NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann lässt „Schultrojaner“-Bericht prüfen
Die netzpolitik.org-Meldung Der Schultrojaner – eine neue Innovation der Verlage machte heute die Runde.
Nicht primär wegen der effektheischenden Sprache (denn um einen Trojaner im Stil von Bundes-, Landes- oder Bayerntrojanern handelt es sich wohl eher weniger), sondern wegen dem Inhalt der Meldung über einen gemeinsam geschlossenen Vertrag der Bundesländer mit Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften.
Thomas Stadler hat das auf internet-law.de noch einmal schön zusammengefasst:
In diesem Vertrag verpflichten sich die Länder u.a. dazu, dafür Sorge zu tragen, dass sich auf von Schulen genutzten Rechnern keine digitalen Kopien von für den Unterrichtsgebrauch bestimmten Werken befinden. Zur Überprüfung dieser Verpflichtung soll stichprobenartig auf den Schulcomputern sog. Plagiatssoftware der Verlage installiert werden, durch die digitale Kopien von Schulbüchern identifiziert werden können.
Thomas Stadler erläutert auch en detail, inwiefern diese Regelungen urheberrechtlich – aber auch vom Persönlichkeitsrecht und den Bürgerrechten her! – einzuordnen sind und zeigt, welche Interessen die Schulbuchverlage an so einer Vereinbarung haben (die Interessen der Schulen sehe ich dabei übrigens nicht wirklich…). In dem Vertrag findet sich zur Plagiatssoftware unter anderem folgender Passus:
Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens 1 % der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt. Der Modus der Auswahl der Schulen erfolgt – aufgeschlüsselt nach Ländern und Schularten – in Absprache mit den Verlagen auf Basis eines anerkannten statistischen Verfahrens. Die Überprüfungen erfolgen ab Bereitstellung der Software, frühestens jedoch im 2. Schulhalbjahr 2011/2012.
Sprich: Die Verlage sorgen dafür, dass auf Schulrechnern entsprechende Programme installiert werden, was natürlich erst nach „technischer und datenschutzrechtlicher Unbedenklichkeit“ (wer will das denn bitte prüfen?!) stattfinden soll. Mich persönlich hat die Situation in Nordrhein-Westfalen dazu interessiert, daher habe ich einige Mails geschrieben:
Anfragen per eMail in Sachen „Schultrojaner“
Meine primäre Anfrage ging natürlich an das Schulministerium in NRW ((von denen auch das obige Bild stammt, das hochoffiziell mit Quelle „Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSW NRW)“ anzugeben ist)) unter Ministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Denn auch wenn bei netzpolitik.org von den Kultusministern die Rede ist, dürfte eigentlich die Zuständigkeit für Nordrhein-Westfalen beim Schulministerium liegen, da das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen quasi das umbenannte Kultusministerium von Nordrhein-Westfalen ist, und dieses Ministerium für Schulbelange zuständig ist.
Zusätzlich habe ich unter anderem auch die schulpolitischen Ansprechpartner aller Landtagsfraktionen und – wenn möglich ((nicht jede Landtagsfraktion hat eine per eMail erreichbare Pressestelle…)) – die jeweiligen Pressestellen dazu angemailt.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gab es noch keine Reaktion auf meine Mails (wenn man mal von zwei Abwesenheitsnachrichten absieht, wobei ich bei beiden Fällen auch alternative Ansprechpartner der jeweiligen Fraktion angeschrieben habe), was natürlich den Herbstferien, dem Brückentag usw. geschuldet sein könnte.
Reaktion von @gruenenrw via Twitter
Via Twitter haben sich inzwischen die Grünen in NRW auf Anfragen gemeldet. Abgesehen davon, dass mit diesem Beitrag seitens @gruenenrw anscheinend ((so jedenfalls mein erster und zweiter Eindruck)) erstmal die Verantwortung aus dem Bereich des Schulministeriums geschoben werden sollte, kam wenige Minuten später dieser Beitrag, in dem es wie folgt heißt:
Danke für die Fragen zum Schultrojaner – sind auch überrascht. Sylvia Löhrmann lässt das jetzt durch ihr Ministerium prüfen.
Da darf man gespannt sein. Einerseits gibt es natürlich die eher mäßig spannende Frage, welches Ministerium dafür in Nordrhein-Westfalen wirklich zuständig war und ist (wobei ich mir sehr sicher bin, dass für Schulbuchangelegenheiten das Schulministerium zuständig ist, vor allem weil es einen Unterschied zwischen Kultur und Kultus gibt), aber vor allem die deutlich interessantere Frage, ob der Bericht so stimmt, ob das ganze auch in NRW so angewandt werden soll usw.usf.
