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Jens Matheuszik — 23. Juli 2010, 19:37 Uhr

Stiftung Zollverein: Es gab keine Abmahnungen, sondern nur Zahlungsaufforderungen – oder aber: Die „gefühlte Abmahnung“


In der Angelegenheit DJV vs. Stiftung Zollverein: Gab es jetzt Abmahnungen wegen Internet-Bildern der Zeche Zollverein? geht es um folgendes:

Die Stiftung Zollverein, die für das Weltkulturerbe Zeche Zollverein verantwortlich ist, hat das freie Fotografieren des Weltkulturerbes unter das Hausrecht gestellt, wenn die Fotos vom dortigen Gelände aus gemacht werden.

Dies ist unter Umständen kostenpflichtig, so dass hier der Deutsche Journalistenverband (DJV) die Pressefreiheit und insbesondere die Panoramafreiheit angegriffen sieht und dagegen argumentiert.

Für den oben verlinkten Beitrag habe ich auch bei der Stiftung Zollverein noch einmal angefragt, denn die widersprüchlichen Aussagen (DJV: es gab Abmahnungen, Stiftung: es gab keine) stachen ins Auge. Informationen, die dem Pottblog vorlagen, brachten mich daher dazu, nicht nur explizit nach Abmahnungen zu fragen (die Pressesprecher Rolf Kuhlmann bereits verneint hatte), sondern auch nach Zahlungsaufforderungen zu fragen.

Inzwischen habe ich die Antwort der Stiftung Zollverein erhalten, die ich nachfolgend im Original-Wortlaut dokumentiere (die Hervorhebungen stammen von mir):

Es sind seitens der Stiftung Zollverein keine Abmahnungen in Bezug auf Fotoaufnahmen erteilt worden.

Jeder Fotograf darf für den privaten Gebrauch ohne Genehmigung Fotos machen.

Jeder Fotograf darf für redaktionelle Zwecke Fotos machen, er bekommt eine kostenfreie Genehmigung.

Bei kommerzieller Nutzung gelten folgende Regelungen:

  • Für Fotoaufnahmen, die für solche werblichen Aufnahmen genutzt werden, die das Denkmal und Welterbe thematisieren (z.B. Kalender, Bildbände, u. ä.). stellt die Stiftung Zollverein kostenfreie Genehmigungen aus. Ausnahmen sind auch werbliche Aufnahmen, die gemeinnützigen Charakter haben.
  • Für Fotoaufnahmen, die das Welterbe Zollverein für ein Produkt oder eine Dienstleistung nutzen werden Genehmigungen eingeschränkt ausgesprochen, bzw. auf bestimmte Bereiche des Welterbegeländes verwiesen und sie sind kostenpflichtig. Es gibt auch Anfragen, die nicht gestattet werden. Etwa wenn sie in ethisch-moralische Grenzbereiche fallen. Es gab Zahlungsaufforderungen für Fotoaufnahmen, die das Welterbe Zollverein als Werbekulisse für ein Produkt oder eine Dienstleistung verwenden.

Das Welterbe Zollverein ist für viele Bewohner und Besucher des Ruhrgebietes ein besonderer Ort: die Genehmigungspflicht ist nach Auffassung der Stiftung Zollverein notwendig um einer zu starken Kommerzialisierung und der damit einhergehenden Profanisierung Zollvereins vorzubeugen. Dies ist im Sinn der Öffentlichkeit.

Zum Sanssouci-Urteil: soweit bekannt, es ist noch ein laufendes Verfahren. Wir werden Argumentation und Ausgang mitverfolgen und uns darauf einstellen.

Zum Thema Panoramafreiheit haben wir uns bereits in der Stellungnahme geäußert.

Also es gab keine Abmahnungen, aber Zahlungsaufforderungen.

Es mag sein, dass das für die Stiftung Zollverein keine Abmahnungen sind – für mich klingt das aber sehr danach, so dass man da meiner Meinung nach von „gefühlten Abmahnungen“ sprechen kann, denn für mich als juristischen Laien klingt das nach einer de facto Abmahnung. Meinen Quellen zufolge, wurden Fotografen aufgefordert schnellstmöglich Auflistungen der gemachten Fotos vorzulegen, damit die entsprechenden Gebühren, für die man schon im Verzug sei, berechnen zu können.

