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Jens Matheuszik — 25. Juni 2007, 18:00 Uhr

Wette gewonnen!


Beim pl0gbar Ruhrgebiet #02-Treffen in Bochum hatte ich mit Lukas gewettet – und jetzt habe ich die Wette gewonnen.
Hätte er jedoch nicht den Artikel Brüh im Lichte dieses Glückes bei sich veröffentlicht – ich hätte die Wette glatt vergessen.

Es ging (ganz abseits von Web 2.0 u.ä. Kram), dass die deutsche Hymne nicht im Grundgesetz definiert ist. Was schade ist, vielleicht hätte Sarah Connor dann den Text gekonnt (wobei ich das nicht unbedingt glaube). Angesichts des G8-Gipfels in Heiligendamm sagte ich dann, dass wahrscheinlich nicht einmal die Hälfte der G8-Staaten ihre Hymne in der Verfassung geregelt hat und der einzige Staat, bei dem ich es jetzt wüßte, wäre Frankreich.

Nun ja, die Wette habe ich gewonnen – Frankreich ist der einzige G8-Staat, der seiner Nationalhymne Verfassungsrang gegeben hat. Hätten die Franzosen und die Niederländer die EU-Verfassung nicht abgelehnt, wäre die EU eventuell auch zu nennen gewesen, denn die Europahymne sollte meines Wissens in der geplanten EU-Verfassung erwähnt werden. Doch das hat sich ja inzwischen erledigt.

Was lernen wir also daraus? Wir können von Glück sagen, dass das hier nicht unsere Hymne ist, denn das hätten damals Bundespräsident und Bundeskanzler einfach so per Briefwechsel regeln können…

PS: A propos pl0gbar: Das dritte pl0gbar-Treffen im Ruhrgebiet steht morgen an!


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