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Jens Matheuszik — 4. August 2008, 08:23 Uhr

Rauchverbot: Gibt es Eckkneipen nur an Ecken?


Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung von letzter Woche bekanntlich zahlreiche Nichtraucherschutz-Gesetze der Länder verworfen.

Zu den verschiedenen Länderregelungen kam es, nachdem die Bundespolitiker urplötzlich (nach monatelangen Debatten) feststellten, dass sie gar nicht zuständig seien. Vor über einem Jahr war das – und schon damals hielt ich das ganze für einen schlechten Witz. Insofern ist es mehr als merkwürdig, dass jetzt Roland Koch eindeutige Regelungen der Länder fordert. Abgesehen davon, dass der nur geschäftsführende Ministerpräsident Hessens als Ministerpräsident auf Abruf sich nicht zu weit politisch aus dem Fenster lehnen sollte sind es doch er und seine Kollegen gewesen, die sich damals für ländereigene Regelungen ausgesprochen haben.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun festgelegt, dass in „typischen Eckkneipen“ unter gewissen Umständen weiter geraucht werden kann. In Nordrhein-Westfalen dürfen laut einem Bericht der Ruhr-Nachrichten (den ich online leider nicht gefunden habe) „Eckkneipen“ unter den folgenden Bedingungen weiterhin das Rauchen erlauben:

  • kleiner als 75 Quadratmeter
  • kein Angebot von zubereiteten Speisen
  • kein abgetrennter Nebenraum
  • kein Einlass für unter 18-Jährige
  • Kennzeichnung als Rauchergaststätte im Eingangsbereich

Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff „Eckkneipe“ dann im Urteil noch definiert:

„Entscheidet sich der Gesetzgeber wegen des hohen Rangs der zu schützenden Rechtsgüter für ein striktes Rauchverbot, so müssen hiervon auch solche Gaststätten nicht ausgenommen werden, die aufgrund der geringen Zahl der Gästeplätze der Kleingastronomie zuzurechnen sind und deren Angebot durch den Ausschank von Getränken geprägt ist („Eckkneipen“).“

Jetzt frage ich mich nur:
Gilt das ganze auch für die Kneipen die nicht an Ecken liegen? ;)


3 Kommentare »

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  1. (1) Pingback von noweblog » Wort des Jahres (Vorschlag): “Getränkegeprägte Kleingastronomie” @ 4. August 2008, 18:11 Uhr

    […] Von Anfang war ich Fan des Ausdrucks, jetzt scheint ihm eine großen Zukunft bevorzustehen: Tagesschau-Blog, Pottblog (“Eckkneipen nur an Ecken?”) […]


  2. (2) Kommentar von Stefan @ 4. August 2008, 21:08 Uhr

    Sie meinten sicher „Die kleine Kneipe“, wollten aber als höchstes Gericht der Bundesrepublik nicht den Österreicher Peter Alexander zitieren…


  3. (3) Kommentar von Jens @ 7. August 2008, 22:09 Uhr

    @Stefan:
    ;)
    Genau das wird es gewesen sein.


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