Verstößt die Deutsche Telekom/T-Mobile gegen Datenschutzgesetze? (oder: Verbrauchsanzeige der Daten)
Inzwischen (bzw. demnächst) unterstützt auch T-Mobile die Anzeige des verbrauchten Datentransfers in Mobilfunkverträgen.
Wer nur die Details dazu wissen will, der kann direkt hier weiterlesen um sich dahingehend zu informieren.
Jedoch gibt es noch eine – meiner Meinung nach – interessante zum Teil persönliche Vorgeschichte, die ich nachfolgend dokumentiere:
Vorgeschichte:
Als ich im Jahr 2000 erstmalig ((siehe auch die mobile Zeitreise als Blogstöckchen)) Mobilfunk-Kunde wurde (damals bei ePlus) gab es dort eine tolle Funktion namens „Cost Control“. Dank dieser Funktion wusste ich immer, wie viele Freiminuten und wie viele Frei-SMS ich noch in dem Monat zur Verfügung hatte. Irgendwann hatte ich dann auch mal eine Datenoption und wusste dann dank Cost Control auch wie viele Mega- bzw. eher Kilobytes ich in dem Monat mobil verbraten hatte. Da es nach dem Inklusiv-Guthaben teurer wurde, war das schon wichtig zu wissen, wieviel Datentransfer man bereits verbraucht hatte.
Dann wechselte ich zur Deutschen Telekom respektive zu T-Mobile. Der Hauptgrund dafür war ein gewisser Apfel – also genauer gesagt das Apple iPhone. Verwundert musste ich feststellen, dass eine Cost Control-Funktion bei T-Mobile nicht existierte. Zwar hat man bei T-Mobile (je nach Tarif) eine Daten-Flatrate, aber ab einem bestimmten Inklusivvolumen wird man von der Geschwindigkeit her gedrosselt – so, dass man das iPhone mobil kaum noch nutzen kann, da außer eMail (natürlich ohne große Anhänge) nichts mehr wirklich funktioniert. Insofern ist es also schon interessant zu wissen, wie viele Daten man bereits vom Inklusivvolumen verbraucht hatte. Was aber ja leider nicht ging…
Im Laufe der Zeit ((ich bin ja schon seit ein paar Jahren bei T-Mobile Kunde)) habe ich immer wieder mal bei der Telekom angefragt, warum man nicht so eine Funktion anbietet, aber es wurde immer erklärt, dass das nicht gehen würde. Das hat mich immer gewundert, vor allem weil es bei anderen Anbietern funktioniert ((bei Simyo – siehe diesen Testbericht – wurde man anfangs via SMS bei 90 % Verbrauch informiert, inzwischen gibt es eine App die darüber informiert)).
Verbrauchsanzeige bei T-Mobile (02.01.2012):
Ende letzten Jahres wurde das Thema mal wieder akut, denn Oliver Koch griff bei der Telekom bzw. dem „Twitter-Kundendienst“ der Telekom @Telekom_hilft, der mir auch schon mehr als einmal ((siehe hier)) gut helfen konnte, das Thema wieder auf:
@okomuenster Ob und wann es eine solche App überhaupt geben wird, können wir leider aktuell nicht sagen. Tut mir leid. Guten Rutsch. ^ab
— Telekom hilft (@Telekom_hilft) Dezember 31, 2011
Ich fand die Aussage von @Telekom_hilft sehr interessant, denn das war meiner Meinung nach nicht mehr die definitive Ablehnung wie in der Vergangenheit. Vor allem das Wort „aktuell“ machte mich stutzig. Daher hakte ich nach und erhielt auch eine entsprechende Antwort:
@pottblog Die Argumentation gilt noch immer, deshalb die Aussage, dass wir nicht wissen, ob es eine solche App überhaupt geben wird. ^ab
— Telekom hilft (@Telekom_hilft) Dezember 31, 2011
Da man seitens der Telekom der Meinung war, dass sich an der datenschutzrechtlichen Situation doch nichts geändert hat, hakte ich noch einmal konkret nach und wollte wissen, welche gesetzlichen Vorgaben denn die Telekom an einer solchen Funktion hindern würden:
@pottblog Frohes neues Jahr. Hier nun die Antwort: Paragraph 97, Abs. 3, Satz 2 des TKG & Paragraph 99, Abs. 1, Satz 1 des TKG. ^ro
— Telekom hilft (@Telekom_hilft) Januar 2, 2012
Persönlich bin ich der Meinung, dass § 97 und § 99 TKG eine solche Kostenkontrolle nicht verhindern. Die entsprechenden Tweets dazu von mir finde ich jedoch leider nicht mehr ((die Twitter-Suche war auch mal besser…)).
