Berichten Ruhr Nachrichten (RN) über Pläne der Grünen NRW in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) falsch? Ablehnung (nicht Enthaltung!) ist geplant // Die Welt und Zapp auch mit Fehlern
Am Freitag berichteten die Ruhr Nachrichten, die größte Tageszeitung in Dortmund, über den umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV). Mir gefiel dabei sehr, dass der Artikel nicht nur irgendwo auf der vorletzten Seite auftauchte, sondern direkt auf Seite 2 ((siehe dazu auch den Artikel Ruhr Nachrichten berichten über den umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) „nebenan“ auf meiner anderen Internet-Seite, die sich primär mit der Olfener Politik beschäftigt)) und auch auf der Titelseite wurde das Thema sehr prominent als Aufmacher platziert:
Das finde ich gut. Schlechter ist natürlich der Zeitpunkt – es wäre meiner Meinung nach schon vor Wochen, wenn nicht gar Monaten gut gewesen, wenn die „klassischen“ Medien auf das Thema JMStV eingegangen wären. Doch obwohl der umstrittene JMStV, bei dem en passant die Pornoindustrie den Jugendschutz sich so regelt, dass sie mehr Möglichkeiten als bisher hat (das ganze aber zu Lasten aller anderen Internet-Nutzer geht) schon seit langem in diversen Blogs diskutiert wird, gibt es erst seit wenigen Wochen oder eher Tagen eine breite Diskussion dazu.
Merkwürdiger fand ich jedoch eine Formulierung in dem „Hauptartikel“ (auf Seite 1), der nicht online zu finden ist:
Dort wird Andrea Rupprath, die Pressesprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen in NRW erwähnt und dabei heißt es dann unter anderem (die Hervorhebung stammt von mir) zum JMStV:
Ziel sei nun „die gemeinsame Enthaltung der rot-grünen Koalition“, so Rupprath.
Was im Endeffekt nichts bringen würde, da voraussichtlich der JMStV dann mit den Stimmen der CDU im Landtag beschlossen werden würde. Wenn man also die Kritik am umstrittenen JMStV ernst nehmen würde, kann das Ergebnis nur eine parlamentarische Ablehnung bedeuten.
Parlamentarische Zwänge reloaded?
Eine solche Aussage wäre ja quasi – inhaltlich gesehen – eine Neuauflage der parlamentarischen Zwänge und ich konnte mir nicht wirklich vorstellen, dass diese Aussage so gefallen ist. Ich habe daraufhin Andrea Rupprath angemailt und daraufhin dann folgende Antwort auf meine Frage ((Mir wurde bisher erklärt, dass der grüne LPR-Beschluss „nicht zustimmen“ explizit nicht nur eine Enthaltung, sondern auch eine Ablehnung beinhaltet. Warum sprechen Sie dann in den RN nur noch von Enthaltung?)) erhalten:
“ […] unser Ziel ist eine Nicht-Zustimmung. Das gilt für den LPR-Antrag genauso wie für Gespräche des GRÃœNEN Fraktionsvorstands mit der SPD-Fraktion. Ziel dieser Gespräche soll sein, dass die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen dem Staatsvertrag im Landtag nicht zustimmen.
Die Nachfrage der Ruhr-Nachrichten bezog sich auf letzteren Punkt. Hier bin ich offenbar leider falsch wiedergegeben worden.“
Meine Frage nach dem Sinn einer Enthaltung ((Welchen Sinn hätte Ihrer Meinung nach eine Enthaltung von SPD und Grünen zum JMStV, wo doch die CDU-Fraktion sehr wahrscheinlich dem JMStV zustimmen wird? Damit wäre der JMStV doch „durch“, da selbst bei Ablehnung durch die FDP die Ablehnungen von FDP und Linkspartei nicht ausreichen.)) hat sich dadurch ihrer Meinung nach erledigt – dem kann ich insofern zustimmen, als dass ich es gut finde, dass die Grünen als Partei sich doch für eine Ablehnung des JMStV einsetzen wollen.
