Verfassungsgerichtshof in Münster untersagt Nachtragshaushalt in NRW per einstweiliger Anordnung
Wie so eben bekannt wurde, hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof (VGH NRW) dem Eilantrag der CDU- und FDP-Fraktion entsprochen. Beide Fraktionen hatten gegen den von SPD und Grünen beschlossenen Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 eine Verfassungsklage eingereicht.
Sowas hat grundsätzlich in NRW schon fast Tradition – die schwarz-gelbe Vorgängerlandesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hat da auch schon entsprechende Gerichtsschlappen erlitten.
Im Kern ging es jetzt darum, dass der von rot-grün beschlossene Nachtragshaushalt die Risiken abdecken sollte, die die Vorgängerregierung bisher unberücksichtigt ließ (zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung und die Kommunen des Landes, Rückstellungen für die WestLB usw.). CDU und FDP argumentierten, dass gerade die WestLB-Rückstellungen viel zu hoch seien und man sich hier ein Finanzpolster ansparen wolle.
Neu an der Klage war jetzt, dass die Oppositionsparteien nicht nur eine reguläre Klage eingereicht hatten, sondern der rot-grünen Landesregierung auch durch eine einstweilige Anordnung den Vollzug verbieten wollten.
Der als eigenwillig bekannte VGH NRW schien hierfür gewisse Sympathien zu haben, wie der jüngste Schriftwechsel zwischen Münster und Düsseldorf signalisierte. Seitens des höchsten Gerichtes in Nordrhein-Westfalen wurde die Landesregierung zuerst nur gebeten, den Nachtragshaushalt nicht zu vollziehen. Der Finanzminister Norbert-Walter Bormanns (SPD) teilte jedoch mit, dass sein Haus natürlich die entsprechenden Schritte schon unternommen habe. Daraufhin wurde die Regierung gebeten, das ganze genauer und en detail zu erklären.
In der Pressemitteilung des VGH NRW heißt es jetzt:
Auf Antrag der Landtagsabgeordneten der Fraktionen von CDU und FDP hat der Verfassungsgerichtshof NRW heute eine einstweilige Anordnung erlassen. Mit dieser ist der Landesregierung aufgegeben worden, bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren gegen das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 von einem Abschluss der Kassenbücher für das Haushaltsjahr 2010 abzusehen und bis dahin keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen. Ferner ist im Hauptsacheverfahren (VerfGH 20/10) Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 15. Februar 2010 anberaumt worden.
Was bedeutet das?
Zwar wird Rot-Grün nicht erfreut sein – aber noch ist das Urteil nicht gesprochen. Wiewohl auch eine gewisse Tendenz vielleicht doch von einigen Leuten in dieser aktuellen Entscheidung erkannt werden wird. Die Erfahrungen in der nordrhein-westfälischen Landespolitik haben gezeigt, dass es sich für die Landesregierung nicht auszahlt, wenn man den VGH NRW ignoriert. Zahlreiche Ministerpräsidenten haben sich hier eine blutige Nase gehört – und vielleicht gibt es auch hier eine erste Ministerpräsidentin.
Aber noch ist das ganze nicht geklärt und bis zur endgültigen Entscheidung im Februar wird sich auch nicht viel tun. Auch wenn beispielsweise die stellvertretende Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne) im aktuellen Spiegel ankündigt, dass im Fall einer juristischen Niederlage Neuwahlen anstehen würden, ist auch das kein Automatismus. Die rot-grüne Minderheitsregierung hat nämlich auch für die Auflösung des Landtages keine eigene Mehrheit und ob die Oppositionsparteien da momentan drauf Lust haben, kann auch bezweifelt werden. Ansonsten würde sich beispielsweise die Landes-FDP nicht plötzlich (über?)winden und die Ampelkoalition wieder ins Spiel bringen – just genau durch den Gerhard Papke (den FDP-Fraktionsvorsitzenden in NRW), dem informierte Kreise eine nicht unbeteiligte Rolle am Scheitern der Ampel-Sondierungen nachsagen…
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