Ursula von der Leyen (CDU): Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) soll um 5,- Euro erhöht werden
So eben wurde bekannt, dass die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) der schwarz-gelben Koalition vorschlagen will, dass das Arbeitslosengeld 2 ((besser bekannt als Hartz IV)) um 5,- Euro von 359,- Euro auf 364,- Euro erhöht werden soll (siehe u.a. RP-Online und SPIEGEL Online, DerWesten).
De facto hat sich damit die CSU ((und auch die FDP…)) durchgesetzt, denn die CSU war/ist gegen eine Hartz IV-Erhöhung, ausser es ist unbedingt verfassungsrechtlich notwendig.
Die eher geringe Summe von 5,- Euro resultiert wohl daher, dass bestimmte Ausgaben (Akohol, Tabak) nicht mehr eingerechnet werden, während andere Ausgaben (z.B. Kosten für einen Internet-Zugang) jetzt berücksichtigt werden. Inwiefern diese Reform von Hartz IV überhaupt verfassungsgemäß sein wird, wird man erst wissen, wenn genauere Details bekannt sind. Denn laut den ersten Medienberichten soll Hartz IV für Kinder und Jugendliche weiter nur in Anlehnung an den Hartz IV-Satz für Erwachsene berechnet werden – und genau das war der Punkt, warum das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Berechnungsmethoden einkassierte.
Fraglich ist jedoch auch, ob dieses Reförmchen von Ursula von der Leyen überhaupt Gesetzeskraft erlangt. Im Kabinett und im Bundestag wird sie wohl mit ihren Plänen durchkommen – aber ich wage zu bezweifeln, dass der Bundesrat, der seit der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen kein Heimspiel für Schwarz-Gelb mehr ist, dem ganzen so zustimmen wird.