Als ich am Rande der Erstellung dieses Artikels mit einem Journalisten darüber mich via Twitter austauschte, meinte dieser, dass es nicht das erste Mal der Fall wäre, dass hinterher irgendwer immer sagen könne, dass er DAS so NIEMALS gesagt hätte. In diesem Fall glaube ich das aber schon, denn alles andere wäre ja schon merkwürdig.
Was macht die Fraktion der Grünen?
Doch auch bei Parteien die viel auf die Meinung der Basis geben, so wie es bei den Grünen gerne immer wieder gesagt wird, muss die Fraktion nicht immer die Meinung der Partei teilen. Insofern ist natürlich fraglich, ob die Grünen als Partei die Grünen als Fraktion von der Ablehnung zum JMStV überzeugen können.
Am kommenden Dienstag wird die grüne Fraktion im Düsseldorfer Landtag erneut darüber diskutieren. Das Gerücht, wonach Staatssekretär Marc Jan Eumann, der einer der Befürworter des JMStV ist, in der Fraktionssitzung anwesend sein wird, um vor allem mit den Gegnern des JMStV zu diskutieren, konnte sich nicht bestätigen. Meine entsprechende Anfrage an die Fraktion der Grünen wurde von Rainer Priggen, dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen, mit einem klaren „Nein“ beantwortet, so dass sich auch meine weitere Frage ((ob auch Gegner des JMStV dazu geladen werden)) erübrigen würde.
Fehler in den Berichten von Welt und ZAPP?
Doch nicht nur die RN bringt Fehler in der Berichterstattung zum JMStV, das geschieht auch anderen Medien ((und natürlich kann das auch mir passieren – z.T. zeigt sich da auch ein Problem beim JMStV, denn viele Punkte sind absolut unklar formuliert)).
So steht beispielsweise im (ansonsten an sich akzeptablen) Welt-Artikel Gesetz auf der Resterampe:
Erster Erfolg der Proteste: Die Grünen-Landtagsfraktion in NRW will nun auf ihren Koalitionspartner SPD einwirken, das Gesetz doch nicht zu ratifizieren. Damit wäre die gemeinsame Gesetzgebung auf Länderebene zunächst gescheitert, sagt der Berliner Online-Rechtler Thomas Schwenke. Doch die Internetgemeinde sollte sich nicht zu früh Hoffnungen machen, warnt er: „Die NRW-Grünen wollen nun nicht als die Buhmänner der Netzgemeinde enden, deswegen eröffnen sie noch eine Verhandlungsrunde – ändern wird das aber nicht viel, wenn nicht auch noch ein weiteres Bundesland ausschert.„
Die von mir gekennzeichnete Formulierung machte mich stutzig, da ich das jetzt in dieser Form so erstmals gehört bzw. gelesen habe. Ich habe daraufhin Thomas Schwenke dazu angemailt und gefragt, ob er mit dem Satz „Die NRW-Grünen…“ korrekt zitiert wurde. Dazu antwortete er mir, dass er leider noch keine Zeit hatte den eigentlichen Artikel zu lesen und weiter:
„[…] Aber wenn das so drin steht, dann ist es so ziemlich das Gegenteil meiner Aussage. […]“
Alles andere hätte mich auch gewundert… denn natürlich reicht ein Bundesland um den gemeinsamen Staatsvertrag aller sechszehn Länder zu kippen.
Auch das Medienmagazin ZAPP des NDR (über das ich bereits ein-, zweimal kritisch berichtete) hat sich dem Thema JMStV angenommen – im Beitrag Sturm im Wasserglas – Die Blogger und das Jugendmedienschutzgesetz. Diesem Beitrag merkt man leider an, dass man da anscheinend nicht so ganz in der Materie ist. Nachfolgend einige der Aussagen aus dem Beitrag und meine Bewertung dazu:
Behauptung: Doch ist die Aufregung wirklich gerechtfertigt? Müssen künftig alle Seiten und alle Kommentare mit einer Altersangabe versehen werden? Nein. Eine Alterskennzeichnung oder eine Zugangsbegrenzung benötigen nur Seiten, die “entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte†zur Verfügung stellen. Wie bei Filmen, die ab 16 sind und im Fernsehen erst ab 22 Uhr laufen dürfen.
