Fallstricke bei sozialen Netzwerken für politische Parteien: StudiVZ
Der Bundestagswahlkampf 2009 wird (auch) ein elektronischer Wahlkampf werden. Homepages, Blogs, Podcasts, twitter aber auch soziale Netwerke – sprich all das, was man unter Web 2.0 kennt – werden eine bisher nicht gekannte Bedeutung erreicht haben. Kein Wunder, dass z.B. das PolitCamp09 in Berlin, welches ich gerne mit dem Satz BarCamp trifft Politik im Web 2.0 bezeichne, auf rege Resonanz stößt – sowohl bei den Besuchern als auch bei politischen Entscheidungsträgern.
Die Gründe hierfür sind klar: Die Nutzung klassischer Medien (Zeitungen, Fernsehen oder Radio) ist – gerade in den jüngeren Altersgruppen – rückläufig, während auch in den älteren Bevölkerungsteilen inzwischen das Internet zumindestens teilweise angekommen ist.
Neben der eigenen Homepage werden auch mehr und mehr soziale Netzwerke eine Rolle spielen – ob nun z.B. Facebook (wo Bundesaußenminister und SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier offiziell ((für viele Prominente wie z.B. Oscar-Gewinnerin Kate Winslet gibt es eine bzw. sogar mehrere inoffizielle Facebook-Seiten)) eine eigene Seite unterhält) oder aber z.B. StudiVZ bzw. das damit verbundene meinVZ.
Doch es gibt Fallstricke die es bei politischer Betätigung im Web 2.0 zu beachten gilt, wie die Aufregung um die gelöschte SPD-Gruppe bei StudiVZ zeigt – auch wenn sich das ganze zwischenzeitlich geklärt hat.
Das ganze ist jetzt Anlass für mich, eine Auswahl von sozialen Netzwerken gerade aus der Sichtweise von politischen Parteien bzw. Politikern zu bewerten:
StudiVZ
Ende Februar wurde bekannt, dass die SPD-Gruppe bei StudiVZ gelöscht wurde – ohne dass eine Benachrichtigung, ein öffentlicher Hinweis oder ähnliches erfolgte. Die daraufhin erneut gegründete Gruppe wurde ebenfalls kurze Zeit später wieder gelöscht – ebenfalls ohne eine Begründung.
Erst Tage später gab es endlich ein Statement von StudiVZ zur Löschung der SPD-Gruppe, wonach es sich um ein Versehen handelte.
So erklärte (laut basicthinking.de) ein StudiVZ-Verantwortlicher u.a. folgendes:
„[…] die Löschung der Gruppe war unser Fehler. Wir können da nur vielmals um Entschuldigung bitten. Wie das genau geschehen konnte, klären wir gerade noch. Wir tun alles dafür, dass sich so etwas nicht wiederholt.
In einigen Blogs ist der Verdacht geäußert worden, wir hätten etwas gegen die SPD. Das ist natürlich Unsinn. Politische Diskussionen gehören gerade in einem Wahljahr selbstverständlich zu einem sozialen Netzwerk dazu, und wir heißen euch und alle anderen demokratischen Parteien dabei herzlich willkommen. […]“
Das klingt auf den ersten Blick eigentlich ganz gut. Hinterfragen sollte man jedoch, warum in einigen Blogs ein solcher Verdacht geäußert worden ist.
Abgesesehen davon, dass StudiVZ seit einiger Zeit meines Erachtens nach ein gewisses Imageproblem hat ((aufgrund von Sicherheitslücken, merkwürdigen Verhaltensweisen der ehemals für StudiVZ verantwortlichen Personen, umstrittene Pläne zu AGB-Änderungen usw.)) gibt es bei StudiVZ diverse Regeln, an die man sich dort zu halten hat.
Nachfolgend zitiere ich einige Punkte aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von StudiVZ (Hervorhebung von mir) und kommentiere sie aus meiner Sicht. Das ist natürlich keine rechtliche Beurteilung, sondern nur das, was ich persönlich aus den Regeln herleite:
5.3.3
Es ist verboten, über das studiVZ-Netzwerk Bilddateien mit Gewaltdarstellungen hochzuladen und/oder öffentlich zugänglich zu machen; zudem dürfen die Bilddateien keine sexuellen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen oder sonstig rechtswidrigen Inhalte oder Darstellungen beinhalten. Ebenso ist untersagt, solche Bilddateien hochzuladen, auf denen ausschließlich oder nur unter anderem Firmen-, Marken- oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen dargestellt werden.
