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	Kommentare zu: SPD in NRW und Datenschützer aus NRW und Schleswig-Holstein zum &#8222;Schultrojaner&#8220; und Stellungnahme von Ministerin Sylvia Löhrmann	</title>
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	<description>Ein Blog aus dem Pott</description>
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		<title>
		Von: Jens		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jens]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 18:15:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[@Jürgen (1):
Das ist wirklich eine gute Frage. Mal sehen was da noch kommt, ich bleibe da noch am Ball.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>@Jürgen (1):<br />
Das ist wirklich eine gute Frage. Mal sehen was da noch kommt, ich bleibe da noch am Ball.</p>
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		<title>
		Von: Jürgen		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jürgen]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Nov 2011 08:13:53 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Was ich fragwürdig finde ist folgendes:

Es wird von verschiedenen Seiten auf die Problematik des Passus, mittels einer Software die schuleigenen Netze auf &quot;verbotene&quot; elektronische Kopien urheberrechtlich geschützter Druckwerke (und anderer Werke) durchsuchen zu lassen. 

In den meisten Antworten öffentlicher Stellen zu der Anfrage, die hier bisher bekannt gemacht wurden, wird immer darauf verwiesen, dass man erst auf die Software warten wird, um dann zu beurteilen, ob diese eingesetzt wird oder nicht. 

Ist so eine Software erstmal entwickelt, wird diese auch eingesetzt (wenn nicht sofort, dann irgendwann später). Weshalb bekommen es die zuständigen Stellen nicht hin, erst den Sinn und Zweck dieser Software und die damit verbundene Problematik genau zu prüfen, bevor dann grünes Licht für die Entwicklung der Software gegeben wird. Auch wenn das in letzter Konsequenz heißt, dass der Vertrag der bundesländer mit den Schulbuchverlagen in dieser Position neu verhandelt werden muss. 

Was soll dieses Vorgehen?

MfG
Jürgen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was ich fragwürdig finde ist folgendes:</p>
<p>Es wird von verschiedenen Seiten auf die Problematik des Passus, mittels einer Software die schuleigenen Netze auf &#8222;verbotene&#8220; elektronische Kopien urheberrechtlich geschützter Druckwerke (und anderer Werke) durchsuchen zu lassen. </p>
<p>In den meisten Antworten öffentlicher Stellen zu der Anfrage, die hier bisher bekannt gemacht wurden, wird immer darauf verwiesen, dass man erst auf die Software warten wird, um dann zu beurteilen, ob diese eingesetzt wird oder nicht. </p>
<p>Ist so eine Software erstmal entwickelt, wird diese auch eingesetzt (wenn nicht sofort, dann irgendwann später). Weshalb bekommen es die zuständigen Stellen nicht hin, erst den Sinn und Zweck dieser Software und die damit verbundene Problematik genau zu prüfen, bevor dann grünes Licht für die Entwicklung der Software gegeben wird. Auch wenn das in letzter Konsequenz heißt, dass der Vertrag der bundesländer mit den Schulbuchverlagen in dieser Position neu verhandelt werden muss. </p>
<p>Was soll dieses Vorgehen?</p>
<p>MfG<br />
Jürgen</p>
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