Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV): SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen entschließen sich zur Zustimmung
Zu befürchten war es eigentlich schon seit längerem: Die Parlamentsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die gemeinsam die Minderheitsregierung (ohne eigene parlamentarische Mehrheit) von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) im Düsseldorfer Landtag stützen, wollen dem umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) doch zustimmen.
Berichtete das Pottblog noch vorgestern von einer verworrenen Situation rund um den JMStV in NRW hat sich das ganze inzwischen ein wenig entwirrt – jedoch in den Augen der vielen Kritiker in die falsche Richtung.
Zwar gibt es von der 5. Sitzung des Haupt- und Medienausschusses, in dem die Anhörung zum JMStV ausgewertet werden sollte, noch nicht einmal ein Protokoll auf der entsprechenden Landtagsseite, aber dennoch haben sich Vertreter der SPD und der Grünen bereits auf einen Entschließungsantrag geeinigt, der flankierend zur Zustimmung des JMStV in den Landtag eingebracht werden soll.
Das entspricht zwar nicht wirklich einem geordneten Verfahren (denn beispielsweise wird die Fraktion der Grünen offiziell frühestens morgen (wenn nicht sogar erst eine Woche später) über ihre eigene Position zum JMStV diskutieren und auch bei der SPD-Fraktion gibt es nach Pottblog-Informationen noch keinen abschließenden Beschluss), aber man will wohl anscheinend schon mal entsprechende Pflöcke einschlagen.
Nachfolgend dokumentiert das Pottblog den Text des geplanten Entschließungsantrages der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV):
Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD und
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
zu dem Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Wahrung der Netzfreiheit und effektiven Jugendmedienschutz gewährleisten – für eine zügige Revision des Jugendmedienschutz- Staatsvertrags
-
Ausgangslage
Für die abgewählte Landesregierung hat der Ministerpräsident den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag am 10. Juni 2010 unterzeichnet. Die Schlussverhandlungen fielen somit in die Phase des Regierungswechsels und der Neukonstituierung des Landtags. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits wesentliche Entscheidungen zur Ausgestaltung des JMStV durch die am 9. Mai abgewählte CDU-FDP-Landesregierung getroffen worden.
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag wurde in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Neben Befürwortern, die den Novellierungsentwurf begrüßen, gibt es eine Reihe von Kritikerinnen und Kritikern. Die Folgen des novellierten JMStV für die Anbieterinnen und Anbieter netzkultureller Güter werden durch die Kritiker als nicht absehbar, sein jugendschutzpolitischer Effekt als zweifelhaft betrachtet. Zugleich wird konstatiert, dass der Jugendschutz in Deutschland, im Vergleich zu anderen Ländern, bereits sehr weit entwickelt ist.
In der Diskussion im Rahmen der Anhörung am 04.11.2010 wurde deutlich, dass nicht alle Vorbehalte gegen den vorliegenden Entwurf ausgeräumt werden konnten. Hierzu gehören, dass die zu entwickelnde Filtersoftware noch nicht vorliegt und die Evaluation erst nach drei Jahren eine Überprüfung möglich macht. Weiterhin wird von einigen Kritikerinnen und Kritikern befürchtet, dass es bei der Alterskennzeichnung der Seiteninhalte zu Problemen kommen kann, wodurch sich Anbieter in der Gestaltung ihrer Angebote einschränken könnten. Ebenso besteht laut einiger Kritiker die Gefahr vermehrter und möglicherweise missbräuchlicher Abmahnungen.
-
Der Landtag stellt fest
Der Landtag wird intensiv beobachten, ob sich die Bedenken der Kritikerinnen und Kritiker zum JMStV bestätigen. Sollte der JMStV zu einer unverhältnismäßigen Einschränkung der Netzkultur führen, wird der Landtag schnellstmöglich Gegenmaßnahmen einleiten und die Landesregierung beauftragen, sich bei den anderen Ländern für eine zügige Novellierung des JMStV einsetzen.
