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Jens Matheuszik — 31. August 2010, 09:23 Uhr

Wie bei twitter aus @jotem ein @jens wurde… (Anleitung zum Ãœbernehmen eines inaktiven Twitter-Accounts)


Vor einiger Zeit habe ich mir beim Microblogging-Dienst Twitter einen privaten Account zugelegt.

Leider war damals der naheliegendste Name @jens bereits vergeben – damals an eine Jenny Snyder (oder so ähnlich) aus Seattle in den USA. Daher nannte ich mich bei Twitter @jotem, wobei eigentlich @jottem korrekter gewesen wäre, denn damit waren eigentlich die buchstabierten Initialien meines Namens gemeint. Tja, Pech gehabt – wer zuerst kommt, mahlt zuerst…

Vor über einem Jahr erfuhr ich, dass man unter Umständen einen inaktiven Twitter-Namen übernehmen kann, wenn man sich an den Support von Twitter wendet. Dafür müsse der zu übernehmende Account jedoch inaktiv sein. Doch meine Anfrage war nicht erfolgreich, denn zeitlich gesehen machte da gerade die Methode wie man das machen kann die Runde und aufgrund von Überlastung erfüllte der Twitter-Support damals keine weiteren Fälle.

Ungefähr sechs Monate ist es her, dass ich das noch einmal probierte, aber auch das war nicht erfolgreich. Denn Erfolg hatte ich – jedenfalls auf den ersten und den dritten Blick – erst vor kurzem:

Beim BloggingTom las ich den Beitrag How-to: Inaktiven Twitter-Account übernehmen, in dem erklärt wurde, wie das ganze vonstatten geht. Ich werde das jetzt hier mal mit eigenen Worten wiedergeben, vor allem weil sich bei mir das ganze nicht so entwickelt hat, wie bei Tom (das ist der obskure zweite Blick, den ich einen Absatz vorher nicht erwähnt habe…).

Erst einmal muss der hoffentlich erfolgreich zu übernehmende Account im Sinne der Twitter-Regeln als „inaktiv“ gelten, sprich der entsprechende Account muss länger als sechs Monate nicht aktiv gewesen sein bzw. man hat sich seit mehr als sechs Monaten nicht mehr eingeloggt.

Wenn man Glück hat, kann man unter Umständen ganz leicht erkennen, ob der Account ggf. inaktiv ist – denn wenn das Profil öffentlich ist, dann sieht man, ob von diesem Account aus öffentlich Nachrichten verbreitet wurden. Das alleine ist zwar nicht aussagekräftig (denn man kann ja auch Direktnachrichten verschicken, die nicht öffentlich zu sehen sind), aber schon mal ein gutes Indiz. Problem nur – bei gesicherten Accounts (also Accounts, wo nur bestimmte Leute mitlesen dürfen) ist das nicht zu sehen. Inzwischen kann man auch nicht mehr die Account-Statistiken erkennen. Anhand dieser Statistiken wusste ich zumindestens in den letzten Monaten, dass @jens nicht wirklich aktiv war, denn die Anzahl der Tweets blieb stets auf gleichem, niedrigen Niveau.

Jetzt aber die Anleitung zur Ãœbernahme eines inaktiven Twitter-Accounts, wobei es korrekter eine Freigabe und keine Ãœbernahme ist:

Anleitung zur Freigabe eines inaktiven Twitter-Accounts:

  1. Aufruf des Support-Formulars von Twitter, falls noch nicht geschehen, Anmeldung bei Twitter mit dem Accountnamen, der bald geändert werden soll (in den inaktiven).
  2. Im Formular gibt man unter „Regarding“ das Thema „Inactive username“ an. Im eigentlichen Text schreibt man dann auf englisch(!), warum man den inaktiven Account gerne freigegeben wissen würde und bezieht sich dabei auf die Inaktivitätsregeln von Twitter.
  3. Nach Absenden des Formulars erhält man eine Bestätigung per eMail (an die Adresse, die dem Twitter-Account zugeordnet wurde, mit der man auf der Seite des Support-Formulars angemeldet war). In dieser eMail sollte am Ende “If you’d like to trigger a review of the reported username, please reply with just the username” stehen.
  4. Auf diese Mail wird jetzt mit einem Einzeiler geantwortet. Nur mit dem gewünschten freizugebenden Accountnamen. Wichtig ist es, dass man als Absenderadresse die bei Twitter bekannte Adresse verwendet.
  5. Warten und Hoffen… beim Blogging Tom hat es einen Tag gedauert, bei mir dauerte es rund vier Tage, bis der Account freigegeben wurde.
  6. Wichtig ist: Twitter überträgt bei der hier beschriebenen Methode nicht den inaktiven Accountnamen, sondern stellt ihn wieder der Allgemeinheit zur Verfügung. Das heißt jede andere Person, kann diesen Accountnamen auch übernehmen!
  7. Um auf Nummer Sicher zu gehen kann man die entsprechende Account-Seite namens http://twitter.com/[hier den richtigen Accountnamen eintragen!] überwachen lassen, in dem man beispielsweise einen Service wie Pingdom benutzt. Den Dienst hatte ich so konfiguriert, dass ich eine Information bekomme, sobald auf der entsprechenden Accountseite nicht mehr der Name der bisherigen Besitzerin auftauchen würde. Alternativ kann man dort auch die Alarmierung auch so einstellen, dass man informiert wird, sobald „Sorry, that page doesn’t exist!“ auf der Seite steht.
  8. Sobald der Name dann frei gegeben wurde, kann man unter twitter.com/settings/account den jetzt hoffentlich noch freien neuen Nutzernamen eintragen.

