Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Auswirkungen auf Blogs irren
In den vergangenen Tagen konnte man allgemein auf diversen Internet-Seiten, den üblichen sozialen Netzwerken usw. einiges zum umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) lesen.
Seit einigen Stunden gibt es auch diverse Beiträge, die quasi Entwarnung geben wollen und erklären, dass die Blogs gar nicht davon betroffen sind. Da wird dann auch gerne mal der Link zur Fragen- und Antworten-Seite der FSM zum JMStV herumgereicht, dabei wird jedoch immer wieder vergessen ((ich denke noch nicht einmal bewusst)), dass die FSM eine der Lobbygruppierungen ist, die vom JMStV am ehesten profitiert – und nicht nur, weil FSM-Mitglieder wie die Telekom ihre Softpornos ohne größere – wie bisher (dank dem aktuell seit 2003 gültigen JMStV) – Zwänge im Netz verbreiten können, sondern auch weil die Mitgliedschaft bei der FSM und die damit verbundenen Dienstleistungen (wie z.B. die Ãœbernahme der Funktion des Jugendschutzbeauftragten) mal eben locker einen vierstelligen Jahresbeitrag ((siehe die Beitragsordnung der FSM)) kosten.
Der von mir überaus geschätzte Strafrechtsanwalt Udo Vetter (bekannt vom lawblog.de) hat heute den Beitrag Warum Blogger gelassen bleiben können veröffentlicht und bezieht sich damit auf den JMStV, der – um es mal salopp zu formulieren – für Blogger ja gar nicht so schlimm sei.
Um es jedoch mal etwas deutlicher auszudrücken: Ich halte die „Entwarnung“ von Udo Vetter in Sachen JMStV für falsch und seinen Beitrag von der Wirkung her sogar für gefährlich – denn natürlich ist Udo Vetter nicht irgendwer, sondern der bekannte Rechtsanwalt und somit für viele die juristische Instanz. Auch wenn ich natürlich kein Rechtsanwalt bin, beschäftige ich mich seit rund einem Jahr intensiv mit dem JMStV, und sehe daher das ganze etwas anders und kann nur davor warnen, das jetzt als apodiktische Wahrheit anzusehen – schließlich gilt ja bekanntlich der Spruch „Zwei Juristen, drei Meinungen“, wie mir Udo Vetter heute eh gestern noch persönlich gesagt hat (denn wir hatten uns am Rande einer Veranstaltung in Düsseldorf getroffen, wo ich ihm mitteilte, dass ich bei einigen Passagen seines Beitrages Bauchschmerzen habe).
Doch selbst wenn Udo Vetter recht haben sollte und die von mir vertretene Position (die auch andere Anwälte, die sich auf das IT-Recht spezialisiert haben, so teilen) falsch ist, zeigt sich hier auch wieder ein Problem des JMStV – man kann da alles mögliche hinein interpretieren und alle möglichen Interpretationen sind irgendwie durch den JMStV gedeckt. Zur Not dann durch die kommentierte Begründung des JMStV, die an manchen Punkten diametral gegenüber den Aussagen des eigentlichen Staatsvertrages argumentiert (was ja auch in der Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag bereits thematisiert wurde).
Zum eigentlichen Beitrag von Udo Vetter:
Ich greife jetzt exemplarisch einige Punkte des Beitrages von Udo auf und schreibe dazu, was meiner Meinung nach davon zu halten ist.
Geplante Schließung von Blogs
Udo Vetter hat meiner Meinung nach natürlich recht, wenn er in Sachen geplante dauerhafte Abschaltung von Blogs, wie sie zum Teil angekündigt worden sind, glaubt, dass der „politische Flachsinn [die Rede ist vom JMStV; Anm. d. Bloggers] nicht durch Resignation besiegt“ werden kann. Es interessiert schlicht und ergreifend niemanden von der Politik ob ein Blog abgeschaltet wird oder nicht. Wir haben ja schließlich nicht das erste Quartal des Jahres 2010 und es geht nicht um das Wir in NRW-Blog, dessen Enthüllungen sicherlich zum Teil sich auch auf das Ergebnis der Landtagswahlen ausgewirkt haben.
Kennzeichnungspflicht
Dazu schreibt Udo Vetter:
Das größte Schreckgespenst ist die Alterskennzeichnung. Wie soll man die Beiträge aus drei, vier, fünf Jahren Bloggerei auf ihre Jugendgefährdung sichten? Die Frage ist schon mal falsch gestellt. Es gibt, entgegen vieler Darstellungen, keine generelle Pflicht zu einer Alterskennzeichnung.
Formaljuristisch hat er recht. Praktisch eigentlich nicht. Denn wenn man im Internet publiziert hat man dann eigentlich zumindestens das Ziel, das man gelesen wird. Was bringt einem das schönste Wir in NRW-Blog ((um mal bei dem vorhin gewählten Beispiel zu bleiben)) wenn dessen Enthüllungen niemand gelesen hätte?
Da mit Einsatz der Filtersoftware für den JMStV damit zu rechnen ist, dass dieser Filter immer mehr genutzt wird (man darf davon ausgehen, dass bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen das ganz schnell der Fall sein wird), muss man seine Internet-Seite kennzeichnen, um nicht Gefahr zu laufen, dass man zwar gemäß der brecht’schen Radiotheorie selber sendet, aber niemand die entsprechende Frequenz einstellen kann um mitzuhören, da die Filtersoftware möglichst so genutzt werden sollte, dass Inhalte ohne Kennzeichnung eben nicht zur Verfügung stehen.