Die Netzkultur ist ein integraler Bestandteil der Lebenswelt insbesondere von Kindern und Jugendlichen geworden. Durch das Internet sind kreative Räume entstanden, die auch im realen Leben positive gesellschaftliche, soziale und ökonomische Wirkung entfalten. Diese freiheitliche Kultur zu erhalten, zu fördern und auszubauen, bleibt ein zentrales netzpolitisches Ziel des Landtags.
Kinder- und Jugendmedienschutz sind nach Auffassung des Landtags keine Herausforderungen, die allein durch den Einsatz technischer Mittel bewerkstelligt werden können. Vielmehr ist eine deutliche Verstärkung der Medienkompetenz sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei ihren Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern, dringend geboten. Der Landtag begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, die Vermittlung von Medienkompetenz in allen Lebensbereichen zu verankern.
Die Einbeziehung netzpolitischen Sachverstands bei Beschlüssen und Gesetzgebungsvorhaben, die das Internet betreffen, erscheint für die Zukunft unerlässlich. Der Dialog mit der Netzgemeinde muss ausgebaut werden. Der Landtag wird hierzu geeignete Wege entwickeln müssen und offen für Innovation sein.
-
Der Landtag beschließt
Die Landesregierung wird aufgefordert, zusätzlich zur Evaluation nach drei Jahren eine regelmäßige Berichterstattung im Abstand von sechs Monaten in öffentlicher Sitzung des Haupt- und Medienausschusses abzugeben.
- Schwerpunkte der Evaluierung sind:
- eine fundierte Analyse der Gefährdungspotenziale für Kinder und Jugendliche auf deutschen Internetseiten;
- eine Analyse der Alterseinstufungen von Internetseiten gem. § 5 JMStV mit den Schwerpunkten Aufwand und Rechtssicherheit für Anbieter, Overblocking-Effekte nebst möglicher Einschränkungen der Netzkultur durch diese, Underblocking-Effekte und ihre jugendschutzpolitischen Konsequenzen;
- Entwicklungsstand der eingeforderten Filtersoftware der Jugendschutzprogramme;
- Tatsächlich vorgenommene Alternskennzeichnungen auf Seiten von Websitebetreibern und Anzahl der Klassifizierungen für die unterschiedlichen Altersgruppen;
- Erfahrungen mit dem Einstufungssystem der FSM und kam es zu Problemen bei der Durchführung durch die Anbieter
- Erfahrungen der Zugangsbeschränkungsmöglichkeiten, hier insbesondere der Zugangsregulierung über Sendezeiten
- Auswirkungen der Zugangsregulierung des JMStV auf die Internetwirtschaft
- Information über bekanntgewordene Abmahnungen falsch klassifizierter Seiten
- Die Landesregierung wird aufgefordert, innerhalb eines Jahres Möglichkeiten zu prüfen und im Haupt- und Medienausschuss vorzustellen, in wieweit Crowdsourcing-Modelle mit Jugendschutzprogrammen kombiniert werden können.
- Die Landesregierung wird mit der Einrichtung von Strukturen beauftragt, die eine Einbeziehung der Netzgemeinde in netzpolitisch bedeutsame Gesetzgebungsvorhaben gewährleistet. Diese können beispielsweise in der Implementierung von Möglichkeiten der Online-Konsultation auf Basis des Dialogs „Perspektiven deutscher Netzpolitik“ des Bundesinnenministeriums oder der Bildung eines netzpolitischen Beirats bei der Landesregierung bestehen. Ziel ist der Dialog mit Netzaktivistinnen und Netzaktivisten über die Ausgestaltung des Prozesses der Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen.
- Schwerpunkte der Evaluierung sind:
Bewertung:
Dieser Entschließungsantrag dokumentiert die Zustimmung von SPD und Grünen zum JMStV, denn ohne eine damit verbundene Zustimmung bräuchte man einen solchen Entschließungsantrag nicht formulieren und flankierend in den Landtag einbringen.
