JMStV-Splitter (2): Wie geht es weiter mit dem an NRW gescheiterten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag?
Bekanntlich hat der nordrhein-westfälische Landtag die Novelle zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) im Dezember einstimmig abgelehnt, aber natürlich geht es mit diesem Thema weiter. Einerseits gilt weiterhin die alte Fassung (von 2003) und andererseits steht nun eine erneute Novellierung an. Eine, die diesmal von allen Bundesländern akzeptiert wird.
Im Rahmen von Fragen am Freitag: Jugendschutzprogramme veranstaltete die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (und ausgewiesene Befürworterin des gescheiterten JMStV) eine Diskussionsrunde zum Thema. Dem Bericht bei golem.de zufolge war man übrigens über das Scheitern der JMStV-Novelle nicht wirklich amüsiert:
Hans Ernst Hanten, Leiter der Gruppe Medien beim BKM, erklärte, er sei „fassungslos und zornig“ gewesen.
Das grundlegende Problem, wurde im Bericht bei heise.de gut zusammengefasst:
Technisch gesehen sei übrigens die einzige Art, einen Filter sicher zu machen, die ägyptische Art: ein Blackout.
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Ãœbrigens – das Scheitern des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ist inzwischen auch offiziell verkündet worden. So zitiert jedenfalls Udo Vetters Lawblog unter Berufung auf die Lichtenrader Notizen:
„Bekanntmachung über das Nicht-Inkrafttreten des Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages
Nach § 2 des Gesetzes zum Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 (GVBI. S. 551) wird bekannt gegeben, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Absatz 2 Satz 2 nicht am 31. Dezember 2010 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 25. Januar 2011
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit“
Sehr gut, das ganze noch einmal schriftlich fixiert zu sehen.
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Das Thema Jugendmedienschutz ist im Hinblick auf Human Trafficking (Menschenhandel) zu betrachten. Jugendschutz kann nicht innerhalb einer Logik funktionieren, die Millionen Menschen versklavt. Es kommt auf die globale Zusammenarbeit von Anti-Trafficking-Gruppen und NGO`s, Jugendschutzorganisationen, Behörden und Gerichten an. Ein international gültiger „Jmstv“ sollte die verbindlichen Gesetze der Nationen zusammenfassen.