Verfassungsgerichtshof kippt Kommunalwahltermin in NRW
Über die u.a. von der SPD eingereichte Klage gegen den Kommunalwahltermin im Juni 2009 ((da die Amtszeit der 2004 gewählten Räte noch einige Monate andauert und diese als abgewählte Politiker Entscheidungen gegen die bereits gewählten und u.U. anderen Mehrheiten beschließen könnten)) habe ich bereits einige Male berichtet.
Heute entschied dann der Verfassungsgerichtshof in Münster über die Klage gegen das sogenannte Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz (KWahlZG) und erklärte dieses für verfassungswidrig, wie u.a. DerWesten und das Handelsblatt berichten.
Der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes zufolge folgt das Gericht den Klägern deutlich. Dazu heißt es:
Das Gesetz über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) vom 24. Juni 2008 sei mit demokratischen Grundsätzen insoweit unvereinbar und nichtig, als hiernach schon die Neuwahlen zu der am 21. Oktober 2009 beginnenden Kommunalwahlperiode am Tag der Europawahl stattfinden sollten.
Trotz aller Regelungsverschiedenheit im Detail schrieben das Grundgesetz und alle Länderverfassungen übereinstimmend vor, dass das Parlament innerhalb eines eng umrissenen Zeitraums erstmals zusammentreten müsse. […]
Als gemeinsame Verfassungsüberzeugung lasse sich den geltenden Verfassungsbestimmungen sowie der Verfassungswirklichkeit das demokratische Grunderfordernis entnehmen, dass zwischen Wahl und Konstituierung neu gewählter Volksvertretungen äußerstenfalls drei Monate liegen dürften. Im Verfassungsrecht des Bundes und aller Länder finde sich keine längere Frist.
[…]
– VerfGH 24/08 –
Es bleibt abzuwarten, welche Lehren die von CDU und FDP gestellte Landesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU; siehe Bild) aus dieser erneuten Schlappe vor dem höchsten Gericht Nordrhein-Westfalens ziehen. Gerade idiotisch wäre es, wenn der potentiell am besten geeignete Wahltermin – zeitgleich mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 – nicht auch für die Kommunalwahlen in NRW genutzt wird.
Eigentlich müsste gerade Schwarz-Gelb diesen Termin lieben, denn die oft beschworenen Synergie-Effeke liegen auf der Hand, da schließlich die von den Städten und Gemeinden zu bezahlenden Wahlhelfer nur einmal benötigt werden.
Laut einem Bericht der WAZ Gelsenkirchen machen getrennte Wahltermine alleine für die Stadt Gelsenkirchen Mehrkosten im sechsstelligen Bereich aus – wobei die Ãœberschrift von 100.000 Euro spricht, während im eigentlichen Artikel 500.000 Euro genannt werden.
Politische Konsequenzen?
Die Frage nach den politischen Konsequenzen ist interessant – so haben in den letzten Tagen vermehrt CDU-Politiker einen Rücktritt von Innenminister Ingo Wolf (FDP) gefordert, dem das Scheitern der Regierungspläne angelastet werden.
Fachlich mag das natürlich richtig sein, dass das Innenministerium hier maßgeblich beteiligt war – vor allem an dem eher unsouverän wirkenden Auftreten bei der mündlichen Verhandlung vor rund zwei Wochen. Getragen hat diese umstrittene Entscheidung jedoch die gesamte Koalition aus CDU und FDP. Wenn hier also jemand zurücktreten sollte, dann am ehesten Henrik Wüst und Christian Lindner, die Generalsekretäre von CDU und FDP.
Denn diese haben 2007 eine Entkoppelung der Wahltermine Bundestagswahl und Kommunalwahl vorgeschlagen und dem Innenministerium aus parteipolitischen Gründen quasi aufgezwungen, wie damals die WAZ berichtete (siehe hier).
PS: Das Bild von Jürgen Rüttgers stammt von Martin Möller, steht unter einer CC-BY-SA-Lizenz und wurde dem Wikimedia Commons-Archiv entnommen.
Das lässt mal wieder hoffen. Wobei jetzt entscheidend ist, wann der Wahltermin angesetzt wird. Dir Problematik mit der fehlenden Stichwahl beim Bürgermeister / OB bleibt aber wohl noch bestehen.
Die Rücktrittsforderungen an die Generalsekretäre sind Quark. Das sind parteiinterne Leute. Die Sache mit dem Wahltermin haben aber Regierung und Verwaltung verbockt.
gelöscht
Zurücktreten sollte der jeweils Verantwortliche. Das wäre hier der Minister. Wenn dieser sich von Parteileuten treiben lässt: sein Problem.
@tboley (1):
Tja, sieht ja so aus, als ob plötzlich ein Termin im August als neues Datum durchgesetzt werden soll. Da haben CDU/FDP nix gelernt.
@Herr Müller (2):
Im Grunde genommen hast Du recht. Für die Steuerzahler wäre es aber günstiger, wenn die wirklich verantwortlichen Personen Konsequenzen zu tragen hätten.
@Christian S. (4):
Du hast natürlich recht, dass eigentlich der Innenminister bzw. das Kabinett schuld dran ist/sind.
[…] Vor ein paar Tagen berichtete ich, dass der Verfassungsgerichtshof in Münster den Kommunalwahltermin in Nordrhein-Westfalen (NRW) gekip…. […]
[…] mit der Europawahl zusammenlegen, die SPD und die Grünen haben dagegen geklagt und das dazugehörige Gesetz wurde als verfassungswidrig eingestuft1 und ihre eigenen Argumente ignorierend2 verkündete Landesinnenminister Ingo Wolf (FDP) von […]
[…] die geplante Zusammenlegung von Europawahlen und Kommunalwahlen in NRW verfassungswidrig ist, habe ich schon diverse Male […]
[…] oder weniger bekanntlich hat der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof den Kommunalwahltermin in Nordrhein-Westfalen…. Die Landesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) wollte […]