Interessant ist, dass zahlreiche (aber nicht alle) der kritisierten Punkte des JMStV-Entwurfes vom Entschließungsantrag angesprochen werden. Insofern hat das Einwirken auf die Landespolitik und die dadurch durchgeführte Anhörung sogar etwas gebracht. Dennoch hat das Verknüpfung der JMStV-Zustimmung mit dem Entschließungsantrag ein wenig von „Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass!“ – denn rational ist es nicht, zahlreiche Kritikpunkte schon im Vorfeld der Verabschiedung des Staatsvertrages klar und deutlich zu benennen und ihm dann doch zuzustimmen. Wenn man schon vorher weiß, dass ein Gesetz (und ein Staatsvertrag ist de facto eine besondere Form eines Gesetzes) schlecht ist – dann stimmt man ihm nicht zu, sondern lehnt es ab.
Im Endeffekt zeigten sich jedoch die Nachwuchsorganisationen von SPD (Jusos) und von Bündnis 90 / Die Grünen (Grüne Jugend) als sehr prophetisch: Die gemeinsame Presseerklärung, die die beiden „Mutterparteien“ und deren Fraktionen aufforderte, den JMStV abzulehnen hatte den Titel Den letzten Schritt wagen – Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ablehnen.
Gerade diesem letzten logischen Schritt, den man angesichts einer rationalen Bewertung der Anhörung im Haupt- und Medienausschuss und der zahlreichen Kritiken ohne weiteres gehen können müsste, verweigert sich die rot-grüne Parlamentsminderheit. Ob dies aus Angst vor der eigenen Courage geschieht, aus Unwissenheit oder aus welchen Gründen auch immer ist unklar.
Kann man den JMStV nicht mehr ändern?
Nein! Eigentlich kann man einen Staatsvertrag nach Unterzeichnung nicht mehr ändern. Zwar können die einzelnen Bundesländer je nach Bedarf ruhig die eine Protokollerklärung oder den anderen Entschließungsantrag beschließen – aber eine rechtliche Bedeutung hat primär das Hauptwerk, welches unverändert bleibt. Dies ist das Wesen der Staatsverträge, die nach Unterzeichnung der jeweiligen Regierungen nur noch von den jeweiligen Parlamenten abgenickt werden können. Für Nordrhein-Westfalen hat der ehemalige Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) den Staatsvertrag unterschrieben – zu einem Zeitpunkt als er längst keine parlamentarische Mehrheit mehr hinter sich hatte.
Ja! Natürlich steht es dem Landtag frei den Staatsvertrag abzulehnen (was auch nicht das erste Mal wäre). Dann würde die momentan geltende Fassung von 2003 weiter in Kraft bleiben und man könnte von Anfang an neu verhandeln – und dabei die kritischen Punkt des jetzigen Entwurfes schon im Entstehungsprozess zu ersetzen bzw. erst gar nicht zu berücksichtigen.
Dabei würde auch keine Gefahr für den Jugendschutz ausgehen, wenn der JMStV-Entwurf nicht verabschiedet wird – denn im Gegenteil sichert der momentan geltende JMStV (2003) einen besseren Jugendschutz. Dem neuen JMStV zufolge könnten beispielsweise Erotikanbieter (wie die Deutsche Telekom, die im Rahmen der Anhörung für den JMStV warb) ihre Inhalte einfach mit einer entsprechenden Alterskennzeichnung versehen und die Inhalte 24 Stunden am Tag im Netz verfügbar machen. Etwas was nach dem jetzigen JMStV so nicht geht.
Ist der JMStV jetzt beschlossene Sache?