Alterseinstufung 16 und 18: Kaum notwendig
Udo Vetter schreibt:
Ich habe unendlich viele Blogs in meinem Reader. Bei einer Durchsicht eben ist mir kein einziger Beitrag aufgefallen, der so hart war, dass jemand auch nur ernsthaft eine Altersfreigabe erst ab 16 oder gar 18 Jahren fordern könnte.
Das Experiment zur Alterseinstufung von Webseiten nach dem JMStV hat gezeigt, dass das ganze nicht einfach ist festzulegen. Wer hätte beispielsweise gedacht, dass Bilder eines Hundes aus dem Tierheim erst ab 18 Jahre geeignet sind? Aktuelles Beispiel – welches ich auch dem JMStV-Befürworter Marc Jan Eumann genannt habe und was von ihm nicht widerlegt wurde – ist die Diskussion um Stuttgart 21. Man erinnert sich vielleicht noch an den „Schwarzen Freitag“, wo Demonstranten im Schlosspark mit Wasserwerfern vertrieben werden sollten. Ein Bild eines Rentners, der durch die Wasserstrahler äußerte Augenverletzungen erlitt, ging dabei durch die Medien. Dieses Bild kann ohne weiteres als entwicklungsbeeinträchtigend gelten und eine Einstufung „ab 16 Jahren“ (wenn nicht sogar „ab 18 Jahren) erhalten.
Entwicklungsbeeinträchtigend ist – das nur am Rande – ein sehr schwammiger Begriff. Unter der alten CDU/FDP-geführten Landesregierung wurde beispielsweise Schulmaterial zum Thema Homosexualität nicht mehr ausgegeben, da dies politisch nicht gewollt war, während die inzwischen amtierende rot-grüne Landesregierung eben diesen Ratgeber zu diesen Fragen wieder freigegeben hat.
Altersstufe „ab 12 Jahre
Hier schreibt Udo Vetter, dass dieses Altersstufe (die ja noch „einfacher“ zu erreichen ist) falsch verstanden würde. Der Wortlaut des JMStV-E (siehe auch den Beitrag Mein Blog bleibt online von Rechtsanwalt Thomas Stadler) zeigt deutlich auf, dass auch Inhalte „ab 12 Jahre“ entsprechend zu kennzeichnen sind. Insofern muss man auch Robert Basic, der in seinem Blog von JMStV: dont panic, Blogger brauchen keine Alterskennzeichen schreibt.
Filterung auf Providerseite
Wenn Medienpolitiker behaupten, dass die Filtersoftware für den JMStV nur auf den einzelnen Rechnern installiert werden soll und das ganze auf freiwilliger Basis geschehen soll – dann glaube ich ihnen das wirklich. Dass jedoch Begehrlichkeiten geweckt werden, sobald mal eine entsprechende juristische und technische Basis gelegt wurde, dürfte klar sein. Man erinnere sich nur daran, wie schnell in Bezug auf das Zugangserschwerungsgesetz die – zur Zeit nur ausgesetzten – Netzsperren auch für diverse andere Inhalte gefordert wurden. Ein anderes Beispiel ist hier die LKW-Maut, bei der die Erfassungstechnologie ursprünglich nur für die Abrechnung verwendet werden sollte, was jetzt inzwischen auch schon geändert wurde.
Wer weiß ob nicht – nach möglicher Etablierung der Filtersoftware – man feststellt, dass das ganze System nicht richtig funktioniert und man jetzt daher den Umweg direkt über die Provider gehen muss, die dann die Filtersoftware zentral zu installieren haben.
Haftung für Blogkommentare und Foren
Udo Vetter schreibt:
Bei vernünftiger Auslegung dürfte sich also an dem Grundsatz nichts ändern, dass Kommentare und Foreneinträge den Seitenbetreibern frühestens zugerechnet werden, wenn er auf Probleme hingewiesen wurde. Es dürfte auch nach dem JMStV keine Pflicht geben, usergenerierten Content eigenständig zu prüfen.
Die Betonung liegt auf „vernünftig“. Schon jetzt gibt es bekanntlich Gerichte in Deutschland, die sich an diese grundsätzlichen Regelungen aus dem Telemediengesetz (TMG) nicht wirklich halten. Leider kann man meiner Meinung nach in Bezug auf den JMStV das Wort „vernünftig“ nicht wirklich in einen Kontext bringen. Insofern ist das bei weitem natürlich nicht gesichert, denn vor allem spricht § 5 (3) JMStV von einer „Einbeziehung“ anderer Inhalte. Es müsste also doch vorab geprüft werden, das Haftungsprivileg des TMG würde insofern also wegfallen.
Der Jugendschutzbeauftragte für Blogs
Hierzu schreibt Udo Vetter:
Wer nicht nur auf rein privater Ebene ins Internet schreibt, muss einen Jugendschutzbeauftragten nennen und eine E-Mail-Adresse angeben, über die der Beauftragte schnell erreichbar ist. Der Jugendschutzbeauftragte soll zwar die nötigen Fachkenntnisse haben. Das bedeutet aber nicht, dass er hierfür eine besondere Fortbildung nachweisen muss. Jeder Blogger, der sich die Fachkenntnisse zutraut (und wer tut das nach Lektüre dieses Beitrags nicht?) kann demnach sein eigener Jugendschutzbeauftragter sein.
