T-Mobile: #EsReicht (in Sachen Tethering beim Apple iPhone)
Vor wenigen Tagen berichtete ich noch über schlechten, aber am Ende dann doch guten, Service in Sachen Apple iPhone bei T-Mobile.
Das muss ich leider revidieren – jedenfalls in Bezug auf den guten Service.
Der Hintergrund hierfür ist die aktuell via fscklog.com bekannt gewordene Position von T-Mobile, wonach „Altkunden“, das heißt iPhone-Nutzer mit einem Complete-Vertrag der so genannten 1. Generation ((bei dem man das Datenvolumen auch explizit mit einem Surf-Stick aber auch via Handy als Modem nutzen kann)) das „Tethering“ nicht nutzen sollen dürfen. Beim „Tethering“ handelt es sich um die Möglichkeit einfach und ohne großen Aufwand das Apple iPhone entweder via Bluetooth oder via USB-Kabel als Modem für einen angeschlossenen Computer zu verwenden. Für diesen Fall braucht man dann keinen Surf-Stick oder ähnliches mehr und kann das iPhone dann direkt als Modem nutzen.
Die „Neukunden“ von T-Mobile ((alle Vertragsabschlüsse ab 1. März 2009)) haben jedoch Vertragsklauseln, die u.a. das Tethering in dieser Form nicht erlauben, da man dort die Daten-Flatrate (so im Tarif vorhanden) nur mit dem Apple iPhone selber nutzen darf. Ich dürfte also beispielsweise meinen Fonic SurfStick ((Affiliate-Link, siehe auch hier)) nicht mit meiner T-Mobile-SIM-Karte nutzen und auch Tethering wäre nicht gestattet.
Abgesehen davon, dass Tethering momentan technisch auch eigentlich nicht geht – denn T-Mobile hat diese Option bisher für seine Kunden nicht freischalten lassen ((wobei es da Mittel und Wege gibt…)).
Für die gerade erwähnten Neukunden will T-Mobile Tethering jedoch gegen einen saftigen Aufpreis von 20,- Euro/Monat erlauben. Wohlgemerkt um eine Leistung zu nutzen, die das Gerät eigentlich ohne weiteres unterstützt und für die man eigentlich schon bezahlt hat. Doch der Grund zur Aufregung ist ein anderer:
Ursprünglich hatte T-Mobile angekündigt, dass die Neukunden Tethering nur für einen Aufpreis von 20,- Euro bekommen sollen, während Altkunden Tethering – aufgrund ihres Vertrages – kostenlos nutzen können sollten – was ja in Wirklichkeit gar nicht kostenlos ist, sondern durch den Altvertrag abgedeckt ist.
Doch jetzt hat T-Mobile bekannt gegeben, dass die Altkunden Tethering nicht nutzen sollen können, weil es angeblich technisch zu schwierig sei zwischen den verschiedenen Vertragsarten zu unterscheiden.
Spontan hat sich deswegen bei Facebook eine Gruppe namens Hallo T-Mobile, liebe Telekom: Es reicht!!! gebildet, die innerhalb kürzester Zeit mehr als 1000 Anmeldungen hat. Ich bin auch dabei und selbst Kunden mit Neuvertrag regen sich drüber auf. Meiner Meinung nach zurecht, so dass ich mich auch dort angemeldet habe. Im lawblog gibt es dazu übrigens auch einen Beitrag, wo das ganze juristisch ein wenig analysiert wird.
Bei einem solchen Verhalten den ((nicht gerade wenig)) zahlenden Kunden gegenüber braucht sich die Telekom nicht wundern, wenn man sich lieber das Apple iPhone als Volksphone beispielsweise beim 3Gstore.de ((Affiliate-Link, siehe auch hier)) kauft, um nicht von der Telekom abhängig zu sein ((wiewohl Tethering dann meines Wissens immer noch nicht funktionieren würde, da die Telekom das ganze für Deutschland freigeben muss, oder?)).
PS: Vor über einem Jahr gab die „neue“ Telekom bekannt, dass sie Serviceweltmeister werden will. Mit solchen Aktionen klappt das sicherlich nicht…
T-Mobile verweigert Tethering bei Verträgen der 1. Generation…
Sehr erstaunt bin ich nun auch…
Da ich seit dem Update des iPhone auf die Version 3.1 keinen Anlass mehr hatte es als Modem zu verwenden, habe ich nun auch nur durch Zufall auf Udo Vetter seinen law-Blog gelesen das Funktion sich nicht mehr aktiv…
Was passiert denn eigentlich, wenn ich trotzdem mit einem Surfstick oder einem anderen UMTS-Handy „tethere“? Technisch möglich ist das ja.
@Will Sagen (2):
Schwierige Frage, die von Deinem Vertrag abhängt.
Hast Du einen Complete-Vertrag der 1. Generation ist das ja grundsätzlich erlaubt. Dann ist das wohl auch kein Thema.
Hast Du jedoch einen der neuen Verträge (ab 1. März 2009 wenn ich mich nicht irre) dann wäre das nicht erlaubt und ich wäre mir nicht so sicher, ob die Telekom das nicht erkennen kann.