Ebenfalls gespannt bin ich auf die Antwort der Abgeordneten – ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass der nordrhein-westfälische Landtag so eine Vorgehensweise gut heißt. Vielleicht muss man da noch bis zum Ende der Herbstferien warten, bis man konkrete Antworten bekommt, aber vielleicht klappt das ja jetzt mit ein wenig Druck dann doch noch etwas schneller.
Aktualisierung: Update bei netzpolitik.org
Bei netzpolitik.org gibt es ein Update zum Schultrojaner. Dort sieht man jetzt auch ein, dass die Formulierung „Schultrojaner“ wohl doch etwas übertrieben ist/war. Ansonsten gibt es dort auch einen Verweis auf die tageszeitung (taz), die in ihrem Artikel Verlage wollen Schulcomputer scannen die netzpolitik.org-Meldung aufgreifen, aber es wohl nur aus Versehen vergessen haben, ihre Quelle anzugeben.
Hallo Jens,
danke für deinen ausführlichen Blogbeitrag zum Thema. Wie Du richtigerweise schreibst, lässt Sylvia Löhrmann jetzt durch ihr Ministerium die Sache prüfen.
Vielleicht liegt hier immer noch ein Missverständnis vor: Es ging bei dem Tweet nicht um „Kultus ungleich Kultur“, sondern wer für NRW in der Kultusministerkonferenz sitzt. Und das sind drei Ministerien (Liste hier: http://www.kmk.org/wir-ueber-uns/kultus-und-wissenschaftsministerien.html), wovon zwei von SPD-Ministerinnen geführt werden.
Aktuell ist die Informationslage eher dürftig, das stellst Du selbst fest. Und aus dem auf Netzpolitik.org veröffentlichten Dokument geht auch nicht hervor, wer für Nordrhein-Westfalen involviert war.
Das und auch Weiteres wird hoffentlich die Prüfung ergeben. Mehr sollte in der Antwort an Dich nicht gesagt werden, es tut mir leid, wenn das aufgrund der beschränkten Zeichenzahl nicht ganz deutlich geworden ist.
Und jetzt verabschiede ich mich wieder in den Urlaub.
Viele Grüße
Benjamin Jopen
(Referent für Online-Kommunikation der Grünen NRW)
Damals, als ich in der Schule war, soll es gerüchterweise irgendwo im Schulgebäude einen Computerraum gegeben haben. Ich hab den aber nie betreten.
Deswegen mal ein paar Verständnisfragen: Um was für Software geht es hier eigentlich? Gibt es mittlerweile flächendeckend irgendwelche Verlags-Programme, die auf Schulrechnern installiert sind und für den Unterricht genutzt werden?
Was ist, wenn eine Schule solche Programme für den Unterrichtsgebrauch gar nicht nutzt? Gibt es solche Schulen? Müssen die dann auch den Plagiatsjägertrojaner einbauen?
Wer sollte für Schulbücher verantwortlich sein, wenn nicht das Schulministerium?
„Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie *den kommunalen und privaten Schulträgern* auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, […]“ Das fälllt mir hier zum ersten Mal auf. Muß also in Zukunft jedes städtische Schulamt und jedes Bistum – um nur zwei mögliche Schulträger zu benennen – befürchten, mit entsprechenden Ansinnen behelligt zu werden? Und woher weiß man, daß das Schulamt des Hochsauerlandkreises (Web“präsenz“ hier: http://www.hochsauerlandkreis.de/bs/Schule_und_Bildung/schulamt/index_neu.php) mit solchen hochkomplexen Fragen umzugehen weiß? Ich persönlich weiß das nicht…
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@Benjamin Jopen (1):
Sehe gerade, dass ich hier noch nicht reagiert habe. Wir hatten das Missverständnis in 140 Zeichen ja schon geklärt, das wollte ich hier nur noch mal erwähnen.
Inzwischen gibt es ja auch erste Reaktionen von Parteien und aus dem Ministerium. Da werde ich auch noch mal nachhaken.
@Dodo (2):
So genau weiß ich das gar nicht. Gute Frage eigentlich.
@Pieter (3):
Genau! :)
@crusis (4):
Tja, das kann man nicht genau wissen.
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