Search:

Werbung:

Google+:

Archiv:


Jens Matheuszik — 15. November 2007, 08:23 Uhr

Ab 2008 kann ich schwanger werden… oder aber: Steigerung in der privaten Krankenversicherung


… denn ab dann berücksichtigt das meine private Krankenversicherung.

Jedenfalls erhielt ich heute ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft nicht nur von Frauen zu tragen, sondern auch von Männern. Laut meiner Versicherung sind private Krankenversicherungsunternehmen dazu verpflichtet.

Die Erhöhung um insgesamt 5,64 Euro (pro Monat) errechnet sich übrigens so:

  • 5,49 Euro mehr für die ambulante Heilbehandlung (sprich: der normale Besuch beim Arzt)
  • 2,08 Euro weniger für die zahnärztliche Heilbehandlung
  • 2,46 Euro mehr für die stationäre Krankenhausbehandlung
  • 0,05 Euro weniger für die Krankenhauszusatzversicherung (Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung)
  • 0,20 Euro weniger für das Krankenhaustagegeld
  • 0,02 Euro mehr für eine Behilfeergänzungsversicherung
  • der Pflegebeitrag bleibt gleich

Ah ja. Klingt alles schön und gut und plausibel. Scheint aber gar nicht so korrekt zu sein, denn die vom Gesetzgeber gewünschte Gleichstellung bezieht sich eigentlich nur auf Neuverträge. Pacta sunt servanda, der eherne Grundsatz in Bezug auf Verträge (Verträge sind einzuhalten), müsste ja auch eigentlich hier gelten und als für mich erstmalig dieser Vertrag in der Kanzlerschaft Helmut des Ersten geschlossen wurde gab es so etwas wie ein AGG noch nicht.

Das FINBLOG hat sich der Thematik mal angenommen:
Im Beitrag PKV-Prämienerhöhung: Mit welchem Recht eigentlich? (II) (siehe auch Teil I) steht zur Thematik u.a. folgendes:

„[…] Klar ist inzwischen so viel: Der Gesetzgeber ist nicht schuld, wenn auch Altverträge für Männer teurer werden. In den Ãœbergangsvorschriften für das AGG steht sogar ausdrücklich, dass vor dem 22. Dezember 2007 geschlossene Privatversicherungen NICHT geändert werden müssen.

Die Krankenversicherer haben aber an anderer Stelle, im Aufsichtsrecht, eine Erlaubnis erhalten, es zu tun, wenn sie es möchten. Oder genauer: Die Aufsichtsbehörde darf den privaten Krankenversichern genehmigen, bei Altverträgen einen Schwangerschaftszuschlag für Männer einzuführen. Sie müssen nicht, sie dürfen. Dafür ist aber eine neue “Kalkulationsverordnung” notwendig.

Diese Kalkulationsverordnung ist noch gar in Kraft […] die privaten Krankenversicherer haben trotzdem schon mal die Prämienerhöhungsbriefe rausgeschickt.

[…]

Die Eile ist verständlich: Gelingt es den privaten Krankenversicherern nicht, den Schwangerschaftszuschlag bei laufenden Verträgen bis 1. Januar 2008 durchzudrücken, war es das. […]

Warum sind aber die privaten Krankenversicherer plötzlich solche Gleichheitsgurus geworden? […]

Für mich macht das nur so Sinn: Die männlichen Alt-Kunden sollen die männlichen Neu-Kunden subventionieren. Würden nur Neu-Verträge umgestellt – das allein fordert der Gesetzgeber – würden die Prämien für männliche Neu-Kunden noch stärker steigen. Die Ersparnis im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse würde spiegelbildlch noch geringer und damit das typische Abwerbeargument noch schwächer. Die Alt-Kunden indes hat man schon und die können auch nicht so einfach wieder weg.

[…]“

Tja… da fragt man sich natürlich ob man das so hinnimmt oder nicht.


Kein Kommentar »

RSS feed for comments on this post. TrackBack URI.

No comments yet.

Leave a comment

Line and paragraph breaks automatic, e-mail address never displayed, HTML allowed: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

Mit dem Absenden eines Kommentars wird akzeptiert, dass der angegebene Name, die eMail-Adresse und die derzeit aktuelle IP-Adresse Ihres Internetanschlusses zusammen mit dem Kommentar gespeichert wird. Weiteres hierzu in den entsprechenden Datenschutzhinweisen.