Wichtig ist es hier besonders schnell zu sein. Klar, wenn man einen komplizierten Namen haben möchte, dann ist das vielleicht nicht notwendig. In meinem Fall hatte ich jedoch erst einmal Pech (was sich auf den oben erwähnten zweiten Blick bezieht), wie die kleine Chronologie zeigt:

Auf dem zweiten Blick… warum @jens nicht sofort klappte:

ca. 00:30 Uhr: Ich gehe ins Bett, checke noch ein letztes Mal die eMails und verzichte darauf mir noch die Aufzeichnung von Frontal21 anzuschauen, was ich eigentlich vorhatte…

01:21 Uhr: Der Twitter-Support teilt mir mit, dass der Name „@jens“ jetzt frei sei…

01:33 Uhr: Pingdom-Alert informiert mich entsprechend via eMail und SMS.

01:38 Uhr: Etwas mehr als eine Viertelstunde nach der Freigabe von „@jens“ durch Twitter wurde der Account bei einer Neuanmeldung erneut registriert… insofern muss man wirklich aufpassen und sich beeilen!

05:20 Uhr: Direkt nach dem Aufstehen sehe ich die SMS von Pingdom-Alert auf meinem iPhone. Noch etwas schlaftrunken greife ich zum iPad auf dem Nachttisch, rufe die Settings-Seite auf und will den Account „jotem“ in „jens“ umbenennen. Was jedoch nicht klappte, da der Accountname ja schon wieder vergeben war. :(

Dennoch hatte ich Glück, denn ich konnte Jennifer Montano (von underrepublic.com kontaktieren, die sich ursprünglich als „@jens“ angemeldet hatte. Ich schilderte ihr dann, dass ich eigentlich diesen Namen haben wollte, deswegen bereits einige Male an den Twitter-Support geschrieben hätte und er jetzt auf meinen Wunsch hin freigegeben wurde, wobei ich ihn aufgrund meines Schlafbedürfnisses leider nicht rechtzeitig reservieren konnte.

Kurze Zeit später stellte ich dann fest, dass der Name wieder frei war (gut, dass ich auf dem iPad die entsprechende Seite offen gelassen hatte und zufällig mal Reload drückte) – und sicherte ihn mir dann endgültig. :)

Abschließend möchte ich einen großen Dank an Tom (der mich erneut drauf aufmerksam machte) und natürlich auch an Jennifer richten, die den Account wieder freigegeben hat!


6 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Chris @ 3. September 2010, 06:55 Uhr

    Hab es auch durchgeführt hat keine 5 Stunden gedauert! Danke für den Tipp


  2. (2) Kommentar von Jens @ 7. September 2010, 06:48 Uhr

    @Chris (1):
    Schön, dass es geklappt hat. Und noch schöner, dass es bei Dir nicht so lange gedauert hat.


  3. (3) Kommentar von sebastianf @ 18. November 2010, 16:28 Uhr

    Hallo,

    leider kann man inaktive accounts nur noch melden wenn man die namensrechte hat.

    daher würde ich es gerne mit pingdom.com probieren allerdings sobald ich bei den ‚optinal settings‘ ins feld ‚Check for string on page:‘ was eintrage zB den namen bringt er beim testen dass die seite nicht erreichbar ist.

    was hast du eingetragen und wo?


  4. (4) Kommentar von Jens @ 22. November 2010, 18:53 Uhr

    @sebastianf (3):
    Hmm… hat man nicht (nach deutschem Recht) an seinem Namen auch gleich die Namensrechte?

    Kann Dir leider gerade nicht sagen, was ich bei Pingdom eingerichtet habe, da ich gerade auf den Account nicht zugreifen kann. Habe wohl ein zu gutes Passwort dort verwendet. :(


  5. (5) Kommentar von Sandmännchen @ 15. Mai 2011, 15:45 Uhr

    Meines Wissens nach ist die Übernahme fremder Seiten eine Verletzung des Urheber- und Persönlichkeitsrechts.


  6. (6) Kommentar von Jens @ 18. Mai 2011, 21:34 Uhr

    @Sandmännchen (5):
    Wenn der Betreiber einer Seite, der alle Rechte an möglichen Profilseiten dort hat, diese gemäß seiner allgemeinen Bedingungen freigibt, dann ist das sicherlich nicht eine Verletzung des Urheber- oder anderer Rechte. Gerade in Sachen Urheberrecht erschließt sich das ja nicht wirklich.


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