Search:

Werbung:

Google+:

Archiv:


Jens Matheuszik — 6. Juli 2009, 07:23 Uhr

Wechsel zu T-Mobile: ePlus berechnet Rufnummernportierung nach Monaten


Rechnung von ePlus zur RufnummernportierungAnfang Februar sagte ich Bye bye ePlus! und verabschiedete mich von meinem langjährigen Mobilfunkprovider. Grund hierfür war das Apple iPhone, was es auf „normalen“ Weg hierzulande nur mit T-Mobile gibt.

Wichtig war für mich die Mitnahme meiner alten Rufnummer zu T-Mobile, was bei T-Mobile leider nur zu Vertragsbeginn möglich ist (siehe den Beitrag T-Mobile und das Mysterium der Rufnummernmitnahme).

Kurze Zeit konnte ich von einem reibungslosen Wechsel von ePlus zu T-Mobile berichten, der mir dann einen Tag kostenpflichtiges (da vertragsfreies) Telefonieren brachte.

Doch eine Rechnung für die Rufnummernmitnahme, für die ePlus 24,95 Euro berechnet, kam bisher nicht an. Bis jetzt – siehe Abbildung oben links.

Faszinierend finde ich jedoch die Formulierung am Ende des Schreibens. Dort heißt es:

Der Betrag wird beim Lastschrifteinzug Ihrer nächsten Rechnung verrechnet.

Da bin ich ja mal gespannt – eigentlich dürfte ich ja keine nächste Rechnung mehr bekommen und die Erlaubnis zum Lastschrifteinzug ist auch schon widerrufen worden… ;)


7 Kommentare »

RSS feed for comments on this post. TrackBack URI.

  1. (1) Kommentar von Kommentator @ 6. Juli 2009, 20:58 Uhr

    Der Entzug der Einzugsermächtigung (EZE) ist keine leere Geste – ein Einzug ohne Ermächtigung (also auch wenn vorher eine EZE bestand, diese aber inzwischen widerrufen wurde) kann durchaus böse Folgen haben, und zwar für den Einziehenden: Nicht nur der Widerruf des unberechtigten Einzuges und dessen Kosten können dem Einzieher belastet werden – ein wiederholter Einzug ohne EZE kann bis hin zur Einstweiligen Verfügung unter Androhung hoher Strafen bei Nichtbeachtung gerichtlich belangt werden.
    (Wenn eine Zahlpflicht besteht, kann die mit dem Mittel des Entzuges der EZE nicht aus der Welt geschafft werden – der Gläubiger darf sich aber nicht so einfach vom Konto des Schuldners bedienen, sondern muss dann auf anderem Wege die Zahlung ermöglichen. Alle Behauptungen aus der Praxis eines ganz anderen Telcos, aber mit hoher, weil gerichtsgeprüfter Sicherheit :).


  2. (2) Kommentar von Jens @ 7. Juli 2009, 13:01 Uhr

    @Kommentator (1):
    Es ist ja nicht so, dass ich die Summe nicht zahlen will. Ich weiß, dass ich sie zu zahlen habe und bin dementsprechend auch bereit dazu. Ich finde halt nur das Procedere von ePlus merkwürdig. Eine „nächste Rechnung“ dürfte es ja nicht so schnell geben.


  3. (3) Kommentar von Anni @ 27. Juli 2011, 19:51 Uhr

    Hey Jens,

    dein Post ist zwar schon etwas aelter, aber mich wuerde interessieren ob E-Plus den Betrag noch abgebucht hat?

    Mir ist selbiges passiert. Seit Mai nicht mehr bei E-Plus und heute kam die Rechnung.

    lg Anni


  4. (4) Kommentar von Jens @ 3. August 2011, 19:21 Uhr

    @Anni (3):
    Ja, haben sie.


  5. (5) Kommentar von susanne @ 25. Oktober 2012, 16:19 Uhr

    Mich würde es auch intressieren. Ich werde demnächst wohl vor demselben Problem stehen. Ich weiß auch nicht, warum die Rufnummerportierungt noch berechnet wird und vor allem für 25 Euro!!! Naja, ich weiß ja, warum ich von Eplus weg bin.

    Gruß S.


  6. (6) Kommentar von Jens @ 30. November 2012, 06:48 Uhr

    @susanne (5):
    Etwas Aufwand haben sie ja – persönlich würde ich es ja als „Providerwechsel-Strafsteuer“ nennen. ;)

    Wobei oft die „neuen“ Provider diese Kosten auch übernehmen – klar, die freuen sich ja über neue Kunden.


  7. (7) Kommentar von J.G. @ 21. Dezember 2012, 12:41 Uhr

    Tja mich hat es nun auch getroffen :(
    http://www.jessica-gaiss.de/26-in-eigener-sache/18-e-plus-stellt-rechnung-fuer-die-rufnummernmitnahme-nach-ueber-2-jahren.html


Leave a comment

Line and paragraph breaks automatic, e-mail address never displayed, HTML allowed: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Mit dem Absenden eines Kommentars wird akzeptiert, dass der angegebene Name, die eMail-Adresse und die derzeit aktuelle IP-Adresse Ihres Internetanschlusses zusammen mit dem Kommentar gespeichert wird. Weiteres hierzu in den entsprechenden Datenschutzhinweisen.