Ich habe jetzt noch einmal nachgehakt und auf den DJV-Beitrag Klarstellungen zur Panoramafreiheits-Theorie der Stiftung Zollverein hingewiesen. Hier gehe ich jedoch nicht davon aus, dass ich noch vor Wochenbeginn eine Antwort erhalte (irgendwann hat man auch bei der Stiftung Wochenende!).

PS: Das verwendete Bild der Zeche Zollverein von Thomas Robbin habe ich dem Archiv Wikimedia Commons entnommen und steht unter CC-BY-SA-Lizenz (und dürfte den Lesern des Pottblogs bekannt vorkommen…).


8 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Tim @ 23. Juli 2010, 20:38 Uhr

    Steht dein Content auch unter CC-BY-SA?

    „Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.“


  2. (2) Pingback von Pro Panoramafreiheit » News » Stiftung Zollverein im Mahnsinn: Wir mahnen wegen Bilder nicht ab, sondern mahnen nur @ 26. Juli 2010, 11:27 Uhr

    […] das Pottblog herausgefunden hat, haben sich Fotografen offenbar nur irrtümlich als abgemahnt angesehen. Denn laut Stiftung […]


  3. (3) Kommentar von AndreasP @ 27. Juli 2010, 09:08 Uhr

    Zu 1 (Tim): das ist nun wirklich Unfug. Das Bild wurde nicht Grundlage eigenen Schaffens, sondern hier lediglich als eigenständiges Werk illustrativ abgebildet. Die Lizenz deckt solche Fälle selbstverständlich ab.


  4. (4) Kommentar von eva Horstick-Schmitt @ 12. August 2010, 16:26 Uhr

    Mir wurde verboten einen eigenen stilisierten Förderturm auf meinen in D erstellten Shirts zu nutzen. Er sieht Zollverein ein wenig ähnlich, ist es aber nicht .
    Wir haben den Turm selbst gezeichnet.
    Wir sind aufgefordert worden _von Zollverein _den Verkauf unserer Shirts einzustellen.
    Als kleines Label und Künstler sehr schmerzhaft. Wir fragen uns nach Durchlesen des Textes hier warum wir unsere Shirts nicht mehr verkaufen dürfen?!
    Vielleicht weiss jemand eine Antwort. Es wäre toll von Euch zu lesen. MFG Eva


  5. (5) Kommentar von Jens @ 28. August 2010, 12:09 Uhr

    @Tim Vieth (1):
    Entschuldige bitte die späte Antwort – ich kam in den letzten Tagen und Wochen kaum zum Beantworten von Kommentaren.

    Ja, das neue Bild – https://www.pottblog.de/wp-content/uploads/2010/07/zeche-zollverein-thomas-robbin.jpg – steht natürlich unter CC-BY-SA.

    (siehe auch Kommentar (3), der inhaltlich sich mit dem deckt, was mir diverse CC-Experten gesagt haben).

    @Eva (4):
    Rechtsberatung darf man hier leider nicht leisten…


  6. (6) Pingback von Industriefotografie – Locations, Tipps & Tricks (Teil 1) | Fotohotspots.de @ 15. Februar 2011, 14:57 Uhr

    […] ab, die Bilder von den Gebäuden ins Internet stellen, informationen zu diesem Thema findet ihr auf Pott Blog. Umso ärgerlicher, denn die alte Kokerei und Zeche eignet sich hervorragend für Fotos und […]


  7. (7) Kommentar von Norbert @ 22. November 2011, 17:07 Uhr

    Mir ist da grad was aufgefallen. Zollverein schreibt sich jetzt mit ®, also Zollverein®. Damit scheint es eine eingetragen Marke zu sein.

    Wie kann das? Der Begriff Zollverein geht im Grunde auf den Deutschen Zollverein zurück. (siehe:
    https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Deutscher_Zollverein )

    Wie ist es der Stiftung gelungen, den Namen als Handelsmarke zu schützen, wenn es doch ein allgemein tradierter Begriff ist?


  8. (8) Kommentar von Jens @ 29. November 2011, 08:08 Uhr

    @Norbert (7):
    Danke für den Hinweis, das war mir neu. Aber mit Marken verhält es sich meines Wissens so, dass man die relativ leicht anmelden kann (mit dem nötigen Know How und Geld im Hintergrund).


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