobald da ein Werbebanner eingebunden ist: gewerblich.

    zu 3)
    Definieren Sie bitte „Teile“!
    Wenn ich einen Link verbreiten möchte, dann mache ich das fast immer mit der Original-Überschrift. Links sollen ja auch weiterhin erlaubt sein. Nur – eben wegen der Metall-Metall-Entscheidung – unterliegen ja schon kleinste Teile dem Leistungsschutzrecht. Sprich: Es kann sehr gut sein, dass ich die Überschrift zum verlinken nicht verwenden darf.

    Und natürlich ist das nicht fair – auch wenn Sie das gerne so nennen. Eigentlich müsste ich den Seiten, die in den Links anne Ruhr aufgelistet werden, Rechnungen stellen, da ich auf sie verweise und ihnen Besucher zukommen lasse. Das mache ich natürlich nicht, weil es Quatsch ist. Aber dummerweise hat der verlegerseitige Quatsch den Weg in einen Gesetzesentwurf gefunden.

    Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird es, wenn das Gesetz so durchkommen wird, eventuell die Links anne Ruhr nicht mehr geben – jedenfalls nicht mehr in der jetzigen Form. Wenn dann weiterhin – wie in der Vergangenheit oft geschehen – sich Autoren und Redakteure bei mir melden und darum bitten, dass doch bitte ihre Artikel dort verlinkt werden, dann kann ich leider nur sagen, dass dank der Lobbyarbeit von Christoph Keese & Co. mir das Risiko dahingehend zu groß geworden ist und ich auf die Verlinkung der Verlage verzichte, die selber nicht erklärt haben, auf das Leistungsschutzrecht zu verzichten (wie es beispielsweise SPIEGEL Online gemacht hat).

    @Wolfgang Ksoll (2):
    Kollateralschaden des Gesetzentwurfes? Kein Blog von Christoph Keese mehr? ;)

    @Hugo E. Martin (3):
    Das ist ja auch eines der Probleme – es gibt einige Lautsprecher für das Leistungsschutzrecht wie beispielsweise Christoph Keese, deren Aussagen sich nicht ganz mit dem Gesetzentwurf decken. Irgendwo las ich jetzt beispielsweise, dass die Definition der kleinsten Ausschnitte ggf. durch Gerichte festgelegt werden muss. Der normale Blogger dürfte aber keine Lust verspüren vor Gerichte zu ziehen – abgesehen davon, dass es doch eher merkwürdig ist, dass ein Ministerium nicht die Konsequenzen der eigenen Gesetzesentwürfe kennt und auf Gerichte verweist.


  6. (6) Kommentar von dat Gaby Bereitsteller @ 17. Juni 2012, 11:50 Uhr

    Meine Antwort und mein persönlicher Protest (auch wenn ich in einem anderen Bundesland lebe):
    http://tinyurl.com/bmw3k7f


  7. (7) Kommentar von Hugo E. Martin @ 17. Juni 2012, 12:34 Uhr

    @Jens

    Blogs
    Nach dem Entwurf, den ich gelesen habe, sind ‚gewerbliche‘ Blogs nicht nur diejenigen die Anzeigen schalten, sich Flattr’n (etc.) oder z.B. über die VG Wort bezahlen lassen, sondern auch alle Blogs für die ein beruflicher Zusammenhang konstruiert werden kann – das sind bei mir ALLE Blogs.

    Social Media Plattformen und Netzwerke
    Nahezu alle dort geposteten Links fallen m.E. nicht unter das deutsche Zitatrecht und ich finde es schon bemerkenswert, dass das BMJ auf Nachfragen wie das gemeint sei, schon heute darauf verweist, das die Interpretation von Gesetzen Sache der Gerichte sei, und nicht des BMJ.


  8. (8) Kommentar von TmoWizard @ 17. Juni 2012, 19:32 Uhr

    Hallo zusammen!

    @Jens: Gut dargelegt, wie es sich mit diesem LSR verhalten wird! Punkt 3 in deiner Antwort an Herrn Keese birgt dabei die Gefahr, daß es auch mein kleines Blog erwischen könnte. Auf der Startseite des Blogs ist nämlich eine Zwangswerbung meines Freehosters, da ansonsten ein riesen Layer eingeblendet würde!

    Mein Blog gewerblich? Wohl kaum, denn ich bekomme dafür keinen Cent! Die Werbung ist aber da und daran kann ich nur was ändern, wenn ich den Hoster wechsle. Da müßte ich dann allerdings einen kostenpflichtigen nehmen, was ich mir aber nicht leisten kann und ich auch garantiert nicht einsehe!

    Welche Wahl habe ich also noch? Den Blog aufgeben? Herr Keese, küssen sie mich da wo die Sonne nie hinscheint!

    Grüße aus TmoWizard’s Castle zu Augsburg

    Mike, TmoWizard


  9. (9) Kommentar von Jens @ 28. Juni 2012, 13:20 Uhr

    @dat Gaby Bereitsteller (6):
    Das mit dem Bundesland ist ja an sich egal. Würde – leider – bundesweit gelten.

    @Hugo E. Martin (7):
    Ja, das ist wohl auch die Lex „Wir ärgern BILDblog“, oder? ;)

    Das mit Facebook/Twitter ist natürlich witzig – auf der einen Seite erklären einige LSR-Verantwortliche und -Befürworter, dass das kein Thema sei, dann aber erklärt ds BMJ, dass Gerichte entscheiden sollen. Ich will nicht, dass Gerichte darüber entscheiden.

    @TmoWizard (8):
    Schade auch, dass Herr Keese nicht mehr reagiert…


  10. (10) Pingback von Google Deutschland startet Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht » Pottblog @ 27. November 2012, 13:04 Uhr

    […] macht denn sowas? RAG-Kampagne startet(e)Happy Birthday Google!Links anne Ruhr (25.01.2012)Aktuell: Leistungsschutzrecht statt der üblichen Links anne RuhrLinks anne Ruhr […]


  11. (11) Pingback von #LSR Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Auswirkungen auf das Pottblog, die Links anne Ruhr usw. » Pottblog @ 26. März 2013, 06:24 Uhr

    […] und insbesondere für die Links anne Ruhr ähnlich siehe (siehe auch die LaR-Ausgaben 887 und […]


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