Nein, denn der JMStV wird erst dann beschlossene Sache sein, wenn alle Bundesländer bis zum Jahresende den JMStV ratifizieren. Auch wenn jetzt in NRW eine Zustimmung geplante Sache ist – das ganze ist erst dann entschieden, wenn der entsprechende Tagesordnungspunkt im Landtag aufgerufen wird (und das soll Mitte Dezember der Fall sein).
Bis dahin hat man also noch Zeit mit seiner oder seinem Landtagsabgeordneten zu reden, vielleicht mal nachzuhaken, ob denn die entsprechenden Personen bereits ihre eigene Website klassifiziert haben, was sie davon halten, dass Erotikanbieter mit dem neuen JMStV einfacher ihre Inhalte im Internet präsentieren können usw.
Nachtrag (19:12 Uhr):
Die Grünen NRW haben es inzwischen via Twitter offiziell bestätigt:
Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.
Quelle: @gruenenrw
Wie… traurig :-(.
Ich dachte echt, dass das Engagement der letzten Monate noch etwas gebracht hätte. Dafür habe ich kurzfristig sogar mein Jurastudium zurück gestellt. Die Grünen haben damit defintv einen politischen fail produziert. Netzpolitisch haben alle Parteien in NRW versagt. Traurig.
[…] Wenn es darauf ankommt, kann man sich auf eines verlassen: SPD und Grünen sind die Bürgerrechte egal. Beide Fraktionen im NRW-Landtag haben heute beschlossen, dem Jugendmedienschutz-staatsvertrag (JMStV) zuzustimmen. meldet gerade der Pottblog. […]
[…] ein vertrauensvolles Wort mit dem ein oder anderen Landtagsabgeordneten zu wechseln, da kommt Jens vom Pottblog mit einer wirklich unerfreulichen Nachricht. Sollte stimmen, was Jens schreibt, ist die Entscheidung […]
Hi Jens, ich fasses nich!! Was soll man jetzt eigentlich noch tun?
Wie begründet die NRW SPD diesen Knaller denn inhaltlich?
[…] Mit der Zustimmung zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag dokumentierten heute die Grünen und die SPD … dass ihnen sowohl die Zukunft der Jugend komplett egal ist wie die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Dieser Staatsvertrag ist ein in Hinterkämmerchen von Internetunkundigen wie dem rheinland-pfälzischen Staatssekretär Martin Stadelmaier erdachtes Stück Schwachsinn. Ein Dokument des Irrsinn in Deutschlands Politik. […]
Wir sind dagegen aber trotzdem dafür?
Jetzt kann man echt keine Partei mehr wählen.
Es ist traurig, zu sehen, daß hier selbst die eigene Meinung der Macht geopfert wird.
[…] Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV): SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westf… – Die Grünen in NRW begründen ihre Zustimmung zum umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit "parlamentarischen Zwängen". Doch der eigene Koalitionspartner, die SPD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, hat selber noch gar nicht dazu beraten. Durch die Vorfestlegung der Grünen (und der nicht-Thematisierung der Angelegenheit in Koalitionsgremien) haben die Grünen in Nordrhein-Westfalen den Weg zur Ratifizierung des JMStV geebnet. […]
[…] dich jetzt (hoffentlich) woher soviel plötzliche Demut kommt, wo du doch selbst weißt, wie du dir mit solchen Aktionen ins eigene Knie schießt. Ich möchte versuchen, es dir zu […]
Die Grünen und der Sturm der Entrüstung…
Es ist mehr als nur Entrüstung… es ist vor allem die Enttäuschung darüber, dass sich nun auch die Grünen als das zeigen, was sie sind: eine etablierte, in den Politik-Betrieb integrierte Partei. Auf Rivva ist dieser empfundene…
Widerlich und ekelerregend…
[…] 17 Fragen zum neuen JMStV, JMStV: Bundesländer beschließen juristisches Minenfeld für Blogger, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV): SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen ent…, Wieder neue Wahlplakate der GRUENEN […]
[…] Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV): SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westf… […]
Ich habe ein Blog und meine, es richtig USK-mäßig ausgezeichnet zu haben. So richtig?
