Polizeiermittlungen wegen Stasi 2.0-Schäublone von Wolfgang Schäuble
Seit fast einem Jahr nimmt das Pottblog an einer Art Online-Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung teil. Seitdem taucht in der rechten Ecke oben der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf.
Der Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung wird auch unter dem Slogan Stasi 2.0 geführt und dahingehend gibt es eine Schäuble-Schablone „Schäublone“ mit dem Konterfei Schäubles und dem Signet „Stasi 2.0“, die durch Dataloo.de bekannt wurde.
Dahingehend gibt es jetzt die ersten Polizeiermittlungen:
In der BILD-Zeitung, genauer gesagt im Sport-Teil, wurde darüber berichtet, dass aus dem Schalke-Fanblock das Plakat mit der „Schäublone“ entfernt wurde. Im Print-Artikel heißt es dazu, dass „Fan-Vorsänger Simon […] zum Polizeiverhör [musste]. Grund: Simon und Mitglieder des Ultra-Fanklubs zeigten Plakate mit der Aufschrift ‚Stasi 2.0‘ (Foto) und dem Bild von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble.“ Demnach prüft die Polizei derzeit, „ob der Tatbestand der Beleidigung erfüllt ist“.
Die Online-Ausgabe der BILD wird etwas konkreter und schreibt in diesem Artikel, dass die betroffene Person weder festgenommen noch in Gewahrsam genommen wurde. Einem WAZ-Artikel zufolge suchte die Polizei nur das Gespräch.
Schlußendlich informieren die Ultras Gelsenkirchen (von denen ich – das sei angemerkt – nie geglaubt hätte, dass ich sie hier verlinke) und schreiben:
„[…] wurde ein Mitglied unserer Gruppe von einem Ordner in ziviler Kleidung dazu aufgefordert, ihm die Fahne auszuhändigen, andernfalls würde diese durch Polizeikräfte entfernt werden. Leider ließ sich das Mitglied unserer Gruppe durch die Aussage überrumpeln, die Polizei würde prüfen, ob Strafanzeige wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole erstattet wird und überließ die Fahne dem Ordner.
Eine spätere Intervention von führenden UGE-Mitgliedern beim Verein Schalke 04 endete mit einem Verweis auf das Hausrecht. Den Verantwortlichen für diese Maßnahme möchten wir aufrichtig für ihr ausgeprägtes Demokratieverständnis danken. Vorauseilender Obrigkeitsgehorsam ist offensichtlich eine Krankheit, die in unserem Land sehr verbreitet ist.“
Dem kann ich nur zustimmen! Es mag ja sein, dass das Hausrecht in der Gelsenkirchener Arena so etwas verbietet – das weiß ich nicht. Das jedoch die Polizei in diesem Zusammenhang ermittelt, das ist meiner Meinung nach dreist, da wir immer noch in einem Land mit Meinungsfreiheit leben.
PS: Es entbehrt natürlich nicht einer gewissen Komik, wenn die Erstattung einer „Strafanzeige wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole“ geprüft wird. Zwar hat Wolfgang Schäuble in der Vergangenheit einige Gesetze unterstützt, die sich als verfassungswidrig erwiesen haben – aber ihn als verfassungsfeindliches Symbol zu bezeichnen ist dann doch etwas übertrieben… ;)
Klasse Fazit!
Bleibt nur zu hoffen das er als Aufruf zum Politischen ungehorsam interpretiert wird! ;)
Nicht zu fassen. In München gab’s doch mal nen ähnlich gelagerten Fall. Da ist n Student, der die Schäublone an der Heckscheibe hatte, von grün gekleideten Erfüllungsgehilfen angehalten worden. Auch hier sollte wegen Beleidigung ermittelt werden.
Ich bin zwar Laie, aber kann in D nicht nur der Beleidigte Anzeige wegen sowas erstatten? Oder kann ich jetzt jeden anzeigen, der schreibt, dass Jens M. doof ist?
Schäuble als verfassungsfeindliches Symbol…
Sehr schön geschrieben Jens
PS: Es entbehrt natürlich nicht einer gewissen Komik, wenn die Erstattung einer “Strafanzeige wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole†geprüft wird. Zwar hat Wolfgang Schäuble in der Vergang…
Stasi 2.0 eine Beleidigung?…
Hunderte von Blogs bringen seit Monaten immer wieder die Begriffe “Stasi 2.0″ und “Schäuble” miteinander in Verbindung. Besonders plakativ war dabei dieses Signet, erdacht von dataloo.
