Sozialticket in Dortmund endet planmäßig nach zwei Jahren
Die Stadt Dortmund hat Ende 2007 die Einführung eines Sozialtickets beschlossen. Mit diesem Sozialticket können Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz das sogenannte Ticket 1000 (Preisstufe A) für das Dortmunder Stadtgebiet zu einem Eigenanteil von 15,- Euro pro Monat beziehen.
Damit kostete das Sozialticket (respektive der zu zahlende Eigenanteil) ein paar Euro mehr als das, was der Arbeitslosengeld II-Regelsatz für Verkehr und Mobilität veranschlagte. Insofern eine sehr sinnvolle Sache, für die jedoch die Stadt Dortmund die zusätzlichen Kosten zu zahlen hat. Weitere Informationen zum Sozialticket gibt es z.B. auf den Seiten der Grünen in Dortmund ((spontan habe ich bei der SPD Dortmund keine Informationen gefunden, jedoch hat sich die SPD in Dortmund auch dafür ausgesprochen)).
Die Extra-Ausgabe der Ruhr Nachrichten am heutigen Sonntag informierten heute darüber (mit Bezug auf diesen „exklusiven“ Bericht der BILD), dass das Sozialticket abgeschafft wird.
So exklusiv ist die Meldung übrigens nicht – schließlich war von Anfang an klar (siehe ersten Link im Beitrag), dass es sich nur um einen zweijährigen Modellversuch handelt.
Das Scheitern des Sozialtickets ist ganz klar mit den Kosten verbunden – die dadurch anfallenden Millionenbeträge sind für viele Städte ein Grund ein Sozialticket nach Dortmunder Modell nicht einzuführen. So gab es zum Beispiel auch in Bochum entsprechende Wünsche, die jedoch spätestens jetzt mit dem nicht genehmigten Haushaltsplan ad acta gelegt werden müssen.
Die Westfälische Rundschau (WR) bzw. DerWesten titelte bereits Ende letzten Jahres „CDU beerdigt das Sozialticket“ und bezog sich damit darauf, dass die CDU-Mehrheit im Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) die Möglichkeiten für ein (für die Stadt Dortmund) vergünstigtes Ticket abgeschafft hat.
Meiner Meinung nach ist jedoch nicht die Politik vor Ort oder auf VRR-Ebene gefordert – das ganze geht meiner Meinung nach eine Ebene höher. Entweder sorgt das Land Nordrhein-Westfalen hier für eine landesgesetzliche Regelung für die Verkehrsverbünde hierzulande oder aber (was meiner Meinung nach noch besser wäre) auf Bundesebene werden z.B. die Hartz IV-Regelsätze angepasst.
Der mit Hartz IV verbundene Slogan vom „Fördern und Fordern“ wird meiner Meinung nach ad absurdum geführt, wenn Hartz IV-Bezieher vom Regelsatz des Arbeitslosengeld II nur 11,32 Euro ((Quelle: Frankfurter Rundschau)) für Fahrkarten für Bus und Bahn zur Verfügung haben, was gerade einmal für etwas mehr als ein 4’er Ticket innerhalb einer Stadt ausreicht.
Es ist zwar der Stadt Dortmund ((und dort den Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis ’90/Die Grünen)) hoch anzurechnen, dass sie die Zusatzkosten im zweijährigen Probezeitraum selbst getragen hat, aber auf Dauer können Städte wie Dortmund diese Kosten nicht tragen.