Stimmt das? Klares JEIN:
Ja, ZAPP hat recht, eigentlich müssen nur die oben entsprechend klassifizierten Seiten die Alterskennzeichnung bekommen.
Nein, ZAPP hat unrecht, denn wenn eine Seite, die keine Alterskennzeichnung benötigt (und dementsprechend sinngemäß „FSK 0“ wäre) keine Kennzeichnung hat, ist die Gefahr sehr groß, dass die durch den JMStV etablierte Filtersoftware Seiten ohne Kennzeichnung schlicht und ergreifend nicht anzeigt. Wenn man also nicht Gefahr laufen möchte, dass seine eigenen Seiten nicht mehr überall zu sehen sind, dann muss man sehr wohl eine Klassifizierung vornehmen.
Kleiner Exkurs am Rande: Im heise newstickers findet sich genau zum Thema der Alterskennzeichnung folgendes:
Klaus-Peter Potthast, Rundfunkreferent der Bayerischen Staatskanzlei, bewertete Empfehlungen, erst einmal abzuwarten und nicht zu kennzeichnen, als einen „Boykottaufruf“.
Weiter im ZAPP-Text:
Behauptung: Muss jeder Blogbetreiber einen “Jugendschutzbeauftragten†benennen? Nein. Sondern nur, wenn es um jugendgefährdende Inhalte geht und das Angebot gewerblich ist. Worauf genau alles zu achten ist, erklärt die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstleister (FSM).
Stimmt das? Klares JEIN:
Ja, ZAPP hat recht, denn eigentlich ist das mit dem Jugendschutzbeauftragten schon so wie beschrieben.
Nein, ZAPP hat unrecht, denn die „Geschäftsmäßigkeit“ von Blogs ist sehr schnell gegeben (mitunter reicht ein Banner beispielsweise des Providers bei einem Free Hosting-Angebot) und außerdem kann man schnell Inhalte auf seinen Seiten haben, die ggf. entwicklungsbeeinträchtigend sind: So sollen beispielsweise auch Blondinenwitze entwicklungsbeeinträchtigend nach § 5 Abs.1 JMStV sein…
Behauptung: Und bietet das Gesetz paradiesische Expansionsmöglichkeiten für Abmahnanwälte? Nein. Denn für Regelverletzungen sind einzig und allen die Landesmedienanstalten zuständig. So wie beim Fernsehen wie beispielsweise der Fall von Sexwerbung im RTL2-Videotext zeigt, über den Zapp vergangenes Jahr berichtete.
Stimmt das?
Nein, ZAPP hat unrecht, denn auch wenn vielleicht die Regelverstöße gegen den JMStV primär von den Landesmedienanstalten zu ahnden sind – das Wettbewerbsrecht ermöglicht es jedoch auch anderen auf Grundlage des JMStV gegen Verstöße vorzugehen, nämlich immer dann, wenn man wettbewerbsrechtlich benachteiligt ist. Hier wäre es ja interessant zu wissen, ob auch Politiker in einem Wettbewerbsverhältnis untereinander stehen. Es wäre doch mal irgendwie interessant, wenn – falls der umstrittene JMStV so durchkommen sollte – sich Politiker gegenseitig mit Abmahnungen überziehen und dann erkennen, welchen Unsinn sie verabschiedet haben… ;)
In einem Punkt kann ich ZAPP jedoch ohne weiteres zustimmen:
„Unabhängig von dieser Hysterie, die auf Gerüchten und Fehlinformationen basiert [was ich ja anders sehe…] – das Gesetz darf man dennoch getrost für Stuss halten. Nicht weil es die Freiheit im Netz weiter einschränkt, [auch das sehe ich anders…] sondern weil die Regeln der Fernsehwelt nie im Leben fürs Netz taugen werden.“
Wieder einmal zeigt sich, dass der JMStV einfach nur schlecht formuliert ist. Da frage ich mich so langsam ob hier das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes überhaupt noch ansatzweise erreicht wird. Mit einem Verstoß gegen eben dieses Bestimmtheitsgebot wurde bekanntlich die bisherige Winterreifen-Regelung vom OLG Oldenburg gekippt….