Kennzeichnung für Nutzer des Besserwerberblogs…
Da wir schon immer unserer Zeit voraus waren, geben wir hiermit schon heute gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in der Fassung vom 1. Januar 2011 folgende Nutzerkennzeichung für unserunsereunseren Blog bekannt: Weiterführende Links: Indiskr…
Die einer Diktatur angemessene Kommunikationsform ist das Schweigen, und wir können gerade miterleben, wie jede freie Meinungsäußerung im Netz zum Schweigen gebracht wird. Die Verräterparteien werden mal wieder ihrem Ruf gerecht.
Solange Zensur den Namen „Jugendschutz“ trägt, haben die kein Problem damit. Demokraten, die gerade die Demokratie abschaffen. Pfui Deibel!
Wenn die nächste rechte Diktatur sie dann an die Wand stellt, reiben sich diese naiven Holzköpfe dann verwundert die Augen.
[…] war gestern die Aufregung als der gemeinsame Entschließungsantrag von SPD und den Grünen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertra… bekannt wurde und die Grünen (als Partei) sich via Twitter dazu äußerten, dass man […]
[…] […]
[…] verhalten wird. Am gestrigen Montag nun haben sich die Landtagsfraktionen von SPD und den Grünen per Antrag entschlossen, dem Vertrag zuzustimmen. Dies sorgt am heutigen Dienstag für Verwunderung, weil sich die Grünen […]
[…] Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV): SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen ent… Pottblog — Zu befürchten war es eigentlich schon seit längerem: Die Parlamentsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die gemeinsam die Minderheitsregierung (ohne eigene parlamentarische Mehrheit) von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) im Düsseldorfer Landtag stützen, wollen dem umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) doch zustimmen. mehr → […]
[…] da mehr als skeptisch. Und alles nur, weil die Grünen in Nordrhein-Westfalen sich aus "parlamentarischen Zwängen" heraus für den JMStV entschieden hat. var flattr_btn = 'compact'; var flattr_uid = […]
[…] den Wirren um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Insidern eher als #JMStV bekannt, bahnt sich nun eine sensationelle Lösung an: Das Internet zieht […]
Die Wende: Ein Ladenlokal für das Internet!http://jojoclub.blogsport.eu/
[…] immer ablehnten, signalisiert, den Entwurf als Partner der rot-grünen Minderheitsregierung durchzuwinken: Wir sind weiterhin gegen den #JMStV, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge […]
Boh Leute, mir wurde dieser Link hier geschickt, aber ich krieg den Artikel nicht gelesen. Habt ihr irgendwo einen Button für einen anderen Style, der ohne Blocksatz auskommt? Es gibt Silbenttrennung per JavaScript, wenn ihr das nicht benutzen wollt, dann bitte auch keinen Blocksatz.
Egal ob der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kommt oder nicht, die Gesetzesauflagen gelten jetzt schon und geraten zunehmend in den Fokus der KJM.
Rechtssicherheit für Webseitenbetreiber gibt es sowohl beim alten als auch beim neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) mit dem Gratis-Tool von XXX. XXX ermöglicht, dass Webseiten tagsüber für diejenigen offen und sichtbar lassen, die für das Online-Angebot alt genug sind. Die Minderjährigen werden mit einer vollautomatischer Sendezeitbegrenzung geschützt. Anbieter von Internetseiten, Blogs, Foren, Chats und ähnlichem werden so dem Jugendschutz gerecht.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Jugendschutz-System von SeZeBe.de positiv bewertet. Das bedeutet, dass dieses Webmaster-Tool sowohl für den jetzigen als auch den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) eingesetzt werden. Es verhindert saftige Bußgelder, die durch Jugendschutzverstößen oder Abmahnungen von Wettbewerber auf Webmaster zurollen und existenzbedrohend werden können.