Kaum jemand schreibt „auf rein privater Ebene“, denn bei sehr vielen Angeboten ist man rechtlich gesehen kein Privatangebot mehr. Da reicht schon der Google AdSense-Block, mit dem man versucht die Serverkosten hereinzuholen – aber auch das Werbebanner des Gratis-Webhosters, welches man unter Umständen in seinem kostenlosen Blog eingebunden hat.
Das man sein eigener Jugendschutzbeauftragter sein kann ist angesichts der Regelungen des § 7 JMStV auch eher unwahrscheinlich, hier dürften wahrscheinlich Konkretisierungen über die Art der Qualifikation noch erfolgen. Robert Basic glaubt übrigens nicht, dass man einen Jugendschutzbeauftragten hat, sondern dass das nur „für Pornoblogger mit geschäftmäßiger Anmutung sein“ soll. Das Stuttgart 21-Beispiel oben zeigt das Gegenteil, denn mit einem solchen Bild hätte man ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot und bräuchte den Jugendschutzbeauftragten.
Im übrigen ist der Jugendschutzbeauftragte auch für Suchmaschinen notwendig. Gut, hier sind klar Google & Co. gemeint. Aber hat nicht jedes Blog auch eine interne Suchmaschine? Theoretisch wäre damit jede Seite mit Such-Funktion also davon betroffen. Das nur mal als weitere Anregung zur Diskussion…
Am Rande: Anbieterbegriff
Beim JMStV-Entwurf fällt auf, dass er je nach Person/Gruppe unterschiedlich aufgefasst wird. Das kann noch zukünftig interessante Entwicklungen geben. In der Anhörung des nordrhein-westfälischen Landtages wurde ja klar, dass einzelne Gruppen den Anbieterbegriff sehr unterschiedlich auslegen. Ist nur der Autor der Anbieter eines Blogs und muss sich um den Jugendschutz kümmern? Oer ist Anbieter gerade die Person bzw. die Firma, die für die technische Betreuung der Internet-Seite zuständig ist?
JMStV als ein praxisuntaugliches Monstrum
Zur abschließenden Feststellung Udo Vetters
Das gesamte Projekt blendet außerdem aus, dass das Internet ein globales Medium ist und der weitaus größte Rest der Welt sicher keinen Bedarf sieht, ausgerechnet am deutschen Wesen zu genesen. Insofern ist der JMStV ein praxisuntaugliches Monstrum.
kann ich nur zustimmen: Der JMStV IST ein praxisuntaugliches Monstrum.
Weiterführende Links
Wie ich leider erst im Nachhinein gesehen habe, gibt es auch bei netzpolitik.org einen Beitrag namens: JMStV aus juristischer Sicht: Wer will nochmal, wer hat noch nicht?
Dort werden weiterführende Links genannt, die einige der oben genannten Aussagen relativieren:
- Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet (Prof. Dr. Thomas Hoeren, Uni Münster)
- Förderung von Erotikanbietern statt Schutz der Jugend (Thomas Schwenke, Kanzlei Schwenke & Dramburg)
- Lesepflicht für alle: 17 Fragen zum neuen JMStV (Thomas Schwenke, Kanzlei Schwenke & Dramburg)
- JMStV, Blogger und die lässlichen Einschätzungen (Stefan Engeln, privat, sonst Justitiar bei 1&1)
- Mein Blog bleibt online (Thomas Stadler, AFS Rechtsanwälte)
[…] Der Pottblog: Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Au… […]
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)…
Einige Landesparlamente haben ihn schon durch gewunken. Den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kurz JMStV. Das Problem an diesen, er stürzt viele Blogger in eine Bredouille. Sie müssen Inhalte nach Alterstufen kennzeichnen oder Sendezeiten einführen. Aus…
Schon mal darüber nachgedacht, dass das bürokratische Monstrum höchst willkommen ist, zum Beispiel in Kreisen der Verleger? Deren Kalkül:Je mehr Blogs abgeschaltet werden, desto mehr User verirren sich eventuell auf BLÖD & co. Das würde sicher auch gewisse Politiker erfreuen, die diese Blätter mit Content versorgen.
[…] JMStV: Warum sich Basic und Vetter irren…Pottblog […]
[…] Jens vom Pottblog beschäftigt sich schon länger mit dem JMStV und hält dagegen. In seinem Artikel findet man unten auch noch weitere Links auf Experten-Meinungen. […]
Für eine gute Netzpolitik (darum die SPD in NRW am 9. Mai 2010 wählen)
Ich muss ehrlich gestehen, dass ich nach *so* einer Enttäuschung die Flinte ins Korn werfen würde.
Müssen jetzt alle, die eigentlich am gleichen Strang ziehen, aufeinander einschlagen? Udo Vetter wollte doch mit seinem Beitrag lediglich diejenigen beruhigen, die zitternd in der Ecke saßen und sich vor ihrem eigenen Blog in die Hose gemacht haben.
Und das waren nach der Panik der letzten Tage wirklich viele. Ich möchte nicht wissen, wie viele kleine Blogs gerade einen stillen Tod gestorben sind, weil die Folgen des JMStV dann doch eine wenig arg überzeichnet wurden. Selbst ich hatte zwischenzeitlich angefangen über „Maßnahmen“ nachzudenken.
Der JMStV ist Grütze. Darin sind sich alle einig. Die Gefahren für Otto-Normal-Blogger sind aber überschaubar. Darin sind sich zumindest alle Juristen – inklusive der, auf die Du verweist – weitgehend einig.
