„Schultrojaner“ hätte in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Grundlage – so die NRW-Datenschützer
Ende Oktober letzten Jahres wurden Berichte bekannt, wonach an den Schulen in Deutschland eine Software zur Aufspürung von (unerlaubten) Kopien verwendet werden soll. Die Software wurde damals als „Schultrojaner“ bezeichnet, obwohl die Bezeichnung nicht ganz passte (aber die Ãœberschriften damit wahrscheinlich „besser“ klangen).
Im Pottblog wurde in den Beiträgen NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann lässt Schultrojaner-Bericht prüfen (31.10.2011), Offizielle Reaktionen aus Nordrhein-Westfalen zum vermeintlichen „Schultrojaner“ der Schulbuchverlage (02.11.2011) und SPD in NRW und Datenschützer aus NRW und Schleswig-Holstein zum Schultrojaner und Stellungnahme von Ministerin Sylvia Löhrmann (18.11.2011).
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) gab zum Zeitpunkt des letzten Berichts (Mitte November 2011) an, dass man die Vorgänge prüfen werde. Inzwischen habe ich heute eine Reaktion dazu erhalten, die ich nachfolgend dokumentiere:
„[…] Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW) hat mir mitgeteilt, dass sich die in dem Gesamtvertrag vom 21.12.210 erwähnte Plagiatssoftware noch in der Entwicklung befinde und daher noch nicht zur Verfügung stehe. Zu einem Einsatz der Plagiatssoftware werde es nur dann kommen, wenn die Software technisch und datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden sei. Da nicht bekannt sei, wann die Software den Ländern vorliegen werde, sei auch nicht absehbar, wann die entsprechende Prüfung durch die Länder abgeschlossen sein werde.
Wie aus einer Pressemitteilung der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2011 hervorgeht, soll die geplante Software bis auf Weiteres, jedenfalls nicht im Jahr 2012, zum Einsatz kommen. Stattdessen sollen zunächst mögliche Alternativen diskutiert werden.“
Siehe dazu auch die Presseerklärung der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2011, zu der netzpolitik.org (die damals das ganze erstmalig aufgedeckt hatten) einige Tage später wie folgt berichtete: Etappensieg: Der Schultrojaner ist vorerst gestoppt.
Weiter heißt es (die Hervorhebung stammt von mir):
„Vor diesem Hintergrund habe ich das MSW NRW – für den Fall, dass das Vorhaben einer „Plagiatssoftware“ weiterverfolgt werden sollte – darauf hingewiesen, dass eine rechtliche Grundlage für einen personenbeziehbaren Abgleich mit Daten auf schulischen Speichersystemen nicht erkennbar sei. Zugleich habe ich das MSW NRW gebeten, mich über den Fortgang in dieser Angelegenheit zu unterrichten.“
Das sind doch mal erfreuliche Nachrichten, denn wenn es eine Gesetzesgrundlage für den Einsatz dieser Software gibt, dann kann sie auch nicht eingesetzt werden. Abgesehen davon, dass selbst dann noch – aufgrund der Landespersonalvertretungsgesetze die zuständigen Personalräte an den Schulen – noch eine gewisse Rolle haben, denn (in Nordrhein-Westfalen) wäre das ganze wohl eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit nach § 72 (3) LPVG NRW.
Es ist eher unwahrscheinlich zu vermuten, dass die entsprechenden Gremien zustimmen werden, dass die eigenen Kolleginnen und Kollegen vor Ort quasi per Software überwacht werden.
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