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Jens Matheuszik — 11. Februar 2008, 09:48 Uhr

GEMA und YouTube: Was ist jetzt eigentlich erlaubt?


Das man nicht einfach alles bloggen darf, was man will ist klar.
Das man erst recht nicht einfach Bilder ungefragt verwenden darf, dürfte spätestens seit den Erfahrungen rund um die Marion und ihr Kochbuch auch bekannt sein.
Ähnlich sieht es auch bei Videos aus – es dürfte klar sein, dass man hier nicht einfach irgendwelche Inhalte aus Filmen verwenden darf.

Ganz böse ist grundsätzlich die Verwendung von Musik, gar als MP3-Download, oder auch in irgendwelchen Videos, wenn man nicht gerade selber der Komponist und Musiker ist. Bei YouTube-Filmchen ging ich jedoch von anderen Voraussetzungen aus:

Vor einiger Zeit berichtete heise, dass YouTube-Nutzer GEMA-Musik einsetzen dürfen. Insofern war für mich klar, dass die Verwendung von solchen Musikstücken inzwischen (bei YouTube) erlaubt sei.

Aufgrund des Beitrages Eine Schande im DerWesten-Blog „Das fliegende Auge“ des Videojournalisten Markus Hündgen frage ich mich, was jetzt erlaubt ist oder nicht.

Hündgen kritisiert zurecht die Praktiken mancher Verlage und schreibt dazu:

„Bei meinem allsonntäglichen Rundsurf bei Video-Zeitungskollegen offenbart sich wahrlich juristisches Grauen. Immer wieder tauchen Kindergesichter in Nahaufnahme auf. Sicherlich nur selten mit Zustimmung der Eltern.“

Stimmt, ist mir auch schon aufgefallen. Was mich jedoch ein wenig stutzig machte, war folgendes:

„Immer wieder ist GEMA-geschützte Musik zu hören. Die einen nutzen seit Jahr und Tag Jan Delay in ihrem Vorspann, die anderen wildern unverblümt in den Charts. Hey Baby – wer würde nicht gerne seine Karneval-Videos mit Ötzis „Stern“ unterlegen?
[…]
[Eine Schande denen gegenüber, die] sich auf ihren Hosenboden gesetzt haben und rechnen können. Nämlich dass die Nutzung von GEMA-Musik pro Zuschauer im Netz mindestens 2 Cent beträgt. Nach vorheriger Meldung an die GEMA.“

Jetzt frage ich mich: Darf man GEMA-Musik (via YouTube) kostenfrei einsetzen oder nicht?

In der oben zitierten heise-Meldung steht nichts von irgendwelchen Kosten (gar pro Zuschauer), demnach würde es also für Otto Normalblogger oder einen Zeitungsverlag ausreichen, wenn man Videos bei YouTube einstellt und über die Embed-Funktionen bei sich einbindet? Schon könnte man Karnevalsvideos mit DJ Ötzis Stern, der Deinen Namen trägt, einfach und ohne rechtliche Probleme unterlegen?

Die YouTube-Hilfe ist leider auch nicht sehr aussagekräftig. Das Wort GEMA kennt sie nicht einmal.


22 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Oliver @ 11. Februar 2008, 11:39 Uhr

    „Ganz böse ist grundsätzlich die Verwendung von Musik, gar als MP3-Download[…]“

    Grundsätzlich ist gar nicht so grundsätzlich – wenn ich die MP3s von Künstlern, Labels zur Verfügung gestellt bekomme und sie explizit auf meiner Site posten darf.


  2. (2) Kommentar von Jens @ 11. Februar 2008, 14:22 Uhr

    @Oliver:
    Jeder Grundsatz hat eine Ausnahme. Natürlich kann man unter diesen Umständen so etwas veröffentlichen. Wenn es jedoch GEMA-Musik ist, kann meines Wissens nicht einmal der Musiker selber das so einfach bei sich veröffentlichen.


  3. (3) Kommentar von Schlumpf @ 11. Februar 2008, 14:39 Uhr

    Das stimmt leider. Sobald man die GEMA mit der Wahrung seiner Rechte beauftragt, muss man als Künstler für seine eigenen Werke Lizenzgebühren zahlen.


  4. (4) Kommentar von Markus Hündgen @ 11. Februar 2008, 14:40 Uhr

    Japp. Mitgefangen, mitgehangen. Wenn ein Musiker Soundschnipperl auf seine Seite stellen wir, muss er selbst dafür latzen. Noch schlimmer, wenn er ein Musikstück zum Download anbieten will.

    ich weiß von vielen regionalen Musikern, wie angepxxt sie mit dieser Regelung sind. Zumal gerade regionale Musiker auch nicht den Riesenbatzen Geld aus dem Gema-Topf erhalten.