Und natürlich sollten Deine SPD und meine Grünen den Vertrag scheitern lassen. Aber doch bitte aus den richtigen Gründen und nicht aus Panik.
Was 50hz sagt.
[…] JMStV überhaupt auf Blogger hat, darüber gehen selbst bei bekannten Rechtsexperten die Meinungen auseinander. Und auch die Grünen in NRW wollen nach dem Sturm der Entrüstung, der […]
„DONT PANIC“ stand schon auf der Ausgabe des HG2G den jeder Netzpolitiker haben sollte. Der JMStV ist abzuehnen, keine Frage, insoweit stütze ich das was 50hz sagt und das was Malte Spitz nicht nur wegen meiner Frage zu seiner Parteivorstandsbewerbung schreibt. Bedenklich finde ich, dass die SPD nicht nur Güldners sondern auch unter den netzaffinen Jungen Zensurbefürworter hat: Wenn @ChristianSoeder sich für Whitelist-Verfahren beim Filtern ausspricht, ist das genau die Zensur, und genau die Ausblendung freier, nichtkommerzieller Diskussionen in Foren und privaten Blogs. Whitelisting durch deutsche Filter ist etwas, was wir doch bitte nicht wollen.
Dennoch: Zum Dont Panic und meiner Beruhigung tragen auch die Protokollerklärungen bei, die explizit dazu beitragen wollen, dass durch die Novelle private Angebote nicht abgeschaltet werden und dafür sind, dass öffentliche Diskussion weiter auch im nichtkommerziellen Netz unzähliger Vielfalt stattfindet, und nicht nur bei FINN.
Eine Anmerkung dazu:
Das Beispiel Stuttgart 21 hinkt m.E. ganz gewaltig, denn laut (altem) und neuen Vertrag sind Nachrichten von den Kennzeichnung ausgenommen.
Vgl.
§5 Abs 8
„Absatz 1 gilt nicht für Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, […]“
http://jmstv-wiki.de/index.php?title=Synopse#.C2.A7_5_Entwicklungsbeeintr.C3.A4chtigende_Angebote
just my 2ct
Allen „Unkenrufen“ zum Trotz: Was entschiedenes fehlt auch hier: Die Filtersoftware. Es existiert keine zertifizierte Software und es gibt auch kein Standard der ein Filter vorgibt. Insofern können ja nun ruhig „Pro/Kontra“ ausgeschrieben werden, das Problem bleibt bestehen: Wie soll ein Analog Vertrag auf digitales angewendet werden, wenn Eltern nicht wissen, wie und womit? :D.
Und: Ich wette >70% aller Eltern werden davon ebenfalls nie was mitkriegen und den Filter entsprechend nicht einsetzten.
Es ist eine Totgeburt und peinlich genug für jeden Politiker, der sowas offen fördert.
Ein langer Beitrag, der allerdings in Hinblick auf das gewählte Stuttgart21 Beispiel schnell widerlegt werden kann.
Das Stuttgart 21 Bild ist gemäß § 5 Abs. 8 JMStV als politisches Zeitgeschehen komplett ausgenommen.
Ich schließe mich 50hz an und erweitere um Folgendes:
Ich habe seit 1998 den Führerschein und bin seitdem nur zweimal in allgemeine Verkehrskontrollen geraten. Die Polizei hat nämlich nicht die Mittel und das Personal, jeden von uns ständig zu kontrollieren.
Wie soll es bei Millionen Blogs (und täglich werden es 50.000 mehr) weltweit funktionieren, dass jeder einzelne überwacht wird und gleich die Abmahnung kommt, weil man einmal Ü12-Content veröffentlicht hat?
Nein, man wird – wie im Straßenverkehr auch – stichprobenartig kontrollieren und ansonsten auf Hinweise angewiesen sein, wenn jemand einen Verstoß mitbekommt.
Auch wenn man hin und wieder 10 km/h zu schnell unterwegs ist, kommt man nicht gleich nach Guantanamo und genauso wird es auch sein, wenn man – aus Versehen – mal ein Foto postet, was erst ab 16 ist.
Es gab bereits Anfang des Jahres eine entsprechende Petition. Die wurde jedoch nicht wirklich wahr genommen. Hier muss der Angriff kommen und nicht die Verteidigung… ich vermute fast, dass dafür aber zu viele Angst haben.
[…] Im Pottblog wird diese laxe Herangehensweise bemängelt und anders bewertet (via Twitter) […]
Das Beispiel mit dem verletzten Rentner bei der S21 Demo ist sehr schlecht gewählt:
Zum einen handelt es sich bei dem Bild nicht um eine „Gewaltdarstelltung“ im Sinne des Jugendschutzgesetzes, sondern um ein Dokument des Zeitgeschehens. Als solches gilt für dieses Bild definitiv der §5 Abs. 8 JMStV, das sog. Nachrichtenprivileg, der durch die Novellierung meines Wissens nicht betroffen ist.
Telemedicus hat das Problem in seinem Blog näher beleuchtet. Zusammenfassend kann aber sagen, auch wenn nicht automatisch alle Blogeinträge Nachrichten sind, solche die über das tatsächliche Geschehen in Stuttgart berichten, sind es definitiv, und und diese Beiträge genießen zweifelsohne das Nachrichtenprivileg.
Das der Bereich der Blogs und privaten Internetangebote allgemein, vom JMStV praktisch ignoriert wird, zeigt, wie grottenschlecht dieser Vertrag ist. Für totale Panik sehe ich aber nach wie vor keinen Grund.
