Heinrich Kieber: „Der Fürst. Der Dieb. Die Daten“ – das Buch/der Tatsachenbericht des Verkäufers der Steuer-CDs/DVDs aus Liechtenstein
Für den ehemaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) war es das Geschäft seines Lebens – der Ankauf einer Steuer-CD durch bundesdeutsche Behörden, die von einem Informanten aus dem Fürstentum Liechtenstein angeboten wurde und durch deren Weitergabe zahlreiche Steuersünder entdeckt wurden – am bekanntesten dürfte hierbei der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel sein.
Die Steuer-CD, die in Wirklichkeit in der Ursprungsfassung wohl eher ein Datensicherungsband war, wurde vom Informanten Heinrich Kieber, unter anderem an den Bundesnachrichtendienst (BND) verkauft.
Bei der noch aktuellen Stern-Ausgabe ziert der anonymisierte Kieber – mit dem „Decknamen David“ – das Titelbild und im Heft gibt es ein Interview mit ihm (bei stern.de gibt es einen Bericht dazu), in dem er ankündigt ein Buch mit seinem Tatsachenbericht zur Geschichte zu veröffentlichen:
Im Interview heißt es, dass man ab dem kommenden Sonntag (ausgehend vom Stern-Erscheinen am vergangenen Donnerstag) das Buch von ihm namens Der Fürst. Der Dieb. Die Daten im Internet via Google finden könne. In diesem Tatsachenbericht wolle er beschreiben, wie er das ganze alles erlebt habe und er möchte damit versuchen seine Version der Geschichte zu erzählen.
Kieber hat seine Ankündigung wahr gemacht – und unter der Internet-Seite geld-money-argent.info das Buch als PDF-Datei veröffentlicht. Ich könnte mir vorstellen, dass da jetzt der eine oder andere Zugriff aus dem Fürstentum Liechtenstein, wo er immer noch mit einem Haftbefehl gesucht wird, erfolgen wird. Ãœber die Seite selbst erfährt man nicht, wo sich Kieber aufhält – die Seite selbst wird übrigens in Russland bei einem Provider gehostet, der auch anonyme Bezahlung ermöglicht.
Selber gelesen habe ich das Buch noch nicht (vielleicht wird es eines der ersten eBooks auf meinem Apple iPad?), aber wie man es sich bei dem Titel (und nach Lektüre des Sterns) denken kann, ist es auch eine Abrechnung mit dem Liechtensteiner Fürsten Hans-Adam II., von dem sich Kieber anscheinend hintergangen fühlt – was wohl der Grund für die Weitergabe der vertraulichen Daten war.
Die Story an sich finde ich sehr interessant, da mich hier vor allem die Beweggründe für den Verkauf der Daten interessieren.
Außerdem wäre interessant zu erfahren, wie der Autor heute lebt und ob der Verkauf der Daten sein Leben eingeschränkt hat.
Leider konnte ich das Buch noch nicht lesen. Aber in der nächsten freien Minute werde ich es mir mal zu Gemüte führen.
Das ist bereits ohne Buch eine äußerst spannende Geschichte. Sehr interessant ist auch die Entwicklung um ihre Folgen der in Liechtenstein eingebrachten Schadenersatzklagen überführter ausländischer „Steuersünder“ wegen zu spät erfolgter Information über den „Datenklau“. Diesbezüglich sprach im Februar 2010 das Landgericht in Vaduz einem deutschen „Steuersünder“ in erster Instanz Schadenersatz zu, weil er vereinfacht ausgedrückt zu spät über den „Datenklau“ informiert worden sei und deshalb nicht fristgerecht eine strafbefreiende Selbstanzeige erstattet habe.
In einem anderen Verfahren wurde eine ähnliche Klage in erster Instanz abgewiesen.
Inzwischen hat das Obergericht in Vaduz mit Urteil vom 8. Juli 2010 der Berufung zum ersten Fall stattgegeben und die Klage auf Schadenersatz abgewiesen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sehr wahrscheinlich werden diese Klagen in Liechtenstein alle Instanzen durchlaufen, wobei der Ausgang der Verfahren offen ist. Offen? Ist er das auch wirklich?
Unter Berücksichtigung des Umstandes, wie im Fürstentum die Höchstgerichte (OGH, Verwaltungsgerichtshof und Staatsgerichtshof) besetzt sind, wohl kaum.
Die eben genannten Höchstgerichte werden nämlich in Liechtenstein zu einem wesentlichen Teil mit selbstständigen liechtensteinischen Rechtsanwälten und Treuhändern besetzt, die nebenamtlich Richter „spielen“ bzw. („es“?) richten.
Der Verwaltungsgerichtshof und der Staatsgerichtshof unterhalten nicht einmal eigene Geschäftsstellen oder Kanzleien. Vielmehr werden die Fälle von den Anwaltskanzleien bzw. Treuhandkanzleien „betreut“, in denen die nebenamtlichen Höchstrichter hauptberuflich als Anwälte oder Treuhänder arbeiten ….
Wenn ein „Richter“ verhindert ist (z.B. wegen Befangenheit), wird einfach kurzfristig ein anderer Anwalt oder Treuhänder nachnominiert.
Auf der Grundlage dieser faktischen Umstände kann sich jeder selbst ausrechnen, wie groß im Fürstentum Liechtenstein die Erfolgsaussichten in Fällen sind, durch welche die Interessen liechtensteinischer Rechtsanwälte und Treuhänder tangiert werden …. ?!
