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Jens Matheuszik — 6. Juli 2010, 22:38 Uhr

Christian Wulff (CDU) ist rechtmäßiger Bundespräsident


Nein, ich habe nicht Christian Wulff zum Bundespräsidenten gewählt. Ich hätte ihn auch nicht gewählt, wenn ich Mitglied der Bundesversammlung gewesen wäre.

Nicht umsonst ist oben rechts die „Unterstützungsecke“ für Joachim Gauck noch zu sehen und ich bin immer noch der Meinung, dass Joachim Gauck eine bessere Wahl gewesen wäre.

Aber seit einigen Tagen wabert ein Gerücht durchs Netz, was ich persönlich für sehr abstrus halte. Diesem Gerücht zufolge soll die Wahl von Christian Wulff zum Bundespräsidenten nicht korrekt abgelaufen und mithin sogar ungültig sein.

Ich persönlich halte das für – sorry, wenn ich mich so deutlich ausdrücke – schwachsinnig, musste jedoch feststellen, dass die „Einschläge“ dazu näher zum Pottblog kommen:

Im Beitrag Regina van Dinther wird zur Belastung für die CDU in NRW findet sich seit gestern ein Kommentar, in dem unter anderem folgendes steht:

Die konstituierende 1. Plenarsitzung des 15. Landtages von Nordrhein-Westfalen wurde am 09.06.2010 von zwei Personen ohne Landtagsmandat geleitet, weshalb das Präsidium nicht geschäfts- und beschlussfähig war. Mitglieder des Präsidiums können jedoch ausschließlich nur Mitglieder des Landtages werden. Mit dem Erlöschen des Landtagsmandates ist das präsidiale Amt erloschen.

1. Die 133 Wahlfrauen und Wahlmänner aus Nordrhein-Westfalen wurden aufgrund einer von einem nicht geschäftsfähigen Präsidium des Landtages von Nordrhein-Westfalen vorgenommenen konstituierenden Landtagssitzung am 09.06.2010 in die Bundesversammlung zur Wahl des 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland entsandt.
2. Die Bundesversammlung war dadurch nicht vorschriftsmäßig besetzt.
3. Bundestagspräsident Norbert Lammert wusste seit dem 11.06.2010 über die Vorgänge Bescheid.
4. Damit ist die Wahl zum 10. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland nicht gemäß Art. 54 Abs. 1 GG zustande gekommen und ungültig.

Klingt schlüssig. Ist es aber nicht. Aus folgenden Gründen:

  1. Zwar ist Regina van Dinther (CDU), die die konstituierende Sitzung leitete, nicht mehr Mitglied des Landtages – aber in Artikel 38 (2) steht nichts davon, dass in dieser Ãœbergangsphase das der Fall sein muss.
  2. Es mag ja sein, dass nur Mitglieder des Landtages ins Präsidium gewählt werden können – zum Zeitpunkt der Wahl, war das jedoch unstrittig der Fall. Insofern ist dieser Passus irrelevant.
  3. Nach Artikel 38 (2) der Landesverfassung führt das bisherige Landtagspräsidium die Geschäfte fort, bis ein neues gewählt wurde. Das momentan amtierende Präsidium wurde vor fünf Jahren gewählt, an der Rechtmäßigkeit dieser Wahl dürfte kein Zweifel bestehen.
  4. Das „Erlöschen“ des präsidialen Amtes klingt zwar sehr staatstheoretisch – praktisch hebelt dieses Konstrukt jedoch Artikel 38 (2) der Landesverfassung aus.

Insofern ist gegen die Geschäftsführung des derzeit amtierenden Landtagspräsidiums nichts einzuwenden. Wenn jetzt – wie wohl geplant – am 12. Juli ein neues Landtagspräsidium gewählt wird, dann endet damit die Phase des Artikel 38 (2) und alles geht wieder seinen geregelten Gang. Würde man die abstruse Theorie, dass das Landtagspräsidium nicht geschäftsfähig und somit nicht berechtigt zur Einberufung des Landtages war, glauben, dann hätte man ja bei jeder Wahl ein neues Problem – das bisherige Präsidium wäre nicht mehr geschäftsfähig, ein neues gibt es noch nicht und die neuen Abgeordneten verpflichten dürfte das alte Präsidium ja auch nicht.