[…] https://www.pottblog.de/2010/12…-auswirkungen-auf-blogs-irren/ Link senden / Lesezeichen […]
[…] und dann ist da natürlich noch ein aktueller Blogbeitrag von Jens Matheuszik (pottblog), den ich nicht nur jedem Blogger, der sicher gerade auf den “Alles halb so […]
[…] Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Au… Pottblog — In den vergangenen Tagen konnte man allgemein auf diversen Internet-Seiten, den üblichen sozialen Netzwerken usw. einiges zum umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) lesen. Seit einigen Stunden gibt es auch diverse Beiträge, die quasi Entwarnung geben wollen und erklären, dass die Blogs gar nicht davon betroffen sind. mehr → […]
[…] UPDATE: Ui, ui, ui, ganz so einfach scheint das mit dem JMStV doch nicht zu sein. Auf dem Pottblog gibt es noch ein paar Einwände, Anmerkungen und Hinweise zu Udo Vetters Beitrag. […]
[…] […]
@NetzBlogR,
was du leider total außer Acht lässt ist das Wettbewerbsrecht. Ein Mitkonkurrent könnte ich abmahnen lassen, wenn irgendetwas an deinen JMStV-Umsetzungen nicht stimmen sollte und hier kann es sehr schnell auch Existenzbedrohend werden.
[…] wie Rechtsanwalt und Lawblogger Udo Vetter Entwarnung geben, was andere namhafte Blogger sogar als gefährlich […]
[…] pottblog: Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) … […]
1. Filterung auf Providerseite wird es sicher nicht geben: Da internationale Anbieter bei diesem Blödsinn nicht mitmachen werden, würde eine Sperrung sämtlicher nicht gekennzeichneter Seiten mal eben >90% des Internets (oder so) unzugänglich machen, das kann sich kein Provider leisten.
2. Dadurch ist es auch fraglich, ob Schulen solche Filter einsetzen würden – wenn Schüler bei Webrecherchen nur noch auf deutsche Seiten (und auch da nicht auf alle) zugreifen können, kann man’s auch gleich lassen. (Kann natürlich sein, dass der zuständige Lehrer in seiner Inkompetenz sowas trotzdem installiert)
[…] am Mittwoch bestätigt, dass man das auch anders sehen könne. Dazu habe ich im Beitrag Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Au… schon was geschrieben und möchte gerne auf Udo Vetters eigenen Lawblog-Eintrag Wo sich Udo […]
Eines wird bei all der Diskussion vergessen
Es werden nicht die erwachsenen Menschen sein, die sich ihre Rechner mit Filtersoftware zustopfen. Und es werden auch nicht die Politiker sein, die uns damit Zwangsbeglücken (was wohl auch technisch nahezu unmöglich sein dürfte bei rein deutscher Lösung).
Es werden die Eltern von kleinen Kindern und Jugendlichen sein, die Rechner mit Filtersoftware versehen.
Mein Junior ist knapp 3 Jahre. Er hat seinen eigenen PC. Hauptsächlich deswegen weil er bei seinen Versuchen öfters mal das System ziemlich matchig macht und ich nicht will, das er meine Kiste lahm legt. Er kann nicht einloogen, weil ich Benutzer mit Passwort habe. Ich muss allerdings jetzt schon aufpassen, das er das Password nicht beim eingeben mitlesen kann. Einmal musste ich es schon wechseln. Er ist 3 Jahre!!!
Wie lange werden solche Filter wohl den Jugendlichen standhalten? Genau…ungefähr 1-2 Std nachdem die Eltern den Raum verlassen haben. Die Eltern welche auf solche Filter setzen statt selbst zu schauen, werden sich keine große Mühe geben, das sicher zu machen und recht schnell nachgeben. Eltern die sich um ihren Nachwuchs intensiver kümmern, brauchen solche Filter eher nicht.
Die ganze Filtergeschichte wird in 3 Jahren sowas von vergessen sein, das die ersten „Wer-weis-was“ anfragen kommen, was dieses komische Alterssymbol auf einigen Webseiten den zu sagen hat. Eine derart unausgereifte Totgeburt wird auch durch intensivsten Einsatz von Technik nicht lebendig. Schon nächsten Weihnachten ist der Spuk vorbei und keine Sau interessiert sich dafür, ausser vieleicht ein paar gelangweilte Anwälte.
PS: da hier wohl auch Anwälte lesen…schon mal drüber nachgedacht, was andere Menschen von Abmahnanwälten denken? Die denken das müssen beruflich solche Pflaumen sein, das sie schon längst bei Sanifer hätten anfangen müssen ohne den Missbrauch des Abmahnwesens.
[…] Absichtserklärung. Im Netz kursieren jedoch immer noch durchaus abweichende Meinungen (etwa im pottblog, wo sich Jens Matheuszik intensiv mit den Aussagen des Rechtanwalts Udo Vetter auseinander setzt). […]
[…] sieht dies allerdings Jens Matheuszik im pottblog. Er hält “die “Entwarnung†von Udo Vetter in Sachen JMStV für falsch und seinen […]
[…] JMSTV falsch und sogar gefährlich sei. In seinem Blog-Beitrag hat er seine Standpunkte dargelegt: Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Au…. Wir haben ausgemacht, das über einen weiteren Blog-Artikel abzuhandeln. Statt über eine Reihe […]
[…] hier die LKW-Maut, bei der die Erfassungstechnologie ursprünglich nur für die Abrechnung verwendet werden sollte, was jetzt inzwischen auch schon geändert wurde. […]
Hab ich was verpasst? Ist meines Wissens nach immer noch so. Es sollte mal geändert werden damit Hamburg einen Feldversuch zur Verkehrsregelung durchführen konnte. Wurde aber abgelehnt und der Feldversuch wurde nicht gestartet.
