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Jens Matheuszik — 19. Juli 2007, 17:59 Uhr

Das Land Nordrhein-Westfalen verklagen (und auch gewinnen!)…


Wie ich dieser Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes Münster entnehmen kann, ist der Abzug der Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe rechtswidrig.

In der Pressemitteilung heißt es hierzu:

Die Krankheitsvorsorge für Beamte, Richter, Versorgungsempfänger (Pensionäre) und bis 1998 eingestellte Angestellte ist in Nordrhein-Westfalen so geregelt, dass sie einen Teil ihrer Arzt-, Krankenhaus- und Arzneimittelkosten vom Land ersetzt erhalten (sogenannte Beihilfe). Den verbleibenden Rest der Kosten, der je nach Familiensituation zwischen 50 % und 20 % beträgt, bringen die Beihilfeberechtigten selbst auf, indem sie eine private Krankenversicherung für jedes Familienmitglied abschließen und aus ihrem Gehalt bezahlen müssen.

Seit dem Jahr 1999 wird den Beihilfeberechtigten ein bestimmter Betrag als Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe abgezogen, den auch die private Krankenversicherung nicht ersetzt. Die Kostendämpfungspauschale ist gestaffelt und beträgt je nach Gehaltshöhe zwischen 150 Euro und 750 Euro jährlich.

Gegen den Abzug der Kostendämpfungspauschale hatten zahlreiche Beihilfeberechtigte mit Erfolg beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt. Die Berufungen des Landes Nordrhein-Westfalen gegen die Urteile des Verawaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht nunmehr mit den o.g. Urteilen zurückgewiesen. […]

Der Senat weicht mit seiner Entscheidung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (vom 3. Juli 2003 – 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277) ab, mit dem dieses eine vergleichbare frühere Regelung in Niedersachsen für rechtmäßig erklärt hatte. Deswegen ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, die das unterlegene Land Nordrhein-Westfalen einlegen kann.

Az.: 6 A 3535/06 u.a.

Einer der oben genannten Kläger beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist übrigens mein Vater, insofern freut es mich für ihn, das er Erfolg damit hatte. Mal sehen ob das Land Nordrhein-Westfalen die Revision nutzt.


10 Kommentare »

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  1. (1) Kommentar von David Reisner @ 19. Juli 2007, 20:22 Uhr

    Auch wenn der Versicherungsbereich bzw. die Krankenversicherung für mich als Österreicher immer noch ziemlich undurchschaubar ist in Deutschland gratuliere ich mal deinem Vater für den Erfolg :)


  2. (2) Kommentar von Jens @ 19. Juli 2007, 20:34 Uhr

    @David:
    Also dafür, daß Du Dich mit dem deutschen Gesundheits- bzw. Krankenversicherungssystem nicht auskennst, hast Du aber eine Seite als Link angegeben, die sehr viel damit zu tun hat…


  3. (3) Kommentar von David Reisner @ 19. Juli 2007, 20:37 Uhr

    Ich versuche mich mit dem Thema zu befassen um es auch zu verstehen, wenn ich es schon bewerbe kann man ja versuchen ordentliche Inhalte bereitzustellen. Dennoch verschließen sich mir die jeweiligen Details der Verträge ;)


  4. (4) Kommentar von Jens @ 20. Juli 2007, 18:15 Uhr

    Aha.


  5. (5) Kommentar von Peter @ 25. Juli 2007, 19:57 Uhr

    Hallo,
    hatte schon mal gemailt und bin immer noch auf der Suche nach dem Aktenzeichen des Gelsenkirchener Urteils. Brauche das in eigener Sache dringend!
    Gruß
    Peter


  6. (6) Kommentar von Jens @ 25. Juli 2007, 21:52 Uhr

    @Peter:
    Die Mail habe ich erst heute gesehen. Eines der Aktenzeichen

    Az.: 6 A 3535/06

    steht doch schon oben, aber ich werde mal nachfragen und Dir dann mailen.


  7. (7) Kommentar von Susanne @ 19. August 2007, 11:38 Uhr

    Diese Thematik wird wirklich immer komplizierter, ich steig da bald nicht mehr durch.


  8. (8) Kommentar von mike @ 4. März 2008, 07:52 Uhr

    @Susanne
    da kann ich mir dir nur anschließen :-)


  9. (9) Kommentar von Versicherter @ 25. Juni 2011, 18:55 Uhr

    So ist es richtig ! Sich möglichst wenig gefallen lassen.


  10. (10) Kommentar von Uwe @ 20. September 2011, 14:24 Uhr

    Wäre ja auch ne üble Geschichte gewesen wäre die Klage gegen den Abzug der Kostendämpfungspauschale nicht durchgegangen. Bei diesem Thema werde ich immer wieder aufs Neue sauer!


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