Das kostenlose Jugendschutz-Tool lässt sich ganz einfach per Copy & Paste in den Blog, das Forum, die Internetseite, den Chat oder ähnliche Online-Angebote einfügen, nachdem man sich auf XXX angemeldet hat. Damit gibt es trotz für Seitenverantwortliche keine Probleme mehr.
[Werbung wurde gelöscht; Anm. d. Bloggers]
Ist das jetzt Satire von meinem Vor-Poster ?
Wenn nur mit einer Software Rechtssicherheit besteht, ist das ein überdeutliches Indiz für ein gescheitertes Gesetz.
Gesetze müssen für normale Bürger les- und anwendbar sein, und das ohne irgend welche Hilfen.
[…] Die ist so aber auf einmal ganz anders als die Positionierung der Grünen vor der Wahl: nämlich Zustimunng. Das ist ein ganz klarer Wortbruch – nicht nur vor dem Wähler, sondern auch vor der […]
Erstmal: Sorry, dass ich erst jetzt antworte…
@Johannes (1):
Wenn das so kommt, dann wäre es wirklich sehr schlecht. Noch ist es ja nicht klar.
@Frank (4):
Das weiß ich auch nicht wirklich, versuche ich aber herauszufinden.
@christina (6):
Wobei ich das nicht ganz verstehen kann, denn ich weiß nicht, was man davon hätte.
@Slash (10):
Gut ist es nicht, aber ist das nicht übertrieben?
@Michael (13):
;) Sehr schön…
@Herbstmeister (15):
Also so weit würde ich noch nicht gehen wollen…
@Christian (24):
Nein, bisher noch nicht.
@Slash (26):
Ich habe diese Werbung mal etwas entschärft…
[…] falsch machen kann – der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist hier der bisher letzte “Kracher” in einer Reihe von Entscheidungen gegen Ihre Wähler […]
@Slash: Nein, das ist keine Satire. Es ist auch keine Bewertung des Gesetzes. Es ist nur ein Lösungsvorschlag, wie man gesetzesgerecht einen Blog oder eine Webseite ohne Zusatzkosten weiter betreiben kann. Denn viele sehen nur noch die Möglichkeit offline zu gehen. Mit dem von der KJM postiv bewerteten, kostenlosen Jugendschutzsystem von sezebe ist das nicht notwendig.
[…] sich diese Personen jeweils für ihre Fraktion für eine überarbeitete Fassung des Ende November bekannt gewordenen Entwurfes für einen Entschließungsantrag zum JMStV verantwortlich, der dem Pottblog […]
[…] sind einige Webadressen, wo es um den Stand und das weitere Vorgehen zum JmStV diskutiert werden: Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV): SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen ent… Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) JMStV: Klagen statt sperren! — […]
@SeZeBe (30):
Die Werbung lösche ich mal wieder…
[…] so gut, liebe Netzpolitische Kompetenz Grüne Volkspartei. Nur leider ist das, wie schon so oft bei euch, nur die halbe Miete: Wenn ihr es schon so genau nehmt, warum kehrt ihr denn […]
[…] liegen. Soweit so gut, liebe Netzpolitische Kompetenz Grüne Volkspartei. Nur leider ist das, wie schon so oft bei euch, nur die halbe Miete: Wenn ihr es schon so genau nehmt, warum kehrt ihr denn […]
[…] der JMSv ist fast beschlossene Sache. Nachdem die Grünen in NRW zugestimmt haben, wollen sie jetzt versuchen, die SPD umzustimmen, aber, ob das noch was bringt, ist […]
[…] November wurde bekannt, dass SPD und GRÃœNE im Landtag von NRW dem JMSTV zustimmen wollten. Daraufhin erhob […]
[…] wird. Am gestrigen Montag nun haben sich die Landtagsfraktionen von SPD und den Grünen per Antrag entschlossen, dem Vertrag zuzustimmen. Dies sorgt am heutigen Dienstag für Verwunderung, weil sich die […]