[…] aber auch das Werbebanner des Gratis-Webhosters, welches man unter Umständen in seinem kostenlosen Blog eingebunden hat. […]
Wenn ich gratis für jemanden Werbung mache, dann ist das kein Geschäft sondern meine Privatsache. Zudem trifft das zu was du selber geschrieben hast: Bin ich als Blogger der auf der Blogplattform XYBlogs schreibt der Anbieter oder der Betreiber der Blogplatform XYBlogs. Wobei sich die Frage in diesen Zusammenhang nicht stellt, so lange ich durch die Schaltung des Banners keine Einnahmen erziele.
Viele Gerichte sehen übrigens auch dann keine Gewerbetätigkeit, wenn durch die Einnahmen, z.B. durch Werbung, lediglich die Kosten gedeckt werden. Ausschlaggebend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Bei Einnahmen von 4 Euro und Ausgaben von 5 Euro ist ein Gewinn eher unwahrscheinlich.
Problematisch wird Werbung immer dann, wenn man deren Inhalt nicht beeinflussen kann. Wird auf meinem Blog ab 6 Jahren Werbung für Beate U. angeboten, dürfte es schnell dahin sein mit der Altersangabe.
[…] Gut, hier sind klar Google & Co. gemeint. Aber hat nicht jedes Blog auch eine interne Suchmaschine? […]
Google&Co hat keinen Einfluss auf die verlinkten Inhalte (Suchergebnisse). Die Blog-Suche betrifft lediglich die vom Blogger erstellten Inhalte. Das sind die bekannten Äpfel und Birnen. Anders sieht es aus wenn man externe Inhalte in die Suche mit einbezieht.
[…] Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auf Blogs irren […]
Uhrzeitfreigabe ?
Ist nicht das internet 24/24 h geöffnet ? Ist es nicht immer irgendwo auf der Welt eine Uhrzeit. in der Kinder und Jugendliche noch nicht zu Bett geschickt wurden ?
[…] Udo Vetter – Blogger können leidlich gelassen bleiben Thomas Stadler – Mein Blog bleibt online Robert Basic – JMSTV: Die Sache mit dem Jugendschutzbeauftragten Pottblog – Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (… […]
[…] dass Blogger sich keine großen Gedanken machen müssen. Dass diese Entwarnung etwas voreilig ist, meint man auf dem Pottblog, mit den meiner Meinung nach besseren Argumenten. Hier liegt der Blick auf dem von mir oben schon […]
@Perun: Wenn dich einer abmahnen will, dann sucht er nach einen Grund. Entweder er findet ihn in in der mangelhaften Altersfreigabe oder in dem Bestellformular von dem aus nicht ins Impressum verlinkt wurde.
Für Gewerbetreibende ist Deutschland ohnehin ein Minenfeld ohne Horizont. Diese Altersfreigabe wird also nur dazu führen das sich noch weniger Menschen in Deutschland selbstständig machen.
Aber in dem ursprünglichen Artikel von Udo Vettter ging es auch um den gewöhnlichen Blogger, nicht um den Gewerbetreibenden.
@Ralf,
unter Gewerbetreibend würden tausende von Weblogs fallen. Es reicht AdSense, Amazon-Partnernet, Flattr oder paypal-Spendenbutton einzubinden.
Von so Leuten wie mir ganz zu schweigen.
Das sind viel mehr Blogger (die man als gewerblich ansehen kann) als man glaubt.
@Perun: Wo wir dann bei dem Punkt von falschen Vorstellungen sind. Es wird ja gerne angenommen das man mit einem Blog, etwas Werbung, einen Flattr-Button usw. einen netten Nebenverdienst aufbauen kann.
Tja, von den Nachteilen, zum Beispiel das mit Rechten und Verdienstmöglichkeiten, auch jede Menge Pflichten und Ausgaben verbunden sind, hat niemand was gesagt. Also fallen sie alle reihenweise auf die Nase.
Gewerbetreibend und keine Rechtschutzversicherung? Bitte schön. Man kann auch in Benzin baden und sich anschließend gemütlich eine Rauchen.
Abgemahnt werden kann jedoch i.d.R. nur in einer Konkurrenzsituation (Wettbewerbsvorteil), zumindest was die Altersangabe betrifft. Die Begründung warum das private Blog von Blogger A sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem privaten Blog von Blogger B erschafft weil es keine Altersangabe hat, würde mich aber auch mal interessieren.
@Ralf,
ich befürchte einfach, dass in der Zeit bis wirklich klar wird (momentan ist es so: 3 Juristen, 5 Meinungen) wie die Lage ist – wer braucht wirklich die Altersangabe? Wer darf Jugendschutz-Beauftragter sein? etc. – die Zeit von Leuten ausgenutzt wird, die der Meinung sind das man hier nett abkassieren kann. Stichwort Abmahnungen.
Das wird einfach ein unnötiges und zusätzliches Minenfeld für Leute sein, die im Web ihr Lebensunterhalt bestreiten möchten.