Da an der Gültigkeit der konstituierenden nordrhein-westfälischen Landtagssitzung meiner Meinung nach kein Zweifel besteht, sind auch die Beschlüsse des Landtags korrekt. Dazu zählt auch die Berufung der 133 Wahlfrauen und Wahlmänner für die Bundesversammlung.

Dennoch verbreitet sich das Gerücht, dass die Wahl von Christian Wulff zum Bundespräsidenten nicht korrekt abgelaufen seien weiter im Netz – ich verweise dazu mal auf diesen und auch auf diesen Link. Gerade letzterer Link sorgt bei mir für ein wenig Schmunzeln, denn dort wird auch noch Artikel 115h des Grundgesetzes erwähnt. Demnach könnte auch dieser Passus ein Grund dafür sein, dass die Bundespräsidentenwahl irregulär war.

Auch das ist meiner Meinung nach höchstgradig unseriös, denn natürlich haben wir keinen „Verteidigungsfall“, auf den sich dieser Artikel bezieht. Oder hat jemand mitbekommen, dass Bundestag und Bundesrat formal mit einer 2/3-Mehrheit den Verteidigungsfall festgestellt haben und Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt der Bundeswehr wurde? Das war natürlich nicht der Fall, wir haben keinen Verteidigungsfall (den hatten wir nicht einmal formal nach dem 11. September 2001, da hatten wir nur den Bündnisfall).

Es bleibt also dabei – Christian Wulff ist der rechtmäßig gewählte Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland. Mag sein (ist auch so!), dass ich lieber jemand anderes in Schloss Bellevue gesehen hätte – aber diese abstrusen Ideen die mich an die Spinne in der Yucca-Palme erinnern sind meiner Meinung nach wirklich haltlos.

PS: Das Bild von Christian Wulff stammt von Pujanak, steht unter CC-BY-SA-Lizenz und wurde dem Wikimedia Commons-Archiv entnommen.


4 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Daniel Schultz @ 6. Juli 2010, 22:52 Uhr

    Da fehlen meines Erachtens zwei Punkte:

    1. die Geschichte mit VW:

    http://www.art-lawyer.de/index.php5?page=18&id=3372

    2. Die Einwände bezüglich des d’Hondt Verfahren:

    h*tp://www.npd.de/html/714/artikel/detail/1602/

    mir wäre es auch lieb, wenn Journalisten das Thema endlich aufgreifen würden und deutlich Klarheit schaffen könnten.


  2. (2) Kommentar von G.G. @ 7. Juli 2010, 12:58 Uhr

    Der Landtag oder auch der Bundestag ist eine Volksvertretung und vertritt das Volk des jeweiligen Bundeslandes.

    Gemäß Art 20 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird die Volksvertretung „vom Volke in Wahlen und Abstimmungen“ gewählt, also mit einem Mandat ausgestattet, welches in aller erster Linie seine Unabhängigkeit gegenüber Weisungen garantiert.

    Demzufolge hat jedes Landtagsmitglied oder Bundestagsmitglied, also auch sein Präsidium, mit einem Mandat ausgestattet zu sein. Ansonsten wären Wahlen obsolet.

    Ohne Mandat keine Befugnis zur Volksvertretung. Ohne Mandat keine Berechtigung zur Abstimmung. Ohne Mandat kein Zutritt zum Plenarsaal. Ohne Mandat keine Befugnis zur Wahrnehmung von Funktionen der Volksvertretung.


  3. (3) Kommentar von Jens @ 8. Juli 2010, 06:18 Uhr

    @Daniel Schultz (1):
    Zu VW: Er ist zurückgetreten. Das das ganze erst mit einer gewissen Verzögerung wirksam wird ist ja nicht sein Fehler. Wurde nicht auch sein Nachfolger im VW-Aufsichtsrat sogar vor seiner Vereidigung dorthin gewählt?

    Zu d’Hondt: Ob es bei diesem Thema jemals Klarheit geben wird wage ich mal zu bezweifeln. Einige der Berichte dazu erinnern fatal an kommissarische Reichsregierungen…

    @G.G. (2):
    Ich liebe solche Herleitungen. Ist ja fast so gut wie die Herleitung, dass wir im Krieg seien, weil Angela Merkel ’nen bisschen Lametta verteilt hat.


  4. (4) Pingback von Ein paar Worte zu Christian Wulff » Pottblog @ 19. Februar 2012, 20:05 Uhr

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