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Jens Matheuszik — 6. Dezember 2007, 09:21 Uhr

„Callactive GmbH gegen Stefan Niggemeier“ geht in Berufung


In der Angelegenheit Callactive GmbH ./. Niggemeier II wurde eine einstweilige Verfügung gegen Stefan Niggemeier durch das Landgericht Hamburg bestätigt.

Das Landgericht Hamburg ist anscheinend der Meinung, dass man bei „brisanten Themen“ eine Vorabmoderation durchführen müsse und auch ein nachträgliches Löschen eines unangemessenen Kommentars innerhalb einer kurzen Zeitspanne nicht ausreichend wäre.

Näheres dazu kann man bei augsblog.de und buskeismus.de dazu lesen.

Ich stimme mit Stefan Niggemeier überein, der folgendes bei sich schreibt:

„Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betreiben, das sich in irgendeiner Form mit heiklen Themen oder dubiosen Geschäftspraktiken befasst, wäre viel zu groß.“

Ich freue mich daher sehr folgendes weiter zu lesen:

„Ich werde Berufung gegen dieses Urteil einlegen.“

Das halte ich für einen mutigen Schritt, denn bekanntlich ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Ich drücke ihm die Daumen!


1 Kommentar

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  1. (1) Pingback von LG Hamburg strikes again -> Forenhaftung/Vorabkontrolle « Ralphs Piratenblog @ 6. Dezember 2007, 23:57 Uhr

    […] auch sein Echo gefunden: NeubiebergBlog, alltäglicher wahnsinn, B.L.O.G., medien-gerecht, Pottblog, Dienstraum, medienrauschen, DreamYourWorld, Martin Hagen, khossmos, kl3tte, Peterchen, Spreeblick […]


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