[…] da beispielsweise die Kritiker des JMStV nicht wirklich zu Wort kommen. Zwar ist beispielsweise dieser Blogbeitrag von mir im Online-Artikel verlinkt, aber leider nicht wirklich im Kontext und in der Print-Ausgabe fehlt […]
[…] Pottblog: Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Au… […]
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[…] Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auf Blogs irren […]
Erstmal: Sorry, dass ich erst jetzt antworte…
@Wolf (3):
Ob man daran bei der Konzeption des JMStV gedacht hat? Hmm… wobei natürlich gewisse Privilegierungen der FSM schon bezeichnend sind.
@Ulrich Voß (6):
Noch ist nichts entschieden.
@50hz (7), Jens (8):
Wir schlagen doch nicht auf einander. Und es gibt auch viele Juristen, die schon Gefahren sehen.
… im übrigen: Wenn die SPD und die Grünen den JMStV wegen des Blitzeises am Montag absagen, ist mir das auch egal. Hauptsache kein JMStV.
@Wolfgang G. Wettach (10):
Die Protokollerklärungen bringen jedoch eher nichts, da der Staatsvertrags- bzw. Gesetzestext maßgeblich ist – nicht unbedingt irgendwelche Protokollerklärungen. Insofern schade, dass sich einige Koalitionspartner mit Protokollerklärungen haben abspeisen lassen.
@Chris (11):
Die Frage ist, ob ein Blog(beitrag) mit einer Nachrichtensendung vergleichbar ist.
@Wetter (12):
Die Software soll ja kommen…
@Meister (13):
siehe oben (11)
@NetzBlogR (14):
Vom Abmahnunwesen in Deutschland hast Du aber schon gehört, oder?
@stang2k (15):
Von dieser Petition habe ich leider nichts mitbekommen… :(
@Jali (17):
siehe oben (11)
@Perun (23):
Stimmt, das Wettbewerbsrecht wurde bisher von den meisten JMStV-Befürwortern ignoriert.
@Daniel (26):
zu 1) Hast Du eine Kristallkugel?
zu 2) Wenn es entsprechende Anweisungen gibt, dann werden solche Filter schnell installiert.
@chefin (28):
Ja, ein Nachteil der Filter könnte auch sein, dass die Eltern sich sicher fühlen, aber in Wirklichkeit gar nichts sicher ist.
@Ralf (32):
Meines Wissens können die Daten der Mauterfassung auch für andere Zwecke verwendet werden. Ich meine da was i.S. Strafermittlungen gelesen zu haben.
Zur Gewinnerzielungsabsicht bzw. Geschäftsmäßigkeit gibt es bekanntlich verschiedene Urteile.
Das mit der Suchmaschine finde ich dennoch als Punkt interessant, denn wenn man keinen Einfluss hat, wofür braucht man dann den Jugendschutzbeauftragten?
@tom (34):
Ja.
@Ralf (37, 39):
siehe Perun (38, 40)
Mautgesetz hat sich nicht geändert. Selbst eine intensive Suche hat nichts gebracht. Du meinst wahrscheinlich die Diskussion nachdem zwei Schwerverbrecher (Namen sind mir gerade entfallen) mit Geiseln geflüchtet sind. Da wurde in Erwägung gezogen die Mautbrücken auch zur Verbrecherjagd einzusetzen.
Wann man einen Jugendschutzbeauftragen bestellen muss, steht in §7 JMstV: […] Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.“
Google kann sich ohne manuelle Sichtung der Inhalte nicht sicher sein ob da nicht ggf. doch „gefährliche“ Inhalte unter den Suchergebnissen befinden.
Als Betreiber z.B. einer Kinderseite hingegen sollte ich schon wissen was sich auf meinen Webseiten befindet. Eine Suchfunktion die sich alleine auf die Webseite bzw. deren Inhalte beschränkt, dürfte damit wohl kaum mit einer Suchmaschine vergleichbar sein.
Anders sieht es aus wenn ich z.B. einen Kommentarbereich habe. entweder ich prüfe jeden Kommentar vor Veröffentlichung oder ich stelle einen Jugendschutzbeauftragten. Denn es kann nicht ausgeschlossen werden das ein Kommentar mit jugendgefährdenden Inhalt veröffentlicht wird. In den Punkt streiten sich aber noch die Geister, weil das mit dem TMG kollidiert.
BTW: Geschäftsmäßig hat immer noch nichts mit Umsatz zu tun. In Gesetzen bedeutet das so viel wie regelmäßig. Meint der Gesetzgeber Umsätze, dann spricht er von Gewinnerzielungsabsicht oder gewerbemäßig.
Zitat Wikipedia: Zivilrechtlich bedeutet das Tatbestandsmerkmal zum Zwecke der Gewinnerzielung die Absicht Einnahmen zu erzielen, die über die reine Kostendeckung hinausgeht.[3] Hierbei ist es jedoch nicht von Bedeutung ob schlussendlich ein Gewinn erzielt worden ist.[4] Der Begriff „Absicht“ stellt klar, dass es keine Rolle spielt, ob dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird.
Man kann also durchaus Werbebanner schalten wenn man nachweisen kann das die Einnahmen nicht die Kosten decken (können). Werbebanner machen eine Webseite also nicht automatisch gewerbemäßig. Damit rückt eine Abmahnung noch einmal ein Stück weiter weg vom Durchschnittsblogger. Hinzu kommt das, wie bereits erwähnt, eine Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen das JMStV nur im Wettbewerbsrecht möglich wäre. Für privat betriebene Webseiten also eher äußerst unwahrscheinlich.
