Search:

Werbung:

Google+:

Archiv:


Jens Matheuszik — 15. Juli 2009, 18:41 Uhr

Hannelore Kraft (SPD) gewinnt zum Teil gegen die CDU NRW


Hannelore Kraft (SPD)Seit einiger Zeit versucht die CDU Nordrhein-Westfalens Hannelore Kraft, die Landes- und Fraktionsvorsitzende der SPD in Nordrhein-Westfalen, medienwirksam „zu stellen“.
Das meiner Meinung nach schon fast an Politmobbing grenzende Schmierentheater der CDU NRW, bei der beispielsweise Hannelore Krafts Nachname verballhornt wird, gipfelte vor kurzem in einer Postkarten-Aktion, wo Hannelore Kraft eine „Lebenslauf-Lüge“ (mit dem Stichwort „zensiert“) und eine Verwicklung in einen Skandal vorgeworfen wurde.

Diese Postkarte basierte auf dem ursprünglich kaum beachteten Blogbeitrag Wie eine SPD-Spitze ihre Geschichte verändert der Ruhrbarone und hatte teilweise Formulierungen 1:1 übernommen ((was mich dann die Frage nach dem Urheberrecht stellen lässt…)). Der CDU war es jedoch nicht zu doof sogar das Wort „zensiert“ dabei zu verwenden, wo doch eigentlich bekannt sein sollte, dass eine Zensur im klassischen Sinne nur von staatlichen Stellen durchgeführt wird.

Hannelore Kraft wollte sich mit dem – meiner Meinung nach nicht unbedingt sinnvollen – Rechtsmittel einer Abmahnung sowohl gegen die CDU NRW als auch gegen den Blogautoren David Schraven dagegen wehren. Nachdem die CDU NRW die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgab (und sich damit der Abmahnung unterworfen hätte) kam es jetzt diesbezüglich vor dem Landgericht Köln zu einer Gerichtsverhandlung.

Trotz einer Art Vorverurteilung kann man sagen, dass Hannelore Kraft einen wichtigen Teilsieg errungen hat:

Das Landgericht Köln untersagt es der CDU NRW weiter über eine mögliche Verwicklung Hannelore Krafts in einen Förderskandal zu berichten. Der WDR berichtet wie folgt dazu:

„Liegt es vielleicht daran, dass die Zenit GmbH in einen großen Förderskandal verwickelt war?“, heißt es auf der Postkarte [der CDU; Anm. d. Bloggers]. Diese Frage wertete das Kölner Landgericht als unwahre Tatsachenbehauptung.

In diesem Punkt, der Hannelore Kraft sicherlich sehr wichtig war (wer will sich schon mit irgendwelchen Skandalen in Verbindung setzen lassen?), hat Hannelore Kraft gewonnen.

Doch als vollständige Siegerin geht sie nicht vom Platz, denn die Formulierung

„Kraftilantis Lebenslauf-Lüge“

darf die CDU weiterhin verwenden. Formaljuristisch wurde darüber übrigens nicht entschieden (sprich: das Landgericht hat die Formulierung nicht abgesegnet), sondern der Anwalt von Hannelore Kraft hat in diesem Punkt den Unterlassungsantrag zurückgezogen. Jedoch nicht ohne Grund, denn die Vorsitzende Richterin Margarete Reske erklärte während des Verfahrens, dass der Ausdruck Lebenslüge als eine „sehr zugespitzte“ Formulierung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gedeckt sei, vor allem im Wahlkampf.

Die CDU wird sich natürlich jetzt drüber freuen, dass sie weiterhin von einer Lebenslauf-Lüge berichten kann. Lächerlich ist dies meiner Meinung nach jedoch schon, denn ich habe den Begriff „Lüge“ irgendwie anders kennengelernt.

