Einstweilige Verfügung gegen den Zeitungsverlag Niederrhein (WAZ-Mediengruppe) wg. Schalke 04
Am 26. Oktober 2009 fand sich nach Pottblog-Informationen in insgesamt vier Titeln der WAZ-Mediengruppe (Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ), Neuen Rhein/Neuen Ruhr Zeitung (NRZ), Westfälische Rundschau (WR) und Westfalenpost (WP)) ((ob es den Artikel auch online gab, weiß ich nicht – jetzt jedenfalls nicht (mehr)…)) ein Artikel über die Finanzkrise des Bundesliga-Vereines FC Schalke 04, der die Rolle des Vereins deutlich positiv zeichnete, während ein Großteil der aktuellen Medienberichte das Finanzgebahren des Bundesligisten eher kritisch begleitet.
In diesem Artikel wurde über die Rolle eines Rechtsanwaltes berichtet, der in Zusammenhang mit der Schalke-Krise erwähnt wurde.
Mit Beschluss vom 9. November 2009 hat nach den dem Pottblog vorliegenden Informationen die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes eine einstweilige Verfügung gegen die zwei Autoren des Artikels und gegen den Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. KG ((der zur WAZ-Mediengruppe gehört)) auf Antrag des oben erwähnten Rechtsanwaltes erlassen.
Bei Androhung einer 250.000 Euro-Strafe dürfen entscheidende Passagen aus dem ursprünglichen Artikel (der dem Pottblog vorliegt, aber aus naheliegenden Gründen nicht veröffentlicht wird – ggf. gibt es demnächst eine bearbeitete Fassung) nicht mehr verbreitet werden.
So darf beispielsweise nicht mehr der Eindruck erweckt werden, dass der Rechtsanwalt Quelle der Zeitungsberichterstattung über die Finanzkrise von FC Schalke 04 sei. Außerdem dürfen weitere Behauptungen aus der Berichterstattung nicht wiederholt werden.
Wenn jetzt der Rechtsanwalt nicht die Quelle der Informationen ist, muss man sich fragen, woher diese Informationen stammen, vor allem eingedenk der Tatsache, dass in diesem Artikel die Rolle des Vereines eher positiv geschildert wird. Ob das jetzt beispielsweise daran liegt, dass es Personen gibt, die sowohl in den Gremien des FC Schalke 04 sitzen als auch bei der WAZ-Mediengruppe selbst arbeiten, kann ich nicht beurteilen…
Hallo Jens,
jetzt wäre es natürlich interessant den Artikel zu lesen. Klar, dass es für dich nicht in Frage kommt ihn zu veröffentlichen.
Aber es muss doch
ein öffentliches Papierarchiv der Zeitungsausgabe existieren, in der dieser Artikel erschienen ist
und/oder
die Möglichkeit geben, uns die Überschrift oder irgendeinen prägnanten Satz aus dem Artikel zu nennen, ohne dass du dich ins juristische Nirwana begibst.
Auf jeden Fall ein interessanter Beitrag!
Handelt es sich um diesen Artikel?
Der Streit um die Millionen
26.10.2009 / Sport
Klaus Wille
Manfred Hendriock
……..
@Hannes (1):
Ist halt schwierig…
@Hannes (2):
… aber das Datum kommt schon mal hin. Die Ãœberschrift ist glaube ich in der Print-Ausgabe eine andere. Mein Exemplar des Artikels ist jedoch gerade wo anders. Aber lies Dir doch mal diese Pressemitteilung von heute durch. ;)
Hallo Jens,
danke :-) aber:
meine Güte …
das sind vielleicht Verflechtungen!
Wenn in Deinem Print Archiv das Zitat „ein Kopp und ein Arsch“ vorkommt, sprechen wir über den selben Beitrag in der WAZ.
@Hannes (4):
Ich meine ja. Bin mir aber nicht ganz sicher, da es jetzt schon wieder ein paar Tage her ist, dass ich nachgeschaut habe (und dummerweise habe ich nicht direkt danach geantwortet).