Kita-Kosten: Bochum gewinnt vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Land NRW
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat heute den Beschwerden zahlreicher Kommunen und Kreisen aus dem Land recht gegeben (siehe auch die Berichte bei DerWesten und RP-Online).
Hintergrund hierfür ist ein Streit um die Finanzierung der Plätze in den Kindertagesstätten für unter Dreijährige (U3-Plätze). Die nordrhein-westfälische Landesregierung (noch unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers und der inzwischen abgewählten CDU/FDP-Koalition) hat den Städten und Gemeinden zu wenig Ausgleichszahlungen geleistet. Daraufhin haben sich 17 Städte ((Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Herne, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Mülheim, Münster, Oberhausen, Remscheid, Solingen, Wuppertal)) und zwei Landkreise ((Düren, Wesel)) beim Verfassunsgerichtshof beschwert, da sie hier die Verfassung verletzt sahen. Denn in der nordrhein-westfälischen Verfassung ist vorgesehen, dass das Land den Kommunen und Kreisen bei Übertragung neuer Aufgaben einen entsprechenden finanziellen Ausgleich vornehmen muss.
Das sogenannte Konnexitätsprinzip bekam noch unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) Verfassungsrang, was jedoch seine abgewählte Regierung nicht dran hinderte, dagegen zu verstoßen, wie jetzt durch den Verfassungsgerichtshof in Münster festgestellt wurde.
Bei den Beschwerdeführern dürfte man sich jetzt freuen, so auch in Bochum:
Dr. Ottilie Scholz (SPD), die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum, die ebenfalls zu den Beschwerdeführern gehörte, freut sich über das gesprochene Urteil:
“Der Verfassungsgerichtshof hat eine richtungsweisende Entscheidung getroffen. Bund und Land müssen die finanziellen Mittel für Konsequenzen aus gesetzlichen Neuregelungen zur Verfügung stellen und können die Verantwortung nicht einfach auf dem Rücken der Kommunen abwälzen. Die Entscheidung ist eine ausdrückliche Bestätigung unserer Kritik an der regelmäßigen Missachtung des Konnexitätsprinzipsâ€.
Das sich Bochums Oberbürgermeisterin darüber freut ist verständlich – denn der Ausbau der Betreuungsplätze für Unter-Dreijährige wird in Bochum in den Jahren 2011 bis 2013 etwa vier Millionen Euro kosten.
Die neue rot-grüne Landesregierung muss jetzt mit dieser finanziellen Altlast der schwarz-gelben Vorgänger umgehen, was insofern spannend werden könnte, denn für den geplanten Nachtragshaushalt (der laut der neuen Landesregierung notwendig ist, um weitere bzw. andere finanzielle Altlasten haushaltstechnisch abbilden zu können) und auch für den nächsten regulären Haushalt hat die Landesregierung keine parlamentarische Mehrheit sicher. Ob jedoch einzelne Abgeordnete der Opposition von CDU, FDP und Linkspartei gegen die Haushaltsgesetze stimmen werden und somit die finanzielle Entlastung vor Ort nicht stattfindet ist wohl noch bis zur entscheidenden Abstimmung fraglich.