Es geht hier schließlich darum, dass auf einer von insgesamt drei Homepages ((neben der persönlichen gibt es auch noch eine als Partei- und eine als Fraktionsvorsitzende)) von Hannelore Kraft der Lebenslauf abgeändert wurde, denn auf der persönlichen Homepage wurde der Name ihres alten Arbeitgebers weggelassen. Bei beiden anderen Homepages stand der Name des Arbeitgebers jedoch weiterhin.

Hier von einer „Lebenslauf-Lüge“ zu sprechen ist meiner Meinung nach hochgradig weltfremd. Nach dieser Logik dürfte man der CDU NRW eine „Homepage-Lüge“ vorwerfen – schließlich hat die CDU NRW vor rund zwei Jahren versucht die Bildungspolitik der SPD anzugreifen und selber dabei einiges an Fehlern auf ihrer Homepage verewigt (siehe den Bericht Was hält eigentlich die CDU in NRW vom SPD-Landesparteitag in Bochum?). Die Fehler wurden – nachdem sie dann irgendwann ((vielleicht durch Lektüre dieses Blogs?)) – festgestellt wurden entfernt. Ist das jetzt eine Homepage-Lüge der CDU NRW? Sicherlich nicht. Genau so wenig handelt es sich dabei in der Angelegenheit des Lebenslaufes von Hannelore Kraft um eine Lebenslauf-Lüge.

Insgesamt gesehen ist der Rechtsstreit meiner Meinung nach für Hannelore Kraft (SPD) recht gut ausgegangen, da ihr mutmaßliches Hauptanliegen durchgesetzt wurde. Es wäre meiner Meinung nach falsch jedoch von einem Unentschieden zu sprechen bzw. zu schreiben – wenn wir schon beim Fußball bleiben, dann lieber bei einem knappen 2:1 für Hannelore Kraft.

Ob es jedoch dabei bleibt wird sich zeigen, denn Stephan Holthoff-Pförtner der Anwalt der CDU (und „Miteigentümer und Sprecher der Funke Familien Gesellschaft, welche 50% der WAZ-Mediengruppe hält“ – siehe Wikipedia-Link), hat der CDU NRW eine Revision empfohlen.

A propos WAZ: DerWesten, das Internet-Portal der WAZ-Mediengruppe, berichtete ursprünglich im Artikel CDU darf Kraft weiter „Lebenslauf-Lüge“ vorwerfen nur über diesen Punkt. Der von einer Agentur gelieferte Text wurde jedoch nachträglich noch überarbeitet ((huch, hoffentlich erwähnt hier jetzt niemand das Wort Lüge in dem Zusammenhang!)) und mit CDU muss Postkarten-Aktion gegen Kraft stoppen gibt es inzwischen einen meiner Meinung nach ausgewogeneren Artikel.

Zu guter Schluß noch einen Link auf einen TV-Beitrag des WDR zum Thema, der das ganze meiner Meinung nach recht gut darstellt.

PS: Das verwendete Bild von Hannelore Kraft entstammt einem Video-Interview des Pottblogs.


2 Kommentare »

RSS feed for comments on this post. TrackBack URI.

  1. (1) Kommentar von tboley @ 16. Juli 2009, 09:05 Uhr

    Gute Zusammenfassung des Vorgangs, aber: die aussage von H.K., auf der Homepage wäre zu wenig Platz gewesen, ist sicher auch nicht gerade sehr geschickt gewesen, oder?


  2. (2) Kommentar von Jens @ 17. Juli 2009, 22:19 Uhr

    @tboley (1):
    Ja, da stimme ich Dir zu. Wobei ich natürlich verstehen kann, dass man ggf. solche Informationen schon komprimieren möchte – einen drei- oder gar vierseitigen Lebenslauf will man da auch nicht sehen.


Leave a comment

Line and paragraph breaks automatic, e-mail address never displayed, HTML allowed: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Mit dem Absenden eines Kommentars wird akzeptiert, dass der angegebene Name, die eMail-Adresse und die derzeit aktuelle IP-Adresse Ihres Internetanschlusses zusammen mit dem Kommentar gespeichert wird. Weiteres hierzu in den entsprechenden Datenschutzhinweisen.