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Jens Matheuszik — 15. März 2011, 11:06 Uhr

NRW-Verfassungsgericht lehnt Nachtragshaushalt 2010 ab


Nach der Verabschiedung des von der rot-grünen Landesregierung in NRW eingebrachten Nachtragshaushaltes für das Jahr 2010, wandten sich die CDU und die FDP an den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VGH NRW; siehe Bild), die höchste rechtliche Instanz im Land, um feststellen zu lassen, dass der Nachtragshaushalt verfassungswidrig sei.

Die SPD und die Grünen argumentierten naturgemäß anders und kritisierten die klagenden Parteien vor allem deswegen, weil mit diesem Nachtragsetat die Haushaltsrisiken der (abgewählten) schwarz-gelben Regierung unter Jürgen Rüttgers (CDU) abgesichert werden sollten. Denn gerade der VGH NRW hatte in einigen Urteilen (beispielsweise in Sachen Kita-Betreuung, Beteiligung der Städte des Landes an der Finanzierung der Deutschen Einheit) der damaligen CDU/FDP-Landesregierung Fehler ins Stammbuch geschrieben, die die neue SPD/Grünen-Landesregierung unter Hannelore Kraft (SPD) nun zu lösen hat.

Mitte Januar wurde bekannt, dass der VGH NRW per einstweiliger Anordnung den Nachtragshaushalt untersagt. Dass das ganze jedoch nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde, wurde im Beitrag NRW: Weniger Schaum vor dem Mund und mehr Realismus – zum angeblich gestoppten Nachtragshaushalt 2010 und zu angeblichen Neuwahlen dokumentiert.

Seitdem ist viel Wasser durch die Aa geflossen, quasi täglich gab es neue Wasserstände in Sachen Neuwahlen (ja/nein/vielleicht) von allen möglichen Parteien (CDU, SPD, Grüne, FDP, Linkspartei) und Politikern (Norbert Römer, Hannelore Kraft, Reiner Priggen, Norbert Röttgen, Sven Lehmann, Oliver Wittke, Daniel Bahr usw.).

Heute endlich hat der VGH NRW sein Urteil zum Nachtragshaushalt 2010 gesprochen. Das Ergebnis lautet Berichten zufolge (siehe z.B. DerWesten, RP-Online und Ruhrbarone) wie folgt: Der Nachtragshaushalt 2010 des Landes Nordrhein-Westfalen ist verfassungswidrig!

Das Urteil (siehe auch die Pressemitteilung des VGH NRW) selbst ist nicht ganz überraschend, denn schließlich gab es ja bereits eine einstweilige Anordnung, die sicherlich nicht erlassen worden wäre, wenn die Klage vollständig an den Haaren vorbeigezogen wäre.

Damit erleidet die rot-grüne Minderheitsregierung von Hannelore Kraft ihre erste richtige Niederlage vor dem VGH NRW – und reiht sich damit in die Reihe der Vorgängerregierungen ein, denn immer wieder gab es erfolgreiche Klagen der jeweiligen Opposition in Münster, die versucht haben, juristisch der Landesregierung ein Schnippchen zu schlagen. Insofern sollte auch Häme von CDU und FDP jetzt eher unterbleiben, denn die abgewählte Regierung Rüttgers hat auch diverse Schlappen in Münster erlitten und auch mehr als einmal wegen der Haushaltspolitik.

Konsequenzen für den Haushalt 2011

Ohne die vollständige Begründung des Gerichts zu kennen, ist es noch verfrüht, von möglichen Konsequenzen für den Haushalt 2011 zu sprechen. Inzwischen hat sich auch die Sachlage bei der WestLB Medienberichten zufolge verändert bzw. verschlechtert, und ein Großteil des Nachtragshaushaltes 2010 waren Rücklagen für die WestLB.

Konsequenzen für die Landespolitik: Neuwahlen?

Ob das Urteil wirklich Konsequenzen für die Landespolitik hat und es zu Neuwahlen kommt, wird sich zeigen – denn auch eine Neuwahl ändert nichts an den Grundsätzen, nach denen ein Haushalt aufzustellen ist. Die Frage ist auch immer noch offen, wer wirklich Neuwahlen möchte. Denn noch braucht man eine Mehrheit dafür im Landtag und die Chance dafür ist nicht unbedingt gestiegen.

Das verwendete Bild des VGH NRW stammt vom Wikimedia Commons-Nutzer Florian Adler, steht unter der CC-BY-SA-Lizenz und wurde dem Archiv Wikimedia Commons entnommen.


1 Kommentar »

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  1. (1) Trackback von (DNZS) Politik & Gesellschaft @ 15. März 2011, 23:39 Uhr

    NRW-Verfassungsgericht schränkt politische Handlungspielräume ein…


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