DJV vs. Stiftung Zollverein: Gab es jetzt Abmahnungen wegen Internet-Bildern der Zeche Zollverein?
Vor kurzem wurde die Meldung Panoramafreiheit wird missachtet ((siehe auch den entsprechenden Beitrag bei pro-panoramafreiheit.de)) bekannt, in der der Deutsche Journalistenverband (DJV) sinngemäß mitteilte, dass die Stiftung Zollverein, die sich für die Zeche Zollverein verantwortlich zeichnet, Fotografen abmahnt, wenn diese Bilder von der Zeche Zollverein im Internet veröffentlichen.
Das klingt einigermaßen grotesk, vor allem wenn man das deutsche Recht und dahingehend vor allem die so genannte Panoramafreiheit kennt. Außerdem handelt es sich bei Zeche Zollverein nicht um irgendein Privatgebäude, sondern um ein Weltkulturerbe, welches massiv durch öffentliche Mittel finanziert wird – und sicherlich nicht, damit da ein „virtueller Knipsverbotzaun“ drumgezogen wird.
Auch für mich persönlich ist diese Thematik insofern interessant, als dass das Pottblog mehr oder weniger bekanntermaßen ein Bild der Zeche Zollverein in der Kopfgrafik nutzt ((welches vom Fotografen Thomas Robbin stammt, der das Thema auch bei sich mit dem Blogbeitrag Stiftung Zollverein mahnt Fotografen ab aufgegriffen hat)).
Die Ruhrbarone haben nachgehakt und – siehe den Beitrag Zollverein soll nicht profanisiert werden – folgendes erfahren:
Gegen die Vorwürfe wehrt sich Zollverein-Sprecher Rolf Kuhlmann: “Wir haben bislang niemanden abgemahnt†sagt er auf Anfrage der Ruhrbarone. […]
Auch sah sich die Stiftung Zollverein veranlasst eine eigene Pressemitteilung (Stellungnahme der Stiftung Zollverein zur Meldung „Zollverein missachtet Panoramafreiheit“) herauszugeben, in der man unter anderem lesen kann (die Hervorhebung stammt von mir):
Fotografen dürfen Bilder, die außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u. ä. aufgenommen werden, nutzen. Das bedeutet: eine Nutzung von Bildern, die der Panoramafreiheit unterliegen, wird von der Stiftung Zollverein nicht eingeschränkt.
Hierzu erhielt ich von Eva Werner, der stellvertretenden Pressesprecherin des DJV, die folgende Reaktion.
[Die] Stiftung Zollverein sagt nicht, dass es keine Abmahnungen gab, sondern nur, dass es keine Abmahnungen gab, wenn Bilder „außerhalb des Geländes des Welterbes Zollverein ohne Hilfsmittel wie Leitern u.ä. aufgenommen wurden“.
Nach Überzeugung des DJV muss das Weltkulturerbe jedoch auch innerhalb des Zauns fotografiert werden dürfen, ohne wenn und aber. Aber da hat es Abmahnungen gegeben, die wir kritisieren.
Zur Frage ob Fotos vom Gelände der Zeche Zollverein erlaubt sind, heißt es in der Pressemitteilung weiter:
Anders verhält es sich bei Bildern, die nicht unter die Panoramafreiheit fallen, sprich auf dem Gelände des Welterbes aufgenommen wurden. Hier gilt das Hausrecht. Die Hausordnung definiert dies unter Punkt 9: „Alle nicht ausschließlich privat genutzten Foto-, Ton- und Filmaufnahmen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Stiftung Zollverein.“ […]
Hierzu äußert sich Eva Werner vom DJV wie folgt:
Wir sehen das anders. Für einen normalen Fotografen ist erst einmal gar nicht erkennbar, dass Fotografieren auf dem Gelände nicht gewollt ist. Dazu kommt, dass auf einem Gelände, das einer Stiftung übergeben wurde, nicht die Hand aufgehalten werden kann. Hier gilt das Gleiche wie im Falle des Schlosses Sanssouci. Das Sanssouci‑Urteil ist auf den Fall übertragbar. Da kann man sich nicht einfach auf das Hausrecht berufen.
Inzwischen ((darauf bin ich durch zoom aufmerksam geworden)) hat der DJV seine Aussagen konkretisiert (Klarstellungen zur Panoramafreiheits-Theorie der Stiftung Zollverein und kritisiert weiter die Stiftung Zollverein.
Ich habe natürlich auch versucht eine Stellungnahme der Stiftung Zollverein zu bekommen und habe daher gefragt, ob es Abmahnungen, Drohungen von Abmahnungen oder Zahlungsaufforderungen gab, die seitens der Stiftung an Fotografen für Fotos, die innerhalb des Geländes gemacht wurden, gingen. Außerdem wollte ich unter anderem wissen, wie man bei der Stiftung die DJV-Auffassung insbesondere in Bezug auf das Sanssouci-Urteil sieht. Leider habe ich noch keine Antwort erhalten ((aber auch ein wenig verständlich: die Anfrage ist jetzt knapp drei Stunden alt, es ist Freitag, wir haben schönes Wetter, das Wochenende steht vor der Tür…)), aber sollte ich noch eine Antwort erhalten, werde ich diese nachreichen. Nachtrag: Inzwischen habe ich eine Antwort von der Stiftung Zollverein erhalten – siehe dazu den Beitrag Stiftung Zollverein: Es gab keine Abmahnungen, sondern nur Zahlungsaufforderungen – oder aber: Die “gefühlte Abmahnungâ€.
PS: Das verwendete Bild von Zeche Zollverein VIII (Essen) stammt von frollein2007 und steht unter CC-BY-SA-Lizenz.
[…] das Bild etwas differenziert. Jens Matheuszik fasst die Aussagen in einem umfangreichen Beitrag im Pottblog zusammen. Schlagworte: Abmahnung, Deutscher Journalisten-Verband, DJV, Essen, Panoramafreiheit, […]