Hut ab – Ullrich Sierau (SPD) macht Weg für Neuwahlen frei!
Schon gestern hatte die SPD Dortmund im Rahmen eines Funktionstreffens die Weichen auf Grün für eine Neuwahl gestellt und dabei auch versucht zerbrochenes Porzellan zwischen den früheren Koalitionspartnern SPD und Bündnis ’90/Die Grünen zu kitten.
Heute dann gab Dortmunds Oberbürgermeister Ulli Sierau eine Pressekonferenz, in der er auch erklärte, dass er als OB einer möglichen Neuwahl (denn entscheiden muss ja noch der Rat darüber) keine Steine in den Weg legen würde, sondern stattdessen selber auf eine Wiederholung der Wahlen sowohl für den Posten des Oberbürgermeisters, für den Rat der Stadt Dortmund und die Bezirksvertretungen drängen würde. Die Wiederholungswahl für den Posten des Oberbürgermeisters wäre also gesichert, da höchstens Ulli Sierau selbst hier klageberechtigt wäre.
Die Ruhrbarone haben die Pressemitteilung des Oberbürgermeisters Ulli Sierau dazu dokumentiert. Die WAZ und DerWesten berichten entsprechend.
Sollten sich jetzt Wahlprüfungsausschuss und Rat für eine Wiederholung der Kommunalwahlen aussprechen, wird durch die Bezirksregierung Arnsberg ein Termin dafür festgelegt. Hier würde sich natürlich der 9. Mai 2010 anbieten – der Tag der Landtagswahlen, denn alleine um Kosten zu sparen wäre es fatal, wenn man hier versuchen würde einen anderen Wahltermin durchzusetzen.
Noch ungeklärt ist die zukünftige Rolle Sieraus in der Zeit vor der Wahl: Wird er wieder als Planungsdezernent/Stadtdirektor tätig oder nicht? Angaben von DerWesten zufolge würde er wieder Planungsdezernent werden, während die Aufgaben des Oberbürgermeisters auf zwei Schultern verteilt werden: Auf Siegfried Pogadl (SPD), den Sozialdezernent der Stadt Dortmund, für die Verwaltungsaufgaben, während „Birgit Jörder (SPD) als 1. Bürgermeisterin […] in der Ãœbergangsphase die Ratssitzungen [leitet]“.
Wie es jetzt weiter geht, wird sich aber frühestens im Verlauf der nächsten Tage und Wochen entscheiden – wichtig ist beispielsweise, ob auch seitens der jetzigen Vertreter im Rat und den Bezirksvertretungen eine Klage erhoben wird oder nicht.