Verfassungsgerichtshof kippt eventuell Kommunalwahltermin
Mit gewisser Freude habe ich den Artikel Termin für Kommunalwahl auf der Kippe in der WAZ (siehe Bild) gelesen.
Es geht dabei um die Klage von Landtagsabgeordneten der SPD und von den Grünen gegen das sogenannte KWahlZG ((KWahlZG = Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz – das Wort ist mir zu lang, das kommt nur in eine Fußnote…)).
Dieses von der CDU/FDP-Mehrheit im Düsseldorfer Landtag beschlossene Gesetz ändert die Rechtslage so ab, dass die Kommunalwahlen vorgezogen werden und gemeinsam mit den Europawahlen am 7. Juni 2009 auch die Gemeinde- und Stadträte, Kreistage, hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte usw. gewählt werden sollen. Das kritische dabei ist, dass die amtierenden Gremien noch bis zum Oktober gewählt sind, so dass es eigentlich viel sinnvoller wäre, wenn die Kommunalwahlen zeitgleich mit den Bundestagswahlen im September stattfinden würden.
Zur Thematik hatte ich hier im Pottblog aber auch auf meiner kommunalpolitischen Seite jensmatheuszik.de schon einiges geschrieben.
Im oben verlinkten DerWesten-Artikel gibt es übrigens einen Kommentar, wo dem Präsident des Verfassungsgerichtshofes, welches über die Klage zu entscheiden hat, SPD-Nähe nachgesagt wird.
Da ich nicht alle SPD-Mitglieder auswendig kenne, weiß ich natürlich nicht, ob das stimmt oder nicht. Wenn jedoch Dr. Michael Bertrams wirklich SPD-Mitglied wäre, dann würde das zeigen, dass er parteipolitisch unabhängig entscheidet. Schließlich hat der Verfassungsgerichtshof der früher SPD-geführten Landesregierung von Nordrhein-Westfalen so einige Male kräftig in die Suppe gespuckt (als Stichworte nenne ich mal nur die Sperrklausel bei Kommunalwahlen und die Zusammenlegung von Innen- und Justizministerium).