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J. Matheuszik — 7. April 2010, 22:50 Uhr

Wie mich Ilse Aigner in die Rhein-Zeitung brachte…


Die u.a. für den Verbraucherschutz zuständige Bundesministerin Ilse Aigner (CSU) machte vor wenigen Tagen auf sich aufmerksam, als sie das soziale Netzwerk Facebook stark kritisierte, da der Datenschutzaspekt nicht genügend berücksichtigt wird (um es mal harmlos zu formulieren).

Ich nutzte daraufhin die Gelegenheit mich einfach mal bei Facebook mit Ilse Aigner zu befreunden – einfach nur so und sei es nur, um ihr nachher via Facebook-Pinwand mitzuteilen, dass ich das mit dem offenen Brief an Facebook gut finde (auch wenn ich nicht glaube, dass der Brief an sich was bewirkt).

Einige Zeit später war es dann auch soweit, ich bekam irgendwann die Mail mit dem Text „Hallo Jens, Ilse hat dich als FreundIn auf Facebook bestätigt.“ und ich veröffentlichte daraufhin den folgenden Twitter-Beitrag (mitsamt Screenshot; einfach auf den Link klicken!):

Juchu, das Leben hat wieder einen Sinn! Ilse Aigner ist meine Freundin bei Facebook: [Screenshot]

Tja, dieser Tweet scheint der Rhein-Zeitung gefallen zu haben, denn in ihrer Print-Ausgabe brachten sie das hier:

Mein Tweet in der Rhein-Zeitung

Irgendwie finde ich das ja witzig – letztens in der WAZ, jetzt in der Rhein-Zeitung. Wobei es da Unterschiede gibt und gab – bei der WAZ hatte ich mich ja selber gemeldet. Bei der Rhein-Zeitung fand man wohl meinen Beitrag gut/amüsant/auswählenswert und hat ihn dann einfach so abgedruckt. Nicht dass man mich jetzt falsch versteht – ich finde das in diesem Fall okay.

Aber es stellt sich dennoch die Frage:
Ist das eigentlich okay? Darf man das machen? Dürfen gerade Verlage (Stichwort: Leistungsschutzrecht) so etwas machen?


3 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von bosch @ 8. April 2010, 09:51 Uhr

    Tja, da ist nix mit Rechten. Die Weltkompakt macht es ja auch schon seit langer Zeit so. Die fragen vorher nicht – und sagen hinterher nichts. Drucken die Tweets einfach so ab und mit etwas Glück erfährt man davon. Sie argumentieren wohl mit nicht ausreichender Schöpfungshöhe bei 140 Zeichen. Darüber könnte man sich streiten (insbesondere, wenn ein Zyklus von mehreren Tweets verwendet wird, was da auch schon mal der Fall war). Unschön ist es allerdings, dass man plötzlich mit Zitaten in der Zeitung steht, die so leicht falsch verstanden werden können. Insbesondere bei denen, die unter ihrem Klarnamen twittern halte ich das für problematisch.


  2. (2) Kommentar von Jens @ 11. April 2010, 16:35 Uhr

    @bosch (1):
    Eigentlich ist es ein Unding, wie Verlage so arbeiten. Gerade die sollten doch mehr auf das Urheberrecht pochen. Aber wahrscheinlich zählt für die das Urheberrecht nur in eine Richtung. Was ich schade finde. Und von zu geringer Schöpfungshöhe würde ich bei 140 Zeichen auch nicht sprechen wollen – da passen ganze „Marken-Claims“ ‚rein, die allesamt geschützt sind.


  3. (3) Pingback von Hausmitteilung: WordPress aktualisiert, Flattr und das Layout » Pottblog @ 6. Juni 2010, 09:30 Uhr

    […] datenschutztechnisch jetzt nicht die ewinwandfreieste Seite hierzulande (deswegen hat sich ja meine “Freundin” Ilse Aigner (CSU), die mich in die Rhein-Zeitung brachte, heute bei Facebook abgemeldet), und auch ich habe da schon die eine oder andere negative Reaktion […]


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