  5. (5) Kommentar von Jens @ 13. Februar 2008, 22:16 Uhr

    @Schlumpf:
    Irgendwie merkwürdig, oder?

    @Markus Hündgen:
    Also würde ich als solcher Künstler vielleicht x Euro zahlen müssen, um meine eigene Musik veröffentlichen zu können und würde dann im Gegenzug von der GEMA x Cent zurückbekommen?


  6. (6) Kommentar von Markus Hündgen @ 14. Februar 2008, 10:01 Uhr

    @Jens: Genau so sieht es aus.


  7. (7) Kommentar von Kai Bojens @ 24. Februar 2008, 02:12 Uhr

    Eine gute Frage. Ich versuche das auch gerade zu eruieren, da in SH der Wahlkampf vor der Tür steht und Videos da nicht uninteressant sind.

    Hast Du mal bei der GEMA/Youtube nachgefragt?


  8. (8) Kommentar von Jens @ 26. Februar 2008, 06:13 Uhr

    @Kai:
    Bisher nicht – aber Markus Hündgen hat wohl nachgefragt. Aber die Mühlen der GEMA mahlen wohl etwas langsamer.


  9. (9) Kommentar von Markus Hündgen @ 26. Februar 2008, 21:40 Uhr

    Bis jetzt hab ich leider noch keine Antwort von YouTube erhalten. In anderer Sache aber etwas von der GEMA: http://www.derwesten.de/blogs/fliegendesauge/stories/977/

    Wir sollten ein Musikrecht-Wiki anlegen. Bei dem komplizierten Thema… :-)


  10. (10) Kommentar von Jens @ 2. März 2008, 21:13 Uhr

    @Markus:
    Lieber nicht, das Wort Wiki kann ich momentan kaum hören. ;)


  11. (11) Kommentar von andi @ 2. April 2009, 10:26 Uhr

    Na-dann geh ich eben nicht über YouTube Deutschland, sondern YouTube US rein – und schon kann ich alle Videos wieder sehen :-)
    Das ist doch lächerliche Kohlemacherei von der Gema.
    YouTube steht nicht für 1A-Qualität-musikgenuss zum Raubkopieren, sondern ist auch eine Schnittstelle der Musiker zum Publikum. Diese behördliche Gebührentreiberei ist doch einfach nur Anbzocke. Genau so wie GEZ. Welchen gegenwert bekommt der User dafür? Werbeeinblendungen?
    Tss.


  12. (12) Kommentar von Arndt Ullrich @ 2. April 2009, 13:55 Uhr

    Ich empfinde es als Schweinerei, machen sich das Leben durch ihre Preisstrategie doch selber schwer ! Ich wünsche mir weiterhin ein freies Youtube !

    Gebt deshalb eure virtuelle Unterschrift für ein freies Youtube auf Free-Youtube.de ab.

    Gruß Arndt


  13. (13) Kommentar von Ben @ 2. April 2009, 15:06 Uhr

    Es ist doch erbermlich das nur bei dem deutschen yountube die gema eiungreift oder nicht?
    GEMA geht pleite und braucht das Geld deshalb machen die so etwas !!
    etwas anderes kann cih mir nicht vorstellen …


  14. (14) Kommentar von florian seyfarth @ 6. April 2009, 21:19 Uhr

    Die Gema ist keine Behörde, sondern ein Verein. Deswegen ist es immer wieder heftig, zu sehen, welche Rechte, die sich nehmen und auch bekommen.


  15. (15) Kommentar von Marc Ballhaus @ 11. April 2009, 18:59 Uhr

    GEMA ist keine Behörde, sondern eine Gesellschaft, welche die Interessen der Komponisten und deren Verlage vertritt, also die Leute, die die Musik machen. Die GEMA ist keine staatliche Institution oder sonstiges, und der Vergleich mit der GEZ hinkt an allen Beinen. Die GEMA schüttet bis zu 97% an die Urheber aus, und „kleine“ Urheber bekommen genau so viel wie „große“. Was meint ihr denn, wovon Komponisten leben? Die GEMA ist ihre absolut einzige Einnahmequelle. Es ist schade, dass viele Leute einfach keine Ahnung davon haben, wer oder was die GEMA ist. Tatsache ist auch, die GEMA zig Millionen Mitglieder weltweit vertritt, nicht nur Deutsche und auch nicht nur in Deutschland. Nochmal: Die Mitglieder sind allesamt Musiker, und keine Sesselfurzer!!!

    MB


  16. (16) Kommentar von Jens @ 17. April 2009, 20:27 Uhr

    @Marc Ballhaus (15):
    Nichtsdestotrotz ist die GEMA mit ihren Praktiken doch manchmal kritisch zu sehen.