Also wenn ich dann ein Bild veröffentliche, auf dem z.B. das Logo einer politischen Partei „ausschließlich oder nur unter anderem“ zu sehen ist, wäre das gemäß dieses Punktes verboten…
5.3.4
Sollen Fotoaufnahmen hochgeladen werden, auf denen neben dem Nutzer selbst noch eine weitere oder mehrere Personen zu erkennen sind, darf sowohl der Upload als auch die Markierung bzw. Verlinkung der Bilddatei nur erfolgen, soweit die Zustimmung des bzw. der Dritten hierzu vorliegt.
Wenn man also ein Foto von sich mit dem Spitzenkandidaten der Partei XYZ auf dem Marktplatz in Dinslaken gemacht hat, dann darf ich das erst veröffentlichen, wenn der Spitzenkandidat zugestimmt hat?
Spitzfindig könnte man argumentieren, dass in diesem Passus vor allem der erste Teil interesant ist,, denn demnach gilt 5.3.4 nur für Bilder auf denen neben dem eigentlichen StudiVZ-Nutzer auch andere Personen drauf sind. Insofern müsste man bei Bildern, wo nur der Spitzenkandidat drauf ist nicht fragen. Wobei diese AGB-Lücke durch den (hier nicht erwähnten) Passus 5.3.2 geschlossen wird.
5.4.1
Die Nutzung des studiVZ-Netzwerkes und seiner Anwendungen darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Nutzer dürfen daher die Kontaktdaten anderer Nutzer, die über das studiVZ-Netzwerk zugänglich sind, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die eigene private Kommunikation. Nicht gestattet ist deshalb z.B. die Verwendung der Daten eines Nutzers zum Zwecke der Personaldatenerhebung durch Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Personal- bzw. Arbeitsvermittler, Universitäten, Fachhochschulen oder durch vergleichbare öffentliche oder private Bildungseinrichtungen.
Man kann es vielleicht noch als „privaten Zweck“ definieren, wenn ein Kommunalpolitiker für sich bei StudiVZ wirbt – aber ob es noch ein privater Zweck ist, wenn die Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien bei StudiVZ sich parteipolitisch engagieren?
Wichtiger als die o.g. Punkte ist jedoch der Passus 5.2.2, denn dieser verbietet gewisse Inhalte und verweist dabei auf den Verhaltenskodex zur Nutzung von StudiVZ. Der springende Punkt ist dabei der neunte Punkt:
9. Es darf keine kommerzielle oder politische Werbung von Nutzern veröffentlicht werden.
Um es kurz zu machen: Dieser Passus ist meiner Meinung nach das Ausschlußkriterium für politisches Engagement bei StudiVZ! Jedenfalls kann man nicht wirklich empfehlen sich politisch dort zu engagieren, wenn über einem immer das Damokles-Schwert der Löschung schwebt.
Insofern kein Wunder, dass man bei der Löschung der SPD-Gruppe bei StudiVZ davon ausging, dass diese von StudiVZ veranlasst sei – denn genau das darf StudiVZ gemäß der eigenen Richtlinien.
Natürlich kann man argumentieren, dass das eine Art „Generalklausel“ ist, mit der StudiVZ im Zweifelsfall unliebsame politische Inhalte entfernen lassen kann und man in Wirklichkeit gar nichts gegen Politik bei StudiVZ hat. Das ist auch gar nicht mal so unwahrscheinlich, wenn man sich die Pläne von StudiVZ zum Wahljahr 2009 anschaut.
Nur: Dann müsste StudiVZ meiner Meinung nach endlich mal seine AGBs und insbesondere den Verhaltenskodex ändern.
PS: Die Web 2.0-Collage stammt aus dem Beitrag Das Pottblog in der Aachener Zeitung/Aachener Nachrichten.
Angeblich haben sich die Betreiber von studivz bei dem Initiator der Gruppe entschuldigt (http://blog.spd-bw.de/2009/02/23/statement-von-studivz-zur-gruppenloschung/). Es handelte sich um einen Fehler des Supports. Ich stimme dennoch mit dir überein, dass man politische Diskussionen wohl eher auf anderen Plattformen führen sollte.
oh man, das ist doch nicht wahr oder? Eine Entschuldigung war aber auch das mindeste..
@Daniel (1):
Habe das ja mit der Entschuldigung erwähnt/verlinkt.
@Deno (2):
Selbst das ist meiner Meinung nach eigentlich zu wenig.
[…] Fallstricke bei sozialen Netzwerken für politische Parteien: StudiVZ » Pottblog Die Nutzung klassischer Medien (Zeitungen, Fernsehen oder Radio) ist – gerade in den jüngeren Altersgruppen – rückläufig, während auch in den älteren Bevölkerungsteilen inzwischen das Internet zumindestens teilweise angekommen ist. Neben der eigenen Homepage werden auch mehr und mehr soziale Netzwerke eine Rolle spielen (tags: politik web2.0) […]
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