Für Perun sieht die Sache ganz klar anders aus. Er betreibt seine Webseite/Blog klar erkennbar mit einer Gewinnerzielungsabsicht und steht in direktem Wettbewerb mit anderen Webworkern. Eine Abmahnung kann er sich aber auch nur von einem anderen Webworker einfangen wenn dieser nachweist das Perun sich durch den verstoß einen Vorteil im Wettbewerb mit ihm verschafft hat.
Eine Abmahnung kann man nur dann durchführen, wenn man Geschädigter ist. Ansonsten muss man eine Zivilklage anstreben.
[…] So schnell schiessen die Preussen nicht. Der Shitstorm im Netz hat sich die Tage ein wenig beruhigt. Es wird eben nie so heiss gegessen, wie wegekocht wird. Alternativ kann ich dieses Blog immer noch […]
„@Ulrich Voß (6):
Noch ist nichts entschieden.“
In „Deiner“ Partei aber schon, oder?
[…] Antwort auf Udo Vetters Beitrag im Pottblog […]
@Ralf (46):
Mautgesetz: OK, dann waren das nur angedachte Änderungen. Insofern muss man das Argument leicht abändern: Einmal etablierte Strukturen laden dazu ein, dass sie auch anders als ursprünglich geplant genutzt werden können.
Suchmaschine: Das sehe ich ja genau wie Du. Nur: Wer weiß, wie das andere Leute sehen, die beispielsweise für den JMStV verantwortlich sind oder Webseiten danach beurteilen?
Kommentarfunktion: Da soll es ja Gerüchten zufolge nur dann eine Freigabe unter 16 geben, wenn es bei User Generated Content sofort den „Melden!“-Button gibt.
Abmahnung: Versuchen abzumahnen kann man immer. Und einschüchtern wird das Empfänger sicherlich.
@Ulrich Voß (48):
Nö. Siehe Beitrag, der in ca. 4 Stunden online sein wird.
[…] Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Au… Schlagworte:Internet, SysAdmin […]
[…] Maulwurf des FSM hat mir soeben einen screenshot vom Rechner seines Vorstandsvorsitzenden zugespielt, der zeigt, wie […]
Aber es kommt ja noch viel schlimmer – im Zuge des neuen Leistungsschutzgesetztes wird jedes Wort abmahnfähig, welches dem von einem Verlag rausgebrachtenn auch nur ähnelt.
DAS wird der echte Tod der Blogs und des freien Wortes.
Mir ist gestern ein entsprechender Artikel bei telepolis aufgefallen und bin seitdem erst recht elektrisiert – auf meinem Blog habe ich dazu geschrieben.
Informiert euch – die Sache stellt den jmstv in den Schatten und es wird klar, das der nur ein Baustein zur totalen Kontrolle ist.
Während wir uns alle über den jmstv aufregen, wird im Hintergrund am echten Tod des freien Wortes und uns aller Blogger gearbeitet.
Und das ist auch der Grund, warum die Printpresse / TV die Folgen des jmstv nicht groß aufnimmt und verbreitet – es geht um mehr – um viel mehr.
ES wird gerade das Meinungsmonopol vorbereitet mittels des neuen Leistungsschutzgesetz.
Also obacht !! Jetzt gilt es aufzustehen –
[…] Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und die Au… […]
Das dieses „Gesetz“ evtl. doch größere Tragkraft besitzt als Udo Vetter glaubt, das stimmt. Aber das wird die Zukunft zeigen. Ich persönlich glaube ja, dass man nach den ersten Praxiserfahrungen das „Gesetz“ abschwächen wird, da es einfach zu praxisfern ist.
Eines denke ich allerdings nicht: Das entsprechende Filtersoftware auf den Servern der Provider landet, sobald man die praxisferne feststellt. Jedenfalls nicht in naher Zukunft. Zum einen würde man so eine Zensurinfrastruktur wie z.B. in China schaffen, zum anderen würden ausländische Angebote, die sicherlich keine entsprechende Kennzeichnung nach JMStV besitzen, nicht mehr zugänglich sein…
Das Netz ist nun mal international und solange die Politik dies nicht mit allen Folgen begreift…
[…] Antwort auf Udo Vetters Beitrag im Pottblog […]
@Roger Burk (53):
Ja, das Leistungsschutzrecht ist auch nicht wirklich toll – ganz im Gegenteil.
@Kris (55):
Der JMStV wird ja in der geplanten Form nicht novelliert. Das jedoch die mögliche Folge nicht eintreten wird – da würde ich nicht drauf wetten. Im Rahmen der Zensursula-Debatte gab es auch schon Politiker, die sich dafür aussprachen, dass man auf keinen Fall die Netzsperren durch Änderung des DNS-Servers umgehen dürfe und entsprechende Gesetzesinitiativen ankündeten.
Dieser Filter hat genau gar nichts verändert. Ab und zu übertreiben die Jugendschützer und sehen einfach nicht, dass ihre Lösungen völlig unpraktikabel sind.
@Tennisexperte: 100 % agree!
@Tennisexperte: Leider richtig!
I have read your blog. A statement as a souvenir. Your blog content is attracting me. Like your blog. I will continue to be concerned about your blog.
[…] https://www.pottblog.de/2010/12…e-auswirkungen-auf-blogs-irren Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. ← Notizen zur Oscar-Nacht […]
Dieser Filter hat genau gar nichts verändert. Ab und zu übertreiben die Jugendschützer und sehen einfach nicht, dass ihre Lösungen völlig unpraktikabel sind.
[…] Warum Udo Vetter und Robert Basic sich in Sachen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auf Blogs irren […]