Wie Jens im Pottblog berichtet, schein…
Gab es nicht schon Polizei-Ermittlungen wegen der Schäublone in München, als ein Autofahrer diese in der Rückfenster eingeklebt hatte?
Ups, 2. Kommentar überlesen. Ist schon so spät ;)
Wie der Pottblog berichtet, kann es nicht ganz ungefährlich sein, Fotos von Wolfgang Schäuble zu zeigen – sie könnten verfassungsfeindliche Symbole sein.
Schäuble ist verfassungsfeindliches Symbol?…
Auf der Mailingliste des AK Vorratsdatenspeicherung gab es heute eine ziemlich seltsame E-Mail. Der Pottblog berichtet von einem angeblichen Skandal, der sich im Fußballstadtion des FC Schalke 04 ergeben hat.
Die BILDzeitung titelte: “Fan Vorsä…
Polizei in GE ermittelt wegen Schäublone…
Ein Schalke-Fan ist in Gelsenkirchen zu einem Verhör geladen worden, bloss weil er im Fussballstadion eine Stasi 2.0 Schäublone gezeigt hat. Gegen ihn wird nun wegen Beleidigung ermittelt.
Die Ultras Gelsenkirchen wollten so gegen eine voraus…
Ermittlungen wegen “Stasi 2.0″…
Bereits im September 2007 verursachte die bekannte Stasi 2.0 Schäublone eine Polizeikontrolle wegen dem Verdacht auf Beleidigung. Ein Münchner Informatikstudent verbrachte einige Stunden auf einer Polizeiwache, das Bild wurde beschlagnahmt.
Auch Th…
Diese Aktion zeigt doch mal wieder, dass der Herr Schäuble nicht in den Bundestag und schon gar nicht an die deutsche Führung gehört. Wenn er ein Plakat mit einem Bild von sich selbst als verfassungsfeindliches Symbol hält, warum setzt er sich dann keine Maske auf und rollt aus Deutschland raus? Unbeschreiblich, was sich dieser „Mensch“ alles erlauben kann…
@CaptainHagbard (1):
Lieber nicht, dann bekomme ich ja Ärger. ;)
@el-flojo (2):
Grundsätzlich nur der Beleidigte. Bei Institutionen ist es etwas anders, wenn Du z.B. X als Behördenmitarbeiter beleidigst kann auch der Behördenleiter Anzeige erstatten.
@dimido (5,6):
Jo… und jo… ;)
@Bernd (11):
Schäuble hat selber das ganze ja nicht beeinflusst.
Hier wird ja verschiedenes behauptet. Beleidigung und/oder Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole. Wie bereits erwähnt gab es so eine Behauptung auch in München. Auch hier hat sich die Beleidigung nicht bestätigt. Auch ist bei einem Beleidigungsdelikt ein Strafantrag erforderlich. Nach der Einstellung des Verfahrens in München wird in GE garantiert kein Strafantrag vorgelegen haben. Die Polizei hätte somit von sich aus kaum gegen den Beschuldigten vorgehen oder ermitteln dürfen. Anders sähe es aus mit dem Vorwurf „Verwendung von verfassungsfeindlicher Symbole“. Weder der Kopf, noch der Rollstuhl von Schäuble sind jedoch ein verfassungsfeindliches Symbol (wobei wir noch nicht einmal eine Verfassung haben). Sollte also nicht noch ein Hakenkreuz oder ähnliches mit angebracht worden sein, dürfte also auch dies ausscheiden. Nicht auszuschließen, dass also die Beamten hier die Rechtsbrecher waren. Bitte den Ausgang der Sache beobachten und mitteilen. Auf keinen Fall einen evtl. Strafbefehl akzeptieren und sich beim AG GE-Buer verrottländern lassen.
Ich hab übrigens auch gerade ein Beleidigungsverfahren anhängig. Z.B. soll ein Haltestellenschild mit dem Namen „Quantanamo“ eine Beleidigung der des Gelsenknast darstellen.
Bei einer drohenden Verhandlung mich bitte benachrichtigen!!!
Das ist der Wahnsinn! Genau um so etwas zu verhindern wurde das Grundgesetz geschaffen.
In Bayern geht es jetzt der Versammlungsfreiheit mit einem neuen Gesetz an den Kragen.
Ich habe eine virtuelle Kerze aufgestellt.
Bitte unterstützt die Aktion.
DAAAAANKE! :) :) :)
Hier ist der Link zur Aktion „Kerze für Versammlungsfreiheit“
http://www.wolfgang-seidel.de.tl/Aktion-Kerze-f.ue.r-Versammlungsfreiheit.htm
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