    Und bei den Verhandlungen YouTube – GEMA scheint die GEMA meiner Meinung nach den Bogen etwas zu überspannen.


  17. (17) Kommentar von Chris @ 20. April 2009, 15:57 Uhr

    Ich finde es schade, das ich jetzt keine Musik-Clips auf Youtube sehen kann und meine Favoriten hinfällig sind. Aber es gibt ja auch Alternativen wie MyVideo.de u.a. Mich wundert es nur das es die GEMA ausschließlich gegen Youtube anfechtet. Die Urheberrechte sind die eine Sache, aber auf Youtube werden ja auch offizielle Clips von BMG u.a. reingestellt und zudem werden so „künfitge Stars“ doch erst bekannt.


  18. (18) Kommentar von Jens @ 24. April 2009, 20:50 Uhr

    @Chris (17):
    Der Gag ist ja, dass inzwischen sogar schon Videos entfernt wurden, die von den Plattenfirmen selber hineingestellt worden sind.


  19. (19) Kommentar von Vinz @ 22. Juni 2009, 04:56 Uhr

    Die Gema sammelt nur Geld ein, Lizenzgebühren. Selbst wenn youtube und die Gema sich einigen, braucht man weiterhin die Zustimmung des Urhberes eines Musikstücks für die Vewendung eines Musikstücks, da dieses urheberrechtlich geschützt ist.

    Selbst wenn man sich eine Gemalizenz kaufen möchte, braucht man für den Antrag die Einwilligung des Urhebers.

    Verwechselt also nicht das Einsammeln der Gebühren mit dem Urhberrecht.

    Ohne Zustimmung der Band bzw. des Komponisten bzw. des Musikverlages, dem die Urhberrechte gehören, ist das weiterhin nicht gestattet und auch strafbar.

    In dem Gemastreit geht es ausschließlich um Gebühren nicht aber um Urhberrecht. Da ist jeder selbst für zuständig.


  20. (20) Kommentar von ThStueker @ 4. Juli 2011, 00:57 Uhr

    Also so ganz richtig ist das doch nun nicht. Erstens: eine Aufführungslizenz benötigt man nicht, man benötigt die Lizenz zur Bearbeitung, wenn erhebliche musikalische Bearbeitungen angefertigt werden, die über die Interpretation des Stückes hinausgehen. Ansonsten muss eine entsprechende Gebühr an die GEMA gezahlt werden, die Gebührensätze finden sich – samt und sonders – im Internet unter http://www.gema.de, hier ist keine Abzocke, sondern das Einkommen der Musiker das Ding. Wenn ein Musiker seine Musik nicht GEMA schützen will, dann braucht er der GEMA doch den Auftrag nicht geben. Die machen das aber trotzdem. Weil sie sonst nichts zum Leben haben. Und die GEMA muss Portalen wie Youtube auf den Leib rücken. Das wird auch bei Clipfish und Myvideo passieren. Wer Musik nutzt, muss bezahlen. Youtube muss eine Einigung finden, die finanzierbar ist und schon gehts weiter. Und die Gema braucht eine Playlist zur Bezahlung der Musiker und Komponisten. Ihr feindet die GEMA an, seht aber nicht, dass Musiker keine andere Möglichkeit haben, ihr Einkommen zu sichern. Insbesondere Komponisten haben es etwas schwer, weil sie ja auch an Konzerten nicht verdienen.


  21. (21) Kommentar von Marina Herchenbach @ 3. Februar 2012, 22:01 Uhr

    Und wie ist das bei folgenden Umständen? Wir sind eine Partyband und spielen zum Teil mit Unterstützung von selbst produzierten Halbplaybacks, spielen live dazu und singen Titel eben nach. Jetzt werden selbige Titel z.B. per shazam als Original erkannt und unsere eigenen Videos (nur eigene Bilder/Videoausschnitte) sofort gesperrt – da angeblich EMI Content. Kein Musiker kann alle Genehmigungen pro Titel einholen und ein Video ist wichtig um gebucht zu werden. Wir zahlen ordentlich GEMA für die HP Demos und der VA pro Gast bei Gigs. Darf man jetzt weder covern, noch zu gut nachspielen – sobald man im www ist? Das betrifft dann Millionen Musiker! Ist doch ideotisch und geschäftsschädigend für jeden Mugger… MfG MH


  22. (22) Kommentar von Jens @ 26. Februar 2012, 18:55 Uhr

    @Marina Herchenbach (21):
    Da müsstest Du die GEMA fragen, sorry. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die so gespielten Titel von Shazam erkannt werden – Shazam ist doch immer sehr bit-genau.


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