Christian Hans hatte „damals“ (2. Januar 2012) unter Telekom: Drosseln ja, Datenvolumen einsehen nein dazu was geschrieben und das ganze dokumentiert.
Keine vier Wochen später sieht die Rechtslage anscheinend anders aus:
„Speed On“-Option bei T-Mobile:
Früher war es so, dass man bei T-Mobile – nach Ãœberschreiten des Inklusivvolumens – nichts machen konnte: Bis zum Ende des Monats musste man mit der Drosselung leben und hatte unterwegs dann das Problem, dass man die Datenfunktion des iPhones kaum nutzen konnte.
Es gab zwar diverse Kunden, die die Telekom fragten, ob man nicht gegen ein Extra-Entgelt die Drosselung vorzeitig aufheben könne, aber das ginge nicht – so damals die Reaktion. Inzwischen geht das aber doch, denn die Telekom hat die neue „Speed On“-Option eingeführt ((siehe den Bericht bei Golem)). Bei Nutzung der „Speed On“-Option zahlt man dann 4,95 Euro nach Ãœberschreitung des Inklusivvolumens und erhält dann noch einmal das selbe Datenvolumen – sprich, hat man einen Tarif mit 1 GB Inklusivvolumen gibt es noch einmal 1 GB dazu, hat man nur 300 MB Inklusivvolumen erhält man halt nur 300 MB zusätzlich (siehe dazu auch Michels Beitrag Das ist dann also die SpeedOn-Option der Telekom).
Verbrauchsanzeige bei T-Mobile (28.01.2012):
Wie man jetzt dann heute aktuell bei fscklog.com nachlesen kann, gibt es inzwischen die Möglichkeit im mobilen Datennetz der Telekom über die Adresse pass.telekom.de seinen aktuellen Verbrauch einzusehen.
Das ist natürlich vor allem für die Nutzung der oben beschriebenen „Speed On“-Option sinnvoll, denn so hat man eine Kontrolle über den Verbrauch.
Wobei man natürlich berücksichtigen muss, dass die Daten nur zeitverzögert angezeigt werden – wobei ich mich frage, warum das dann bei der Drosselungs-SMS anscheinend auch sofort klappt.
Verstößt T-Mobile gegen die Gesetze?
Um zur – zugegebenermaßen – reißerischen Artikelüberschrift zu kommen: Nein, ich glaube nicht, dass T-Mobile gegen die Gesetze verstößt. Ich persönlich glaubte schon vorher nicht, dass es gesetzliche Grundlagen gibt, die es verbieten die Verbrauchsdaten (die ja an sich die Daten der Kunden darstellen) den Kunden selbst zur Verfügung zu stellen.
Jedoch stellt sich mir eine ganz andere Frage: Warum hat man bei T-Mobile inzwischen eine andere Rechtsauffassung? Geändert hat sich das TKG als gesetzliche Grundlage zwischen dem 2. Januar 2012 und dem heutigen 28. Januar 2012 nicht.
Polemischer könnte man auch fragen, warum die Telekom anscheinend mit falschen Argumenten versucht die Anfragen der Kunden zu beantworten… aber das wäre ja (leider) nicht das erste Mal, wie das Mysterium der Rufnummernmitnahme bei T-Mobile zeigt…
[…] geändert worden sind – das verstehe ich nicht wirklich (siehe dazu auch den Beitrag Verstößt die Deutsche Telekom/T-Mobile gegen Datenschutzgesetze? (oder: Verbrauchsanzeige …). Geschrieben von: Jens am 29. Januar 2012 um 21:30 Uhr Diesen Beitrag drucken Kategorie/n: […]
Der Datenverbrauch kann ab heute eingesehen werden, eben unter http://www.mobilfunk-talk.de/news/54735-telekom-vebrauchsanzeige-speedon-fur-smartphone-tarife/ gelesen. Dort stand aber nichts von diesem rechtlichen Problem, interessant weshalb das ganze so lange gedauert hat!!!
@Klaus M. (2):
Ich hielt die Aussage, dass es sich um ein rechtliches Problem handelt, auch für eine Ausrede…
[…] das dann vor rund einem Jahr dann plötzlich doch ermöglicht wurde (siehe auch den Beitrag Verstößt die Deutsche Telekom/T-Mobile gegen Datenschutzgesetze? (oder: Verbrauchsanzeige …). Plötzlich ging dann das, was man vorher immer mit Hinblick auf die Gesetzeslage verneint […]