Aber soweit muss es ja nicht beim JMStV kommen, denn eine Ablehnung des JMStV beispielsweise im nordrhein-westfälischen Parlament würde dafür sorgen, dass die bisherige Fassung weiter gelten würde. Dann könnte man sich – diesmal auch unter Einbeziehung und Konsultation des Parlaments! – an eine neue Novelle des JMStV machen und die zahlreichen Schnitzer, die ja auch von JMStV-Befürwortern so erkannt werden, ausbügeln.
Die SPD sperrt sich gegen eine Ablehnung und deswegen wird von den beiden Fraktionsspitzen wohl morgen beschlossen, dass sich die beiden Fraktionen enthalten werden.
Hallo, nach deiner Mail antwortete Andrea Rupprath:
  unser Ziel ist eine Nicht-Zustimmung.“
Auch eine Enthaltung ist dann wohl eine Nicht-Zustimmung! Sie hat trotz deiner Nachfrage nicht klar und eindeutig von einer Ablehnung gesprochen.
Bei Politikern muss man eben immer sehr genau hinschauen…
Schade!
@Interner (1):
Wie kommst Du darauf bzw. warum sollte das so sein?
@Carlos (2):
Wörtlich würde ich Dir zustimmen, aber aus dem Zusammenhang glaube ich schon, dass die Grünen mit „Nicht-Zustimmung“ auch die Ablehnung meinen.
Ich geh da mit Carlos. Nicht-Zustimmung ist alles außer eine Zustimmung, demnach auch eine Enthaltung. Wenn man nicht Ablehnung sagt hat das i.d.R. auch Gründe.
Ansonsten ist es in vielen Parlamenten so, dass Anträge, Gesetze usw. dann als abgelehnt gelten, wenn es gegen sie eine Enthaltungsmehrheit gibt (teilweise muss es sie zweimal hintereinander geben). Dann wäre eine Enthaltung also auch zielführend, wenn dennoch immer noch inkonsequent, aber das ist nur eine Meinung. Ich habe mir also die Geschäftsordnung des Landtages angeschaut und kann deine Einschätzung bestätigen. Dort steht in §42 (Abstimmungsregeln), Absatz 4, Satz 1:
Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen nicht mit.
Das ist wohl eindeutig.
@Jens: Ich habe meine Quellen und es ist so, warte ab ;-)
[…] Denn manchmal ist der Weg allzu holperig. Genau dies ist im Moment zu befürchten – es gab immer wieder Hinweise, dass man sich dann doch vielleicht eher auf eine Enthaltung einigen würde. Dies können […]
[…] Ich muss gestehen, dass ich die Geschichte zunächst gar nicht so richtig ernst genommen habe, als ich sie gestern bei Jens im Pottblog las. […]
@Veith (4):
Bin mal gespannt, ob die Grünen sich noch erklären…
@Interner (5):
Hmm… es bleibt also spannend!
[…] vom netzpolitischen Dauerbrenner: Während aus Nordrhein-Westfalen die etwas irritierende Nachricht kommt, die Koalitionsparteien SPD und Grüne könnten sich darauf verständigt haben, der […]
[…] ursprünglich öffentlich ins Gespräch gebrachte (und dann wieder zurückgezogene) gemeinsame Enthaltung von Rot-Grün zum JMStV ist damit wohl vom […]