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Jens Matheuszik — 12. November 2007, 16:45 Uhr

Meine Frage an den SPD-Bundestagsabgeordneten Marco Bülow zum Thema Vorratsdatenspeicherung


Leider ist inwischen die Vorratsdatenspeicherung beschlossene Sache.

Meine Bedenken gegenüber der Vorratsdatenspeicherung habe ich „meiner“ Abgeordneten bereits mitgeteilt, deswegen habe ich meinen Abgeordneten nicht dazu gemailt.

Im Heise-Newsticker kann man jetzt jedoch lesen, dass 26 Abgeordnete der SPD zugegeben haben, dass sie absichtlich gegen die Verfassung gestimmt haben.

Das hat mich dazu veranlasst an einen der SPD-Abgeordneten eine Frage via Abgeordnetenwatch zu stellen. Die Frage habe ich an Marco Bülow gerichtet, direkt gewählten SPD-Kandidaten im Bundestagswahlkreis Dortmund I, der nach eigenen Angaben als eigentlichen Beruf den Beruf des Journalisten ausübt und vor einiger Zeit aufgrund seiner Kritik am Fraktionszwang auffiel.

Meine Frage an ihn, die ich über seine Abgeordnetenwatch-Seite gestellt habe, lautet:

Lieber Genosse Marco,

ich wohne zwar in einem anderen Wahlkreis, komme aber gelegentlich (getreu dem Motto „Schwarz-Gelb sind schöne Farben, aber nur im Sport!“) auch an Deinem Wahlkreisbüro in Dortmund vorbei und las davon, dass Du Journalist bist.

Ich könnte mich daher einfach den bisherigen Fragen zur Vorratsdatenspeicherung anschließen – mich interessiert jedoch eher wie Du eine Erklärung nach § 31 GO abgeben konntest, in der Du (wie viele andere MdBs der SPD) ganz enorme Bedenken ggü. dem Gesetzentwurf der Vorratsdatenspeicherung äußerst.

Am Ende der Erklärung heißt es:

„Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.“

Das hat was von dem Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass!“ – wenn man als Mitglied des Bundestages der Meinung ist, dass ein Gesetz grundgesetzwidrig ist, dann stimmt man dagegen und hofft nicht darauf, dass Karlsruhe später einem die eigene Arbeit abnimmt.

Das gerade ein Abgeordneter, der vor einiger Zeit sich deutlich gegenüber dem Fraktionszwang positionierte dem Fraktionszwang folgend einem Gesetz zustimmt, was er selber für verfassungswidrig hält, das finde ich … nun ja … merkwürdig (um es mal harmlos auszudrücken).

Ich würde mich freuen, wenn Du mir mitteilen könntest, wieso Du trotz schwerer Bedenken einem solchen Gesetz zustimmen konntest, welches das informelle Recht auf Selbstbestimmung dermaßen ignoriert und laut der von Dir mitgetragenen Erklärung verfassungswidrig zu sein scheint.

Mit sozialdemokratischen und schwarz-gelben Grüßen,

Jens Matheuszik

Ich bin gespannt ob ich eine Antwort erhalte.


5 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von Ruben @ 12. November 2007, 22:22 Uhr

    schon komisch, wie einige Genossen den Parlamentarismus doch lieber gleich Karlsruhe überlassen! Das gibt dem Begriff der Gewaltenverschrenkung doch gleich ne ganz andere Bedeutung^^ Man muss ja auch nicht immer mit dem übereinstimmen, was die Damen und Herren unserer Parteifraktion im Bundestag so anstellen und entscheiden…


  2. (2) Kommentar von Lukas @ 13. November 2007, 00:29 Uhr

    Je länger ich über diese Erklärung nachdenke, desto ärgerlicher werde ich. Dahinter ist in meinen Augen überhaupt keine Logik mehr zu erkennen, das ist ein Verhalten, dass ich allenfalls der FDP noch zugetraut hätte.


  3. (3) Kommentar von Briefeschreiber @ 13. November 2007, 23:02 Uhr

    wieso issn das merkwürdig? damit hält er sich an den fraktionszwang, hat keinen ärger und wenns gesetz eh gekippt wird war das auch richtiger für seine karriere als die stimme dagegen.

    so funktioniert politik nunmal… auch in der spd.


  4. (4) Kommentar von pgs @ 14. November 2007, 19:36 Uhr

    Die SPD-Abeordneten Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt haben im Bundestag für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das unterscheidet sie nicht von den anderen Abgeordneten, die sich als Totengräber der freiheitlichen Gesellschaft zu erkennen gegeben haben.

    Was diese Abgeordneten allerdings heraushebt, ist eine Erklärung, die sie zur Abstimmung abgegeben haben. Liest man diese Erklärung, so kann man über die abenteuerliche Argumentation nur noch den Kopf schütteln.

    mehr bei fehler im system…


  5. (5) Kommentar von Jens @ 17. November 2007, 12:19 Uhr

    @Ruben:
    Ja, das ist merkwürdiges Verhalten. Kein Wunder, dass noch keine Antwort auf meine Frage eingetroffen ist.

    @Lukas:
    So merkwürdig hätte wahrscheinlich nicht mal die FDP abgestimmt…

    @Briefeschreiber:
    Aber vorher sich als „gegen den Fraktionszwang“-Politiker profilieren?


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