[…] Steuerhinterziehung: Der Tatsachenbericht des Verkäufers der Steuer-CDs…Pottblog […]
@hoi: dass diese klagen keine grosse chance haben, liegt nicht unbedingt an deinen schilderungen… lies dir vlt mal die begründung des OLG durch…
ps wie schauen denn die höchstgerichte zB in Österreich aus ;-)
Antwort an Justitia:
Die rechtswidrige Handlung des Steuersünders wiege schwerer, als die Pflichtverletzung des säumigen Finanzdienstleisters. Und es liege im öffentlichen Interesse, dass eine Strafe den Verurteilten auch wirklich treffe und nicht auf einen Dritten überwälzt werde. Dies ist ganz vereinfacht ausgedrückt in etwa die Quintessenz der Begründung des Obergerichts. Das klingt vordergründig tatsächlich sehr gut, fast schon edel … Nachdem sich die Gerichte und die hohe Politik Liechtensteins aber bis heute viele Jahrzehnte überhaupt nicht dafür interessiert haben, dass das, was dem eigenen Land einen hohen wirtschaftlichen Nutzen brachte und nach wie vor bringt („tax planning“ bzw. „Steuerschonende Veranlagung“ ausländischer Investoren …) in den meisten Fällen im jeweils betroffenen Ausland rechtswidrig und verboten war/ist, klingt mir diese Begründung eher nach juristischer Heuchelei …. Andererseits impliziert sie umgekehrt eigentlich, dass die liechtensteinischen Finanzdienstleister vom Ausland aus betrachtet offenbar Beihilfe zu rechtswidrigen bzw. verbotenen Handlungen geleistet haben …. Insoweit ist die Begründung dann allenfalls doch wieder sehr interessant …
Im Ãœbrigen hast Du natürlich Recht, dass die Besetzung hoher und höchster (Justiz)Posten auch in anderen Ländern bisweilen sehr problematisch ist. Mir ist aber sonst kein Land bekannt, in welchem die Höchstgerichte so „einseitig“ mit Rechtsanwälten und Treuhändern besetzt sind, wie im Fürstentum. Und letztlich müsste das ja auch dort nicht so sein, sondern hat einfach System.
Ergänzung an Justitia
Folgendes habe ich oben noch zu erwähnen vergessen:
Bei den von Heinrich Kieber bei der LGT in Liechtenstein „gestohlenen“ Daten handelt es sich ja ganz offensichtlich um solche, die aus im Ausland rechtswidrigen/verbotenen Handlungen, zB. Steuerhinterziehung …, stammen (siehe dazu z.B. die Begründung zum Urteil des Obergerichts in Vaduz vom 8. Juli 2010).
Nachdem es rein juristisch fraglich ist, ob jemand überhaupt rechtmäßiger Eigentümer von auf rechtswidrigen bzw. verbotenen Handlungen basierenden Daten sein kann, ist es auch fraglich, ob in gegenständlichem Fall überhaupt von Datendiebstahl bzw. Datenklau gesprochen und Heinrich Kieber als Datendieb bezeichnet werden kann …. ?!?
Lieber Heinrich:
Tatsächlich ist die „Doppelrolle“ bzw. sind die Mehrfachfunktionen des Landesfürsten äußerst problematisch, wie in Deinem Buch eindrucksvoll dargelegt.
Der Fürst ist faktisch der „Oberboss“ der LGT-Gruppe. Andererseits hat er als Staatsoberhaupt unter anderem bei der Besetzung höchster Ämter – wie z.B. bei der (Wieder-)Ernennung der Richter (mit beschränkter Amtszeit) – das entscheidende „Wörtchen“ mitzureden. Und genau dies hat er bisweilen auch schon sehr eindrucksvoll getan. So hat er z.B. vor Jahren einem verdienten, aber bei ihm in Ungnade gefallenen Höchstrichter schriftlich sinngemäß mitgeteilt, ihn nie wieder in ein solches Amt zu berufen. Dies war zwar rechtswidrig (siehe „Fall Wille“), zugleich aber eben auch eine sehr eindrucksvolle Machtdemonstration mit entsprechender Signal- und Folgewirkung ….
Ja, ja, ihre Durchlaucht dr liachtastaner Förscht
– ein absolut nobles Staatsoberhaupt!
Schöne Grüße
Hoi
Leider kam ich noch nicht dazu das Buch anzufangen… aber zumindestens ist es schon auf meinem iPad gespeichert.
@Hoi Zemna (7):
Ob Heinrich Kieber hier mitliest weiß ich nicht…
Herrn Kieber kenne ich nicht persönlich. Meine direkte Anrede war eigentlich satirisch gemeint, wie z.B. auch der letzte Absatz dieser meiner „persönlichen“ Mitteilung. Dass Herr Kieber hier mitliest, halte ich aber durchaus für möglich …
@Hoi Zemma (9):
Ich wollte das nur klarstellen… als ich mal über ein Buch von Gerhard Schröder gebloggt habe, hielt man mich für den Exkanzler und bat per eMail um Autogramme und Widmungen. ;)
16.11. 2010
Meine Buchzusammenfassung vom 13. August 2010, Kommentar Nr. 6, wurde von Unbekannt gelöscht.
War wohl zu starker Tobak… Wen es interessiert, der kann meine 17 seitige Zusammenfassung von Kiebers 652 Seiten Buch auf meiner Website http://www.200millionenklage.li lesen.
Beste Grüsse aus Mauren, auch an Heinrich ïŠ!
Alias Robin Hood von Liechtenstein, Jürgen Hermann
@Jürgen Hermann: Danke für die Zusammenfassung! Ich finde das Thema zwar hochspannend, aber 650 Seiten waren mir dann doch etwas happig.
nich schelcht
aber wie man es sich bei dem Titel (und nach Lektüre des Sterns) denken kann, ist es auch eine Abrechnung mit dem Liechtensteiner Fürsten Hans-Adam II., von dem sich Kieber anscheinend hintergangen fühlt – was wohl der Grund für die Weitergabe der vertraulichen Daten war.
awesome!